Fehlende Ausstattung bei Fahrzeugkauf (gebraucht)

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

da wir uns vor kurzem einen Golf 7 als "Jahreswagen" bei einem VW Händler gekauft haben, lese ich hier schon seit ein paar Tagen mit.

Ich habe eine Frage bezgl. Kaufrecht und hoffe, das jemand ähnlich Erfahrungen hat, oder mir einen Tip geben kann. Folgendes ist passiert:

Wir haben wie gesagt im März 2016 einen Golf (aus 06/15) bei einem VW Händler gekauft. Sowohl in der Beschreibung des Fahrzeugs als auch final im Kaufvertrag ist als Sonderausstattung die City-Notbremsfunktion festgehalten. Somit dann ja zwangsläufig auch der Front Assist. Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug diese Ausstattung überhaupt nicht hat. Das war für mich wichtig und eigentlich auch kauf entscheidend. Der Händler hat seinen Fehler auch sofort eingestanden. Ich habe darauf schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung (also damit die Nachrüstung) eingefordert. Wäre für mich das einfachste und Thema erledigt. Das funktioniert aber leider nicht, da überhaupt nicht möglich, oder wenn nur mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand (er sprach von einigen tausend Euro). Jetzt lautet das Angebot, Wagen wird ohne wenn und aber zurückgenommen, oder 1.000 Euro Erstattung (ca. 3-facher Wert des Assistenten, hätte man direkt mitbestellt). Jetzt meine Frage: ist das angemessen? Eine Rückgabe scheidet für uns eigentlich aus, da wir unseren Golf 6 natürlich verkauft haben und erst wieder ein passendes neues Auto finden müssten. Wenn ich zum Anwalt gehe, wer trägt die Kosten (insbesondere wenn mir schon die Rücknahme angeboten wurde)? Ich weiß, dass 1.000€ erst einmal relativ viel klingt, jedoch reden wir hier ja auch nicht über eine fehlende Rückfahrkamera, oder bspw. über einen Tempomat, auch wenn der Aufpreis für solch ein Feature ja relativ gering ist (aber eben wenn es fehlt eine für mein Verständnis große Nummer ist).

Ich hoffe, mir kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank.

VG
Jochen

Beste Antwort im Thema

Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.

EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.

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Zitat:

@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 12:41:54 Uhr:


Was genau ist an deinem Fall speziell? Eine Ausstattung, die zugesichert wurde, fehlt. Punkt. Mit Front Assi wäre die UPE höher gewesen, somit auch tendenziell höherer GW-Preis. Vielleicht auch mehr als die 300 EUR Neupreis, das kann keiner sagen - wenn man den auch für mehr vermarkten kann, kann der GW auch 800 EUR teurer sein oder oder oder.

Du sagst das doch gerade. und mit "vielleicht" sind wir im Bereich der Spekulation.

Die Optionen die du hast und nicht hast wurden ja eingehend erläutert. Was du damit machst, bleibt dir überlassen.

Genau, daher mein Einwand mit "bringt nichts mehr"

Vielleicht hat mein Vorredner mit dem kleinen Neffen wohl doch Recht, wenn du deine Situation als so speziell betrachtest, dass kein Gesetz darauf Anwendung findet...

da ich gerne sachlich bleiben möchte, werde ich das einfach nicht kommentieren.

Mich würde es trotzdem interessieren, wie es (demnächst) ausgeht, vielleicht machst Du ja ein Update dieses Threads, ich drück Dir die Daumen.
Gruß
Andreas

Zitat:

@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 12:30:53 Uhr:


Finde ich überraschend, danke für den Link. Im Konfigurator sieht man es tatsächlich so gut wie gar nicht, dass auch der Sensor vorhanden ist, wenn nur der Front Assi geordert wurde

Links - ohne Front Assist
Rechts - mit Front Assist

Der Unterschied ist schon zu erkennen. Sicherlich kein bunter Hund. Aber die Auswahl eines Autos im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich sollte ja auch sorgfältig erfolgen.

Front-asssit-acc

Ich sehe da gar nix bzw. würde es nicht sehen, wenn ich nicht wüsste worauf ich achten muss.. Vielleicht ist mein Monitor aber auch Schrott ^^

Kann ich verstehen, dass viele dann dem Händler glauben, wenn er sagt, dass das Ding im Spiegel steckt...

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Dein von dir an uns herangetragener Fall ist nicht "Speziell", weshalb auch ?

Ich bestreite nicht, dass die Sache ärgerlich ist, aber mein Vorredner -Gallo- hat es wunderbar ergänzt.

Sollte der Händler Zugriff auf einen "Fahrzeugpool" haben was ich und wir nicht wissen, dann magst Du Glück haben, jedoch ist damit noch nicht sichergestellt, dass es alle Ausstattungen die von dir gewünscht sind, besitzt.

Es gibt 4 Möglichkeit :

- Rücknahme
- Kaufpreisminderung
- Nachbesserung
- vergleichbares Fahrzeug, wenn Verfügbar.

Punkt 3. und Punkt 4. können obsolet betrachtet werden, da hier keine Einigung aufgrund der Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann.

