Firmenwagenregelung

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Regelung bei Firmenwagen. Kann mir jemand von euch erklären was ein Passat in etwa kostet, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt?
Ich werde wohl einen Firmenwagen zur privaten Nutzung bekommen. Das einzige was ich weis das ich irgendeinen steuerlichen Vorteil entrichten muss und das ich bei Urlaubsfahrten den Kraftstoff zahlen muss.
Darf man sich die Ausstattung selber zusammen stellen?
Wie ihr merkt habe ich keine Ahnung was Firmenwagen betrifft, ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.

Gruß

75 Antworten

Du musst 1% des Listenneupreises (egal was dich oder den Arbeitgeber das Auto gekostet hat und egal wie alt es ist) monatlich als zusätzliches Einkommen versteuern. Alternativ kannst du ein Fahrtenbuch führen wo die Geschäftsfahrten, Privatfahrten und die Fahrt zur/von Arbeit-Wohnung getrennt aufgelistet werden müssen. Du musst immer für 1 Jahr im voraus entscheiden welche Variante du wählst, kannst natürlich wenn du nach einem Jahr merkst, dass dich die 1%-Regelung günstiger kommt einfach ein unvollständiges Fahrtenbuch vorlegen, dann greifen automatisch die 1%. Das Fahrtenbuch muss ganz genau und nach Vorgaben geführt werden, denn da wird bei einer Steuerprüfung immer ganz genau kontrolliert.

Hallo,

das mit der Steuer läuft folgendermassen...

Kostet dein Neuwagen z.B. 35000 € Listenpreis, dann musst du 1% geldwerten Vorteil monatlich versteuern. D.h. auf deiner Gehaltsabrechnung werden zum Bruttogehalt 350€ addiert, mit durchversteuert und vom Nettogehalt wieder abgezogen. Je nach Steuerklasse würde dich der Wagen also pro Monat ca. 100-150€ netto kosten.
Wie das mit der Ausstattung geregelt wird, bleibt deinem Arbeitgeber überlassen. Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich ein firmenzugehörigkeitsdauer abhängiges Budget habe.
Als Vorgabe habe ich lediglich, dass es ein Dieselkombi der VAG sein muss. Ob ich bei der Konfiguration nun einen stärkeren Motor, oder lieber mehr Features reinpacke ist meine Sache. Und dem Finanzamt ist das komplett egal, für die zählt nur der Listenpreis.

Grüße

So langsam kommt Licht in die Sache. Meint ihr man wird als neuer Mitarbeiter gefragt was man an Ausstattung haben möchte?

Hi,

und zusätzlich sind die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zu versteuern...

und der gesamte Betrag wird auch noch der Sozialversicherung unterworfen!

Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen (was es bei wiki mittlerweile alles gibt...)
http://www.channelpartner.de/.../index.html

zu langsam, wurde alles schon gesagt

trotzdem

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969


Du musst 1% des Listenneupreises

"Klugscheissmodus an"

Dafür, dass der Wagen zur Verfügung steht , werden 1% des Bruttolistenpreises "Inland", d.h. den in Deutschland geltende Bruttolistenpreises angesetzt.

Die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte werden mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat zusätzlich angesetzt.
"Klugscheissmodus aus"

Alternativ Fahrtenbuch

Damit war das Finanzamt bisher zufrieden.

Ok, den Teil habe ich dann jetzt auch verstanden. Wie sieht es mit der Ausstattung aus? Frage deshalb weil, ich gerne ein Automatikgetriebe hätte, meint ihr das ist möglich? Welche Ausstattungslinie wird meinst gewählt?

Moin moin,

frag doch einfach mal den Fuhrparkverantwortlichen was Dir zu steht oder was in der Firma normalerweise ausgegeben wird.

Bei uns gibt es nur Passats oder A3 für die Angestellten. Wir legen kein Bruttolistenpreis fest sondern ne max. Leasingrate die die Firma zahlen muss.

Der Listenpreis ist ja nur für den Arbeitnehmer wichtig. Die Firma interessiert sich nur für die Leasingrate.

Gruß Schulle

Hallo

Bezüglich der Ausstattung hat wohl jedes Unternehmen seine eigene Philosophie.

