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felgen

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 16. März 2019 um 10:17

hallo gemeinde, ich brauche hilfe.

ich möchte gerne einen zweiten satz felgen haben nur finde ich keine mit der richtigen einpresstief. meine ist

bobet 6 speichen schwarz 7 1/2J X 16H2 ET30 LK 112 ml57mm

der tüv sagte das ich ein gutachten haben müsse damit er eine aussage machen könne.

ich habe lange vergeblich danach gesucht. ich hänge ein schreiben an das beim autokauf dabei war.

vielleicht hat ja gemand das gutachen zur verfügung das ich suche.

die ummer ist rz98/46209/a/15

oder anders gefragt kann man einfah eine andere einpresstiefe verwenden

gruss uwe

Felgen
Beste Antwort im Thema

Warum wirst du schon wieder persönlich und beleidigend? Inwiefern hilft das deiner Meinung nach dem TE bei der Lösung seines Problems?

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42 Antworten

Hallo,

was für Felgen suchst Du denn? Auch wieder 16er? Original oder Zubehör?

Die Originalfelgen in 16 Zoll haben ET45 oder ET40.

Wenn Du Originalfehlen holst, kannst Du die ohne weiteres montieren, bei Fremdherstellern brauchst Du entweder eine ABE oder ein Teilegutachten und musst sie eintragen lassen.

Die originalen 16er gibts im Netz wie Sand am Meer für kleines Geld - sind auch die stabilsten, weil sie geschmiedet sind.

Themenstarteram 19. März 2019 um 15:21

hallo, ich suche eigendlich nochmal die borbet felgen da der wagen tiefergelegt wurde vom vorbesitzer und nichts anderes drauf darf. meine frage bezog sich darauf ob man auch einen andere einpresstiefe verwenden kann. ich habe inzwieschen erlesen das es nicht der fall ist.

felgen mir den massen breite höhe habe ich genug gefunden leider nicht mit 30mm einpresstiefe.

ich liege doch richtig das der lochabstand 112 mm ist?

freude habe soeben das gutachten von borbet bekommen. jetzt mal schauen ob ich andere einpresstiefen verwenden kann. ich halte euch auf dem laufenden

gruss uwe

Ich verrecke hier grade vor Lachen! :D:D:D

"Es darf nichts anderes drauf, weil der Wagen tiefergelegt wurde"

Gröhl

Du kannst da alles draufschrauben, was ein Gutachten für den 4B hat, nur muss es eben dann eingetragen werden.

In Verbindung mit der Tieferlegung ist dann halt oft eine Einzelabnahme fällig.

Btw, originale Audi Felgen, die für den 4B freigegeben sind, darfst Du natürlich ebenso montieren. Da entfällt sogar die Eintragung.

am 20. März 2019 um 9:10

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 19. März 2019 um 20:57:37 Uhr:

Ich verrecke hier grade vor Lachen! :D:D:D …

Ich finde, das kann man auch höflicher formulieren. Der TE ist hier, um Hilfe zu bekommen, weil er sich mit den Felgen und Eintragungen nicht auskennt. Ihn deswegen auszulachen, ist armselig. Bisschen weniger Überheblichkeit würde dir gut zu Gesicht stehen.

Zitat:

Btw, originale Audi Felgen, die für den 4B freigegeben sind, darfst Du natürlich ebenso montieren. Da entfällt sogar die Eintragung.

Woher nimmst du diese Weisheit, kennst du denn die Eintragungen des TE? Wenn das Tieferlegungsfahrwerk in Verbindung mit den Borbetfelgen eingetragen wurde, darf er eben keine originalen Felgen mehr fahren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. März 2019 um 10:10:19 Uhr:

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 19. März 2019 um 20:57:37 Uhr:

Ich verrecke hier grade vor Lachen! :D:D:D …

Ich finde, das kann man auch höflicher formulieren. Der TE ist hier, um Hilfe zu bekommen, weil er sich mit den Felgen und Eintragungen nicht auskennt. Ihn deswegen auszulachen, ist armselig. Bisschen weniger Überheblichkeit würde dir gut zu Gesicht stehen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. März 2019 um 10:10:19 Uhr:

Zitat:

Btw, originale Audi Felgen, die für den 4B freigegeben sind, darfst Du natürlich ebenso montieren. Da entfällt sogar die Eintragung.

Woher nimmst du diese Weisheit, kennst du denn die Eintragungen des TE? Wenn das Tieferlegungsfahrwerk in Verbindung mit den Borbetfelgen eingetragen wurde, darf er eben keine originalen Felgen mehr fahren.

