Felgenmitnahme von Golf 6 auf Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich habe bislang einen Golf VI Highline mit 90 KW und steige nun auf einen Golf VII Highline mit 92 KW um. Kann ich meine Winterreifen (195 65 R 15 91T) von der Größe her weiter nutzen und passt der Lochabstand für die Stahlfelge (6,00 J x 15). Man liest hier 100 verschiedene Aussagen zu Felgenmitnahmen.

Danke schonmal.

Gruß
Florian

Beste Antwort im Thema

Wenn es um die Freigängigkeit zur Bremsanlage geht, ist es eben nicht belanglos, ob sich die ET vergrößert. Zumal die Radschüssel eine andere Kontur aufweisen kann, dass sie technisch eben nicht passt.

Für mich ist auch gar nicht nachvollziehbar, dass hier jeder immer glaubt, er hätte das Recht, mit einer Einzelabnahme jeden Anbaufall zu legitimieren.

24 weitere Antworten
24 Antworten

Wenn ich mich z.B. nach der hier richte passt die mit der 6Jx15 ET47 für Golf 6 und 7 laut Gutachten:
http://docs.reifen.com/gutachten/rial/u1/00222318.pdf

Zitat:

Gut,

sind doch 6,0x17 ET48... Mit 205/50-R17.

Die Räder oder die COC-Angabe?

Zitat:

@X-treme1985 schrieb am 2. Juni 2015 um 20:12:43 Uhr:


Wenn ich mich z.B. nach der hier richte passt die mit der 6Jx15 ET47 für Golf 6 und 7 laut Gutachten:
http://docs.reifen.com/gutachten/rial/u1/00222318.pdf

Hier geht es aber auch um LM-Felgen... eine völlig andere Baustelle!

Neuer Versuch: http://www.aez-wheels.com/certificates/KFZ/7755.pdf

Naja, wenns eine ABE für eine Alufelge mit ET47 bei 6jx15 gibt und der TE sich ein Traglastgutachten von VW für die Stahlräder vom Golf 6 holt (sofern das die VW Originalfelgen sind was bisher ja noch nicht unbedingt beantwortet wurde) flutscht die Eintragung locker durch (noch leichter als ohnehin weil der Prüfer dann schwarz auf weiss hat das die 4mm ET Unterschied belanglos sind).

Ähnliche Themen

Mhhh ok ich sehs

Wenn es um die Freigängigkeit zur Bremsanlage geht, ist es eben nicht belanglos, ob sich die ET vergrößert. Zumal die Radschüssel eine andere Kontur aufweisen kann, dass sie technisch eben nicht passt.

Für mich ist auch gar nicht nachvollziehbar, dass hier jeder immer glaubt, er hätte das Recht, mit einer Einzelabnahme jeden Anbaufall zu legitimieren.

Schon klar das das Rad auch mit gleicher ET eine andere Innenform haben kann, allerdings geht sich das in aller Regel trotzdem aus. Vorallem wenns Alufelgen mit gleichem ET gibt, die haben idR ja etwas dickere Wände als eine olle Stahlfelge.

Man kann aber immer ein Felge an eines der Vorderräder schrauben und sehen das alles freigängig ist, habe ich auch so gemacht. Von einem Recht jede Felge zu legitimieren hat ja keiner gesprochen, nur das es (mit hoher Wahrscheinlichkeit) möglich und problemlos ist Felgen mit ähnlichen Abmessungen wie die in den COC Papieren eingetragen zu bekommen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 2. Juni 2015 um 20:14:34 Uhr:



Zitat:

Gut,

sind doch 6,0x17 ET48... Mit 205/50-R17.

Die Räder oder die COC-Angabe?

6J x17 ET 48 steht vermutlich in der COC vom Golf 7 GTD, die Golf 6 Winterräder Meribel haben nämlich die Größe 6J x17 ET 48

,5

. Klar passt das erstmal, aber streng genommen erlischt auch in diesem Fall die Betriebserlaubnis.

Also ich fahre Nardo Felgen Original von einem 2009er Touran 7jx17, hab sie per Einzelabnahme bei der Dekra eingetragen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen mein c tut w

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 2. Juni 2015 um 20:35:17 Uhr:


Wenn es um die Freigängigkeit zur Bremsanlage geht, ist es eben nicht belanglos, ob sich die ET vergrößert. Zumal die Radschüssel eine andere Kontur aufweisen kann, dass sie technisch eben nicht passt.

Für mich ist auch gar nicht nachvollziehbar, dass hier jeder immer glaubt, er hätte das Recht, mit einer Einzelabnahme jeden Anbaufall zu legitimieren.

Ja,so ist das...

Auf unserem ex Polo gab es bei 8X18 ET 35 Probleme mit der Freigängigkeit zur Bremse ,obwohl sogar 14 " zugelassen waren

Deine Antwort
Ähnliche Themen