Bei uns wird beispielsweise ein Leasingangebot eines Passi Kombi mit 2l DPF TDI und Klimaanlage, RNS300, Businesspaket und Netztrennwand eingeholt. Diese Leasingrate wird dann von der Firma bezahlt. Will man mehr, muß man die Differenz des Leasingbetrages zahlen.
Man darf max. 150PS haben und es muß ein Diesel sein.
Ferner muß man 60Euro pro Monat für die private Nutzung zahlen und die Fartenbuchlösung wird nicht akzeptiert (nur 1% Regelung), was ich verstehen kann, weil sie erfahrungsgemäß nur Ärger verursacht.

Wir haben zum Jahresanfang eine Neuerung bekommen, dass der (Ehe)Partner nur noch in Außnahmefällen fahren darf. Hat das was mit dem Finanzamt zu tun?

Gruß

Onki

Erstmal vielen Dank euch allen.
Für mich hat sich einiges geklärt. Jetzt hoffe ich das ich die Ausstattung wirlich selber wählen kann.
Da ich neu in der Firma anfange, werde ich mal überraschen lassen wie es geregelt ist.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von onki69


Hallo

Wir haben zum Jahresanfang eine Neuerung bekommen, dass der (Ehe)Partner nur noch in Außnahmefällen fahren darf. Hat das was mit dem Finanzamt zu tun?

Gruß

Onki

Hi Onki,

das hat er weniger was mit dem Finanzamt zu tun als viel mehr mit der Versicherung.

Wahrscheinlich hat dein Arbeitgeber die Versicherung für den Fuhrpark gewechselt oder zu mind. den Tarif.

In diesem neuen Vertrag oder Tarif ist wahrscheinlich auch festgehalten, dass nur der Firmenangehörige das Fahrzeug regelmäßig nutzen darf und der Ehepartner nur noch in Außnahmefällen.

Reine Geldschneiderei 😉

Grüße
Johnny

Richtig, solange das Finanzamt 1% ansetzen kann, ist für die alles ok...unglaublich, was man noch für eine alte S-Klasse zahlen müsste...die Regelung ist der absolute Witz...

Zitat:

...die Regelung ist der absolute Witz...

Es ist eine Pauschalierung und solche führen immer zu gewissen Verzerrungen. Bei einem Flügeltüren-Mercedes oder einer Jaguar E-Type ist die Pauschalsteuer z. B. extrem zu niedrig.

Gemessen an dem was in anderen Ländern (z. B. Großbritannien, Norwegen oder die Niederlande) abgeht ist die deutsche Regelung noch ausgesprochen günstig. in England fährt so gut wie niemand Firmenwagen. Die Steuer ist einfach viel zu teuer.

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob


Richtig, solange das Finanzamt 1% ansetzen kann, ist für die alles ok...unglaublich, was man noch für eine alte S-Klasse zahlen müsste...die Regelung ist der absolute Witz...

Hi,

ist wieder typisch deutsch, diese Einstellung!

Zuerst die Vorteile mitnehmen ohne zu meckern:

die ersten fünf Jahre, in denen das Fahrzeug abgeschrieben wird, ist die 1%-Regelung ein Geschenk --> so billig fährt niemand sein Auto privat und

wenn danach eine andere Regelung günstiger wird, wird laut geklagt / gejammert!! (Muss man halt ein -ordentliches- Fahrtenbuch führen, niemand wird zur Nutzung der 1%-Regelung gezwungen!).

BTW: Mit dem Ansatz der 1% sind schließlich nicht nur die Abschreibung, sondern auch die laufenden Kosten (inkl. Sprit, Werkstatt, Reparaturen, Versicherung, Steuern, ...) abgegolten. Und solch eine alte S-Klasse hat sicherlich happige laufende Kosten.

Ich denke viele wären froh, wenn sie die Möglichkeit hätten einen komplett ausgestatteten Passat (Listen-NP rd. 40 T€) für 400,- Euro im Monat nutzen zu dürfen.

@individual-wob: bitte nicht persönlich nehmen, aber ungerecht in unserem Steuersystem sind ganz andere Dinge (denen man sich i.d.R. auch nicht entziehen kann).

Bei mir gehen von 50.000 € real 5.000 € in die Abschreibung...von Kosten kann man in den ersten 4 Jahren ja gar nicht wirklich sprechen...Benzin mal außen vor...die Regelung, dass automatisch das teuerste Fahrzeug mit der 1% Regelung belohnt wird, ist auch mehr als fragwürdig.

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