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Felgen bei EBay verkauft

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 23. März 2020 um 6:51

Hallo zusammen,

 

ich habe 2 Jahre lang 19 Zoll Felgen aus dem Zubehör auf meinem Audi A6 4 g gefahren. Nun habe ich diese an einen Ebay-Käufer verkauft. Dieser fuhr einen Audi A8 (ich denke Bj. 2004). Sein Fahrzeug war sehr tief. Vor Ort hat er die Felgen besichtigt und meinte: das wird schon passen.

Nun möchte er die Felgen zurückgeben, da sie angeblich nicht passen.

 

Nun zu meiner Frage:

Auch ein A8 hat doch einen Lochkreis von 5x112 oder ? Ich vermute vielmehr dass er die Reifen nicht drunter bekommt, weil er seine Karre zu tief geschraubt hat.

Naja ich hätte die Felgen zurück genommen, wenn der Käufer nicht unverschämt frech und beleidigend gewesen wäre.

 

Hat da jemand Erfahrungen ? Muss ich die Felgen zurücknehmen?

 

Vielen Dank.

 

 

Gruß Dennis

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2020 um 9:53

... Kein Problem, natürlich nehme ich die Reifen gerne gegen Rückzahlung des Kaufbetrags zurück. Bitte bringen Sie zur Übergabe als Aufwandsentschädigung 40 Rollen Klopapier mit und hinterlegen die Lieferung zu einem vereinbarten Zeitraum in meiner Garage....

.. Kein Problem. Aus gegebenem Anlass weise ich aber darauf hin, daß eine persönliche Übergabe nicht möglich ist. Bitte senden Sie mir die Ware daher auf eigene Kosten als Paket zu. Rückzahlung des Kaufbetrags erfolgt nach Erhalt der Reifen.

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Hat zwar nix mit dem Auto an sich zu tun...

Wenn Du von Privat verkauft hast, alle von Dir gemachten Angaben in der Anzeige der Wahrheit entsprochen haben, und du idealerweise zusätzlich in die Anzeige geschrieben hast "Verkauf von Privat, keine Rücknahme (oder Widerruf)", dann gibt es keine rechtliche Grundlage für den Käufer dich zu zwingen!

Es wird unter Umständen nur darin ausarten, dass er und/oder seine Companions dich drangsalieren.

- Schlechte Bewertung auf Ebay

- wenn Ihr Euch zum Kauf nicht an einem neutralen Ort getroffen habt, dann auch "persönlich"

Wenn Du nicht gesagt hast, dass die passen... ist es sein Versäumnis. Dann er die jetzt weiterverkaufen. Würde ich im Leben nicht zurücknehmen.

Man muss auch keine Klausel reinschreiben... Privatverkauf ist eindeutig geregelt. Wenn deine Ware einwandfrei bzw im beschrieben Zustand war bzw ist, hast Du dir nichts vorzuwerfen!

Mein Beilleid für dich.

Schade das er dann auch noch so unfreundlich ist. Welche Rad + Reifen Kombi an das Auto passt. Das muss der Halter selbst wissen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, sein Pech. Wenn er dann noch unfreundlich wird umso mehr.

Wenn er weiß wo du wohnst kommt er evtl. sogar noch mal nerven. Aber nicht einschüchtern lassen.

Rein rechtlich bist du da sicher.

am 23. März 2020 um 9:53

... Kein Problem, natürlich nehme ich die Reifen gerne gegen Rückzahlung des Kaufbetrags zurück. Bitte bringen Sie zur Übergabe als Aufwandsentschädigung 40 Rollen Klopapier mit und hinterlegen die Lieferung zu einem vereinbarten Zeitraum in meiner Garage....

.. Kein Problem. Aus gegebenem Anlass weise ich aber darauf hin, daß eine persönliche Übergabe nicht möglich ist. Bitte senden Sie mir die Ware daher auf eigene Kosten als Paket zu. Rückzahlung des Kaufbetrags erfolgt nach Erhalt der Reifen.

Zitat:

@tek2z schrieb am 23. März 2020 um 09:26:07 Uhr:

Wenn Du von Privat verkauft hast, alle von Dir gemachten Angaben in der Anzeige der Wahrheit entsprochen haben, und du idealerweise zusätzlich in die Anzeige geschrieben hast "Verkauf von Privat, keine Rücknahme (oder Widerruf)", dann gibt es keine rechtliche Grundlage für den Käufer dich zu zwingen!

So würde ich das auch sehen.

Der Hinweis auf "keine Rücknahme" darf aber IMHO nicht optional sein.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 23. März 2020 um 11:03

Haha

Themenstarteram 23. März 2020 um 11:03

Das werde ich als Antwort geben mit dem Klopapier . Danke für eure Antworten. Leider gibt er keine Ruhe. Werde ihn wohl blockieren müssen und zur Not melden

Themenstarteram 23. März 2020 um 11:37

Angeblich würden die so aussehen auf seinem Auto. Beim Lochkreis von 5x112 passen die nicht bei ihm . Jemand ne Idee ?

Asset.JPG

Da haben wir doch schon den Stein des Anstoßes.

Die „5“ kann ich bestätigen, die „112“ jedoch nicht.. haben die Felgen den Durchmesser von 112mm und du hast dies so angegeben dann hat der Käufer die A..........k..........

Ist der Lochkreis abweichend würde ich die Felgen zurück nehmen. Wobei dies auch innen auf der Felge steht.

Gruß

Aufgrund des Bildes würde ich sagen, der Lochkreis passt. Wenn die Felge leicht im Uhrzeigersinn verdreht wird, passen auch die anderen 4 Schrauben. Wenn nur eine der 5 Schrauben eingeschraubt ist und die Felge um diese eine Schraube gedreht wird, sind die anderen 4 Gewinde immer etwas verdeckt.

Meines Wissens hat der A8 auch 5x112. Vielleicht passt die ET nicht?

Zitat:

@Christian1976 schrieb am 23. März 2020 um 12:57:56 Uhr:

Aufgrund des Bildes würde ich sagen, der Lochkreis passt. Wenn die Felge leicht im Uhrzeigersinn verdreht wird, passen auch die anderen 4 Schrauben. Wenn nur eine der 5 Schrauben eingeschraubt ist und die Felge um diese eine Schraube gedreht wird, sind die anderen 4 Gewinde immer etwas verdeckt.

Meines Wissens hat der A8 auch 5x112. Vielleicht passt die ET nicht?

Es ist jetzt etwas doof, dass die Felgen „mittenzentriert“ sind. Da drehst du nichts mehr. „Bolzenzentriert“ war einmal.

Gruß

am 23. März 2020 um 12:23

Ob die passen oder nicht kann dem TE doch vollkommen egal sein solange er die Daten richtig angegeben hat.

Da hat der Verkäufer einfach Pech gehabt und hätte sich vorher informieren müssen. Ein Privatverkauf ist ohne Hängematte und es gibt kein Rückgaberecht wie sie manche Händler anbieten.

Ach Leute, er schrieb doch, er hat die Felgen 2 Jahre aufm 4G gehabt. Und der hat LK 5X112!

Lass doch den Käufer zappeln, würde mich nicht jucken.

Selber schuld, wenn man die falschen Felgen kauft!

Anhand des zugehörigen Gutachtens sollte man feststellen können, welche Daten die Räder haben.

Ist auch möglich, das der TE die Räder mit falschem LK festgemurkst hatte.

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