Fensterheber spinnen + Fahrertürkontakt defekt
Hallo,
habe bei meinem Golf 7 2,0 TDI mit EZ 11/13 und jetzt ca. 140.000 km das erste(!) Problem und konnte hier in anderen Threads nichts dazu finden. Daher hier meine Beobachtungen:
- vor dem Einsteigen fahre ich alle 4 Fenster mittels der Öffnen-Taste im Funkschlüssel herunter
- betätige ich dann die Schließen-Taste, fahren entweder die beiden Fenster auf der Fahrerseite oder die beiden auf der Beifahrerseite hoch, aber nicht mehr alle vier.
- setze ich mich dann ins Fahrzeug und stecke den Schlüssel ins Zündschloss, kann ich mit den FH-Schaltern der Fahrertür die beiden sich vorher schließen haben lassenden Fenster betätigen, die beiden der jeweils anderen Seite aber nicht. DIE kann ich nur mit dem FH-Schalter in der jeweiligen Tür schließen. 😰
- dieses Phänomen wechselt unregelmäßig zwischen Fahrer- und Beifahrerseite
😕
Zudem scheint der Türkontakt der Fahrertür kein Signal zu liefern: Öffne ich die Zentralverriegelung (ZV) mit dem Funkschlüssel, steige ein, schließe die Fahrertür, starte aber noch nicht den Motor, verriegelt das Fahrzeug wieder nach ca. 40 Sekunden. Öffne ich in dieser Zeit die Beifahrertür, passiert das nicht.
Ob das miteinander zusammenhängen kann, weiß ich nicht. Bei einem Zusammenhang fiele mir nur ein Kabelbruch an der Fahrertür ein. Aber der erscheint mir nach 9 Jahren und 140.000 km etwas arg früh ...
Ein VW-Meister, der die Sache mit den Fensterhebern ausprobierte, tippte auf das Tür-Steuergerät. Aber bevor der das volle Programm mit Steuergeräte- und Schaltertausch usw. bei einem Termin abspult, würde ich gerne hier Tipps dazu bekommen.
Also: Keine Hemmungen - und vielen Dank im voraus! 😉
10 Antworten
Zitat:
@unbrakeable schrieb am 25. Juni 2022 um 13:38:55 Uhr:
Ein VW-Meister, der die Sache mit den Fensterhebern ausprobierte, tippte auf das Tür-Steuergerät. Aber bevor der das volle Programm mit Steuergeräte- und Schaltertausch usw. bei einem Termin abspult, würde ich gerne hier Tipps dazu bekommen.
Was steht denn alles so in den Fehlerspeichern?
Stellglieder testen, erweiterte Messwerte prüfen.
Ich tippe eher auf das Türschloss. Die Türschlösser sind ja schon aus Golf IV, V, VI Zeiten sehr anfällig. Das wird sich beim 7er nicht geändert haben.
Gruß
Danke!
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 25. Juni 2022 um 15:08:34 Uhr:
Was steht denn alles so in den Fehlerspeichern?
Stellglieder testen, erweiterte Messwerte prüfen.
Das weiß ich nicht, denn das wäre ja der erste Schritt bei einem evtl. Werkstatttermin, den ich nicht so ganz ohne informelle Vorbereitung angehen möchte ...
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 25. Juni 2022 um 15:08:34 Uhr:
Ich tippe eher auf das Türschloss. Die Türschlösser sind ja schon aus Golf IV, V, VI Zeiten sehr anfällig. Das wird sich beim 7er nicht geändert haben.
...
