Fehlende Ausstattung bei Fahrzeugkauf (gebraucht)
Hallo zusammen,
da wir uns vor kurzem einen Golf 7 als "Jahreswagen" bei einem VW Händler gekauft haben, lese ich hier schon seit ein paar Tagen mit.
Ich habe eine Frage bezgl. Kaufrecht und hoffe, das jemand ähnlich Erfahrungen hat, oder mir einen Tip geben kann. Folgendes ist passiert:
Wir haben wie gesagt im März 2016 einen Golf (aus 06/15) bei einem VW Händler gekauft. Sowohl in der Beschreibung des Fahrzeugs als auch final im Kaufvertrag ist als Sonderausstattung die City-Notbremsfunktion festgehalten. Somit dann ja zwangsläufig auch der Front Assist. Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug diese Ausstattung überhaupt nicht hat. Das war für mich wichtig und eigentlich auch kauf entscheidend. Der Händler hat seinen Fehler auch sofort eingestanden. Ich habe darauf schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung (also damit die Nachrüstung) eingefordert. Wäre für mich das einfachste und Thema erledigt. Das funktioniert aber leider nicht, da überhaupt nicht möglich, oder wenn nur mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand (er sprach von einigen tausend Euro). Jetzt lautet das Angebot, Wagen wird ohne wenn und aber zurückgenommen, oder 1.000 Euro Erstattung (ca. 3-facher Wert des Assistenten, hätte man direkt mitbestellt). Jetzt meine Frage: ist das angemessen? Eine Rückgabe scheidet für uns eigentlich aus, da wir unseren Golf 6 natürlich verkauft haben und erst wieder ein passendes neues Auto finden müssten. Wenn ich zum Anwalt gehe, wer trägt die Kosten (insbesondere wenn mir schon die Rücknahme angeboten wurde)? Ich weiß, dass 1.000€ erst einmal relativ viel klingt, jedoch reden wir hier ja auch nicht über eine fehlende Rückfahrkamera, oder bspw. über einen Tempomat, auch wenn der Aufpreis für solch ein Feature ja relativ gering ist (aber eben wenn es fehlt eine für mein Verständnis große Nummer ist).
Ich hoffe, mir kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank.
VG
Jochen
Beste Antwort im Thema
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.
60 Antworten
Ich finde auch dass der Händler zwei faire Angebote gemacht hat. Keine frage der Händler hat einen Fehler gemacht und muss dafür gerade stehen ... meiner Meinung nach tut er das auch.
Da für dich das Ausstattungsmerkmal Kaufentscheidend war bleibt nur die Wandlung. Da du ja ein Auto brauchst sollte der Händler noch die Möglichkeit geben das Fahrzeug ein paar Tage/Wochen zu nutzen um dir ein anderes Auto zu suchen.
Zitat:
@Sokrates2 schrieb am 12. April 2016 um 18:48:44 Uhr:
Ich weiß nicht , was der Händler Euch noch geben soll, der wollte den Wagen zurück nehmen , Du wolltest nicht , also Dein Problem, aber komisch , wo der City Notbrems-assi doch sooooo wichtig ist. Eer hat Dir 1000 Euro geboten als nachlaß , ja mein Gott was willst Du noch 5000 Euro nachlaß oder wie , Entscheide Dich , stelle ihm den Hobel vor die Tür und kaufe was anderes
Ich weiss nicht, warum ich mich rechtfertigen muss\sollte, warum ich den Assistenten haben wollte? Ich hab ihn gekauft! Und ja! Ich möchte 5000€, würde sie nehmen, wenn es gerechtfertigt wäre. Du nicht?? Ich weiss aber, das ich sie leider nicht bekomme.
VG
Ich würde ihm auch den Vorschlag machen, ev. das idente Auto mit FA zu suchen. Im deutschen Pool von VW könnte das ja möglich sein. Ev. kann er sich direkt an VW wenden, ob die gezielt nach so einem Auto suchen können.
Die andren Angebote sind auch sehr fair für beide Seiten. Aber das die Nachrüstung so teuer ist, kann ich nicht verstehen. Ca. €1000,- ja, aber mehrere, eher nicht. Kommt halt drauf an, welche Steuergeräte benötigt werden. Erkundige dich mal bei einer anderen VW Werkstatt, was die Nachrüstung kosten würde. Ev. hat dein Händler hier falsch nachgefragt.
