Fehlende Ausstattung bei Fahrzeugkauf (gebraucht)
Hallo zusammen,
da wir uns vor kurzem einen Golf 7 als "Jahreswagen" bei einem VW Händler gekauft haben, lese ich hier schon seit ein paar Tagen mit.
Ich habe eine Frage bezgl. Kaufrecht und hoffe, das jemand ähnlich Erfahrungen hat, oder mir einen Tip geben kann. Folgendes ist passiert:
Wir haben wie gesagt im März 2016 einen Golf (aus 06/15) bei einem VW Händler gekauft. Sowohl in der Beschreibung des Fahrzeugs als auch final im Kaufvertrag ist als Sonderausstattung die City-Notbremsfunktion festgehalten. Somit dann ja zwangsläufig auch der Front Assist. Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug diese Ausstattung überhaupt nicht hat. Das war für mich wichtig und eigentlich auch kauf entscheidend. Der Händler hat seinen Fehler auch sofort eingestanden. Ich habe darauf schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung (also damit die Nachrüstung) eingefordert. Wäre für mich das einfachste und Thema erledigt. Das funktioniert aber leider nicht, da überhaupt nicht möglich, oder wenn nur mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand (er sprach von einigen tausend Euro). Jetzt lautet das Angebot, Wagen wird ohne wenn und aber zurückgenommen, oder 1.000 Euro Erstattung (ca. 3-facher Wert des Assistenten, hätte man direkt mitbestellt). Jetzt meine Frage: ist das angemessen? Eine Rückgabe scheidet für uns eigentlich aus, da wir unseren Golf 6 natürlich verkauft haben und erst wieder ein passendes neues Auto finden müssten. Wenn ich zum Anwalt gehe, wer trägt die Kosten (insbesondere wenn mir schon die Rücknahme angeboten wurde)? Ich weiß, dass 1.000€ erst einmal relativ viel klingt, jedoch reden wir hier ja auch nicht über eine fehlende Rückfahrkamera, oder bspw. über einen Tempomat, auch wenn der Aufpreis für solch ein Feature ja relativ gering ist (aber eben wenn es fehlt eine für mein Verständnis große Nummer ist).
Ich hoffe, mir kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank.
VG
Jochen
Beste Antwort im Thema
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.
60 Antworten
Was bringt dir ein Anwalt? Der Händler bietet dir zwei faire Optionen an - Rückgabe (die dann für dich ohne Schaden erfolgen sollte, wobei Schadenersatz noch eine ganz andere Sache ist) oder Erstattung 1.000 EUR (da Nachrüstung unverhältnismäßig). Dies sind die beiden Möglichkeiten, die dir sowieso nur offen stehen - fristloser Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.
Sind die 1000 EUR angemessen? Ich finde ja, aber das ist meine Einschätzung.
Gib das Auto zurück und geh zum Händler um die Ecke und sag dem, dass er mal im Gebrauchtwagen-Pool von VW schauen soll. Nicht unbedingt nur nach dem Front Assi suchen, sondern auch nach ACC (da nur Front Assi eher selten) - und da wirst du sicherlich was in grau mit Navi finden
Halten wir uns an die Fakten :
Eine kaufentscheidene zugesicherte Eigenschaft ist nicht Bestandteil des Fahrzeuges, somit hat der Käufer das Recht eine Nachbesserung zu verlangen.
Steht diese nicht in einem wirtschaftlichen Kontext für letzteren, kann er eine Kaufpreisminderung oder gar die Rücknahme gegen Auskehrung des Kaufpreises offerieren.
Da bereits 2 Möglichkeiten offeriert wurden müsste der Käufer bei einer Einschaltung eines Rechtsbeistandes die Kosten für die geführte Korrespondenz und eventuellen Streitfall tragen, da auf die vorangegangenen Angebote verwiesen wird, die ich persönlich als sehr kulant in der Höhe ansehe.
Einen besseren, geldwerten Vorteil wird der Käufer nicht erhalten.
Punkt.
Zitat:
@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 10:55:15 Uhr:
Was bringt dir ein Anwalt? Der Händler bietet dir zwei faire Optionen an - Rückgabe (die dann für dich ohne Schaden erfolgen sollte, wobei Schadenersatz noch eine ganz andere Sache ist) oder Erstattung 1.000 EUR (da Nachrüstung unverhältnismäßig). Dies sind die beiden Möglichkeiten, die dir sowieso nur offen stehen - fristloser Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.Sind die 1000 EUR angemessen? Ich finde ja, aber das ist meine Einschätzung.
