Fehler in der Zulassungsbescheinigung II
Hey Liebe Community,
ich habe jetzt seit gut 5 Monaten sehr eifrig die Themen, insbesondere die über den neuen GTI VI, bei Motot-Talk verfolgt.
Hierfür schon mal vielen Dank, es war wirklich sehr informativ.
Nun muss ich auch mal etwas loswerden und hoffe das Thema im richtigen Forum eröffnet zu haben
:-). Wenn nicht, Schande über mein Haupt.
Zum Thema:
Ich war heute Morgen nach 5 Monaten Wartezeit auf der Zulassungsstelle um meinen neues Auto (Das ich am Montag in der Autostadt abholen kann) zuzulassen.
Hat auch alles geklappt, hab dann kurz die Daten überflogen und bin im Sauseschritt auf die Arbeit gefahren.
Heute Abend wollte ich mir dann Stolz wie Oscar den Brief nochmal anschauen und jetzt kommt es:
Da steht Erstzulassung 13.11.2009....
Anzahl der Vorhalter : 9 ( in Worten :NEUN)
Stark oder?
Da hat die Dame wohl Ihre Wurstfinger anstatt auf die 0 (in Worten :NULL) auf die Neun gedrückt.
Jetzt werd ich meinen anscheinend NEUEN GBRAUCHTEN am Montag abholen:-)!
Meine Frage, hat jemand von euch sowas schonmal erlebt oder mitbekommen bzw. weiss jemand wie so etwas wieder korrigiert wird?
So danke fürs lesen und schonmal für die Antworten.
Ich denke ihr seit alle am Lachen, versteh ich, ich nehm es mittlerweile auch mit Humor.
Schönen Abend und Grüße
BzudemA
Beste Antwort im Thema
Ich habe dein Problem eben gelesen und wunder mich doch wie das die Zulassungsstelle bei dir geschafft hat.
Ich arbeite selber in einer und wenn ich eine Neuzulassung bearbeite kann ich garnicht mal einen Vorhalter eintragen, da dies nicht möglich sein kann.
Generell ist in diesem Fall die ZB II auszutauschen, da eine Veränderung der Daten nicht handschriftlich bzw. nachträglich erfolgen darf. In der Praxis wird dies aber bei den Kennzeichen und Vorhaltern handschriftlich geändert.
Wenn du die Umweltprämie nutzen willst bestehe auf einer neuen fehlerfreien ZB II mit Vermerk im unteren Teil warum die ZB II ausgetauscht wurde. Die fehlerhafte ZB II solltest du dir als ungültig gestempeltes Original aushändigen lassen und beides bei der Bafa einreichen.
@p4pe512: Das was bei die geändert wurde ist eine Frechheit. Wenn ich etwas eintrage was nicht die ZB II behandelt wechsel ich diese nicht aus und ändere auch nicht das KBA-Merkmal (die von dir angesprochenen Buchstaben). Es wird nur ein neuer Schein ausgestellt. Das klingt für mich nach ner einfachen Methode die Einnahmen zu steigern.
26 Antworten
naja ich werde es sehen.
Aber vom Logischen Aspekt her, kann es nicht sein das jemand von der Zulassungsstelle einen Tippfehler macht, auf den ich überhaupt kein Einfluss habe und daraus dann ein riesen Problem wird.
Ich kann die gute Dame ja nicht bei den Eingaben kontrollieren, kann ja gar nicht auf den PC gucken.
Ich denke da gibts ne Lösung, am Montag werd ich schlauer sein wie das zu Handeln ist.
Falls jemand noch Erfahrung hat, immer her damit.
Grüße
Also ich würde auch sagen mit der Abrwackprämie wird´s kritisch...😰
Sorry!
Zitat:
Original geschrieben von Polopueppi
Also ich würde auch sagen mit der Abrwackprämie wird´s kritisch...😰
Sorry!
warum sollte das kritisch sein es ist doch egal wie viel vorbesitzer das auto hatte hauptsache es ist neu bzw ein jahreswagen.
kann mich nicht daran erinnern gelesen zu haben das da nur ein halter stehen darf!!
also ist das kein problem!
