Fehlercode P0175

Mercedes C-Klasse W204

Hey Liebe Leute!

Ich habe da ein "kleines" oder größeres Problem (?)

Ich habe am 20.04.23 meine C Klasse abgeholt von einem Händler, der mich jedoch mächtigst übers Ohr gezogen hat, er gab im Kaufvertrag an: Unternehmer an Unternehmer, ganz klein und sehr schlecht zu lesen - war meine Schuld es eben nicht genau gelesen zu haben.

Nun: habe das Auto 80km nach Hause gefahren - alles schön und gut - am Abend dann wollte ich zur Freundin und beim Kaltstart bemerkt: er ruckelt/humpelt ganz saft mal alle 4 - 5 sek.

Dann nach paar Metern: Motorkontrolleuchte. Ich unter Schock meinen Kollegen zum Auslesen angerufen und Fehlercode P0175 - system too rich bank 2 - wurde angezeigt.

Habe mich im Internet damit befasst und gesehen was es ungefähr sein kann, jedoch eben nicht genau was, es könnte die Lambdasonde, LMM oder Düsen oder was auch immer sein.

Symptome: Motorstart normal, nach paar Sekunden nach dem Start kleine "wumms und ruckler", beim Fahren normale Beschleunigung, jedoch beim abrollen wieder kleine ruckler bis zum Stillstand und im stehen wieder ruckler.

Ich habe den Händler angerufen, erst hieß es du hast den KV unterschrieben als Händler zu Händler und ich muss nichts machen, danach gedroht mit Anwalt wegen arglistige Täuschung und Betrug, er will das Montag abholen und mir ein "Ersatzwagen" da lassen, jedoch habe ich das Gefühl das Auto wird länger bei dem stehen und ich bekomme die grösste Möhrenkiste.

Was genau könnte ich versuchen? Welche Kosten könnten mit Einbau mich maximal erwarten? Ist eine Weiterfahrt schädlich vorerst oder noch möglich? Ich komme aus dem Frankfurter Raum (Main) und kenne auch keine gute, nicht allzu teure Werkstatt.

Das Fahrzeug ist ein: W204, C230 2.5ltr V6 aus dem 2008er Jahr mit 120.000km (falls die nicht gedreht sind)

Ich danke an jeden der irgendwie helfen kann!

52 Antworten

Ein paar Tage sind kein Problem. Es geht hier auch nicht um die Sachmängelhaftung, sondern um die Mehrwertsteuer.

Ja deckt sich der preis oder nicht?

Zitat:

@MxD schrieb am 22. April 2023 um 14:52:40 Uhr:


Ein paar Tage sind kein Problem. Es geht hier auch nicht um die Sachmängelhaftung, sondern um die Mehrwertsteuer.

Ja deckt sich der preis oder nicht?

Das weiß ich leider nicht 🙁

Zitat:

@MxD schrieb am 22. April 2023 um 14:52:40 Uhr:


Ein paar Tage sind kein Problem. Es geht hier auch nicht um die Sachmängelhaftung, sondern um die Mehrwertsteuer.

Ja deckt sich der preis oder nicht?

Ich habe dir privat eine Nachricht geschrieben da aiehst du die Anzeige vom Händler - das ist bei jedem Auto der gleiche Text

Du weißt nicht was in der Anzeige oder auf dem Schild stand und was du bezahlt hast? Die Frage solltest du aber beantworten können wenn es ernst wird ;-).

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Brutto heißt inkl. MwSt. Ich kann mir aber nicht vorstellen das eine GmbH sowas abzieht. Na dann viel Erfolg.

Wenn man ganz ehrlich ist, ist die Rückgabe des Fahrzeugs die beste Idee von allen

Zitat:

@DrPT schrieb am 22. April 2023 um 16:11:43 Uhr:


Wenn man ganz ehrlich ist, ist die Rückgabe des Fahrzeugs die beste Idee von allen

Have das auch gesagt möchte es zurückgeben, Händler sagt wäre ausgeschlossen

Hast du den ein Gewerbe ? Er müsste nachweisen das du das gewerblich abgeschlossen hast sprich mit Handelsregister Nr. etc

Hatten bei Vodafone ähnliche Fälle da bekamen viele Kunden Business Verträge obwohl die privat Kunden waren. Die wurden dann alle storniert weil die Rechtssprechung sagt das diese ungültig sind.

Der Vertrag wäre dann auch ungültig von dein Händler und er wäre verpflichtet dir das Auto zurück zu tauschen

Zitat:

@w204istdiegang schrieb am 22. April 2023 um 16:41:26 Uhr:


Hast du den ein Gewerbe ? Er müsste nachweisen das du das gewerblich abgeschlossen hast sprich mit Handelsregister Nr. etc

Hatten bei Vodafone ähnliche Fälle da bekamen viele Kunden Business Verträge obwohl die privat Kunden waren. Die wurden dann alle storniert weil die Rechtssprechung sagt das diese ungültig sind.

Der Vertrag wäre dann auch ungültig von dein Händler und er wäre verpflichtet dir das Auto zurück zu tauschen

Nein habe keine Gewerbe und noch nie eins gehabt, lediglich leider nicht genau gelesen das da " Unternehmer an Unternehmer " stand

Damit entfällt ja die Gewährleistung aber wieso bietet er mir Montag an das abzuholen? Mir sogar ein Ersatzwagen zu geben (was er eigentlich nicht tun müsste, laut seinen Aussagen am Telefon - was theoretisch ja stimmt)

Weil er Dreck am Stecken hat,und jetzt so einiges Vertuschen kann.
Wenn denn diese hanebüschige Story so stimmt.

