Fehlende Ausstattung bei Fahrzeugkauf (gebraucht)
Hallo zusammen,
da wir uns vor kurzem einen Golf 7 als "Jahreswagen" bei einem VW Händler gekauft haben, lese ich hier schon seit ein paar Tagen mit.
Ich habe eine Frage bezgl. Kaufrecht und hoffe, das jemand ähnlich Erfahrungen hat, oder mir einen Tip geben kann. Folgendes ist passiert:
Wir haben wie gesagt im März 2016 einen Golf (aus 06/15) bei einem VW Händler gekauft. Sowohl in der Beschreibung des Fahrzeugs als auch final im Kaufvertrag ist als Sonderausstattung die City-Notbremsfunktion festgehalten. Somit dann ja zwangsläufig auch der Front Assist. Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug diese Ausstattung überhaupt nicht hat. Das war für mich wichtig und eigentlich auch kauf entscheidend. Der Händler hat seinen Fehler auch sofort eingestanden. Ich habe darauf schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung (also damit die Nachrüstung) eingefordert. Wäre für mich das einfachste und Thema erledigt. Das funktioniert aber leider nicht, da überhaupt nicht möglich, oder wenn nur mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand (er sprach von einigen tausend Euro). Jetzt lautet das Angebot, Wagen wird ohne wenn und aber zurückgenommen, oder 1.000 Euro Erstattung (ca. 3-facher Wert des Assistenten, hätte man direkt mitbestellt). Jetzt meine Frage: ist das angemessen? Eine Rückgabe scheidet für uns eigentlich aus, da wir unseren Golf 6 natürlich verkauft haben und erst wieder ein passendes neues Auto finden müssten. Wenn ich zum Anwalt gehe, wer trägt die Kosten (insbesondere wenn mir schon die Rücknahme angeboten wurde)? Ich weiß, dass 1.000€ erst einmal relativ viel klingt, jedoch reden wir hier ja auch nicht über eine fehlende Rückfahrkamera, oder bspw. über einen Tempomat, auch wenn der Aufpreis für solch ein Feature ja relativ gering ist (aber eben wenn es fehlt eine für mein Verständnis große Nummer ist).
Ich hoffe, mir kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank.
VG
Jochen
Beste Antwort im Thema
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.