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Felge Rial Lugano auf A3 ohne Probleme möglich ???

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 6. Februar 2012 um 11:32

Hallo MT-Gemeinde,

der Frühling steht zwar erst in einigen Wochen vor der Tür, aber ich mach mir Gedanken über neue Felgen :)

Laut CoC-Papier darf ich 225x45, 7,5Jx17 ET 50 fahren.

Nun habe ich eine hübsche Felge (Rial Lugano) gefunden, jedoch hat diese ET 47 !!

Ich habe jedoch auf deren Homepage ein TÜV-Gutachten entdeckt, in welchem mein Automodell namentlich erwähnt ist.

Meine Frage nun: Darf ich mit diesem Gutachten die Felgen auf meinen A3 fahren OHNE es im Typenschein eintragen zu müssen (Stichwort "Freunde in Grün" )???

--> wichtiger Zusatz: es ist deutsches TÜV-Gutachten, aber ich würde in Österreich damit fahren (A3 ist streng genommen ein Import aus D).

Ich denke rein technisch bringe ich die Felge mit der Reifendimension ohne Probleme in den Radkasten rein (ET 47 statt ET50) ???

 

ich bedanke mich für eure Hilfe :)

LG,

King

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10 Antworten
am 6. Februar 2012 um 13:08

Passen tut sie auf jedenfall, musst aber zum Tüv und das abnehmen lassen, zumindest wenn du Ruhe mit den Grünen haben willst.....

Aber bei 17Zoll dürfte das kaum auffallen......

Themenstarteram 6. Februar 2012 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von KevinD89

Passen tut sie auf jedenfall, musst aber zum Tüv und das abnehmen lassen, zumindest wenn du Ruhe mit den Grünen haben willst.....

Aber bei 17Zoll dürfte das kaum auffallen......

d.h. das tüv-gutachten von rial wäre nicht gültig hier in österreich ?

ich dachte immer tüv-gutachten von d sind auch in ö gültig.

immerhin durfte ich meine tüv-plakette beim import des fahrzeuges auch ohne probleme übernehmen...

oder versteh ich hier etwas falsch ?

was kostet die abnahme ?

kann es bei einem unfall zu problemen kommen, wenn die felgen nicht eingetragen sind ?

persönlich denke ich ja, dass das schon sehr ins detail geht beim unterschied zwischen et 47 und et50.

am 6. Februar 2012 um 14:01

Tüv- Gutachten heißt nicht gleich das du damit nicht mehr zum Tüv musst.....

Eben um die Versicherung geht es...... Du kanns tdie Felgen auch so fahren ,da sie passen werden, sollte es dann aber zu einem Unfall kommen an dem du nicht einmal Schuld hast, könntest du Mitschuld bekommen wenn die rausbekommen das du mit Felgen gefahren bist die nicht eingetragen waren, du muss tdie aber nicht in deinen Papieren eintragen lassen, sondern nur vom TÜV abnehmen lassen, dann bekommstre son Wisch mit vom Prüfer wo drauf steht alles i.O. und den musst du dann immer im Auto mitführen.

Zumindest ist es so in D, achja ich hatte mal Felgen gekauft mit Öster. Tüv- Gutachten wurde bei mir übrigens nicht anerkannt.......

Aber Rial lugano sind gängige Felgen, daher sollte es da keine Probleme geben, Tüv kostet glaub ich so um die 40€

Themenstarteram 6. Februar 2012 um 14:25

danke für deine hilfe !

 

ich hab jetzt auch noch eine abe zusätzlich zum tüv-gutachten auftreiben können.

die abe bezieht sich auch auf das tüv-gutachten bzw. umgekehrt.

in der abe steht, dass keine änderung des fahrzeugscheines notwendig ist, also muss ich nichts eintragen ???

ich denke ich muss einfach abe und tüv-gutachten immer im auto mitführen ??

ist das kompliziert :D ich hasse gesetze :D

Themenstarteram 7. Februar 2012 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von KingCrunch

danke für deine hilfe !

 

ich hab jetzt auch noch eine abe zusätzlich zum tüv-gutachten auftreiben können.

die abe bezieht sich auch auf das tüv-gutachten bzw. umgekehrt.

in der abe steht, dass keine änderung des fahrzeugscheines notwendig ist, also muss ich nichts eintragen ???

ich denke ich muss einfach abe und tüv-gutachten immer im auto mitführen ??

ist das kompliziert :D ich hasse gesetze :D

kann mir darauf jemand eine antwort geben ?

sind eine deutsche abe sowie ein passendes tüv-gutachten zur abe in österreich erlaubt und eintragungsfrei ?