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. April 2023 um 16:58:07 Uhr:


Weil er Dreck am Stecken hat,und jetzt so einiges Vertuschen kann.
Wenn denn diese hanebüschige Story so stimmt.

Ja 100% stimmt es.... wieso soll ich hier lügen

Die Sache ist ganz einfach. Du hast kein Gewerbe er hat dir mit dir ein gewerblichen Vertrag abgeschlossen. Somit ist der komplette Vertrag nichtig und nicht nur die einzelne Klausel.

Heißt der Händler ist aufjedenfall zu 100% zur Rückgabe verpflichtet.

Ich würde es so machen! Geh zum Händler Versuch das er den Wagen zurücknimmt und droh mit Polizei. Wenn das nicht klappt ruf vor Ort die Polizei an und sag denen das hier arglistige Täuschung vorliegt. Wenn die Polizei Beamten sagen: kommen sie zur Wache dann sag denen du möchtest bitte das die Polizei wenigstens die Personalien des Verkäufers aufnimmt.

Wie gesagt der Vertrag ist nichtig und unter Umständen (das kann ich dir aber nicht 100% garantieren) liegt hier sogar arglistige Täuschung vor ist somit auch ein Fall für die Polizei

Was ich dir aber auf jedenfall sagen kann ist das der Vertrag nichtig ist

Zitat:

@w204istdiegang schrieb am 22. April 2023 um 17:15:47 Uhr:


Die Sache ist ganz einfach. Du hast kein Gewerbe er hat dir mit dir ein gewerblichen Vertrag abgeschlossen. Somit ist der komplette Vertrag nichtig und nicht nur die einzelne Klausel.

Heißt der Händler ist aufjedenfall zu 100% zur Rückgabe verpflichtet.

Ich würde es so machen! Geh zum Händler Versuch das er den Wagen zurücknimmt und droh mit Polizei. Wenn das nicht klappt ruf vor Ort die Polizei an und sag denen das hier arglistige Täuschung vorliegt. Wenn die Polizei Beamten sagen: kommen sie zur Wache dann sag denen du möchtest bitte das die Polizei wenigstens die Personalien des Verkäufers aufnimmt.

Wie gesagt der Vertrag ist nichtig und unter Umständen (das kann ich dir aber nicht 100% garantieren) liegt hier sogar arglistige Täuschung vor ist somit auch ein Fall für die Polizei

Was ich dir aber auf jedenfall sagen kann ist das der Vertrag nichtig ist

Ich danke dir vom Herzen! Ich lass den Wagen jetzt mal Montag abholen, schaue mir an was er sagt bezüglich die Dauer, wenn es nicht eingehalten wird, spreche ich den mal vorsichtig an warum ich eigentlich als Unternehmer angegeben worden bin und ich somit mein Geld verlangen möchte, da hier der Vertrag nichtig ist

Dann wird er 100% begründen das ich hätte besser lesen müssen und nicht unterschreiben sollen.

Dann haben wir den Salat? Was mache ich eben dann, denn so eine Aussage wird 100% kommen denke ich.

Zitat:

@Emrenike schrieb am 22. April 2023 um 17:19:02 Uhr:



Zitat:

@w204istdiegang schrieb am 22. April 2023 um 17:15:47 Uhr:


Die Sache ist ganz einfach. Du hast kein Gewerbe er hat dir mit dir ein gewerblichen Vertrag abgeschlossen. Somit ist der komplette Vertrag nichtig und nicht nur die einzelne Klausel.

Heißt der Händler ist aufjedenfall zu 100% zur Rückgabe verpflichtet.

Ich würde es so machen! Geh zum Händler Versuch das er den Wagen zurücknimmt und droh mit Polizei. Wenn das nicht klappt ruf vor Ort die Polizei an und sag denen das hier arglistige Täuschung vorliegt. Wenn die Polizei Beamten sagen: kommen sie zur Wache dann sag denen du möchtest bitte das die Polizei wenigstens die Personalien des Verkäufers aufnimmt.

Wie gesagt der Vertrag ist nichtig und unter Umständen (das kann ich dir aber nicht 100% garantieren) liegt hier sogar arglistige Täuschung vor ist somit auch ein Fall für die Polizei

Was ich dir aber auf jedenfall sagen kann ist das der Vertrag nichtig ist

Ich danke dir vom Herzen! Ich lass den Wagen jetzt mal Montag abholen, schaue mir an was er sagt bezüglich die Dauer, wenn es nicht eingehalten wird, spreche ich den mal vorsichtig an warum ich eigentlich als Unternehmer angegeben worden bin und ich somit mein Geld verlangen möchte, da hier der Vertrag nichtig ist

Dann wird er 100% begründen das ich hätte besser lesen müssen und nicht unterschreiben sollen.

Dann haben wir den Salat? Was mache ich eben dann, denn so eine Aussage wird 100% kommen denke ich.

Dann sagst du ihn das der Verkäufer in der Pflicht ist sowas vorher zu prüfen und nicht der privat Käufer (was auch so ist) wenn er immer noch nicht einlenkt erkläre ihn deutlich das das arglistige Täuschung ist und droh ihn mit der Polizei. Wenn er immer noch nicht einlenkt rufe wirklich die Polizei an. Eventuell schreiben die eine Anzeige wegen Täuschung oder Betrug. Das wird den Händler mächtig unter Druck setzen am besten zur normalen Tages Zeit wo auch Kunden da sind die mitbekommen das die Polizei dazu gekommen ist.

Sollte dein Anwalt machen, alles was Du mündlich mit ihm besprichst kannst Du vergessen. So etwas zieht er bestimmt öfters ab.

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