Firmenwagenregelung

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Regelung bei Firmenwagen. Kann mir jemand von euch erklären was ein Passat in etwa kostet, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt?
Ich werde wohl einen Firmenwagen zur privaten Nutzung bekommen. Das einzige was ich weis das ich irgendeinen steuerlichen Vorteil entrichten muss und das ich bei Urlaubsfahrten den Kraftstoff zahlen muss.
Darf man sich die Ausstattung selber zusammen stellen?
Wie ihr merkt habe ich keine Ahnung was Firmenwagen betrifft, ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.

Gruß

75 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau


nein es gibt durchaus Unternehmen die sich das 1% bezahlen lassen anstatt es als Bruttogehalt zu versteuern, wenn ich das nur versteuern müsste hätte ich sofort einen Firmenwagen.

Stop

ein Unternehmen lässt sich mal gar nichts bezahlen, wenn es einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den er auch privat und auf dem Weg zur Arbeit nutzen kann.

Das Unternehmen MUSS dieses dann von Gesetz aus dem Bruttogehalt / Bruttolohn aufschlagen, mitversteuern und Sozialabgaben davon bezahlen. (wurde ja auch schon alles gesagt)
Danach, wird der zunächst hinzugerechnete Betrag wieder vom Nettogehalt / Nettolohn abgezogen.
Somitfallen an reinen Kosten für den Gehaltsempfänger / Lohnempfänger nur die an, die auf Grund seiner Steuerklasse und Sozialversicherungspflicht auf den Erhöhungsbetrag (1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges und ggf. die Fahrt zur Arbeit Pauschale) erhoben werden.

Egal wie, wer sich nicht unbedingt mit einer Klapperkiste begnügt, und auch Privat sagen wir mal alle 4-5 Jahre ein neues Auto oder guten Gebrauchten kauft, der fährt mit der 1 % Regelung kostentechnisch gesehen richtig Geld ein. Allein der Wertverlust eines Fahrzeuges ist höher als die versteuerten 1%.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Stop

ein Unternehmen lässt sich mal gar nichts bezahlen, wenn es einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den er auch privat und auf dem Weg zur Arbeit nutzen kann.

Das Unternehmen MUSS dieses dann von Gesetz aus dem Bruttogehalt / Bruttolohn aufschlagen, mitversteuern und Sozialabgaben davon bezahlen. (wurde ja auch schon alles gesagt)
Danach, wird der zunächst hinzugerechnete Betrag wieder vom Nettogehalt / Nettolohn abgezogen.
Somitfallen an reinen Kosten für den Gehaltsempfänger / Lohnempfänger nur die an, die auf Grund seiner Steuerklasse und Sozialversicherungspflicht auf den Erhöhungsbetrag (1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges und ggf. die Fahrt zur Arbeit Pauschale) erhoben werden.

Egal wie, wer sich nicht unbedingt mit einer Klapperkiste begnügt, und auch Privat sagen wir mal alle 4-5 Jahre ein neues Auto oder guten Gebrauchten kauft, der fährt mit der 1 % Regelung kostentechnisch gesehen richtig Geld ein. Allein der Wertverlust eines Fahrzeuges ist höher als die versteuerten 1%.

Ich glaube, da vertust Du Dich ganz gewaltig!!

Selbstverständlich bestimmt der Arbeitgeber die Konditionen, zu denen er ein Fahrzeug seinem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlässt.

Und es ist durchaus nicht unüblich, dass hierfür 1% (oder sogar 1,2%) des Listenpreises gezahlt werden müssen (Wie schon von Vorrednern dargelegt).

Und wenn diese 1% tats. gezahlt werden, ist auch die Privatnutzung nicht mehr zu versteuern (da sie ja aus bereits versteuertem Geld erfolgt).

Ich weis ja nicht ob du meine Antwort richtig interpretieren kannst, oder ob ich die Begrifflichkeit nicht verstehe, meinst du etwa eine "Vermietung" des Firmenwagens an den AN ?