Für das Wiederverriegeln nach dem Einsteigen tippe ich auch darauf (kenne das noch von unserem 2000er Golf 4, allerdings nach deutlich längerer Gebrauchsdauer!). 😠
Aber was sollte dieser Schalter mit dem Fensterheberspuk zu tun haben? 😕
Schönen Gruß
Gibt's hier denn Niemanden, der schon mal ähnlichen Ärger hatte? Das kann ich ja gar nicht glauben ... 😕 😉
Wie schon erwähnt, Fehlerspeicher auslesen
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Aktualisierung:
Im August habe ich eine Inspektion des Fahrzeugs bei einer mir bekannten freien Werkstatt durchführen lassen. Dabei wurde auch das Problem mit den Fensterhebern und der ZV analysiert und sie kamen zu dem Schluss, dass das Türsteuergerät defekt wäre. Dies wäre allerdings nur schwer zu beschaffen.
Ich verwies noch mal auf die beim Golf IV bekannten Probleme mit dem Türkontaktschalter am unteren Ende des Schlosses hin, aber sie bleiben dabei: Der Fehlerspeicher wäre ausgelesen worden und das Problem läge am Türsteuergerät. Kostenpunkt ca. 130 € + Einbau 80 €.
Also stimmte ich der Bestellung zu. Anfang Dezember dann die freudige Botschaft: Das Steuergerät wäre so gut wie da. Wir machten für den 10.01. einen Werkstatttermin aus, der auch die HU an meinem Golf umfasst.
Gestern nun musste ich unabhängig davon die Starterbatterie austauschen, da die 9(!) Jahre alte VW-Originalbatterie die Kälteperiode mit Dauerfrost nicht überstanden hatte. Dabei war der Wagen das erste Mal seit 9 Jahren wirklich eine Viertelstunde lang ohne jede Stromversorgung. Beim ersten Start des Motors mit der neuen Batterie kamen daher natürlich jede Menge Fehlermeldungen und ich habe die Lenkwinkelsensoren und die Fensterheber durch Anfahren der Maximalpositionen vor der ersten Fahrt neu angelernt.
Moment! Die Fensterheber? Mit den Schaltern in der Fahrertür? 😕
Richtig gelesen: Die funktionierten plötzlich wieder. Auch das gleichzeitige Öffnen und Schließen ALLER Fenster mit dem Funkschlüssel funktioniert wieder und der Wagen verriegelt auch nicht mehr die Türen, 40 Sekunden nachdem ich durch die Fahrertür eingestiegen bin. Kurz: Alle Probleme mit der ZV und den FHs sind weg! 😁
Ich bin dann auch direkt bei der Werkstatt vorbei und habe die frohe Botschaft (zur Jahreszeit passend) überbracht. Der Bürodrachen allerdings schien "not amused". Das wäre ja nun eine Sonderbestellung gewesen, die sie nicht einfach so zurückgeben könnten. Mein Einwand, dass sie das defekte Türsteuergerät ja nun selbst diagnostiziert hätten, schien auch keinen großen Eindruck zu hinterlassen. Ich solle erst mal bis zum Werktstatttermin weiter fahren und schauen, ob die Wunderheilung Bestand hätte.
Mach' ich gerne. Sie werden allerdings bei mir auf Granit beißen, wenn der Zustand jetzt so i. O. bleibt und sie Geld von mir für das Türsteuergerät sehen wollen. Schließlich habe ich dies auf ihre Fachexpertise hin bestellen lassen und in einer Werkstatt sollten sie ja wohl wissen, wie man Fehler diagnostiziert - und nicht rät ... 😠
Rein rechtlich betrachtet bist du zur Abnahme / Bezahlung des Steuergerätes verpflichtet. Du hast der Bestellung zugestimmt.
Und Werkstätten haften nur bedingt für Falschdiagnosen. Das Tür-Stg lag hier sicher in der Kette möglicher Defekte, also ist die Werkstatt raus.
Einen auf dicke Hose machen kommt meist eher schlecht. Um kulante Rückabwicklung bitten oder mitnehmen und verticken ist angesagt. 130 minus VK ist ja nicht die Welt...
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 08:54:08 Uhr:
Rein rechtlich betrachtet bist du zur Abnahme / Bezahlung des Steuergerätes verpflichtet. Du hast der Bestellung zugestimmt.
