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FK3 Totalschaden. Das wars!

Themenstarteram 14. Juni 2006 um 21:01

Das ist der absolute Wahnsinn. Nun hab ich solange gewartet und nach 800 km ist mein Auto schrott. :(

Die Situation ist nicht ganz einfach und die Schuldfrage laut Polizei auch nicht eindeutig. Bei einem Überholmanöver hat mich einer von der Straße geschubst. Bin neben einer Einmündung in die Büsche geflogen und gegen einen Baumstumpf geknallt. Dann seh ich nur noch Airbacks und merke wie sich der FK3 überschlägt.

Naja, kaum nachdem ich mich losgeschnallt hab öffnet auch schon jemand die Fahrertür und ich kann rauskrabbeln. Nach 100.000 km ohne die kleinste Schramme mit dem Vorgängerfahrzeug ist mit dem Civic nach 800 km Schluss.

Allen die ihren neuen Civic schon haben oder noch auf ihn warten kann ich sagen das er eine Menge aushält. Ich habe nicht die kleinste Schramme abbekommen und alle die am Unfallort waren haben gesagt das sie nicht geglaubt haben das da noch einer aussteigt. Hatte also nochmal Glück. Freuen kann ich mich trotzdem nicht richtig. Nun steh ich ohne Auto da. :(

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89 Antworten
Themenstarteram 15. Juni 2006 um 9:08

Sobald ich das Datenkabel vom Handy gefunden hab poste ich ein paar Bilder.

Zum Glück habe ich Rechtsschutz so das ich der ganzen Angelegenheit mittlerweile wieder etwas gelassen entgegenblicken kann. Da ich das Auto zu einem ganz guten Preis bekommen hab und sich der Wertverlust nach 800 km ja auch in Grenzen halten dürfte komm ich am Ende mit etwas Glück vielleicht sogar mit plus / minus Null aus der Sache raus.

Das größte Problem ist das ich bis Montag ein Fahrzeug brauch mit dem ich erstmal wieder an die Arbeit komm. Vielleicht kann ich ja meinen Eltern eins klauen :)

am 15. Juni 2006 um 9:52

Also...

ich geh mal davon aus das sich die Schuld mit 70zu 30 verteilen wird.

Du wo am überholen bist 70 und der andere 30.

Einfach wie ich den Unfallablauf mitbekommen habe...

bin aber mal gespannt wie es rauskommt, aber hauptsache nichts passiert und Vollkasko versichert.

Wenn nicht sogar 80 zu 20.

kommt viel zusammen, 1 Du warst am überholen und musst die Übersicht haben und bist nur durch das starten des überholvorgang verantwortlich, dann das überholen von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig.

im gegensatz er wo nicht gesehen hat das du von hinten kommst...

Aber ich schätze mal dein Vergehen schwerwiegender ein, so leid es mir tut.

Auch mein Beileid zu Deinem Civic!

Ich wollte nur meine Vermutung Äussern, dass ich nicht glaube, dass Dir die Kaskoversicherung (oder welche auch immer hierfür Zahlen wird) Dir den Listenpreis zu Deinem Auto in die Hand Drücken wird. Sicher zahlen die Versicherungen 100% des Wagenwertes eines Neuwagens innerhalb eines Jahres. Aber ich vermute, dass Du die Rechnung Deines Händlers vorlegen mußt als Kaufbeleg und dort die tatsächliche Summe mit Rabatt drinnen steht - und nur die wirst Du wohl wiedererhalten - somit wirst Du wohl die Rabattverhandlungen mit Deinem Händler wieder aufnehmen müssen, um ein entsprechendes Auto zum einmal gezahlten Wert wieder zu Erhalten. Ausserdem wird die drohende Mehrwertsteuererhöhung wohl damit auch Dich Treffen, wenn Du erst im kommenden Jahr zu einem Neuen Auto kommen solltest. Wenn es sich doch anders verhalten sollte, als ich hier schreibe, so möge man mich Korregieren.

am 15. Juni 2006 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von Gotsche

Auch mein Beileid zu Deinem Civic!

Ich wollte nur meine Vermutung Äussern, dass ich nicht glaube, dass Dir die Kaskoversicherung (oder welche auch immer hierfür Zahlen wird) Dir den Listenpreis zu Deinem Auto in die Hand Drücken wird. Sicher zahlen die Versicherungen 100% des Wagenwertes eines Neuwagens innerhalb eines Jahres. Aber ich vermute, dass Du die Rechnung Deines Händlers vorlegen mußt als Kaufbeleg und dort die tatsächliche Summe mit Rabatt drinnen steht - und nur die wirst Du wohl wiedererhalten - somit wirst Du wohl die Rabattverhandlungen mit Deinem Händler wieder aufnehmen müssen, um ein entsprechendes Auto zum einmal gezahlten Wert wieder zu Erhalten. Ausserdem wird die drohende Mehrwertsteuererhöhung wohl damit auch Dich Treffen, wenn Du erst im kommenden Jahr zu einem Neuen Auto kommen solltest. Wenn es sich doch anders verhalten sollte, als ich hier schreibe, so möge man mich Korregieren.

also den Kaufbeleg musste ich der Versichrung noch nie vorlegen. Es kommt immer ein Gutachter der Versicherung und der Schätz den Restwert anhand von so einer komischen Formel.