Der Arbeitgeber bietet dem AN den Firmenwagen an.
Stimmt der AN zu, wird das Fahrzeug zu 1 % vom Listenpreis versteuert.
Dann darf er es auch für private Fahrten nutzen.
Fährt er auch regelmäßig oder einigermaßen regelmäßig mit dem Fahrzeug von seiner Wohnung zum Betrieb, dann müssen auch noch 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden.
Eine andere Reglung wo der Arbeitnehmer noch was bezahlen muss, ist mir nicht bekannt, und wird wahrscheinlich individuell vom AG vorgeschlagen, wobei das keine übliche Regelung ist.
Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Betriebliche und Private Nutzung nachzuweisen, aber eines kann ich sagen: Diese werden vom Finanzamt haarklein auseinander genommen, lasst euch besser nicht auf diese Regelung ein.
ODER: Du bekommst einen Firmenwagen, und nutzt ihn nicht privat, dann fällt auch kein Beitrag für dich an. Dazu muss das Auto aber nach Beeindigung der Dienstfahrt wieder am Firmengelände abgestellt werden.

Woher du 1,2 % hast, weis ich leider nicht.

Bitte hier nochmal schmökern, da habt ihr alle infos aus jeder Sicht: http://www.ihk-koeln.de/.../MerkblattPkwGestellung.pdf

Hi,

wie ja bereits von pfirschau bestätigt:

es gibt Arbeitgeber, die die Möglichkeit der Privatnutzung gegen Entgelt einräumen (so bei meinem Arbeitgeber etwa), es sind 1% definitiv zu zahlen.

Von einem Freund weiß ich, dass den Innendienstmitarbeitern seiner Firma (eine Versicherung) die Möglichkeit gegeben wird, einen Firmenwagen anzuschaffen und privat zu nutzen gegen Zahlung von 1,2% (ansonsten werden halt die Fahrtkosten mit dem Privatwagen erstattet).

Es handelt sich demnach um ein vom Arbeitgeber vorgegebenes Entgelt, wie eine Vermietung also.

Nicht jeder Arbeitgeber ist in der heutigen Zeit für jeden Mitarbeiter so freigiebig und ermöglicht die Privatnutzung zusätzlich zum Gehalt.

edit: Danke für Deinen Link, ist sehr hilfreich! (Auch hier wird bestätigt, dass festeingebaute Navi's der 1%-Regelung zu unterwerfen sind).

Ok, dann sind wir ja wieder auf einem Nenner.

Diese Sonderregelung, die keine Regelung ist, sondern individuell von einigen Betrieben scheinbar willkürlich angewendet wird, versucht dann den geldwerten Vorteil etwas zu umschiffen. Ich sehe allerdings eher einen Nachteil für den AN. Und ob das dann steuerrechtlich ganz korrekt ist, lasse ich mal dahin gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Stop

ein Unternehmen lässt sich mal gar nichts bezahlen, wenn es einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den er auch privat und auf dem Weg zur Arbeit nutzen kann.

Das Unternehmen MUSS dieses dann von Gesetz aus dem Bruttogehalt / Bruttolohn aufschlagen, mitversteuern und Sozialabgaben davon bezahlen. (wurde ja auch schon alles gesagt)
Danach, wird der zunächst hinzugerechnete Betrag wieder vom Nettogehalt / Nettolohn abgezogen.
Somitfallen an reinen Kosten für den Gehaltsempfänger / Lohnempfänger nur die an, die auf Grund seiner Steuerklasse und Sozialversicherungspflicht auf den Erhöhungsbetrag (1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges und ggf. die Fahrt zur Arbeit Pauschale) erhoben werden.

Egal wie, wer sich nicht unbedingt mit einer Klapperkiste begnügt, und auch Privat sagen wir mal alle 4-5 Jahre ein neues Auto oder guten Gebrauchten kauft, der fährt mit der 1 % Regelung kostentechnisch gesehen richtig Geld ein. Allein der Wertverlust eines Fahrzeuges ist höher als die versteuerten 1%.

nein ich kenne meine Firmenwagenregelung schon (bin als Berater unterwegs). Das ist auch steuerlich sauber, die 1,2% müssen nur dann auf dein Gehalt aufgeschlagen werden wenn du sie nicht bezahlst, steuerlich ist dieser Betrag der Vorteil der dir entsteht wenn du das Auto privat nutzen kannst. Wenn du diesen Betrag bezahlst entsteht dir auch kein (Geldwerter) Vorteil daher muß er dann auch nicht auf dein Gehalt aufgeschlagen werden. Das ist natürlich für die Mitarbeiter besch.... Privat würde mir ein ganz normales Auto reichen (100PS Kompakt Kombi o.Ä.) das tue ich mir aber bei 40 bis 50 tkm im Jahr nicht an. Um einen vergleichbaren E90 im FW Programm zu nehmen müßte ich 450 bis 500 € aus meinem versteuerten Einkommen bezahlen und das dafür dass ich fast nur für die Firma damit unterwegs bin (am WE habe ich dann die Nase voll...). Daher rechne ich dann lieber Kilometer ab damit bekomme ich wenigsten Festkosten und Wartung gedeckt (und ein wenig Spritzuschuss)

liebe grüße
Peter

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Ok, dann sind wir ja wieder auf einem Nenner.

