Firmenwagenregelung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Regelung bei Firmenwagen. Kann mir jemand von euch erklären was ein Passat in etwa kostet, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt?
Ich werde wohl einen Firmenwagen zur privaten Nutzung bekommen. Das einzige was ich weis das ich irgendeinen steuerlichen Vorteil entrichten muss und das ich bei Urlaubsfahrten den Kraftstoff zahlen muss.
Darf man sich die Ausstattung selber zusammen stellen?
Wie ihr merkt habe ich keine Ahnung was Firmenwagen betrifft, ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.
Gruß
75 Antworten
Was soll daran Schwachsinn sein, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen? Manche verzichten z.B. auf ein Teil ihres Gehaltes. IdR dient ein DW auch dazu, fähige Arbeitnehmer an ein Unternehmen zu binden und teilw. auch sie durch nen DW zu motivieren. Ich kann daran nichts anrüchiges finden.
Normalo hin oder her. Ich fahre für die Firma 40 Tkm im Jahr. Privat 5 Tkm. Wozu noch volle Kosten für ein eigenes Auto? Ich zahle Eigenanteil und Steuer. Ausserdem darf ich mit meinem Arbeitsplatz in den Urlaub fahren. Aussuchen dard ich aus ein paar Langweiler-Diesel-Kombis. Merkste was?
Zitat:
Original geschrieben von NirvanaNL
@Allen,
Ich denke Ihr sollt euch glücklich achten. In Holland ist mein Passat zu beginnen so €8.000 teurer als in Deutschland wegen teuflisch hohen Steuer auf Neuwagen.
Ich muss für mein Firmenwagen pro Jahr 22% der Neupreis bei meinem Salaris (heisst das so auf Deutsch? Also was mein Firmen mir für meine Arbeit bezahlt) rechnen und darüber bezahle ich 52% Steuer!!!
In meinem Fall 22% von €38.500 = €8.470 x 52% = €4.404
Dass ist also nur die Steuer, ich bezahle dazu noch eine netto Beitrage an mein Arbeitsgeber für Privatgebrauch vom Wagen ad €151 pro Monat (Unterschied zwischen ein bestimmter Normbetrag und die Leasepreis).
Total pro Monat also €518. Das ist so ungefehr was das Auto mir Privat auch kosten würde. Einziges und grosses Vorteil ist das ich mir mein Spargeld nicht brauch an zu wenden um ein neues Auto zu kaufen
Also, wenn ich Ihre Geschichte so lese, denke ich ein Firmenwagen ist in Deutschland einfach saubillig!
Gruss
NirvanaNL
die Regelungen sind auch nicht in jeder Firma gleich, bei uns muß man den Geldwerten Vorteil der anhand einer ADAC Tabelle ermittelt wird BEZAHLEN und der liegt deutlich über dem 1% da kommt für einen Passat oder 3er BMW mal schnell 400 bis 500 € pro Monat zusammen...... daher habe ich mir den 3er auch privat gekauft und rechne Kilometer Pauschalen ab das kommt für mich günstiger und ich kann mir das Auto so wie ich es will kaufen.
liebe Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Wildschuetz
Ja, zum Beispiel 1000 Euro im Monat für einen Kindergartenplatz bezahlen zu dürfen.
Siehst du die könnte ein deutscher Arbeitnehmer gar nicht bezahlne weil er vor Steuer nur ca. 2100€ pro Monat verdient.... wir sind ein Niedrglohnland geworden.
liebe Grüße
Peter
Irgendwie werden hier zwei Dinge verwechselt.
Die jenigen die Arbeitnehmer sind und Ihr Wagen über den Geldwertenvorteil (1% Regel) fahren.
Und die jenigen die Unternehmer sind und Ihr Wagen über die Firma nutzen.
Die Eingansfrage war ja von einem Arbeitnehmer?
Und was daran Schwachsinn ist einen Dienstwagen zu haben oder nicht sei mal dahin gestellt.
Ein Dienstwagen ist einfach eine Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber über die Leasingrate. Die Firma zahlt Dir anstatt mehr Brutto einfach einen Dienstwagen, übernimmt die Rate und die laufenden Kosten und fertig.
Der Arbeitnehmer bekommt weniger Netto hat aber ein Rundumsorglospaket als PKW zu hause stehen.
Ob sich das rechnet muss jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß Schulle
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Siehst du die könnte ein deutscher Arbeitnehmer gar nicht bezahlne weil er vor Steuer nur ca. 2100€ pro Monat verdient.... wir sind ein Niedrglohnland geworden.
liebe Grüße
Peter
Jeder ist sein eigenes Schicksal Schmied......von daher bleibt jedem selbst überlassen was und wieviel er nach hause bringt.....😁
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Siehst du die könnte ein deutscher Arbeitnehmer gar nicht bezahlne weil er vor Steuer nur ca. 2100€ pro Monat verdient.... wir sind ein Niedrglohnland geworden.
liebe Grüße
Peter
Ich will dich nicht schockieren, aber in den Niederlanden sind die Gehälter niedriger als im Niedriglohnland Deutschland.
Zum Ausgleich sind die Steuern höher!