Und mit der MWST ist auch meines Wissens nicht richtig. Du zahlst den Betrag zwar evtl. erst 2007, aber wenn der Kaufvertrag 2006 abgeschlossen wird zahlt man immer noch 16% MWST.

Um sicher zu gehen kann man sich auch ein Preisgarantie bis zur Lieferung bestätigen lassen. Dürfte fast jeder Händler machen.

nur dann gilt der Preisschutz nicht. Ausschnitt aus AGBs

schnipp

----

6. Absoluter Preisschutz bis zur Lieferung für alle Marken. Dies gilt nicht bei:

• Modellwechsel durch den Hersteller oder so genannten Face Lift Modellen, wenn es zu einer allgemeinen Preiserhöhung im jeweiligen Land kommt!

• Nicht bei Fahrzeugen die eine längere Lieferzeit als 6 Monate haben!

• Wenn der Hersteller die Serienausstattung erweitert und das Fahrzeug somit über eine höherwertigere Ausstattung verfügt.

---

schnipp

ok wenn man pech hat greift die 6 Monatige Lieferung !!

schöne Grüße Franz

am 15. Juni 2006 um 11:09

in demfall, werden sie wohl wirklich den kaufbetrag zurückerstatten, welcher auf dem Vertrag steht...

Bei den Preisverhandlungen seh ich jetzt überhaupt nicht ein Problem, wieso soll er nun wieder von vorne beginnen???

Der Händler ist ja überglücklich, das er in so kurzer Zeit 2 "gleiche" Autos verkaufen kann...

am 15. Juni 2006 um 11:16

hast du bilder vom auto

Zitat:

Original geschrieben von dreamdeluxe

hast du bilder vom auto

Er sucht sein Datenkabel...dann postet er welche!

so ein scheiss. tut mir leid für dich sowas zu lesen. aber wie schon geschrieben wurde: erst die Gesundheit, dann das Auto. Weil Geld kannst ersetzen im Gegensatz zu dir

am 15. Juni 2006 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Seth2000

Also...

ich geh mal davon aus das sich die Schuld mit 70zu 30 verteilen wird.

Du wo am überholen bist 70 und der andere 30.

Einfach wie ich den Unfallablauf mitbekommen habe...

bin aber mal gespannt wie es rauskommt, aber hauptsache nichts passiert und Vollkasko versichert.

Wenn nicht sogar 80 zu 20.

kommt viel zusammen, 1 Du warst am überholen und musst die Übersicht haben und bist nur durch das starten des überholvorgang verantwortlich, dann das überholen von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig.

im gegensatz er wo nicht gesehen hat das du von hinten kommst...

Aber ich schätze mal dein Vergehen schwerwiegender ein, so leid es mir tut.

Sehe ich - wenn überhaupt - umgekehrt. Sobald ich meine Fahrspur verlasse muss ich mich davon überzeugen, dass ich niemanden behindere oder gefährde. Er war ja schon auf der Überholspur und hat dabei niemanden in die Büsche geschoben. Derjenige, der dann aber ausgeschert ist, hat sich NICHT davon überzeugt, dass er niemanden behindert oder gefährdet, denn dann hätte er unseren Kollegen hier bemerken müssen und den Abbiegevorgang abbrechen müssen.

 

§5 STVO

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

§9 STVO

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Herzlichen Glückwunsch das es dir gut geht und sonst alle heile sind.

ich finde jetzt und hier nen Urteil zu sprechen völlig sinnlos....erstens kommt es immer anders und zweitens als man denkt. ihr macht den armen doch nur wirre. sein AH und seine versicherung und evtl. der rechtsbeistand werden das bestmögliche erzielen.

ich hoffe das beste für dich.

MfG Chris

am 15. Juni 2006 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

das ist für mich der Knackpunkt und wenn du mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überholst, kannt du das wohl kaum mehr kontrollieren, aber ich bin mal auf den Entscheid gespannt...

und mit Nachfolgendem verkehr ist wohl nicht direkt der überholer gemeint, weil auf den hinter ihm hat er ja geachtet, somit, kannst du ihm auch nicht eine 100% schuld zuweisen...

Anders wäre es wohl gewesen, wenn er direkt hinter Ihm gewesen wäre... aber so....

Ist nur wie ich das sehe, gelle, will da niemanden angreifen... nur das man mich nicht falsch versteht.

cyu

am 15. Juni 2006 um 14:21

Ich möchte nicht darauf rumreiten, aber :D : Wo liegt denn die Behinderung des Überholten vor?

am 15. Juni 2006 um 14:23

Erstmal freut es mich, dass der Civic so sicher ist, dass du gesung raus gekommen bist. Schade um deinen Civic!!!

Ich glaub ich würde mich umbringen, wenn der neue Civic futsch waere nach so langer Wartezeit - aber wenigstens bekommst du dein Geld wieder!

am 15. Juni 2006 um 14:53

Er konnte nicht abbiegen????

am 15. Juni 2006 um 15:24

Dazu muss er den Abbiegevorgang aber schon vor Beginn des Überholvorganges angekündigt haben. Davob abgesehen, dass er in den Spiegel blicken muss und einmal kurz den Schulterblick abhandeln sollte.

Aber is ja auch wurscht, es leben noch alle, den Rest hält ne ganze Abordnung Anwälte bei Lohn und Brot.

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