Mir ist es auch schon mal passiert, dass ich bei einem Skoda Rapid Spaceback, Parksensoren vorne und abgedunkelte Scheiben hinten ins Internet eingegeben habe. PDC vorne gibts gar nicht zum Bestellen, die Scheiben waren vom Werk in der Serie aufgeführt, jedoch nicht verbaut. Den Scheibenersatz bezahlte dann der Importeur und für PDC gabs einen Nachlaß an die Kundin.
Deinem Händler ist halt anzukreiden, dass er, trotzdem er vorm Auto stand, den fehlenden Sensor nicht gesehen hat. Der ist beim Golf unterm Nummernschild und sehr deutlich zu sehen, auch auf Fotos. Wenn er unsicher ist, hilft die Bedienungsanleitung vom Auto. Da schau ich auch nach, wenn ich was nicht weiß.
Zitat:
@Mertinho schrieb am 12. April 2016 um 19:38:14 Uhr:
Ich würde ihm auch den Vorschlag machen, ev. das idente Auto mit FA zu suchen. Im deutschen Pool von VW könnte das ja möglich sein. Ev. kann er sich direkt an VW wenden, ob die gezielt nach so einem Auto suchen können.Die andren Angebote sind auch sehr fair für beide Seiten. Aber das die Nachrüstung so teuer ist, kann ich nicht verstehen. Ca. €1000,- ja, aber mehrere, eher nicht. Kommt halt drauf an, welche Steuergeräte benötigt werden. Erkundige dich mal bei einer anderen VW Werkstatt, was die Nachrüstung kosten würde. Ev. hat dein Händler hier falsch nachgefragt.
Mir ist es auch schon mal passiert, dass ich bei einem Skoda Rapid Spaceback, Parksensoren vorne und abgedunkelte Scheiben hinten ins Internet eingegeben habe. PDC vorne gibts gar nicht zum Bestellen, die Scheiben waren vom Werk in der Serie aufgeführt, jedoch nicht verbaut. Den Scheibenersatz bezahlte dann der Importeur und für PDC gabs einen Nachlaß an die Kundin.
Deinem Händler ist halt anzukreiden, dass er, trotzdem er vorm Auto stand, den fehlenden Sensor nicht gesehen hat. Der ist beim Golf unterm Nummernschild und sehr deutlich zu sehen, auch auf Fotos. Wenn er unsicher ist, hilft die Bedienungsanleitung vom Auto. Da schau ich auch nach, wenn ich was nicht weiß.
Ich habe mehrere VW Werkstätten durch. Alle sagen etwas von "geht nicht" über "ach du Schei***" bis "tausende", da Sensoren, Steuergerät(e) etc etc getauscht werden müssen. Und dann haben auch alle gesagt, dass Sie es auch nicht machen würden, da Sicherheitsrelevanten ( das Auto muss ja im Zweifel eine Vollbremsung hinlegen).
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Ich kann den TE gut verstehen und würde auch das maximale für mich rausholen. Klar handelt der Händler korrekt aber die Rennereien hat man selber. Die Zeit und Nerven die da draufgehen bezahlt dir keiner. Das er das Auro jetzt nicht einfach wieder abgeben kann ist klar. Wenn man auf ein Auto angewiesen ist kann man es nicht einfach zurückgeben. Wie soll das gehen? Mietwagen muss man wohl selber zahlen. Vorallem weiß mach auch nicht wie lange es dauert bis man dann ein passendes Auto gefunden hat. Ich würde auch den Händler bitten dir ein passendes zu suchen und es dann zurückzugeben. Trotzdem musst du dann noch mal die 500km zum Händler fahren um die Karre zu tauschen. Eigentlich müsste man sich die Zeit die man da investiert aufschreiben und sich bezahlen lassen. Ich wünsche dem TE viel Erfolg und hoffe das alles mit wenig Aufwand zu regeln ist.