Diese Sonderregelung, die keine Regelung ist, sondern individuell von einigen Betrieben scheinbar willkürlich angewendet wird, versucht dann den geldwerten Vorteil etwas zu umschiffen. Ich sehe allerdings eher einen Nachteil für den AN. Und ob das dann steuerrechtlich ganz korrekt ist, lasse ich mal dahin gestellt.

Es handelt sich um betriebliche Regeln. Unklar bleibt mir, was da "willkürlich" sein soll. Solche Regelungen dienen auch keineswegs dem "Umschiffen" steuerlicher Vorschriften, sondern entlasten den Arbeitgeber teilweise von den anfallenden Kosten. Aufgrund der günstigen steuerlichen Behandlung rechnet sich das oft für beide Seiten.

Häufig anzutreffen sind solche Modelle für Mitarbeiter, die sonst keinen Firmenwagen erhalten würden, z. B. Innendienstmitarbeiter, die nicht dem gehobenen Management angehören.

Wichtig: Betriebliche Regelungen und Steuervorschriften müssen strikt getrennt betrachtet werden. Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun.

Was mich an der Diskussion wundert ist eigentlich dass es immer nur um die 1% geht. Wohnen denn alle Arbeitnehmer mit Firmenwagen direkt am Arbeitsort? Ich wohne momentan 50km vom Arbeitsplatz weg und dass muss ich dann mit 50*0,03 = 1,5% zusätzlich versteuern. Der firmenwagen wäre am sinnvollsten wenn man HomeOffice hat aber ich denke doch dass viele auch einen Firmenwagen haben die weiter vom Arbeitsort entfernt wohnen. Mein nächster Arbeitsort wird vermutlich 100km entfernt sein was dann zu 3% zusätzlicher Versteuerung führt.

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz


Häufig anzutreffen sind solche Modelle für Mitarbeiter, die sonst keinen Firmenwagen erhalten würden, z. B. Innendienstmitarbeiter, die nicht dem gehobenen Management angehören.

Hi,

richtig! Diese Programme laufen unter "Motivation" und "Bindung an das Unternehmen".
Meiner z.B. ist eine komplette Bruttogehaltsumwandlung, d.h ich habe keinen Dienstwagenanspruch und zahle daher die Nettoleasingrate, die Nettotreibstoffkosten und die Umsatzsteuer (MwSt.) aus dem geldwerten Vorteil vom Bruttogehalt. Steuerlich und SV-pflichtig wieder drauf kommt der geldwerte Vorteil (1% + 0,03% p. Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz).

Es rechnet sich trotzdem (auch wenn der AG keinen Cent dazuzahlt):

- Leasingnehmer ist der AG, besser für meine Bonität 🙂

- Kraftstoffkosten werden ohne MwSt mit 3% Großkundenrabatt und dann vom Bruttogehalt gerechnet - derzeit kostet mich der Liter Diesel dann ca. 72 Cent

- "Rundum sorglos Paket", egal was an Wartung, Reparatur oder Reifenersatz anfällt

- Versicherung ist mit drin - kracht es, ist es nicht mein SFR.

Rund gerechnet liege ich persönlich bei ca. 60% der ADAC Vollkostenbetrachtung.

Es rechnet sich evtl. nicht mehr, wenn:

- Leasingrate + Kraftstoffkosten unterhalb des GwV

- grosse Entfernung zum Arbeitsplatz (0,03 % Regelung haut dann rein)

Muss sich jeder Betroffene selber ausrechnen - ist alles abhängig von den persönlichen Umständen (Steuersatz, Familienstand, Höhe des Einkommens, Entfernung zum Arbeitsplatz)

Gruß

Curd

Hi,

nochmal Thema Navi. Da gibt es ja mittlerweile Urteile, in welchen ein navi als telekommunikationsanlage angesehen wird. Und was ist, wenn dieses eine Kobinations aus Navi und Freisprecheinrichtung ist? Diese muß ja nachweislich nicht verszeert werden, da sie nicht zur Sonderausstattung gehört? Das wären bei 3000 € Zusatzpreis fast 30 € /MOnat?

