Hätte die Aussage verweigern können ..... . Das ist wahrscheinlich nicht geschehen.
Und nun hat sie vielleicht eine Unfallbeteiligung ggü. der Polizei zugegeben. Auch wenn die Polizei diese Aussage so aufgenommen hat, ist sie nicht unbedingt strafverfolgungsrelevant, wenn nicht ander Indizien oder Zeugenaussagen
diese Aussage bekräftigen. Wenn es um den Tatbestand der Fahrerflucht geht, wird ohnehin noch ein polizeiliches
Verhör auf der Polizeiwache protokollierend durchgeführt. Diesen kann man Folge leisten, braucht es aber nicht, solange eine überinstanzliche Institution das nicht verlangt.
Anzuraten ist jedoch dem Folge zu leisten.