Und Werkstätten haften nur bedingt für Falschdiagnosen. Das Tür-Stg lag hier sicher in der Kette möglicher Defekte, also ist die Werkstatt raus.
Bist Du Dir da ganz sicher? Ich meine: Dass Du das rechtlich juritisch korrekt beurteilen kannst?
Wenn ich mit dem Auftrag zur Werkstatt gekommen wäre, das Türsteuergerät zu besorgen und zu ersetzen, wäre ich ganz bei Dir. Aber das Problem begann ja nun mit der anscheinenden Fehldiagnose. Zumindest sollte eine Werkstatt in der Lage sein, die einfachsten Maßnahmen anzuwenden, die minimalen finanziellen Aufwand für den Kunden bedeuten: Auslesen des Fehlerspeichers, Interpretation der Ergebnisse, ggf. Rücksetzen des verdächtigen Steuergeräts mittels VCDS oder eines Neustarts (Trennung von der Stromversorgung!).
Ich befürchte, hier wurde (mal wieder) nach dem Auslesen der Fehlermeldung(en) des Türsteuergeräts direkt dessen Austausch als einfachste (und für den Kunden teuerste) Standard-Lösung ins Auge gefasst. Und auf meinen Hinweis mit den anfälligen Türkontaktschalter bei vorhergehenden Golf-Generationen bekam ich nur zu hören, dass der Fehlerspeicher ausgelesen wurde und das dann schon so wäre, dass das defekte Steuergerät die Ursache wäre.
Und wäre jetzt nicht das Batterie-Aus dazwischen gekommen, wäre das Steuergerät eingebaut worden und hätte wahrscheinlich problemlos funktioniert. Alle wären zufrieden gewesen, auch ich als Kunde - ohne auch nur zu ahnen, dass aufgrund der Fehldiagnose ALLEINE ICH den Preis daür bezahlt und gerade 210 € für absolut Überflüssiges ausgegeben hätte. 😠
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 08:54:08 Uhr:
Einen auf dicke Hose machen kommt meist eher schlecht. Um kulante Rückabwicklung bitten oder mitnehmen und verticken ist angesagt. 130 minus VK ist ja nicht die Welt...
Man muss aber schon für sein Recht einstehen. Sonst könnten die Werkstätten ja nur noch nach eigenem Belieben auf Kosten der Kunden agieren.
In einer anderen Werkstatt wurde einmal vor Jahren wegen unerklärlicher Gräusche eine Antriebswelle an meinem Golf IV TDI nach Absprache ausgetauscht. Als das gar nichts brachte, hat der Chef sie wieder ausgebaut und ich habe einen kleinen Teil der Arbeit bezahlt - und nicht die neue Welle inkl. Arbeit. SO geht kundenorientiertes Verhalten! (Das Problem verschwandt damals nach Austauschs des Getriebeöls nach Herstellerempfehlung.)
Das nie verbaute Steuergerät nach einer 4-monatigen Lieferzeit wieder in den Markt zu bringen, sollte kein Problem für die Werkstatt sein. Die wollen nur nicht die Konsequenzen (etwas aufzuwendende Mühe) ihrers Fehlers tragen.
Für das Steuergerät, an dem die Werkstatt ja jetzt beim Verkauf an mich wahrscheinlich auch so noch verdienen würde, bekäme ich bei ebay doch höchstens noch 50 € - falls ich einen Käufer fände. Und soooo üppig habe ich es nun auch wieder nicht!
Es gibt eine Prozesskette, die abgearbeitet wird. Vom Wahrscheinlichsten zum Unwahrscheinlichsten, soweit möglich mit Berücksichtigung der Kosten. Wenn die, wie hier, eingehalten wurde, kann dies nicht reklamiert werden.
Hätte die WS zuerst die Batterie getauscht, da nicht I.O. und es wäre das Stg gewesen, bezahlst du die auch. Du zahlst beides, selbst wenn es letztlich nur ein Kabelbruch mit sporadischem Ausfall war.
