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felgen

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 16. März 2019 um 10:17

hallo gemeinde, ich brauche hilfe.

ich möchte gerne einen zweiten satz felgen haben nur finde ich keine mit der richtigen einpresstief. meine ist

bobet 6 speichen schwarz 7 1/2J X 16H2 ET30 LK 112 ml57mm

der tüv sagte das ich ein gutachten haben müsse damit er eine aussage machen könne.

ich habe lange vergeblich danach gesucht. ich hänge ein schreiben an das beim autokauf dabei war.

vielleicht hat ja gemand das gutachen zur verfügung das ich suche.

die ummer ist rz98/46209/a/15

oder anders gefragt kann man einfah eine andere einpresstiefe verwenden

gruss uwe

Felgen
Beste Antwort im Thema

Warum wirst du schon wieder persönlich und beleidigend? Inwiefern hilft das deiner Meinung nach dem TE bei der Lösung seines Problems?

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Zitat:

@birscherl schrieb am 20. März 2019 um 15:22:52 Uhr:

Woher weißt du denn, was und wie beim TE eingetragen wurde?

Sprüche wie "Auf jeden Fall ist Dir nicht zu helfen", "der Herr birscherl versteht es nicht", "er hat ein Problem mit sich selbst" kannst du gern stecken lassen – diese meine ich mit persönlich und beleidigend und daher haben sie in einem Forum nichts zu suchen.

Oh man, Du hast wirklich Probleme...

Versuche es einfach mal mit logischem Denken, dann fällt Dir evtl auf, welchen Unsinn Du hier von Dir gibst.

@S4Avant2012 Wie wäre es denn einfach, persönliche Befindlichkeiten hier wegzulassen? So gaaaaanz Unrecht hat birscherl ja nicht...

Man kann auch sachlich antworten, ohne dabei durch die Blume sprechen zu lassen, dass man jemanden nicht mag...

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 20. März 2019 um 17:43:50 Uhr:

@S4Avant2012 Wie wäre es denn einfach, persönliche Befindlichkeiten hier wegzulassen? So gaaaaanz Unrecht hat birscherl ja nicht...

Man kann auch sachlich antworten, ohne dabei durch die Blume sprechen zu lassen, dass man jemanden nicht mag...

Erstmal war meine Antwort sachlich...bis auf das Totlachen, aber dann kam birscherl mit seiner blühenden Phantasie und meinte mal wieder alles besser zu wissen.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er falsch liegt, aber selbst das stellt er als nicht richtig dar.

Darum schrieb ich, dass er es erst einmal mit Denken versuchen soll, bevor er weiterhin Unsinn schreibt.

Und jetzt kommst Du und schiebst den "schwarzen Peter" zu mir?

Langsam wird's lächerlich!

Der TÜV Süd schreibt dazu:

Zitat:

Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist sowie verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen umgehend durch die Zulassungsstelle die Papiere berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Befassung mit den Papieren wie Umzug oder Halterwechsel das vom TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.

(Fettung durch mich). Quelle

Die Aussage, dass jede beliebige andere Felge mit dem Fahrwerk gefahren werden darf, mag früher mal richtig gewesen sein, heute ist sie es nicht mehr, weil eben die Einzelgutachten bei Veränderung eines Teils nicht mehr gültig sind.

Du hast es immer noch nicht verstanden.:rolleyes:

Die Zulassung der originalen Serierenräder bleibt bestehen.

NIEMAND spricht hier von beliebigen Rädern.

am 21. März 2019 um 7:04

Die Zulassung der originalen Serienräder kann bestehen bleiben, muss aber nicht. Immer abhängig vom verbauten Fahrwerk, von eventuell geänderten Einfederwegen und so weiter und so fort. Deine allgemeingültigen Aussagen stimmen einfach nicht, auch wenn du es nicht wahrhaben willst.

Beim TE geht es um a) ein geändertes Fahrwerk und b) nicht-originale Räder. Wir wissen immer noch nicht, was genau beim TE verbaut ist, was im Gutachten steht und was der TÜV eingetragen hat, ob die Eintragungen zwingend in Verbindung stehen oder einzeln gültig sind etc.

Hast Du jemals ein Fahrwerk verbaut, oder ein Gutachten dazu in der Hand gehabt?

Ich vermute mal nein, denn sonst wüsstest Du, dass Du vollkommenen Unsinn schreibst.

