Fehler Kombiinstrument Golf 7 GTD
Moin!
Ich war heute beim TÜV. Dort wurde mir die Tüv-Plakette verwehrt, da im Fehlerspeicher ein Fehler im Kombi-Instrument angezeigt wurde. Ich bin dann direkt zu meiner Autowerkstatt. Dort wurde der Speicher mit einem Bosch-Auslesegerät eingesehen und dabei wurde ebenfalls dieser Fehler festgestellt. Allerdings konnte weder der Tüv noch meine Autowerkstatt feststellen welcher Fehler genau vorliegt.
Ich frage mich daher, ob euch typische Fehler im kombiinstrument bekannt sind? Kann es auch an einer veralteten Software liegen?
Fahrzeug: Golf 7 GTD 2.0 184PS BJ 2015
VG Thorsten
51 Antworten
Zitat:
@AVF schrieb am 07. Dez. 2022 um 06:31:34 Uhr:
Assistentenzsysteme sind keine Pflicht. Die sind auch ausschaltbar/deaktivierbar - daher soll irrelevant sein.
Mein Mechaniker meinte auch, dass wenn Assistenzsysteme wie z.B. ACC ausfallen und auch gleich eine Meldung mit "ACC und Front Assist nicht verfügbar" erscheint, dieses vor dem Besuch beim TÜV behoben werden muss, da auch hier das Warndreieck im KI leuchtet.
Und dieses Assistenzsystem ist auch deaktivierbar.
Soll jetzt nicht negativ oder doof rüber kommen, aber daher kann ich deine Aussage diesbezüglich nicht ganz nachvollziehen.
Dein Mechaniker hat recht. Bei Fehlermeldungen von Assistenzsystemen ist der Sachverständige erbarmungslos. Erheblicher Mangel und durchgefallen bei der HU.
Zitat:
@schweik6 schrieb am 7. Dezember 2022 um 21:49:46 Uhr:
Dein Mechaniker hat recht. Bei Fehlermeldungen von Assistenzsystemen ist der Sachverständige erbarmungslos. Erheblicher Mangel und durchgefallen bei der HU.
Danke für die Bestätigung.
Und wenn sich nicht mehr problemlos auf die Einstellungen der Assistenzsysteme zugreifen lässt, weil z.B. wie in diesem Fall ein anderes Radio eingebaut wurde, kann das natürlich zu Kommunikationsfehlern zwischen Steuergerät 5F - oder worunter auch immer dieses Nachrüstgerät läuft - und dem Kombiinstrument führen.
Meine Empfehlung an den TE daher, wieder ein originales Gerät zulegen, solch eines welches du vorher drin hattest.
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Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 7. Dezember 2022 um 21:27:29 Uhr:
, dieses vor dem Besuch beim TÜV behoben werden muss, da auch hier das Warndreieck im KI leuchtet.
Und dieses Assistenzsystem ist auch deaktivierbar.
sieht man den Unterschied nicht?
Beim TE leuchtet nichts!
@alle
hier immer das gleiche...
einer ist wegen Komponentenschutz durchgefallen, andere wegen "falschen" Radio.
Wie soll das fürs "technische Verkehrssicherheit" (wozu eigentlich TÜV auch da ist) relevant sein???
Grundsätzlich: nur weil bestimmte Systeme abschaltbar sind, heißt das nicht, daß sie nicht für die Sicherheit (oder den TÜV) relevant sind.
Notbrems- oder Spurhalteassi sind nach Neustart wieder aktiv. Was z.b. bei Fahrerwechsel durchaus Sinn macht.
Thema Radio: Bei einigen Chinaradios fehlt die Funktion zum festlegen des Luftdrucks. Nur ein Beispiel.
Und prinzipiell ist der TÜV keine Werkstatt, die herausfinden muss, warum ein Fehler abgelegt ist und welche Auswirkungen er haben könnte oder nicht. Das ist Aufgabe des Kunden.
Zitat:
@AVF schrieb am 8. Dezember 2022 um 06:38:02 Uhr:
Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 7. Dezember 2022 um 21:27:29 Uhr:
, dieses vor dem Besuch beim TÜV behoben werden muss, da auch hier das Warndreieck im KI leuchtet.
Und dieses Assistenzsystem ist auch deaktivierbar.
sieht man den Unterschied nicht?
Beim TE leuchtet nichts!@alle
hier immer das gleiche...
einer ist wegen Komponentenschutz durchgefallen, andere wegen "falschen" Radio.
Wie soll das fürs "technische Verkehrssicherheit" (wozu eigentlich TÜV auch da ist) relevant sein???
Das MIB ist heutzutage eben integraler Bestandteil der Fahrzeugelektronik und nicht "nur" ein Radio, das man nach Belieben tauschen oder weglassen kann. Insofern hier sicherheitsrelevante Einstellungen wie Licht, Luftdruck, ACC usw. vorgenommen werden, verstehe ich schon, dass der TÜV da ggf. auch mal die Plakette verweigert. Beim Komposchutz müsste man schauen ob die Unit (weil sie z.B. gepatcht ist) trotzdem voll funktioniert oder ob tatsächlich der Zugriff auf Stg 5F gesperrt ist. In dem Fall wäre das Verweigern der Plakette auch nachvollziehbar. Wenn schon ein nicht originales Radio verwendet wird, sollte man sicherstellen, dass trotzdem die volle Fahrzeugintegration gegeben ist. Das bekommen nur die wenigsten Hersteller wirklich zu 100% hin. Ich erinnere mich noch mit Grauen an ein Zenec in meinem damaligen Golf 6 zurück. Beim MIB gilt: Original ist da einfach am besten.
Hallo,
ich habe auch den genannten Fehler ausfündig gemacht.
Steuermodul Kombiinstrument
B200100 BAP_Audio_0x31 falsche Softwareversion
Habt ihr den schon beseitigen können (?) oder ist der Fehler (noch) nicht kritisch um dagegen etwas zu unternehmen zu müssen?
@Matthias1.0 feher ist immer noch da, aber keine Meldungen oder Störungen, und beim TüV G.T.U hat er gesagt, dass sowas ist keine Problem weil alles andere HU/AU ist in Ordnung.
Eventuell lässt sich BAP Audio im Kombi Instrument über Kanäle deaktivieren oder die Unterstützung raus codieren.
Habe ich schon oben erwähnt, eventuell lässt sich das Kombiinstrument so codieren, dass es darauf nicht reagiert. Falls nicht, einfach so lassen - läuft doch alles)) und TÜV in Zukunft bei adäquaten Prüfern durchführen.
@x5vision Danke für die Antwort😉