Dass Du hier wieder Deinen halbwissenden Senf dazu geben musst, war klar.

Selbst wenn ein Fahrwerk iVm Rädern eingetragen wird, bleiben idR die original Räder in den Papieren bestehen, weil in Fahrwerksgutachten immer von Originalbereifung ausgegangen wird.

Somit darf er alle Räder fahren, die original von Audi für sein Fahrzeug freigegeben sind.

Da liegst du falsch.

Wenn ein Fahrwerk in Verbindung mit nicht-originalen Rädern eingetragen wird, gilt diese Kombi ausschließlich für diese Verbindung und eben nicht für die originalen Räder.

Wenn ein Fahrwerk eine ABE hat, gilt diese in Verbindung mit originalen Rädern und nicht für abweichende Räder.

Da wir nicht wissen, ob das Fahrwerk eine ABE hat oder nur eine Eintragung in Verbindung mit den nicht-originalen Rädern, ist diesmal leider dein Senf der halbwissende. Es wäre aber schön, wenn du persönliche Angriffe unterlässt und dem TE hilfst, sein Problem zu lösen.

Jetzt liegst Du falsch.

Schau Dir mal ein Gutachten von einem beliebigen Hersteller an. Die Fahrwerke werden immer mit Originalbereifung geprüft.

Alles andere ist ja auch widersprüchlich, denn dann müsste man ja zwingend Fahrwerk UND Felgen kaufen, egal ob einem die Räder gefallen.

Bei einer Eintragung des Fahrwerks werden Originalräder definitiv NICHT aus den Papieren gestrichen.

Les nochmal meinen Beitrag, dann wirst du deinen Irrtum erkennen … Hilft aber dem TE alles nicht weiter, sein Problem mit der abweichenden Einpresstiefe zu lösen, und nur darum geht es.

Ich gebe es auf...entweder willst Du es nicht verstehen, oder Du kannst es tatsächlich nicht.

Auf jeden Fall ist Dir nicht zu helfen, aber das hatten wir ja hier schon öfter.

Warum wirst du schon wieder persönlich und beleidigend? Inwiefern hilft das deiner Meinung nach dem TE bei der Lösung seines Problems?

Bei meinem damaligen 4B wurde Fahrwerk und Fremdherstellerfelgen eingetragen - jeweils einzeln (zusammen wollte der Prüfer nicht - warum auch immer). Da beides separat eingetragen wurde, stand keine Abhängigkeit voneinander im Fahrzeugschein - daher dürfte und darf jede beliebige andere Felge mit dem Fahrwerk gefahren werden, wenn es a) eine Originalfelge ist, b) sie eine ABE hat oder c) Fremdherstellerfelgen mit Gutachten eingetragen werden.

Ich habe bislang noch keine Eintragung gesehen, die eine bestimmte Felge mit einem bestimmten Fahrwerk fest kombiniert - damit würde sich ja jeder an nur eine einzige Felgenart binden und hätte oft schon Probleme, beim Wechsel im Sommer/Winter.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 20. März 2019 um 14:42:38 Uhr:

Bei meinem damaligen 4B wurde Fahrwerk und Fremdherstellerfelgen eingetragen - jeweils einzeln (zusammen wollte der Prüfer nicht - warum auch immer). Da beides separat eingetragen wurde, stand keine Abhängigkeit voneinander im Fahrzeugschein - daher dürfte und darf jede beliebige andere Felge mit dem Fahrwerk gefahren werden, wenn es a) eine Originalfelge ist, b) sie eine ABE hat oder c) Fremdherstellerfelgen mit Gutachten eingetragen werden.

Ich habe bislang noch keine Eintragung gesehen, die eine bestimmte Felge mit einem bestimmten Fahrwerk fest kombiniert - damit würde sich ja jeder an nur eine einzige Felgenart binden und hätte oft schon Probleme, beim Wechsel im Sommer/Winter.

Genau DAS ist meine Aussage, aber der Herr birscherl versteht es nicht.

Jetzt wirft er mir auch noch vor, persönlich und beleidigend zu werden.

Ich befürchte, er hat ein Problem mit sich selbst.

Woher weißt du denn, was und wie beim TE eingetragen wurde?

Sprüche wie "Auf jeden Fall ist Dir nicht zu helfen", "der Herr birscherl versteht es nicht", "er hat ein Problem mit sich selbst" kannst du gern stecken lassen – diese meine ich mit persönlich und beleidigend und daher haben sie in einem Forum nichts zu suchen.

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