Felgen verkauft Käufer droht mit Betrugsanzeige & will Geld
Hi, habe ein Problem hier in kurzer ForM🙁
habe ein Satz Kompletträder verkauft über Kleinanzeigen , sahen alle nicht mehr gut aus wegen Kratzer/Borsteinschäde aber sind gelaufen auf dem Auto bis zuletzt.
Deshalb günstigen Preis gemacht 149€ , (neupreis 1200€) der Käufer holte die Felgen ab, anch 1h fing er an zu beleidigen & droht nun mit Anzeige wegen Betrug weil eine Felge aussen (Bett) andere Farbe hat.
Auch sagt er die Felgenmasse stimmen nicht aber hat sich alles angeschaut , Maße steht in der Felge und Gutachten war auch dabei wo das drin steht. Er verlangt jetzt 75€ oder Rücknahme?? ich hätte ihm verschwiegen das eine Felge andere Farbe hat aber das sieht mann doch ?? Die Felgen sind so zerkratzt das es eh total egal ist?! Was mache ich jetz wenn er mich anzeigt?
74 Antworten
Ich nehme an der Typ weiß wo du wohnst? Ich wäre zumindest vorsichtig in dem Fall. Ja, es ist eine neue, gängige Masche, hinterher wegen irgendwelcher Mängel mit dem Anwalt zu drohen, um den Preis zu reduzieren. Aber man weiß ja nie, an wen man in so einem Fall geraten ist... Ich persönlich würde ihm Rücknahme gegen Kaufpreis minus 10€ Nutzungsentschädigung (er zahlt die an dich) anbieten.
Zitat:
@Volvopapst schrieb am 29. September 2023 um 15:02:42 Uhr:
...weil eine Felge aussen (Bett) andere Farbe hat.
Auch sagt er die Felgenmasse stimmen nicht aber hat sich alles angeschaut , Maße steht in der Felge und Gutachten war auch dabei wo das drin steht.
Sowohl die Farbe als auch die Maße konnte der Käufer beim Kauf überprüfen. Somit besteht keine Grundlage für eine Anzeige.
Das Nachtarocken kommt überall immer mehr. Auch bei anderen Sachen, bei uns zuletzt Auto, Modellbahnlok, Kamera, Reifen, Tischplatte. Die Leute gucken sich das an und nachher wollen sie nichts gesehen und nichts gewußt haben. Ablaufen lassen, noch nicht mal ignorieren darf man die.
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Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 29. Sept. 2023 um 20:42:22 Uhr:
Ich nehme an der Typ weiß wo du wohnst? Ich wäre zumindest vorsichtig in dem Fall. Ja, es ist eine neue, gängige Masche, hinterher wegen irgendwelcher Mängel mit dem Anwalt zu drohen, um den Preis zu reduzieren. Aber man weiß ja nie, an wen man in so einem Fall geraten ist... Ich persönlich würde ihm Rücknahme gegen Kaufpreis minus 10€ Nutzungsentschädigung (er zahlt die an dich) anbieten.
Du hast das ganze nicht verstanden, stimmt's?
Der Käufer will die Felgen nicht zurückgeben. Er will einfach nur Geld, damit die Felgen billiger sind.
Im ersten Beitrag schreibt der TE, dass der Verkäufer einen Preisnachlass oder die Rücknahme der Felgen will.
Dann kann man es ihm doch anbieten, sie zurückzunehmen, wenn man seine Ruhe haben will.
Bei den " Parkplatz Terminen " ob Felgen retour oder Cash back würde ich einfach vorsätzlich = mit Abwesenheit glänzen ... 😉
Zitat:
@nogel schrieb am 29. September 2023 um 21:19:41 Uhr:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 29. Sept. 2023 um 20:42:22 Uhr:
Ich nehme an der Typ weiß wo du wohnst? Ich wäre zumindest vorsichtig in dem Fall. Ja, es ist eine neue, gängige Masche, hinterher wegen irgendwelcher Mängel mit dem Anwalt zu drohen, um den Preis zu reduzieren. Aber man weiß ja nie, an wen man in so einem Fall geraten ist... Ich persönlich würde ihm Rücknahme gegen Kaufpreis minus 10€ Nutzungsentschädigung (er zahlt die an dich) anbieten.Du hast das ganze nicht verstanden, stimmt's?
Der Käufer will die Felgen nicht zurückgeben. Er will einfach nur Geld, damit die Felgen billiger sind.
Doch, habe ich. Denn im Gegensatz zu dir habe ich den Eröffnungsbeitrag gelesen. Er will 75€ oder Rücknahme.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 29. September 2023 um 22:40:45 Uhr:
Dann kann man es ihm doch anbieten, sie zurückzunehmen, wenn man seine Ruhe haben will.
