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Fehlende Ausstattung bei Fahrzeugkauf (gebraucht)
Hallo zusammen,
da wir uns vor kurzem einen Golf 7 als "Jahreswagen" bei einem VW Händler gekauft haben, lese ich hier schon seit ein paar Tagen mit.
Ich habe eine Frage bezgl. Kaufrecht und hoffe, das jemand ähnlich Erfahrungen hat, oder mir einen Tip geben kann. Folgendes ist passiert:
Wir haben wie gesagt im März 2016 einen Golf (aus 06/15) bei einem VW Händler gekauft. Sowohl in der Beschreibung des Fahrzeugs als auch final im Kaufvertrag ist als Sonderausstattung die City-Notbremsfunktion festgehalten. Somit dann ja zwangsläufig auch der Front Assist. Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug diese Ausstattung überhaupt nicht hat. Das war für mich wichtig und eigentlich auch kauf entscheidend. Der Händler hat seinen Fehler auch sofort eingestanden. Ich habe darauf schriftlich per Einschreiben die Nachbesserung (also damit die Nachrüstung) eingefordert. Wäre für mich das einfachste und Thema erledigt. Das funktioniert aber leider nicht, da überhaupt nicht möglich, oder wenn nur mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand (er sprach von einigen tausend Euro). Jetzt lautet das Angebot, Wagen wird ohne wenn und aber zurückgenommen, oder 1.000 Euro Erstattung (ca. 3-facher Wert des Assistenten, hätte man direkt mitbestellt). Jetzt meine Frage: ist das angemessen? Eine Rückgabe scheidet für uns eigentlich aus, da wir unseren Golf 6 natürlich verkauft haben und erst wieder ein passendes neues Auto finden müssten. Wenn ich zum Anwalt gehe, wer trägt die Kosten (insbesondere wenn mir schon die Rücknahme angeboten wurde)? Ich weiß, dass 1.000€ erst einmal relativ viel klingt, jedoch reden wir hier ja auch nicht über eine fehlende Rückfahrkamera, oder bspw. über einen Tempomat, auch wenn der Aufpreis für solch ein Feature ja relativ gering ist (aber eben wenn es fehlt eine für mein Verständnis große Nummer ist).
Ich hoffe, mir kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank.
VG
Jochen
Beste Antwort im Thema
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.
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60 Antworten
Hallo Jochen,
ich bin ein Freund des gütlichen Wegs.
Der Händler scheint, wenn auch nicht unbedingt Kompetent was das Wissen um die Ausstattung seiner Fahrzeuge angeht, ja zumindest "geständig" zu sein.
Ist das Vertrauen denn noch grundsätzlich da?
Hat er dir für die Wandlung des Fahrzeugs eine Frist gesetzt?
Ansonsten schick Ihn doch auf die Suche nach dem Fahrzeug, mit exakt der Ausstattung die Ihr haben möchtet, mit einer Frist von z.B. vier Wochen und vereinbart eine Nutzung des aktuellen Wagens oder Stellung eines Ersatzwagens bis zu diesem Zeitpunkt.
Ich bin kein Rechtsexperten, aber die frage ist ja: was erwartest du? Die Option der Rücknahme sollte dann natürlich für dich kostenneutral sein, d.h. Zulassung etc müssten erstattet werden. Vil kann der Händler Dir bei der suche nach einem neuen sein, ein Tausch? Die 1000 Euro Erstattung klingt eigentlich auch fair. Vergleiche doch z.b. mal bei mobile.de Preise von gleichen Autos mit und ohne Front Assist.
LG
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.
Zitat:
@BigWolf schrieb am 12. April 2016 um 15:45:36 Uhr:
Ärgerliche Sache, aber solche Fehler passieren eben. Trotz sachlicher Beschreibung drängt sich mir allerdings folgender Verdacht auf: es wird eine Anleitung gesucht, wie sich dieses Malheur am effektivsten zu den eigenen Gunsten ausschlachten lässt. Wenn das Ausstattungsmerkmal sooooo wichtig war, wäre einzig die Rückgabe die logische Konsequenz. Eine Übergangslösung lässt sich immer (sicher auch im Einvernehmen mit dem Händler) finden. Ich entnehme dem Hergang auch noch keinen streitbaren Umstand, warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kommen sollte.