Punkt 1. und Punkt 2. sind die Möglichkeiten, die der Händler dir in einer sehr fairen Weise übermittelt hat.

Wenn dir das fehlende Merkmal so wichtig erscheint, solltest du das Fahrzeug zurück gegeben und dich auf die Suche nach einem neuen Auto begeben. Die Zeit die du dann ohne fahrbaren Untersatz bist, musst Du ganz alleine überbrücken, da der Händler hier nicht Schadensersatz leisten muss.

Er hat dir ja die Wahl gelassen.

ich hatte ein ähnliches Problem.
Als ich meinen Jahreswagen G7 Variant 2.0TDI Highline bestellt hatte war im Konfigurator unter Serienausstattung "elektrisch anklappbare Spiegel" aufgeführt, Hatte der Wagen allerdings dann nicht.
Dies war zum Zeitpunkt der Auslieferung auch aus dem Konfigurator verschwunden.
Trotz Nachweis mit PDF als Bestellgrundlage war keine Nachrüstung möglich und der Händler konnte sich nur entschuldigen.

Habe es jetzt hingenommen, obwohl das ein wesentliches Kriterium war (wegen enger Garagenzufahrt), aber bei meiner nächsten Dienstwagenbestellung werde ich nach einer Alternative zur VW Gruppe suchen, da ich mich hier absolut nicht gut aufgehoben fühle...

Zitat:

@Hapabla schrieb am 13. April 2016 um 13:46:04 Uhr:


Dein von dir an uns herangetragener Fall ist nicht "Speziell", weshalb auch ?

Ich bestreite nicht, dass die Sache ärgerlich ist, aber mein Vorredner -Gallo- hat es wunderbar ergänzt.

Sollte der Händler Zugriff auf einen "Fahrzeugpool" haben was ich und wir nicht wissen, dann magst Du Glück haben, jedoch ist damit noch nicht sichergestellt, dass es alle Ausstattungen die von dir gewünscht sind, besitzt.

Es gibt 4 Möglichkeit :

- Rücknahme
- Kaufpreisminderung
- Nachbesserung
- vergleichbares Fahrzeug, wenn Verfügbar.

Punkt 3. und Punkt 4. können obsolet betrachtet werden, da hier keine Einigung aufgrund der Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann.

Punkt 1. und Punkt 2. sind die Möglichkeiten, die der Händler dir in einer sehr fairen Weise übermittelt hat.

Wenn dir das fehlende Merkmal so wichtig erscheint, solltest du das Fahrzeug zurück gegeben und dich auf die Suche nach einem neuen Auto begeben. Die Zeit die du dann ohne fahrbaren Untersatz bist, musst Du ganz alleine überbrücken, da der Händler hier nicht Schadensersatz leisten muss.

Er hat dir ja die Wahl gelassen.

für Euch: Speziell im Sinne von "geringer Wert (300,-) aber große Auswirkung (keine Nachbesserung möglich etc.) Stell Dir vor, Dir verkauft jemand einen Rucksack (2000,-)mit Fallschirm (50,-), und Du stellst fest, das der nicht drin ist...also so würde ich es z. B meinem Neffen erklären. aber egal.

Punkt 1. und 2. teile ich voll und ganz und stand auch nie zur Diskussion.

Aber nochmal - ich glaub das bringt jetzt nichts mehr, da alles gesagt ist. Ich kenne die Möglichkeiten und alles weitere würde nur ausufern und dazu führen, dass Ihr persönlich werdet (Neffe...). Das will ich nicht, weil es nix aber auch überhaupt nix bringt.

Danke trotzdem.

VG
Jochen

@spongebob666

Das ist ja auch mal ein Fazit. Zum Glück gibt es bei der Konkurrenz nur 100% korrekte Konfiguratoren 🙂

Verbindlich ist nicht der Konfigurator, sondern deine unterschriebene Bestellung. Im Konfigurator steht nun mal leider viel Murks, aber das lässt sich bei der Vielzahl der Optionen nicht immer vermeiden.

Wenn das ein absolutes Muss-Kriterium war, sollte man eh seinen Händler nochmal darauf ansprechen - das Spiegelpaket müsste ja auch zusätzlich noch im Konfigurator aufgetaucht sein.

Darf ich Fragen, was das von dir gekaufte Fahrzeug für einen Preis hat?

Das Fahrzeug bzw. die Ausstattung ist leider aus dem ersten Beitrag nicht ersichtlich, gehen wir von einem gebrauchten "normalen" (kein GTI, kein GTD, kein R) aus ... 20.000 EUR?

Setzt man jetzt die 1.000,00 EUR in Relation zum Kaufpreis, finde ich dieses Angebot sehr kulant. Übrigens wurden dir hier schon alle Möglichkeiten aufgezählt, ein vgl.bares Fahrzeug zu fordern dürfte schwer sein, wenn du dem Händler nicht nachweisen kannst, das er kein vgl.bares Fahrzeug auf dem Hof hat.