Gib das Auto zurück und geh zum Händler um die Ecke und sag dem, dass er mal im Gebrauchtwagen-Pool von VW schauen soll. Nicht unbedingt nur nach dem Front Assi suchen, sondern auch nach ACC (da nur Front Assi eher selten) - und da wirst du sicherlich was in grau mit Navi finden
Das ist nicht weit genug gesprungen. Es gibt noch eine dritte Variante die ja auch schon beschrieben wurde. Ich kann Ersatzbeschaffung "verlangen", also ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug (so wie im Kaufvertrag vereinbart). Das habe ich dem Händler jetzt auch so vorgeschlagen.
Natürlich findet sich bestimmt etwas alternatives in grau. ABER zu welchem Preis dann? Was nützt es mir, wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto über einen Händler finde, mit Front Assi welches dann aber z.B. 1.500, oder 2.000 oder gar noch mehr mehr kostet? NICHTS.......
Ein gleichwertiges Fahrzeug wird der Händler nicht finden (da bin ich mir recht sicher), also wird sich letztlich alles um den Nachlass drehen.
VG
Zitat:
@Hapabla schrieb am 13. April 2016 um 11:07:58 Uhr:
Halten wir uns an die Fakten :Eine kaufentscheidene zugesicherte Eigenschaft ist nicht Bestandteil des Fahrzeuges, somit hat der Käufer das Recht eine Nachbesserung zu verlangen.
Steht diese nicht in einem wirtschaftlichen Kontext für letzteren, kann er eine Kaufpreisminderung oder gar die Rücknahme gegen Auskehrung des Kaufpreises offerieren.
Da bereits 2 Möglichkeiten offeriert wurden müsste der Käufer bei einer Einschaltung eines Rechtsbeistandes die Kosten für die geführte Korrespondenz und eventuellen Streitfall tragen, da auf die vorangegangenen Angebote verwiesen wird, die ich persönlich als sehr kulant in der Höhe ansehe.
Einen besseren, geldwerten Vorteil wird der Käufer nicht erhalten.
Punkt.
Das ist "Recht"?? Das kann ich nicht glauben. Würde für mich als geschädigter bedeuten: Friss oder stirb.
Nehme ich halt das Auto zurück und lasse den geschädigten im Regen stehen. Nach dem Motto "Pech gehabt".
Wer sagt denn, dass die zweite Möglichkeit (Nachlass) angemessen ist? Wer entscheidet das? Einzig der Händler? Dann hätte er auch den Listenpreis anbieten können (ca. 300€), und wenn ich den nicht akzeptiere muss ich halt auf meine Kosten einen Anwalt nehmen und bleibe auf den Kosten sitzen? Hä??
Ähnliche Themen
Man kann diesen zwar Bitten entsprechend nach einem Fahrzeug mit den geforderten Austattungsmerkmalen zu suchen, dieser besitzt aber dann die Möglichkeit dieses abzulehnen, da die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.
Auch darf man nicht vergessen, dass dieser nachweisen kann und muss, dass ein vergleichbares Fahrzeug zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschaffbar ist.
Er hat sich rechtskonform verhalten, sprich Kaufpreisminderung oder aber Rückabwicklung des Kaufvertrages und die daraus resultierenden Folgekosten ( An- Abmeldung ). Mehr muss er nicht machen !
Der Listenpreis beträgt deiner Aussage nach 300.-€ und es wird dir als Schadensminderung über das 3fache angeboten. Ja, der Händler hat angemessen reagiert, diverse Rechtsprechnungen untermauern dieses, ein Link würde fast einer Rechtsberatung gleichkommen.
Selber googlen.
Und ja, selbst eine Rechtschutz prüft im Vorhinein alle Unterlagen.
Sollte es z.B. zu einer Einigung kommen (1350.-€ Kaufpreisminderung) heißt es dann, damit sind alle wechselseitigen Forderungen abgegolten.
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ein 100% gleichwertiges Fahrzeug wird sicherlich schwierig für den Händler - nur weil ein anderes vergleichbares Fahrzeug 1.500 EUR teurer ist, muss das jetzt vom Händler erstattet werden?
Sehe ich nicht so - sein Fahrzeug war zwar angeblich mit Front Assist, aber da der Handel die Fahrzeuge entweder nach Marktwert oder in % der UPE einpreist, war der Front Assist wohl nicht in der ursprünglichen Berechnung. Daher kann er doch jetzt nichts dafür, dass ein vergleichbares Fahrzeug 1.500 EUR teurer ist - vielleicht war sein Fahrzeug ja von Anfang an zu günstig und alle vergleichbaren Gölfe mit Front Assi sind mind. 1500 EUR teurer als die ohne.
Welche Farbe hast du denn überhaupt?