Zitat:
Original geschrieben von rui21
warum sollte das kritisch sein es ist doch egal wie viel vorbesitzer das auto hatte hauptsache es ist neu bzw ein jahreswagen.Zitat:
Original geschrieben von Polopueppi
Also ich würde auch sagen mit der Abrwackprämie wird´s kritisch...😰
Sorry!kann mich nicht daran erinnern gelesen zu haben das da nur ein halter stehen darf!!
also ist das kein problem!
Hi,
hab letztens noch einen Bericht im TV gesehen, da ging es auch darum wie viel Vorbesitzer max. ein PKW haben darf um die Abwrackprämie zu bekommen.
Ich meine das war die ZDF-Sendung "Wiso" und dort wurde gesagt das max. 2 Vorbesitzer im KFZ-Brief sein dürfen.
Ging da damals irgendwie um Re-Importe und der Importeur hatte die Wagen schon mal im Ausland zugelassen,
dann hat nen deutscher Händler die PKW´s eingeführt und wiederum auf seinen Namen zugelassen,
hat die PKW´s dann verkauft und die Käufer haben die Abwrackprämie beantragt,
wurde allerdings von der BAFA abgelehnt weil schon 3 Vorbesitzer im Brief standen !!
Gruß,
Jack
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Zitat:
Original geschrieben von HZ_Jack
Hi,Zitat:
Original geschrieben von rui21
warum sollte das kritisch sein es ist doch egal wie viel vorbesitzer das auto hatte hauptsache es ist neu bzw ein jahreswagen.
kann mich nicht daran erinnern gelesen zu haben das da nur ein halter stehen darf!!
also ist das kein problem!
hab letztens noch einen Bericht im TV gesehen, da ging es auch darum wie viel Vorbesitzer max. ein PKW haben darf um die Abwrackprämie zu bekommen.
Ich meine das war die ZDF-Sendung "Wiso" und dort wurde gesagt das max. 2 Vorbesitzer im KFZ-Brief sein dürfen.Ging da damals irgendwie um Re-Importe und der Importeur hatte die Wagen schon mal im Ausland zugelassen,
dann hat nen deutscher Händler die PKS´s eingeführt und wiederum auf seinen Namen zugelassen,
hat die PKW´s dann verkauft und die Käufer haben die Abwrackprämie beantragt,
wurde allerdings von der BAFA abgelehnt weil schon 3 Vorbesitzer im Brief standen !!Gruß,
Jack
das einzige was ich gefunden habe ist das von der bafa:
Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens 14 Monate einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
und das ist ja bei ihm nicht so auch wenn da eine neun steht!! und ich bin immer noch der meinung das er auch neun mal angemeldet hätte sein können und sie müssten die prämie dann immer noch zahlen!!
oder verstehe ich da was falsch??
Zitat:
... und das ist ja bei ihm nicht so auch wenn da eine neun steht!! und ich bin immer noch der meinung das er auch neun mal angemeldet hätte sein können und sie müssten die prämie dann immer noch zahlen!!
oder verstehe ich da was falsch??
Ich denke beim TE hat ja die Zulassungsbehörde nen Fehler begangen und er wird meiner Ansicht nach in jedem Fall die Prämie erhalten,
da er ja schliesslich Erstbesitzer ist und das im Brief jetzt halt 9 Vorbesitzer eingetragen sind ist ja nur der Fehler einer Behörde und entspricht ja nicht der Wirklichkeit.
Was ich mit meinem vorherigen Post sagen wollte ist einfach das max.2 Vorbesitzer im Brief eingetragen sein dürfen, das bezieht sich ja hauptsächlich auf Jahreswagen bzw. Re-Importe (Tageszulassungen o.ä.).
Gruß,
Jack
Zitat:
Original geschrieben von HZ_Jack
Ich denke beim TE hat ja die Zulassungsbehörde nen Fehler begangen und er wird meiner Ansicht nach in jedem Fall die Prämie erhalten,
da er ja schliesslich Erstbesitzer ist und das im Brief jetzt halt 9 Vorbesitzer eingetragen sind ist ja nur der Fehler einer Behörde und entspricht ja nicht der Wirklichkeit.
Das steht ja ausser Frage!
Ich denke hier geht es eher drum, ob er sich nun den "Stress" macht das ändern zu lassen oder ob er es mit dem vorhandenen Fahrzeugbrief auf gut Glück probiert und da wird es bestimmt zu Problemen kommen, wenn da ne 9 steht.