Fahrwerke werden IMMER mit den Serienrädern geprüft und danach wird das Gutachten erstellt.

Somit bleibt die Zulassung der Serienräder auch dann bestehen, wenn man trotzdem noch andere Räder eintragen lässt.

am 21. März 2019 um 9:19

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 21. März 2019 um 09:56:54 Uhr:

… Fahrwerke werden IMMER mit den Serienrädern geprüft und danach wird das Gutachten erstellt.

Somit bleibt die Zulassung der Serienräder auch dann bestehen, wenn man trotzdem noch andere Räder eintragen lässt.

Das ist deine Meinung.

Der TÜV dagegen, der ja die Abnahmen macht, schreibt:

Zitat:

Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit.

Fassen wir zusammen:

  • Das Gutachten wird mit Serienrädern erstellt.
  • Der TE hat aber andere Felgen drauf, die nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk montiert werden dürfen. So steht das in dem Schrieb, den er gepostet hat.
  • Somit verliert das Gutachten des Fahrwerks seine Gültigkeit.
  • Die Borbet-Felgen darf der TE mit dem tiefergelegten Fahrwerk gar nicht fahren, da kein Serienfahrwerk verbaut ist.

Du legst es Dir gerne so zurecht, wie Du es möchtest.

Wenn Felgen und Fahrwerk eingetragen werden müssen, ist das eine 21er Abnahme. Damit verlieren die Serienräder aber immer noch nicht ihre Zulassung.

Aber ich lasse Dich jetzt gerne in Deinem Irrglauben, denn Du lernst es eh nicht mehr.

@S4Avant2012:

merkst Du nicht auch, dass es immer wieder zu Streitereien kommt sobald Du Dich einmischst...?

Zitat:

@quattrootti schrieb am 21. März 2019 um 14:54:54 Uhr:

@S4Avant2012:

merkst Du nicht auch, dass es immer wieder zu Streitereien kommt sobald Du Dich einmischst...?

Sorry, aber wenn jemand überhaupt keine Ahnung hat, so wie birscherl, dann sollte er sich doch einfach vom Thema fernhalten und gar nichts posten.

Solche Typen gehen mir einfach auf den Sack!

Die provozieren doch geradezu den Streit.

Auch hier sieht man mal wieder, von welcher Seite aus die Provokation kommt, nämlich von Dir.

Es wäre für alle besser, wenn Du sowas tapfer überliest.

Nicht alle sind Deiner Meinung, so eine Ausdrucksweise bringt keinem etwas.

Ich schreibe es jetzt noch einmal wohl nur für Dich: wie im CBR Forum!

Per PN konnten wir das hier im Motortalkforum leider auch nicht klären.

Das ist wirklich eine gut gemeinte Bitte.

Ich befürchte, Du wirst erneut nicht darauf eingehen sondern nun auch mich erneut angreifen, ich jedoch nicht mehr reagieren.

Trotzdem dieser Versuch auch hier offtopic und nicht per PN.

werden Fremdfelgen und ein Fremdfahrwerk eingetragen, verliert das jeweilige Gutachten seine Gültigkeit - das ist soweit richtig, jedoch NUR, solange Fremdfelgen UND Fremdfahrwerk gleichzeitig montiert sind. Schraubt man wieder Serienfelgen ans Auto, behält das Gutachten des Fahrwerks seine Gültigkeit, ergo darf man so fahren. Nur, wenn andere Fremdherstellerfelgen montiert werden, braucht man wieder eine Einzelabnahme im Zusammenspiel mit dem Fahrwerk.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 21. März 2019 um 18:10:49 Uhr:

werden Fremdfelgen und ein Fremdfahrwerk eingetragen, verliert das jeweilige Gutachten seine Gültigkeit - das ist soweit richtig, jedoch NUR, solange Fremdfelgen UND Fremdfahrwerk gleichzeitig montiert sind. Schraubt man wieder Serienfelgen ans Auto, behält das Gutachten des Fahrwerks seine Gültigkeit, ergo darf man so fahren. Nur, wenn andere Fremdherstellerfelgen montiert werden, braucht man wieder eine Einzelabnahme im Zusammenspiel mit dem Fahrwerk.

Sag ich doch.

Mal sehen, ob Du jetzt auch dafür blöde angemacht wirst.

eine "blöde Anmache" hab ich bisher von birscherl nicht gelesen...

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