Darüber hinaus würde ich die Ersatzbeschaffung jetzt erstmal anzweifeln wollen. Du hast Recht auf eine Nachlieferung ja - aber wenn das für den Verkäufer mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, somit bleibt dann für dich eben nur noch Rücktritt oder Kaufpreisminderung. Realistisch stellt sich ja die Frage, wie viele Fahrzeuge es denn überhaupt in deiner Konfiguration und Laufleistungs-Kombination gibt (oder besser, aber nicht deutlich teurer)
Zitat:
@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 11:36:27 Uhr
Darüber hinaus würde ich die Ersatzbeschaffung jetzt erstmal anzweifeln wollen. Du hast Recht auf eine Nachlieferung ja - aber wenn das für den Verkäufer mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, somit bleibt dann für dich eben nur noch Rücktritt oder Kaufpreisminderung. Realistisch stellt sich ja die Frage, wie viele Fahrzeuge es denn überhaupt in deiner Konfiguration und Laufleistungs-Kombination gibt (oder besser, aber nicht deutlich teurer)
Korrekt !!Daumen hoch.
Zitat:
@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 11:36:27 Uhr:
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ein 100% gleichwertiges Fahrzeug wird sicherlich schwierig für den Händler - nur weil ein anderes vergleichbares Fahrzeug 1.500 EUR teurer ist, muss das jetzt vom Händler erstattet werden?Sehe ich nicht so - sein Fahrzeug war zwar angeblich mit Front Assist, aber da der Handel die Fahrzeuge entweder nach Marktwert oder in % der UPE einpreist, war der Front Assist wohl nicht in der ursprünglichen Berechnung. Daher kann er doch jetzt nichts dafür, dass ein vergleichbares Fahrzeug 1.500 EUR teurer ist - vielleicht war sein Fahrzeug ja von Anfang an zu günstig und alle vergleichbaren Gölfe mit Front Assi sind mind. 1500 EUR teurer als die ohne.
das bedeutet im Umkehrschluss -> ich bin schuld! Der arme Händler kann ja nichts dafür, dass er ein Fahrzeug anbietet, was eben trotz Kaufvertrag einen zugesicherte Eigenschaft nicht hat. Und ich bin dann halt auch schuld, dass dieses Auto ja eigentlich viel zu günstig ist. Und ich doof kauf das dann auch noch. Selber Schuld, wenn man ein Auto kauft, und dann auch noch möchte das es so ist wie beschrieben und vereinbart. Wo kommen wir denn da hin.
Welche Farbe hast du denn überhaupt? Tungsten Silver
Darüber hinaus würde ich die Ersatzbeschaffung jetzt erstmal anzweifeln wollen. Du hast Recht auf eine Nachlieferung ja - aber wenn das für den Verkäufer mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, somit bleibt dann für dich eben nur noch Rücktritt oder Kaufpreisminderung. Realistisch stellt sich ja die Frage, wie viele Fahrzeuge es denn überhaupt in deiner Konfiguration und Laufleistungs-Kombination gibt (oder besser, aber nicht deutlich teurer)
Zitat:
Natürlich findet sich bestimmt etwas alternatives in grau. ABER zu welchem Preis dann? Was nützt es mir, wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto über einen Händler finde, mit Front Assi welches dann aber z.B. 1.500, oder 2.000 oder gar noch mehr mehr kostet? NICHTS.......
Ein gleichwertiges Fahrzeug wird der Händler nicht finden (da bin ich mir recht sicher), also wird sich letztlich alles um den Nachlass drehen.
Das der vergleichbare Wagen MIT Front-Assist teurer sein wird, als der aktuelle OHNE, sollte wohl klar sein. Eingepreist ist der bestimmt richtig, DA machen die Händler nie einen Fehler 😉 Und die MIT Front-Assist sind eben höher eingespreist. Daher hast Du den Wagen ja auch für ein Schnäppchen gehalten...
Hallo Jochen,
nein, dich trifft keine Schuld, jedoch hat der Händler hier dir großzügige Angebote unterbreitet.
- Rücknahme ohne Abzug und Auskehrung des Kaufpreises
- Kaufpreisminderung um das 3fache vom eigentlichen Wert des Assistenten.
Punkt.
Du verfährst in ein Verhaltensmuster wie mein kleiner Neffe !
Um es vorweg zu nehmen, du wirst kein Auto mit dem Assistenten angeboten bekommen, wo alle deine Austattungsmerkmale vorhanden sind.
Du hast Wahlrecht, was der Verkäufer jedoch - zurecht - einschränken kann !
Wenn Du doch deiner Sache sooo sicher bist, dann wende dich an einen Rechtsbeistand und klage dort dein Leid, der wird dafür bezahlt dich zu vertreten.
Zitat:
das bedeutet im Umkehrschluss -> ich bin schuld! Der arme Händler kann ja nichts dafür, dass er ein Fahrzeug anbietet, was eben trotz Kaufvertrag einen zugesicherte Eigenschaft nicht hat. Und ich bin dann halt auch schuld, dass dieses Auto ja eigentlich viel zu günstig ist. Und ich doof kauf das dann auch noch. Selber Schuld, wenn man ein Auto kauft, und dann auch noch möchte das es so ist wie beschrieben und vereinbart. Wo kommen wir denn da hin.