Zitat:
@mastert19 schrieb am 12. April 2016 um 19:58:14 Uhr:
Ich kann den TE gut verstehen und würde auch das maximale für mich rausholen. Klar handelt der Händler korrekt aber die Rennereien hat man selber. Die Zeit und Nerven die da draufgehen bezahlt dir keiner. Das er das Auro jetzt nicht einfach wieder abgeben kann ist klar. Wenn man auf ein Auto angewiesen ist kann man es nicht einfach zurückgeben. Wie soll das gehen? Mietwagen muss man wohl selber zahlen. Vorallem weiß mach auch nicht wie lange es dauert bis man dann ein passendes Auto gefunden hat. Ich würde auch den Händler bitten dir ein passendes zu suchen und es dann zurückzugeben. Trotzdem musst du dann noch mal die 500km zum Händler fahren um die Karre zu tauschen. Eigentlich müsste man sich die Zeit die man da investiert aufschreiben und sich bezahlen lassen. Ich wünsche dem TE viel Erfolg und hoffe das alles mit wenig Aufwand zu regeln ist.
Kann mich da nur anschließen, echt nervig und zeitaufwendig. Die 1000 Euro Entschädigung wären mir auch nicht genug-was bitte sind heute schon 1000 Euro? Klar ist es Geld-nicht falsch verstehen-aber wie lange fährt man das Auto? Die 1000 Euro sind in 1-2 Monaten locker ausgegeben, dann ärgerst du dich über den nicht vorhandenen City Notbremsassi. War ACC auch angegeben? Oder gibt's den Notbremsassisten nur mit ACC?
Habe auch einen gebrauchten Jahreswagen 1.6tdi mit ACC und Citynotbremsassi gekauft-auf ACC würde ich nicht mehr verzichten wollen-der Notbremsassisten kam zum Glück noch nicht zum Einsatz:-)
Habe auch gute 3 Monate nach einem passenden Auto gesucht-sollte nen 1.6tdi, ACC, Xenon, RLine Interrieur, Dynaudio, Led Rückleuchten haben und in PureWhite daherkommen-hatte verdammt Glück einen im Umkreis von 50km gefunden zu haben, und das noch zu einem super Preis (Liste 30.900 Euro, Bezahlt 17.900 euro)
Zitat:
@Hollywood_82 schrieb am 12. April 2016 um 20:31:02 Uhr:
@mastert19 schrieb am 12. April 2016 um 19:58:14 Uhr:
Die 1000 Euro sind in 1-2 Monaten locker ausgegeben, dann ärgerst du dich über den nicht vorhandenen City Notbremsassi.
Und aus genau diesem Grund gibt es die Option, das Fahrzeug zurückzugeben. Wenn es 2000 Euro sind ärgert man sich 2 Monate später? Kann man das linear hochrechnen? Wir sind hier nun mal nicht in den Staaten, wo sich seelischer Schmerz in $$$ aufwiegen lässt.
Die Diskussion wird aber letztendlich zu nichts führen, weil hier eben unterschiedliche Lebensanschauungen aufeinander prallen. Der eine steht halt mehr auf Kompromisse und lässt auch mal Fünfe gerade sein, während sich der andere permanent übervorteilt sieht und nur auf Maximallösungen aus ist.
Zitat:
@BigWolf schrieb am 12. April 2016 um 21:38:45 Uhr:
Zitat:
@Hollywood_82 schrieb am 12. April 2016 um 20:31:02 Uhr:
@mastert19 schrieb am 12. April 2016 um 19:58:14 Uhr:
Die 1000 Euro sind in 1-2 Monaten locker ausgegeben, dann ärgerst du dich über den nicht vorhandenen City Notbremsassi.Und aus genau diesem Grund gibt es die Option, das Fahrzeug zurückzugeben. Wenn es 2000 Euro sind ärgert man sich 2 Monate später? Kann man das linear hochrechnen? Wir sind hier nun mal nicht in den Staaten, wo sich seelischer Schmerz in $$$ aufwiegen lässt.
Die Diskussion wird aber letztendlich zu nichts führen, weil hier eben unterschiedliche Lebensanschauungen aufeinander prallen. Der eine steht halt mehr auf Kompromisse und lässt auch mal Fünfe gerade sein, während sich der andere permanent übervorteilt sieht und nur auf Maximallösungen aus ist.
