Fernbedienung mit Unterbodenbeleuchtung kombinieren?

BMW 3er E36

Moin zusammen,

mir ist heut morgen eine total bescheuerte Idee gekommen.

Wenn ich nächste Woche meine FFB nachrüste dann könnt ich die ja eigentlich mit ner Unterbodenbeleuchtung kombinieren. so dass die wie z.B. das Innenlicht beim öffnen bzw schliessen mit angeht. Weil nur dieses Blinkerquittieren hat ja mittlerweile jeder. und beim stehenden Fzg können normalerweise weder der TÜV noch die Grünen motzen oder?

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fieser_moep


das ist interessant. wer bestraft mich wenn ich was ans auto baue das nicht funktioniert? z.B: ein radio das nicht funktioniert. Gibt das Punkte?

ich weiß nicht ob es sowas bei euch gibt?? bei uns nennt man soetwas tüv!!!! da fährt man alle 2 jahre hin, und der nett mann in dem blauen kittel der macht dann eine sogenannte hauptuntersuchung!!!

Re: Fernbedienung mit Unterbodenbeleuchtung kombinieren?

Zitat:

Original geschrieben von fieser_moep


und beim stehenden Fzg können normalerweise weder der TÜV noch die Grünen motzen oder?

Das war die einzige Frage in deinem Thread...und die ist hier beantwortet wurden, von verschiedenen Leuten...

alleine das vorhandensein einer UBB ist auf öffentlichen Strassen verboten->und somit erlischt deine Betriebserlaubnis->Strafe + Punkte von den Grünen...kein TÜV

Da Dir dies ja vorher schon egal war...warum eröffnest Du nen Thread mit einer Frage...die Dir egal ist? 😉 😁

§ 16 Grundregel der Zulassung.

(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

(2) Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien (auch kennzeichenfreien) Fahrzeugen - der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis ist abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2. die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz


eine UBB verändert auch nicht die fahreigenschaften oder die fahrzeugabmessungen!!!! also ist das wohl kein argument!!!

Dafür ändert eine UBB das Lichtprofil eines Fahrzeuges enorm...

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endlich mal wieder mein leiblingsthema. komisch schon so oft diskutiert und bis jetzt ist es fast jedes mal ausgeartet mal schauen wie es weiter geht🙂

wer hat denn den alten scheiß hier wieder ausgegraben?

Hies es nicht wir sollen den Button "Moderator alarmieren" benutzen. Weil ich kann dieses sch*** Thema mit der UBB nicht mehr ertragen.

Zitat:

Original geschrieben von fieser_moep


und mann darf sie auch dann nciht drannbauen wenn sie nicht funktionieren!!! alles was ans auto dranngebaut wird muss funktionieren!!!

z.B: ein radio das nicht funktioniert. Gibt das Punkte?

 

Also ein Radio wird da nicht machen. aber wenn du dir z.b. neblers dranbaust, dann müssen die funktionieren

mfg

Wo wir das Thema gerade mal wieder haben...........
Es ist doch aber OK wenn ich mir Kaltlichtkathoden an die Unterseite meiner Tür/Innenverkleidung bastel oder ?
So kann das Licht nur nach unten abstrahlen und kann, wenn die Türen geschlossen sind nicht zur Seite abstrahlen - und wenn dann alles an die Schließkontakte der Türen angeschlossen ist sollte das doch wohl bedenkenlos erlaubt sein - oder seht ihr da auch Probleme?

Denke schon,das das Probleme macht,kommt halt darauf an wie stark sie leuchten!!!

MFG

Warum? Wenn ich die Leuchten in bzw. die Ablage der Türverkleidung einarbeite, obendrauf einen zweiten Boden damit nichts nach oben/innnen leuchten kann. Unten wird dann ein Schlitz in die Ablagerinne gesägt und fertig ist die perfekte Einstiegsbeleuchtung 😉

Na dann!!! 😉

MFG

Zitat:

Original geschrieben von MAV


Wenn ich die Leuchten in bzw. die Ablage der Türverkleidung einarbeite, obendrauf einen zweiten Boden damit nichts nach oben/innnen leuchten kann. Unten wird dann ein Schlitz in die Ablagerinne gesägt und fertig ist die perfekte Einstiegsbeleuchtung...

Perfekt wird es in dem Moment, wo du es unter Beachtung aller Auflagen (wobei dein Vorschlag diesen bereits überaus nahe kommt) vom TÜV als Einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommst.

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