Nein, das hat keiner gesagt, dass du Schuld bist - nichts reininterpretieren, was ich nicht geschrieben habe. Nur du musst die fehlende Eigenschaft eben auch ins Verhältnis setzen. Der Front Assi kostet neu aktuell 305 EUR - bei Gebrauchtfahrzeugen dann mit vllt 65% Restwert eben nur noch gut 200 EUR. Der Händler bietet dir das 5-fache davon an. Auch wenn ich mich genauso wie du totärgern würde, ist das aus meiner Sicht fair. Auch wenn der Händler natürlich abgesehen davon stinkedoof war und gesagt hat, dass der Front Assi im Spiegel sitzt..
Aber wenn das ein 100% Muss ist, kann das Geld ja eh nicht ausschlaggebend sein. Somit die Frage - was möchtest du? Reparatur geht nicht, gleichwertige Fahrzeuge kosten eventuell mehr (die 1.000 EUR könnte er ja gegenrechnen) - bleibt nur die Möglichkeit ihn zurückzugeben.
Tungsten Silver ist ja nicht so selten - gibt es nichts vergleichbares bei mobile? Im VW-Pool sollte doch schon das eine oder andere Fahrzeug stehen.
Vielleicht wäre deine Ausstattung noch interessant - Gölfe mit ACC gehen bei mobile ab 16000 los.
Zitat:
@Gallo1112 schrieb am 13. April 2016 um 12:20:08 Uhr:
Auch wenn der Händler natürlich abgesehen davon stinkedoof war und gesagt hat, dass der Front Assi im Spiegel sitzt..
Was, nebenbei gesagt, ein weit verbreiteter Irrglaube ist:
http://www.motor-talk.de/.../...handener-frontkamera-t5651258.html?...
Finde ich überraschend, danke für den Link. Im Konfigurator sieht man es tatsächlich so gut wie gar nicht, dass auch der Sensor vorhanden ist, wenn nur der Front Assi geordert wurde
Zitat:
@Hapabla schrieb am 13. April 2016 um 12:16:22 Uhr:
Hallo Jochen,nein, dich trifft keine Schuld, jedoch hat der Händler hier dir großzügige Angebote unterbreitet.
- Rücknahme ohne Abzug und Auskehrung des Kaufpreises
- Kaufpreisminderung um das 3fache vom eigentlichen Wert des Assistenten.Punkt.
Du verfährst in ein Verhaltensmuster wie mein kleiner Neffe !
Um es vorweg zu nehmen, du wirst kein Auto mit dem Assistenten angeboten bekommen, wo alle deine Austattungsmerkmale vorhanden sind.
Du hast Wahlrecht, was der Verkäufer jedoch - zurecht - einschränken kann !
Wenn Du doch deiner Sache sooo sicher bist, dann wende dich an einen Rechtsbeistand und klage dort dein Leid, der wird dafür bezahlt dich zu vertreten.
ich glaube, wir sollten das einfach hier beenden-bringt nichts weiter.
Auf den kleinen Neffen mag ich nicht reagieren. Punkt.
------------------------
Ich glaube, mein "Fall" ist einfach viel zu speziell um hier weiter zu kommen. Es geht zwar "nur" um 300,- für einen solchen Assistenten, hätte man alles richtig gemacht, aber in der Auswirkung wenn er fehlt doch immens!
Kaufpreis - wer sagt eigentlich dass ich glaubte solch ein Schnäppchen zu machen? Wie viel teurer hätte der Händler das Auto gemacht, mit Assistenten? 0.-€ - denn für Ihn war er ja auch vorhanden. Wie viel teurer wäre einer mit zu einem ohne (bei ca. 300,- Mehrpreis lt. Liste)? 50,-?100,-? mehr hätte ich nicht ausgegeben. Also alles Blödsinn.
Danke allen für Eure Beiträge.
VG
Was genau ist an deinem Fall speziell? Eine Ausstattung, die zugesichert wurde, fehlt. Punkt. Mit Front Assi wäre die UPE höher gewesen, somit auch tendenziell höherer GW-Preis. Vielleicht auch mehr als die 300 EUR Neupreis, das kann keiner sagen - wenn man den auch für mehr vermarkten kann, kann der GW auch 800 EUR teurer sein oder oder oder.
Die Optionen die du hast und nicht hast wurden ja eingehend erläutert. Was du damit machst, bleibt dir überlassen.
Vielleicht hat mein Vorredner mit dem kleinen Neffen wohl doch Recht, wenn du deine Situation als so speziell betrachtest, dass kein Gesetz darauf Anwendung findet...