 

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von KingCrunch

Zitat:

Original geschrieben von KingCrunch

danke für deine hilfe !

 

ich hab jetzt auch noch eine abe zusätzlich zum tüv-gutachten auftreiben können.

die abe bezieht sich auch auf das tüv-gutachten bzw. umgekehrt.

in der abe steht, dass keine änderung des fahrzeugscheines notwendig ist, also muss ich nichts eintragen ???

ich denke ich muss einfach abe und tüv-gutachten immer im auto mitführen ??

ist das kompliziert :D ich hasse gesetze :D

kann mir darauf jemand eine antwort geben ?

sind eine deutsche abe sowie ein passendes tüv-gutachten zur abe in österreich erlaubt und eintragungsfrei ?

kann mir keiner mehr etwas zur rechtlichen lage sagen ???

denn dass die reifen/felgen ohne probleme unter mein auto passen ist bereits geklärt :)

Also ich habe auch die Luganos in 18 Zoll drauf bei mir! Vorne keine Probleme! Hinten muss nur die berühmt-berüchtigte Schraube etwas angschliffen werden! (Kommt allerdings auf den Reifen drauf an der montiert ist!)

Zum Teilegutachten: Geh damit zum TüV, der prüft die Freigängigkeit der Felgen-Reifen-Kombination und gibt dir den heiligen Segen! Diesen Fetzen Papier musst du dann immer mitführen (Kosten ca.: 50€!!)! Die Zulassungsstelle trägt mittlerweile fast nichts mehr ein in den Schein darum das Papier mitführen! Außer du legst dich mit der Zulassungsstelle an ist aber dir überlassen, es sagt dir auch jeder TüV Prüfer das die Zulassungen nichts mehr nachtragen im Schein! Außer es sind natürlich relevante Sachen, wozu die Radreifen Kombination nicht gehört, da diese zu jederzeit geändert werden kann!

Hoffe geholfen zu haben!!

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von seppi87

Also ich habe auch die Luganos in 18 Zoll drauf bei mir! Vorne keine Probleme! Hinten muss nur die berühmt-berüchtigte Schraube etwas angschliffen werden! (Kommt allerdings auf den Reifen drauf an der montiert ist!)

Zum Teilegutachten: Geh damit zum TüV, der prüft die Freigängigkeit der Felgen-Reifen-Kombination und gibt dir den heiligen Segen! Diesen Fetzen Papier musst du dann immer mitführen (Kosten ca.: 50€!!)! Die Zulassungsstelle trägt mittlerweile fast nichts mehr ein in den Schein darum das Papier mitführen! Außer du legst dich mit der Zulassungsstelle an ist aber dir überlassen, es sagt dir auch jeder TüV Prüfer das die Zulassungen nichts mehr nachtragen im Schein! Außer es sind natürlich relevante Sachen, wozu die Radreifen Kombination nicht gehört, da diese zu jederzeit geändert werden kann!

Hoffe geholfen zu haben!!

da ich die luganos in 17 fahre, scheint mein fall anders zu sein als deiner. danke trotzdem, ich werde einfach einen tüv-prüfer fragen und ihm meinen fall erklären :)

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 8:30

also lt. tüv österreich muss ich diese sonderräder bei der zuständigen landesregierung freigeben lassen - somit hat sich die frage auch erledigt.

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 8:17

ich habe noch eine grundlegende frage zum thema tüv.

bei meinen felgen werden ein tüv-gutachten und eine abe enthalten sein, dennoch muss ich die felgen beim tüv österreich eintragen lassen - ist das nicht zu viel des guten ?

mein auto wurde aus d importiert und ich konnte die tüv-plakette ja auch ohne weiteres verwenden ohne etwas nachtragen geschweige bezahlen zu müssen.

gilt beim tüv nicht ein standardisierter ablauf für beide länder, sonst hätte ich ja die tüv-plakette aus d auch nicht einfach in ö verwenden dürfen ?

oder gibt es einen gesetzlichen unterschied zwischen felgen und dem rest wie plaketten ?

vl. kann mir jemand diese fragen beantworten, da mich das schon länger interessiert ;-)

danke!

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