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Im Halteverbot mobil blitzen - Erlaubt?

Themenstarteram 14. April 2010 um 14:34

Kurz und knapp : Darf die Rennleitung im eingeschränkten Halteverbot (Gehsteig blockierend) per Radarwagen blitzen?

 

Danke & Gruß für die Klärung dieser Frage ;)

 

Beste Antwort im Thema

Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Und dafür muss man sich halt manchmal an Orte stellen, an denen andere nicht stehen dürfen.

Wo ist denn das Problem? An der Autobahn über die Leitplanke klettern und dort einen eigenartigen Kasten auf einem Stativ aufstellen, aus dem dann Blitze zucken, dürfen wir Normalos auch nicht. Und andere Autos rauswinken dürfen wir auch nicht. Und Leuchtschriften auf dem Dach ("Bitte Folgen", "Stop", "Einmal Pizza Funghi bitte" etc.) dürfen wir auch nicht einschalten. Das alles muss die Polizei dürfen, damit sie überhaupt effektiv arbeiten kann. Ich lebe gerne in einem Land, in dem die Polizei noch einen gewissen Handlungsspielraum hat.

Mal ehrlich: Die Gefährdung oder Belästigung ist doch meistens an den Haaren herbei gezogen. Ich werde auch nicht gerne geblitzt, aber deshalb darf ich doch nicht das für die Ausübung der polizeilichen Pflichten erforderliche Handeln ankreiden. Das ist ja fast so, als dürfte sich ein Bankräuber auf seine Bewegungsfreiheit berufen und sich deshalb seiner Verhaftung widersetzen.

Stellt euch mal vor, Ihr wohnt am Ende einer Spielstraße und werdet ausgeraubt. Nach 30 Minuten kommt endlich die Polizei - sie durfte nicht schneller anreisen wegen der Spielstraße. Das kann doch nicht ernsthaft Euer Ziel sein.

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Kurz und knapp:

JA

Ja, denn die haben Sonderrechte §35 StVo

wahrscheinlich ja

 

die Grünen dürfen sich auch zum Pizzaholen gehen in die Fußgängerzone stellen während man selber gute 400 Meter weiter weg parken muss bei strömendem Regen...:(

 

Soviel zum dürfen und nicht dürfen..

In Frankfurt stehen sie (bzw. das Ordnungsamt) auf einem Grünstreifen parallel zur Fahrbahn und blockieren halb einen Rad/Fussgängerweg und fahren die schönen Frühjahrsblumen kaputt...

Geblitzt haben sie hier wohl noch keinen, denn so dumm kann sich nur ein Ordnungshüter "präsentieren". :rolleyes:

einfach als fußgänger oder radfahrer direkt hinter den blitzer stellen und abwarten bis er wegfährt. bei nachfragen der ordnungshüter einfach auf das blockieren des weges mit der dadurch verbundenen gefährdung hinweisen ^^

bei einer dienstlichen handlung ist eigentlich fast alles erlaubt. Anders jedoch beim Pizzaholen in der Pause

am 14. April 2010 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

bei einer dienstlichen handlung ist eigentlich fast alles erlaubt. Anders jedoch beim Pizzaholen in der Pause

Gilt das  nicht wenn die dann einen Pizzaflizza blitzen ?  (Scherz) Duck und weg ausm Tread:D

Hier bei uns "parken" die auch immer auf dem Gehweg und blitzen von dort aus. Würde man selber so parken, würde wahrscheinlich abgeschleppt :rolleyes:

am 14. April 2010 um 16:11

Ich habe schon mal einen Angezeigt und ein Mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. Die sollen eben woanders blitzen.... die Penner

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Ich habe schon mal einen Angezeigt und ein Mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. Die sollen eben woanders blitzen.... die Penner

Ach du warst das ! :D Da fragen die " Penner " dich aber nicht nach, stell dir das mal vor. Was kam denn bei deiner schönen Beschwerde raus ? Eine Entlassungswelle ? :D Oder bei deiner gewählten Ausdrucksweise vielleicht ein vorher nicht kalkuliertes Ergebnis ? :D

Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Und dafür muss man sich halt manchmal an Orte stellen, an denen andere nicht stehen dürfen.

Wo ist denn das Problem? An der Autobahn über die Leitplanke klettern und dort einen eigenartigen Kasten auf einem Stativ aufstellen, aus dem dann Blitze zucken, dürfen wir Normalos auch nicht. Und andere Autos rauswinken dürfen wir auch nicht. Und Leuchtschriften auf dem Dach ("Bitte Folgen", "Stop", "Einmal Pizza Funghi bitte" etc.) dürfen wir auch nicht einschalten. Das alles muss die Polizei dürfen, damit sie überhaupt effektiv arbeiten kann. Ich lebe gerne in einem Land, in dem die Polizei noch einen gewissen Handlungsspielraum hat.

Mal ehrlich: Die Gefährdung oder Belästigung ist doch meistens an den Haaren herbei gezogen. Ich werde auch nicht gerne geblitzt, aber deshalb darf ich doch nicht das für die Ausübung der polizeilichen Pflichten erforderliche Handeln ankreiden. Das ist ja fast so, als dürfte sich ein Bankräuber auf seine Bewegungsfreiheit berufen und sich deshalb seiner Verhaftung widersetzen.

Stellt euch mal vor, Ihr wohnt am Ende einer Spielstraße und werdet ausgeraubt. Nach 30 Minuten kommt endlich die Polizei - sie durfte nicht schneller anreisen wegen der Spielstraße. Das kann doch nicht ernsthaft Euer Ziel sein.

am 14. April 2010 um 16:59

Da es kein Halteverbot in Deutschland gibt, dürfen die dort stehen.:D

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Und dafür muss man sich halt manchmal an Orte stellen, an denen andere nicht stehen dürfen.

Ich finde das ganz und gar nicht in Ordnung.

Das sind Methoden aus der Steinzeit.

Wofür hat der liebe Gott die Laserpistole erfunden?

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen.

ja genau, und deswegen sind die sogenannten "Unfallschwerpunkte" an denen geblitzt wird auch zu 99,8% zB Strecken außerorts an denen es kilometerlang gradeaus geht und ein 50er-Schild aufgestellt wurde damit so richtig abgezockt werden kann...aber dient ja alles nur unserer Sicherheit...

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