Und ab wann gilt eigentlich die Home-Office Regelung? Dann darf ich doch in der Firma keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz haben, oder? Und nur eine bestimmte Anzahl Arbeitstage im Büro?

Also das mit dem navi ist echt verwirrend...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz


Es handelt sich um betriebliche Regeln. Unklar bleibt mir, was da "willkürlich" sein soll. Solche Regelungen dienen auch keineswegs dem "Umschiffen" steuerlicher Vorschriften, sondern entlasten den Arbeitgeber teilweise von den anfallenden Kosten. Aufgrund der günstigen steuerlichen Behandlung rechnet sich das oft für beide Seiten.

Häufig anzutreffen sind solche Modelle für Mitarbeiter, die sonst keinen Firmenwagen erhalten würden, z. B. Innendienstmitarbeiter, die nicht dem gehobenen Management angehören.

Wichtig: Betriebliche Regelungen und Steuervorschriften müssen strikt getrennt betrachtet werden. Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun.

Nun, wie du schon schreibst, wenns sich für beide rechnet, dann muss ein dritter ja die Zeche zahlen, in diesem Falle der Staat.

Wer sein Fahrzeug aus einer solchen Regelung heraus eigentlich nicht wirklich dienstlich nutzt, sondern nahezu ausschließlich privat, der kommt beispielsweise mit der daraus resultierenden steuerlichen Behandlung schon in eine gewisse steuerliche Grauzone, auch wenns sich um eine Gehaltsumwandlung handeln soll.

Ein Fahrzeug und die daraus resultierenden Kosten dürften eigentlich dann nicht über eine 1,0 % Regelung verwurschtelt werden.

Die betrieblichen Regelungen müssen schon unter Berücksichtigung der Steuervorschriften laufen.
Ich will hier nicht den Steuerapostel spielen, aber wir wollen ja klare Verhältnisse schaffen, damit keiner irretiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Nun, wie du schon schreibst, wenns sich für beide rechnet, dann muss ein dritter ja die Zeche zahlen, in diesem Falle der Staat.

Richtig! Und der hat diese Regelung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte konstruiert.

Zitat:

Wer sein Fahrzeug aus einer solchen Regelung heraus eigentlich nicht wirklich dienstlich nutzt, sondern nahezu ausschließlich privat, der kommt beispielsweise mit der daraus resultierenden steuerlichen Behandlung schon in eine gewisse steuerliche Grauzone, auch wenns sich um eine Gehaltsumwandlung handeln soll.

Wie kommst Du denn auf das dünne Brett?

Es werden alle Gesetze aufs genaueste befolgt. Wo ist da deine "Grauzone"?

Zitat:

Ein Fahrzeug und die daraus resultierenden Kosten dürften eigentlich dann nicht über eine 1,0 % Regelung verwurschtelt werden.

Das ist deine Privatmeinung, die sich nicht mit der Gesetzeslage deckt.

Ein typischer Fall von besserwisserischem Gutmenschentum.

Zitat:

Die betrieblichen Regelungen müssen schon unter Berücksichtigung der Steuervorschriften laufen.

Ja, das tun sie doch auch. Sie dürfen für aber schlechter sein, als es das Steuerrecht zuläßt. Das Gesetz fordert keine direkte Beteiligung des Mitarbeiters an den Kosten. Tut er es doch, dann reduziert diese Beteiligung natürlich seinen steuerpflichtigen Vorteil. Das sollte selbst einem simplen Gemüt einleuchten.

Zitat:

Ich will hier nicht den Steuerapostel spielen, aber wir wollen ja klare Verhältnisse schaffen, damit keiner irretiert wird.

Da scheint mir eher Neid im Spiel zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von maticze


Hi,
.....
Und ab wann gilt eigentlich die Home-Office Regelung? Dann darf ich doch in der Firma keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz haben, oder? Und nur eine bestimmte Anzahl Arbeitstage im Büro?

Also das mit dem navi ist echt verwirrend...

Gruß

Hi,

sehr interessanter Threat hier im Forum.

Bei mir ist es so:
1. PKW
- FW mit 1% Regelung + 5ct/km Privatfahrten. Abrechnung über Reisekosten, kein Fahrtenbuch.
- Sonderausstattung mit 1,5% vom Neupreis von Netto abgezogen (bei mir z.B. AHK)
- Navi, FSE, Trennetz, etc. ist keine Sonderausstattung
2. HomeOffice
- Fa bestätigt das außer dem häuslichen Arbeitszimmer kein weiterer Arbeitsplatz existiert, stimmt sogar😁
- ich passe auf das ich nicht jeden Tag unterwegs zum Kunden bin bzw. dies so in der Reisekostenabrechnung nicht dokumentiert habe

Allgemein: mein FW ist mein Arbeitsplatz, wer keinen FW hat oder besser braucht (ist nicht immer sooo doll quer durch D zu düsen) hat halt einen anderen Arbeitsplatz. Und sitzt nicht immer auf der Autobahn. Kann auch Vorteile haben.