Was glaubst du, wie viele Menschen schon tausende Euro erfolglos in Teiletausch verbrannt haben...
Seine Meinung sollte man vertreten. Man macht sich dabei aber schnell lächerlich, wenn man nicht im Recht ist. Unabhängig davon, sollte man solche Gespräche immer offen führen und versuchen eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Dein "Granit" klingt anders.
Meine Aussagen ersetzen natürlich keine Rechtsberatung. Es steht dir frei, einen Anwalt zu kontaktieren.
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:01:29 Uhr:
...
Was glaubst du, wie viele Menschen schon tausende Euro erfolglos in Teiletausch verbrannt haben...
...
Das ist doch MEIN Punkt: Unnötiger Teiletausch wegen oberflächlicher Diagnose (der "Experten"😉 auf Kosten der Eigentümer!
Falls man wirklich keine andere Chance mehr hat, muss "try and error"-Tausch herhalten. Keine Frage.
Das kann man aber nicht als unumgänglich hinstellen, wenn nicht mal simples Ab- und Anklemmen und damit ein Reset des Steuergeräts ausprobiert wurde! Das sind 5 Minuten - sagen wir mit Wartezeit 15 Minuten Arbeit.
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:01:29 Uhr:
Es gibt eine Prozesskette, die abgearbeitet wird. Vom Wahrscheinlichsten zum Unwahrscheinlichsten, soweit möglich mit Berücksichtigung der Kosten. Wenn die, wie hier, eingehalten wurde, kann dies nicht reklamiert werden.
Woher willst Du das denn wissen? Vielleicht wurde ja einfach nur der Fehlerspeicher ausgelesen und danach dann einfacherweise das Türsteuergerät als Fehlerquelle angenommen. Mir gegenüber wurde uf Nachfrage jedenfalls nur das Fehlerspeicherauslesen erwähnt.
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:01:29 Uhr:
Hätte die WS zuerst die Batterie getauscht, da nicht I.O. und es wäre das Stg gewesen, bezahlst du die auch.
Die Batterie war damals kein Thema. Dass ein Versuch unternommen worden ist, das Türsteuergerät zu "resetten" (egal ob per VCDS oder Trennen der Batterie vom Bordnetz), war damals kein Thema, wurde aber jetzt bei einem Gespräch behauptet - nach über 6(!) Monaten und 3 Wochen, nachdem sie von der plötzlichen Heilung des Steuergeräts erfahren hatten.
MUSS ich dieses Wunder von einem "Detailgedächtnis" jetzt glauben?
Zitat:
@maju22 schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:01:29 Uhr:
Seine Meinung sollte man vertreten. Man macht sich dabei aber schnell lächerlich, wenn man nicht im Recht ist. Unabhängig davon, sollte man solche Gespräche immer offen führen und versuchen eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Dein "Granit" klingt anders.
Dummerweise kam der "Granit" zuerst von der Gegenseite. Keine Entschuldigung, keine Bedauern, nur ein "Das Steuergerät werden Sie trotzdem bezahlen müssen." nachdem ich vor drei Wochen ertmalig von der "Wunderheilung" erzählt hatte.
Eine VW-Werkstatt, die ich daraufhin befragte, bestätigte zwar, dass Elektrobauteile grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, dass sie aber, wäre so ein Fall bei ihnen aufgetreten, sicherlich eine Kulanzlösung gefunden hätten. SO stelle ich mir eine zufriedenstellende Kundenbehandlung vor und SO habe ich es dort auch schon selbst erlebt.
Bei der freien Werkstatt gibt es jetzt dagegen keinerlei kulantes Entgegenkommen seitens der Kundenkontaktdame. Die voreilige Diagnose ihrer Kollegen ist anscheinend nur mein Problem ...
Werde gleich mein Auto von der HU in dieser Werkstatt abholen. Das wird ihre letzte Chance, sonst sind sie einen Stammkunden los!