Möglich. Davon würde ich aber tunlichst abraten. Denn man weiß nie wie sich so eine Situation bei einem nochmaligen Treffen entwickelt - selbst auf neutralem Grund. Vielleicht geht es dann gar nicht mehr um die Hälfte des Betrages oder um Rücknahme sondern um andere Summen und mehr Drohungen.
@TE
zusammengefasst kann man sagen: der Käufer hat den Artikel vor Ort begutachtet & dann gekauft?
einen Radsatz mit Beschädigungen für den Preis einer Tankfüllung?
Jetzt meint er das ihm die Räder nicht mehr gefallen und droht mit Anzeige?
Wenn ja> gibt es 3 Dinge die passieren werden:
1. Nichts
2. der Käufer taucht bei dir auf > Polizei rufen
2. dir flattert ein Brief eines Anwalts oder eine Vorladung als Beschuldigter ins Haus.
Dann sofort ebenfalls einen Anwalt kontaktieren. Keineswegs durch irgendwelche unbedachten Äusserungen in die Defensive kommen.
denn in diese Richtung wird es wohl laufen:
Zitat:
@getsic schrieb am 29. September 2023 um 18:28:08 Uhr:
Rein rechtlich kann dir da gar nichts passieren. Wenn er da war und die Felgen angeschaut hat dann kann er sich selbst wegen Blödheit verklagen aber das war's. Also nicht mehr reagieren und fertig.
Ich lerne aus den ganzen Berichten diesbezüglich in letzter Zeit, dass ich in Zukunft keine Verkäufe mehr alleine und von Zuhause aus tätige.
Bei einem Privatverkauf grundsätzlich die Haftung und Rücknahme schon im Anzeigetext ausschließen:
"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, keine Rücknahme. Alle Angaben ohne Gewähr "
Geht halt nicht im gewerblichen Bereich
Bei Drohungen am besten Gespräch mitschneiden, wenn möglich. Dazu nochmals auf den Haftungsausschluss hinweisen.
Prüfung war ja in diesem Fall direkt bei Kauf/Übergabe möglich. Seine eigene Dämlichkeit bzw. Absicht
Ich habe in den letzten 2,5 Jahren verhältnismäßig viel über Kleinanzeigen verkauft (Haushaltsauflösung). Da waren immer wieder Welche dabei, die versucht haben nachzukarten oder meinten einwandfreie Neuware zu bekommen.
Angebliche Transportschäden durch mangelhafte Verpackung, bei Versendung grundsätzlich den Verpackungsvorgang fotografieren. (Kommt ja hier nicht in Frage)
Also wenn jemand Felgen nach Sehen kauft, bezahlt und mitnehmen tut, dann ist die Angelegenheit erledigt.
Später von Betrug zu sprechen, ist zwar möglich, hat aber strafrechtlich gesehen keine Substanz. Polizei
ist hier überhaupt nicht zuständig. Wenn überhaupt, müßte der Käufer zivilrechtlich vor Gericht klagen.
Aber so wie es aussieht, hätte er wohl überhaupt keine Chancen sein Anliegen gerichtlich durchzusetzen.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 30. September 2023 um 07:19:51 Uhr:
Bei einem Privatverkauf grundsätzlich die Haftung und Rücknahme schon im Anzeigetext ausschließen:"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, keine Rücknahme. Alle Angaben ohne Gewähr "
Geht halt nicht im gewerblichen Bereich
Wenn dieser Punkt jedoch in der Verkaufsanzeige nicht angemerkt, oder vergessen wurde, schaut es düster aus.
Dann wäre es evtl sogar besser, wenn der TS den Felgensatz ohne zu Murren tatsächlich zurück nimmt.
Wenn der Hinweis jedoch angegeben worden ist, würde Ich nichts weiter unternehmen.
Der Käufer war vor Ort "gekauft wie gesehen" und mit Bezahlung der Ware war Er auch damit einverstanden.
Sollte was von seinem Anwalt kommen, kann man immer noch reagieren und sollte der Typ vor der Haustüre stehen Polizei anrufen.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 30. September 2023 um 07:55:38 Uhr:
Also wenn jemand Felgen nach Sehen kauft, bezahlt und mitnehmen tut, dann ist die Angelegenheit erledigt.
Später von Betrug zu sprechen, ist zwar möglich, hat aber strafrechtlich gesehen keine Substanz. Polizei
ist hier überhaupt nicht zuständig. Wenn überhaupt, müßte der Käufer zivilrechtlich vor Gericht klagen.
Aber so wie es aussieht, hätte er wohl überhaupt keine Chancen sein Anliegen gerichtlich durchzusetzen.
Wenn der Verlauf so gewesen ist : Angesehen, bezahlt, mitgenommen - dann ist die Angelegenheit vollkommen erledigt. Der Verkäufer braucht überhaupt nicht mehr auf das Verhalten des Käufers reagieren.
Wenn schon - muß der Käufer gerichtliche Schritte einleiten, die aber so wie es aussieht, ins Nichts führen würden.