EDIT: den angeboteten Nachlass finde ich aus dem Bauch heraus durchaus fair.
Ja Big Wolf, Du hast recht und das auch richtig eingeschätzt. Ich möchte das für mich Beste aus dieser Situation herausholen. Und das möchte ich realistisch einschätzen. Die Ausstattung war wichtig, sonst hätte ich einen anderen kaufen können. Auch sehe ich keinen Fehler bei mir, möchte dem Händler gegenüber aber fair bleiben. Natürlich könnte ich das Auto einfach zurück geben, aber da hängt ja dann auch noch ein ziemlicher "Rattenschwanz" dran. Ich möchte auch nicht zum Anwalt gehen, sondern die Angelegenheit fair, aber durchaus zu meinen Gunsten regeln.
VG
Jochen
Zitat:
@joko2301 schrieb am 12. April 2016 um 16:20:29 Uhr:
Ich möchte auch nicht zum Anwalt gehen, sondern die Angelegenheit fair, aber durchaus zu meinen Gunsten regeln.
Dann nimm die zwei großen Scheinchen und der Drops ist gelutscht!
Wenn du dich ohne groß tram tram aus der Sache raus willst, nimm die 1000€ und freu dich.
Auf der anderen Seite würde mich mal interesieren warum grad die City Notbremsfunktion so wichtig ist?
Wenn du unbedingt die City Funktion wolltest würde ich die 1000 Euro zwar als angemessen aber nicht als zielführend bezeichnen. Das ersetzt dir das extra ja nicht. Und selbst in 5 Euro Scheinen übereinander auf die Stoßstange vorn geklebt sollten sie die Funktion nicht annähernd ersetzen können.
Gruss
Ja Big Wolf, Du hast recht und das auch richtig eingeschätzt. Ich möchte das für mich Beste aus dieser Situation herausholen. Und das möchte ich realistisch einschätzen. Die Ausstattung war wichtig, sonst hätte ich einen anderen kaufen können. Auch sehe ich keinen Fehler bei mir, möchte dem Händler gegenüber aber fair bleiben. Natürlich könnte ich das Auto einfach zurück geben, aber da hängt ja dann auch noch ein ziemlicher "Rattenschwanz" dran. Ich möchte auch nicht zum Anwalt gehen, sondern die Angelegenheit fair, aber durchaus zu meinen Gunsten regeln.
VG
Jochen
nun ja kein Fehler bei dir ?
Hast du keine Probefahrt gemacht ? - das Teil getestet ?
Man erkennt von außen (Sensor vorne) und auch von innen (Einstellungen), ob der Assistent verbaut ist !
Und ich lasse mir immer einen Ausdruck der verbauten Teile geben. Kann der Händler mit der FIN und ein paar Mausklicks ausdrucken - und da steht dann auch was alles verbaut ist.
http://www.volkswagen.de/.../front_assist.html
Zitat:
@black_blacky schrieb am 12. April 2016 um 17:54:47 Uhr:
[/quote
Ja Big Wolf, Du hast recht und das auch richtig eingeschätzt. Ich möchte das für mich Beste aus dieser Situation herausholen. Und das möchte ich realistisch einschätzen. Die Ausstattung war wichtig, sonst hätte ich einen anderen kaufen können. Auch sehe ich keinen Fehler bei mir, möchte dem Händler gegenüber aber fair bleiben. Natürlich könnte ich das Auto einfach zurück geben, aber da hängt ja dann auch noch ein ziemlicher "Rattenschwanz" dran. Ich möchte auch nicht zum Anwalt gehen, sondern die Angelegenheit fair, aber durchaus zu meinen Gunsten regeln.
VG
Jochen
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nun ja kein Fehler bei dir ?