Naja ich finde man kann das nicht an der Lebensanschauung fest machen. Ich bin z.B. Ein sehr ehrlicher Mensch und würde NIE im Leben mein Wohl über das von anderen Menschen stellen. Aber was kann der TE dafür wenn Ihm ein falsches Auto Verkauft wurde? Er ist extra die 500Km gefahren und das Auto abzuholen. Dann die Zulassung. Wenn der Händler 500KM weite Weg ist muss der TE das selber machen. Da ist mach auch mal locker ne Stunde beschäftigt usw.. Das läppert sich. Wie soll denn der TE sich fortbewegen wenn er das Auto wieder zurück gibt? Mit dem Fahrrad? Mir ist letzten jemand im meinen geparkten Golf gefahren. Der Veruhrsacher hat Gott sei Dank die Polizei gerufen die den Unfall aufgenommen haben und die Schuldfrage ist auch geklärt. Die Versicherung wird mir den Schaden auch so ersetzten als wenn nicht passiert ist aber Nerven und Zeit kostet das trotzdem. Zum Anwalt dann sitzt man da rum. Dann muss man zum Gutachter fahren. Dann nen Termin mit der Werkstatt machen dann zur Reparatur bringen. Damit das alles schnell abgewickelt wird muss man vielleicht vor der Arbeit zum Gutachter sonst hat der keine kurzfristigen Termine usw. die ganze Kacke hat man dann am Bein. So wie es der TE jetzt auch hat. Ich finde da kann man schon als Ausgleich so einiges erwarten. Wie gesagt wenn der Händler dem TE ne neue Karre besorgt und die ihm zugelassen vor die Tür stellt und das alte Auto mitnimmt hat der TE sicher kein Problem damit. Und ich finde das kann man auch verlangen. Schließlich hat der Händler den Fehler gemacht. Ich muss die Mist den ich auf Arbeit fabriziere auch ausbügeln. Ganz einfach.
Immer wieder interessant welche Weltanschauung hier einige an den Tag legen (damit meine ich nicht den Themenersteller).
Da bin ich immer wieder froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Der Händler hällt sich mit seinem Angebot meiner Meinung nach an geltendes Recht, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Ich kann den TE hier aber trotzdem total verstehen, ist halt leider wirklich Mist.
Jetzt dürft ihr gerne auf mich "einprügeln" (das werde ich ignorieren).
@ Hollywood_82
Front-Assist mit City-Notbremsfunktion gibt es auch losgelöst vom ACC.
Ich habe genau das Selbe vor Jahren beim Kauf eines Golf 6 erlebt. Damals stand in der Bestellung und im Kaufvertrag, dass der Wagen hinten abgedunkelte Scheiben hat. Hatte er aber nicht...
Habe mir auch ein paar Tage Zeit zum überlegen genommen und bin dann auf das Angebot des Händlers des "Freikaufens" eingegangen. Wollte erst auch auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und ich denke, dass man auf dem Rechtsweg auch gute Chancen hätte. Aber glaube mir, der Aufwand lohnt nicht.
Bei mir war es auch so, dass ich die abgedunkelten Scheiben damals gerne gehabt hätte und es auch ein wenig kaufentscheident für mich war. Aber wenn du das Geld dann erstmal hast, ist die Angelegenheit nach ein paar Wochen vergessen. So war es zumindest bei mir. Mir wars dann relativ schnell egal.
Nachrüstung kann man sich abschminken, der Aufwand ist unverhältnismäßig. Bleiben Rückabwicklung oder Nachlass. Das Front-Assist zwigend gewünscht ist, also nur noch Rückabwicklung. Versuch einen Leihwagen für x Wochen noch rauszuholen und geh sofort auf die Suche nach einem neuen. Gibt ja genug.
Mit dem Nachlass wirst Du nicht glücklich - erst recht nicht, wenn Du tatsächlich irgendwann mal einen Auffahrunfall haben solltest.
Achte beim nächsten Mal drauf ob auf den Fotos der große, fette Sensor unter dem Kennzeichen sichtbar ist.
@ Real Napster
Das ist halt der Unterschied.
Abgedunkelte Scheiben sind einfach nachzurüsten, Front-Assist aber leider nicht.
Hier würde der Rechtsweg dem TE meiner Meinung nach nicht viel bringen, da der Händler sich hier an das Kaufrecht nach BGB hällt (Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung).