Allerdings werden in NL von den Firmen mehr Lohnnebenleistungen gewährt, dadurch sind die Personalkosten für den Arbeitgeber etwa vergleichbar mit den deutschen. Netto bleibt den Niedeländern weniger als uns.
Es ist ein in Deutschland weitverbreiteter Irrtum zu glauben, es sei anderswo alles besser.
Zitat:
Original geschrieben von 19FC
Hallo,
Als Normalo finde ich das reichlich suspekt - und kann nur endlich auf Gerechtigkeit hoffen: Jedem sein Auto - aber auf seine (vollen) Kosten.
gruss
19FC
Du verstehst da was falsch. Der Dienstwagen mit Erlaubnis zur privaten Nutzung ist ein Gehaltsbestandteil.
Von daher verlangst du eine Gehaltskürzung.
Gruß
Andi
Hi,
da haben wir in Österreich ja eine echt einfache Regelung:
1,5% vom "Rechnungsbetrag" des Firmenautos als geldwerter Sachbezug zur Versteuerung.
Und falls jemand weniger als 6.000km / Jahr fährt "kann" er ein Fahrenbuch führen und wird nur mit 0,75% besteuert.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von azoiso
Hi,
da haben wir in Österreich ja eine echt einfache Regelung:
1,5% vom "Rechnungsbetrag" des Firmenautos als geldwerter Sachbezug zur Versteuerung.
Und falls jemand weniger als 6.000km / Jahr fährt "kann" er ein Fahrenbuch führen und wird nur mit 0,75% besteuert.
Grüße
Tja,
ich denke es wird kaum eine steuerrechtliche Regelung in Deutschland geben, die nicht überall auf der Welt einfacher gelöst ist....
1,5% vom Rechnungsbetrag ist natürlich eine viiiiiiiiel einfachere Regelung als 1% vom Listenpreis. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von JokerSchulle
Irgendwie werden hier zwei Dinge verwechselt.
Die jenigen die Arbeitnehmer sind und Ihr Wagen über den Geldwertenvorteil (1% Regel) fahren.
Und die jenigen die Unternehmer sind und Ihr Wagen über die Firma nutzen.
😉
Wo ist der Unterschied?Zitat:
Original geschrieben von JokerSchulle
Irgendwie werden hier zwei Dinge verwechselt.
Die jenigen die Arbeitnehmer sind und Ihr Wagen über den Geldwertenvorteil (1% Regel) fahren.
Und die jenigen die Unternehmer sind und Ihr Wagen über die Firma nutzen.
Die 1%-Regel wird auch bei Unternehmern angewandt - wenn diese das Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzen. Im Zweifelsfall stellt sich der Unternehmer schlechter als der Angestellte. Eine legale Konstruktion, bei der ein Unternehmer besser wegkommt als ein Angestellter ist mir nicht bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von Wildschuetz
1,5% vom Rechnungsbetrag ist natürlich eine viiiiiiiiel einfachere Regelung als 1% vom Listenpreis. 🙂
Dann versuch' mal den Bruttolistenneupreis eines älteren Fahrzeuges einschl. des verbauten Sonderzubehörs zu bestimmen 😉
Selbst bei neuen Fahrzeugen wird in der Praxis immer der "gefühlte" wenn nicht sogar nur der Rechnungspreis der 1%-Regelung unterworfen.
Der tatsächlich gezahlte Betrag sollte eigentlich immer eindeutig festzustellen sein....
Außerdem wäre auf diesem einfachen Weg auch die "unfaire" Begünstigung der Oldtimer beseitigt (Listenpreis bei EZ!!).
Zitat:
Original geschrieben von JokerSchulle
Irgendwie werden hier zwei Dinge verwechselt.
Die jenigen die Arbeitnehmer sind und Ihr Wagen über den Geldwertenvorteil (1% Regel) fahren.
Und die jenigen die Unternehmer sind und Ihr Wagen über die Firma nutzen.
Die Eingansfrage war ja von einem Arbeitnehmer?
Gruß Schulle
nein es gibt durchaus Unternehmen die sich das 1% bezahlen lassen anstatt es als Bruttogehalt zu versteuern, wenn ich das nur versteuern müsste hätte ich sofort einen Firmenwagen. So nutze ich halt meinen privaten PKW und lasse mir die geschäftliche Nutzung vom Arbeitgeber bezahlen, damit zahle ich dann Finanzierung und Wartung. Für die gesamten Betriebskosten reicht es nicht.... Aber mal aus der anderen Sichtweise normalerweise braucht man ein Auto damit man Arbeiten kann und da nicht nur der Aussendienstler. Beim büroangestellten wird das steuerlich mit der Werbungskostenpauschale bzw. Entfernungs Pauschale bei der Steuererklärung abgefackelt (reicht natürlich nicht für Wertverlust etc. aber hier wird das Auto ja wirklich überwiegend privat genutzt), der Aussendienstler verheizt halt alle drei Jahre ein Auto und wenn er das aus eigener Tasche zahlen müßte könnte sich keiner mehr leisten einen entsprechenden Job anzunehmen. Die Jobs bei denen ein Innendientler einen Firmenwagen bekommt kannst du an einer Hand aufzählen.
liebe Grüße
Peter