Im Gesetzestext mag ja stehen, dass er liefern muss, aber es gibt immer noch den Nebensatz, dass die Aktion wirtschaftlich vertretbar sein muss. Ist sie das nicht, entweder Minderung Kaufpreis und/oder Rücktritt vom Kauf.

Die Zeit, die du hier in diesem Forum zum Beantworten verwendet hast, hättest du auch in die Suche nach einem neuen Fahrzeug investieren können. 😉

Zitat:

@Rabowke1 schrieb am 13. April 2016 um 14:14:23 Uhr:


Darf ich Fragen, was das von dir gekaufte Fahrzeug für einen Preis hat?

Das Fahrzeug bzw. die Ausstattung ist leider aus dem ersten Beitrag nicht ersichtlich, gehen wir von einem gebrauchten "normalen" (kein GTI, kein GTD, kein R) aus ... 20.000 EUR?

Setzt man jetzt die 1.000,00 EUR in Relation zum Kaufpreis, finde ich dieses Angebot sehr kulant. Übrigens wurden dir hier schon alle Möglichkeiten aufgezählt, ein vgl.bares Fahrzeug zu fordern dürfte schwer sein, wenn du dem Händler nicht nachweisen kannst, das er kein vgl.bares Fahrzeug auf dem Hof hat.

Im Gesetzestext mag ja stehen, dass er liefern muss, aber es gibt immer noch den Nebensatz, dass die Aktion wirtschaftlich vertretbar sein muss. Ist sie das nicht, entweder Minderung Kaufpreis und/oder Rücktritt vom Kauf.

Die Zeit, die du hier in diesem Forum zum Beantworten verwendet hast, hättest du auch in die Suche nach einem neuen Fahrzeug investieren können. 😉

das habe ich zusätzlich gemacht......😉 aber ich bin Dir trotzdem dankbar für den tollen Tip 😉 auf manche Dinge muss man halt erst kommen....😉

Das ist der Wert, den Volkswagen bzw. der Händler als Aufpreis für eine Bestellung bei einem Neuwagen aufruft.

Wenn 300.-€ für dich als zu gering anzusehen ist, hat das einen reinen subjektiven Charakter.

Da der Assistent fehlt kannst Du dennoch das Fahrzeug nutzen, es ist kein autarkes System was dir die Nutzung der Sache einschränkt sondern stellt vielmehr ein Sicherheitsmerkmal dar , was dich weiterhin nicht davon entbindet, aufmerksam dem Straßenverkehr zu folgen.
Somit ist dein vorhandener Vergleich als nicht zutreffend und zielführend in der Diskussion anzusehen.

Und nein, persönlich wurde ich nicht, sondern habe lediglich anhand deiner Argumentationsgrundlage eine Schlussfolgerung geäußert.

...gib das Fahrzeug zurück, Du wirst Dich (jetzt wo Du weist dass der FA fehlt) bei Antritt jeder Fahrt ärgern!
Das ist es nicht wert, genau so wenig wie diesen Thread weiterzuführen. Es ist alles gesagt und es waren einige sehr gute und sachliche Beiträge darunter. Du mußt Dich nicht rechtfertigen, Du hast gefragt, es wurde geantwortet, Du musst Dich entscheiden. Ich denke das Angebot des Händlers gilt nicht ewig und ab einem bestimmten Zeitpunkt zahlst Du für die gefahrenen Kilometer ein Nutzungsentgeld.

Hänge Dich doch wegen solcher Spielereien nicht darauf auf !
Nimm das Geld und gut ist es.

Ich habe auch hinterher gemerkt daß da das eine oder andere ( FA, Tempomat z.B.) nicht dabei ist. Da ich mich im Vorfeld eigentlich nicht damit befaßt habe ist mir das gar nicht aufgefallen. Ganz einfach weil ich den Wagen nach anderen Kriterien ausgesucht habe ( PS, AH-Kupplung, Farbe).
Der Preis hat gestimmt.

Im Grunde genommen habe ich das Zeug mein Autofahrerleben lang nicht benötigt.
... und habe damit 50 Jahre unfallfrei geschafft ...
Wenn ich mal einen Fahrassistenten zum Autofahren brauche wäre es wohl an der Zeit den Schein abzugeben.
Gar nichts ärgert Dich wenn der FA fehlt. Den hast Du vorher auch nicht gehabt - nehme ich an.

Eine reine Frage der Psychologie ...

Mein Wagen war auch ein Jahreswagen. Da setzt man beim Kauf eben andere Schwerpunkte wie bei einer Neubestellung und macht auch mal einen Kompromiß ( der meist hinterher eh nicht weh tut ... ).

guck mal hier

https://www.youtube.com/watch?v=-D3TWljffOc

Das hilft ihm letztendlich doch nur weiter daß er weiß daß er es es vor Gericht abklären lassen muß.
Mit all den ganzen ( teuren ) Unwägbarkeiten die das mit sich bringt.

Da wäre es wohl billiger und streßfreier den Wagen wieder zu verkaufen und beim Kauf des nächsten Wagens besser aufzupassen.

... oder eben auf Verzichtbares zu verzichten ...

Aber das sind Probleme der Übersatten der Welt ...

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