Die Nachrüstung ist mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und damit muss er nicht nachrüsten.
Bleibt also die Entschädigung (1.000 Euro) oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Kann dem Beitrag von MichaelN nur zustimmen und aus meiner Sicht ergänzen: ist die Farbe wirklich so wichtig? Denn das würde die Auswahl bestimmt erheblich erleichtern.
Wenn ich im Nachhinein über meinen Farbwunsch nachdenke, wäre die mir momentan sogar fast egal. Hat man dann den richtigen Wagen, kann man immer noch überlegen. Zumindest hat für mich die technische Ausstattung des Fahrzeuges höhere Priorität als die Farbe.
Die Notbremsfunktion kann Dir auch einiges an Kosten oder Ärger ersparen im Fall der Fälle, die Farbe hilft Dir dabei nicht ;-).
Ich würde mit dem Händler gemeinsam auf die Suche gehen. Daß er ohne rumzunörgeln den Fehler erhlich und ohne zu zögern zugibt, trifft man heutzutage selten. Das sollte man mit bedenken.
Zitat:
@Golf4GTITDI schrieb am 12. April 2016 um 22:09:31 Uhr:
Immer wieder interessant welche Weltanschauung hier einige an den Tag legen (damit meine ich nicht den Themenersteller).Da bin ich immer wieder froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Der Händler hällt sich mit seinem Angebot meiner Meinung nach an geltendes Recht, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Ich kann den TE hier aber trotzdem total verstehen, ist halt leider wirklich Mist.
Jetzt dürft ihr gerne auf mich "einprügeln" (das werde ich ignorieren).
@ Hollywood_82
Front-Assist mit City-Notbremsfunktion gibt es auch losgelöst vom ACC.
sehe ich genauso (mit der Weltanschauung). Daher will ich hierauf auch überhaupt nicht eingehen, weil es nichts (außer Diskussion am Thema vorbei) bringt.
Ich schätze es ebenso ein wie Du. Der Händler hält sich an geltendes Recht. Und das genau versuche ich einzuschätzen, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten. Natürlich könnte ich sagen - Rechtsschutz und feuer frei. Wenn dann aber nach viel streiten als Entschädigung 1000,-€ herauskommt, hab ich nichts gekonnt, und den Händler und mich nur zusätzlich belastet.
Ich hoffe nicht, dass jemand wegen mir auf Dich einprügelt - also wenn bitte auf mich.... :-)
VG
Zitat:
@kirschi68 schrieb am 13. April 2016 um 07:46:31 Uhr:
Kann dem Beitrag von MichaelN nur zustimmen und aus meiner Sicht ergänzen: ist die Farbe wirklich so wichtig? Denn das würde die Auswahl bestimmt erheblich erleichtern.Wenn ich im Nachhinein über meinen Farbwunsch nachdenke, wäre die mir momentan sogar fast egal. Hat man dann den richtigen Wagen, kann man immer noch überlegen. Zumindest hat für mich die technische Ausstattung des Fahrzeuges höhere Priorität als die Farbe.
Die Notbremsfunktion kann Dir auch einiges an Kosten oder Ärger ersparen im Fall der Fälle, die Farbe hilft Dir dabei nicht ;-).
Ich würde mit dem Händler gemeinsam auf die Suche gehen. Daß er ohne rumzunörgeln den Fehler erhlich und ohne zu zögern zugibt, trifft man heutzutage selten. Das sollte man mit bedenken.
Na ja, sooo wichtig ist die Farbe natürlich nicht - aber ich wollte halt auf keinen Fall einen schwarzen oder weißen. Und dann wird die Luft halt schnell dünn. Wenn Du Dir ein Auto aussuchst, machst Du Dein Kreuz ja auch nicht im Feld "Farbe ist mir egal - baut mal irgendwas" sondern suchst Dir Deine "Wunschfarbe" aus, oder? Auch wenn sie Dir dann im Nachhinein egal wird. Bei einem gebrauchten sieht es anders aus - keine Frage. Aber ich habe mir ja auch Zeit gelassen und gesucht bis das passende Angebot da war.
Das der Händler ehrlich ist, bedenke ich natürlich. Sonst wäre ich lange beim Anwalt.
VG