Zitat:
Original geschrieben von orig-psychodad
Wenn da Vorbesitzer 9 steht und du die Abwrackprämie nutzen willst, kann ich mir durchaus vorstellen, dass da nen gelangweilter Beamter bei der Bafa den "Abgelehnt" Stempel rauskramt.
Bei der Bafa arbeitet nur eine Handvoll Beamte.
Für die Abwicklung der Umweltprämie wurde extra neues Personal kurzfristig angestellt.
Sind also alles hoch effizient arbeitende und total motivierte Angestellte, keine Beamte... 😁
Hi,
habe folgende Erfahrung gemacht.
Meine originale Zulassungsbescheinigung Teil 2 von VW wurde in der Zulassungsstelle beschädigt/zerstört. Der freundliche Beamte hat leider den "Technikteil" (unterer Abschnitt des Briefes) nocheinmal drüber gedruckt. Ergebnis: Alles absolut unleserlich! Brief ungültig!
Habe es aber sofort gemerkt und beanstandet. Mir wurde sofort und kostenfrei ein neuer Brief ausgestellt, auf dem vermerkt ist, dass der alte Brief aufgrund von Schreibfehler ungültig ist (mit Nummer des alten Briefes). Mit der BAFA und der UMP hat dennoch alles wunderbar geklappt. (Kopie des ungultigen alten Briefes habe ich zur Vorsicht mit eingereicht)
Also ab zur Zulassungstelle und Fehler beheben lassen, wie auch immer. Probleme wirds keine geben!
Der Brief muss aber korigiert werden, da ein fehlerhafter Brief nicht gültig ist.
MFG
Hey zusammen,
danke erst mal für die vielen Erfahrungen und Meinungen.
War heute nochmal bei meinem 🙂um die Abholpapiere für Montag abzuholen.
Er hat mir den Brief wieder mitgegeben und gesagt ich soll am Dienstag auf die Zulassungstelle gehen und den Fehler beheben lassen.
Jede Zulassungstelle arbeitet wohl unterschiedlich. Die eine stellt einen neuen Brief aus, die andere ändert es handschriftlich und mit Stempel.
Das es Probleme bei der Bafa gibt verneinte er, da Kopien von Schein und Brief eingsandt werden und da alleine schon beim Vergleich dieser beiden Dokumente auffällt das es ein Neuwagen ist. Wenn der Brief dann noch korrigiert ist, ist das kein Problem.
Es sind wohl schon noch kuriosere Sachen eingesandt worden die genehmigt wurden.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Grüße BzudemN
Ich habe dein Problem eben gelesen und wunder mich doch wie das die Zulassungsstelle bei dir geschafft hat.
Ich arbeite selber in einer und wenn ich eine Neuzulassung bearbeite kann ich garnicht mal einen Vorhalter eintragen, da dies nicht möglich sein kann.
Generell ist in diesem Fall die ZB II auszutauschen, da eine Veränderung der Daten nicht handschriftlich bzw. nachträglich erfolgen darf. In der Praxis wird dies aber bei den Kennzeichen und Vorhaltern handschriftlich geändert.
Wenn du die Umweltprämie nutzen willst bestehe auf einer neuen fehlerfreien ZB II mit Vermerk im unteren Teil warum die ZB II ausgetauscht wurde. Die fehlerhafte ZB II solltest du dir als ungültig gestempeltes Original aushändigen lassen und beides bei der Bafa einreichen.
@p4pe512: Das was bei die geändert wurde ist eine Frechheit. Wenn ich etwas eintrage was nicht die ZB II behandelt wechsel ich diese nicht aus und ändere auch nicht das KBA-Merkmal (die von dir angesprochenen Buchstaben). Es wird nur ein neuer Schein ausgestellt. Das klingt für mich nach ner einfachen Methode die Einnahmen zu steigern.
Danke für deine Antwort Dr. Zulassung!
Dann weiss ich ja jetzt genau wie ich am Dienstag bei der Zulassungstelle vorzugehen habe.
Werde darüber berichten!
Jetzt erst mal morgen das neue Auto in Wolfsburg in Empfang nehmen!
Bis Dienstag mit Bericht von mir:-)!