PS: Wer hat handfeste Tips zum Arbeitszimmer? Was absetzen, was besser seinlassen?

Gruß
Loona

Zitat:

Original geschrieben von loona


- Navi, FSE, Trennetz, etc. ist keine Sonderausstattung

In dem Link ein paar Seiten vorher wird das bezgl. Navi aber etwas anders gesehen. Hat irgendjemand zufällig einen Link, in dem etwas detaillierter aufgedröselt ist, was unter Sonderausstattung fällt und was nicht ? Bei mir wird nun schon seit Jahren der komplette Listenpreis inkl. aller Ausstattungen für die 1%-Regel angesetzt.

Zitat:

2. HomeOffice
- Fa bestätigt das außer dem häuslichen Arbeitszimmer kein weiterer Arbeitsplatz existiert, stimmt sogar😁

Genau ... Ich habe beispielsweise im Arbeitsvertrag eindeutig fixiert, dass mein Arbeitsplatz zuhause ist. Dadurch erübrigte sich (bis jetzt zumindest) jegliche Diskussion mit dem FA bezgl. Arbeitszimmer, Firmenwagen etc.

Zitat:


Allgemein: mein FW ist mein Arbeitsplatz, wer keinen FW hat oder besser braucht (ist nicht immer sooo doll quer durch D zu düsen) hat halt einen anderen Arbeitsplatz. Und sitzt nicht immer auf der Autobahn. Kann auch Vorteile haben.

[ OT an ]
dito ... Gutes Statement zur "never ending Neiddebatte" 😉
Ich erlebe es im Bekanntenkreis auch immer wieder mal, das Aussagen kommen wie ... "Dickes Auto, super Gehalt, erweiterte steuerliche Möglichkeiten" ... so einen Traumjob hätte ich auch gerne". Wenn man dann aber ein wenig über die Kehrseite der Medallie erzählt wird es meist wieder ruhiger.
Beispielsweise Morgens oft nicht zu wissen, wo (in der EU ! 🙂) man abends einschlafen wird, oder wann man Frau und Kind(er) das nächste Mal sieht erfordert nun mal eine gewisse Flexibilität, die dann doch nicht jeder bereit ist aufzubringen.
Rein persönlich empfinde ich es als durchaus legitim, das solche Jobs bezgl. der Rahmenbedingungen etwas attraktiver gestaltet werden. Ist aber, wie gesagt meine rein subjektive Ansicht und ich möchte da jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen.
[ OT aus ]

Zitat:

PS: Wer hat handfeste Tips zum Arbeitszimmer? Was absetzen, was besser seinlassen?

Gruß
Loona

Solche Tipps würden hier den Rahmen sprengen 😉

Es gibt wirklich unzählige Möglichkeiten. Ich kann dir das Programm "Steuer-Spar-Erklärung" ans Herz legen. Dort ist eine umfangreiche Bibliothek mit Steuertipps, Rechtsgrundlagen, Urteilen etc. enthalten. Mache meine Steuer seit einigen Jahren damit und hatte bisher nie Probleme mit den Dingen, die ich abgesetzt habe. Ich versuche allerdings auch immer etwas Maß zu halten.

Gruß

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz


Richtig! Und der hat diese Regelung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte konstruiert.

Wie kommst Du denn auf das dünne Brett?
Es werden alle Gesetze aufs genaueste befolgt. Wo ist da deine "Grauzone"?

Das ist deine Privatmeinung, die sich nicht mit der Gesetzeslage deckt.

Ein typischer Fall von besserwisserischem Gutmenschentum.

Da scheint mir eher Neid im Spiel zu sein.

Alles klar, du hast es dann begriffen. Und alle anderen sind immer noch nicht aufgeklärt.

Anstatt mal wirklich klare Sicht zu schaffen, für die, die diese "Regelung" nicht ganz durchschauen, startest du hier verbale Attacken.

P.S.: meine Fahrzeuge werden übrigens auch von euch allen mitfinanziert, vielen Dank übrigens mal an dieser Stelle an die gesamten Steuerzahler.

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