Hast du keine Probefahrt gemacht ? - das Teil getestet ?
Man erkennt von außen (Sensor vorne) und auch von innen (Einstellungen), ob der Assistent verbaut ist !
Und ich lasse mir immer einen Ausdruck der verbauten Teile geben. Kann der Händler mit der FIN und ein paar Mausklicks ausdrucken - und da steht dann auch was alles verbaut ist.
http://www.volkswagen.de/.../front_assist.html
nein - kein Fehler bei mir!
nein, ich habe keine Probefahrt gemacht. Das Auto stand 500km entfernt. Daher hab ich ja schon recht viel Aufwand betrieben, um dieses Auto zu kaufen. Es stimmte halt alles (Farbe, Navi, Alter, Laufleistung und natürlich auch der Preis!) Ich habe mir auch einen Ausdruck geben lassen (den Kaufvertrag) wo genau diese Sonderausstattung aufgeführt ist. Warum sollte ich zweifeln, ob die dann auch tatsächlich vorhanden ist? Muss ich wissen, wo ein Sensor verbaut ist? Wir haben sogar am Auto gestanden, und der Verkäufer bestätigte mir, dass der Sensor für den Front-Assist im Spiegel ist. Jetzt weiß ich das auch, dass es eben nicht so ist. Also wo war MEIN Fehler? Ich war zu gutgläubig - stimmt das könnte man als meinen Fehler sehen. Aber ich glaub halt erst immer an die "Guten" und das mir niemand was böses will. Das ist ja auch schlussendlich so. Ich gehe nämlich weiterhin davon aus, das der Händler mich nicht absichtlich betrügen oder täuschen wollte. Aber unterm Strich habe ich den "Schaden". Den muss man mir ersetzen - nicht mehr, aber auch halt nicht weniger. Und da kommt dann der Punkt, wo ich einschätzen möchte, ob die angebotene Summe diesen Umstand oder "Schaden" voll angemessen ausgleicht. Oder halt eben vielleicht nicht.........
VG
Ich weiß nicht , was der Händler Euch noch geben soll, der wollte den Wagen zurück nehmen , Du wolltest nicht , also Dein Problem, aber komisch , wo der City Notbrems-assi doch sooooo wichtig ist. Eer hat Dir 1000 Euro geboten als nachlaß , ja mein Gott was willst Du noch 5000 Euro nachlaß oder wie , Entscheide Dich , stelle ihm den Hobel vor die Tür und kaufe was anderes
Kaufrechtlich ist das meiner Meinung nach fair was der Händler dir anbietet (Zahlung 1.000 Euro oder Rückabwicklung).
Was du schlussendlich willst, musst du selber entscheiden.
Ist es dir so wichtig, finde eine Lösung mit dem Händler und suche das passende Auto (vielleicht auch über den besagten Händler und nutze das bisherige Fahrzeug solange weiter, soweit möglich).
Zum Nachrüsten des Front-Assist ist der Händler meiner Meinung nach jedoch nicht verpflichtet (da der Aufwand tatsächlich unverhältnismäßig ist).
Ich empfehle dir mal den Blick ins BGB und hier die Paragraphen 433 folgende (grade 439 Absatz 3).
In meinen Augen handelt der Händler hier genau nach diesen Paragraphen.
Zitat:
@Golf4GTITDI schrieb am 12. April 2016 um 18:58:34 Uhr:
Kaufrechtlich ist das meiner Meinung nach fair, was der Händler dir anbietet.
Was du schlussendlich willst, musst du selber entscheiden.
Ist es dir so wichtig, finde eine Lösung mit dem Händler und suche das passende Auto (vielleicht auch über den besagten Händler und nutze das bisherige Fahrzeug solange weiter).
Zum Nachrüsten des Front-Assist ist der Händler meiner Meinung nach jedoch nicht verpflichtet (da der Aufwand tatsächlich unverhältnismäßig ist).
Ich empfehle dir mal das BGB und hier die Paragraphen 433 folgende (grade 439 Absatz 3).
In meinen Augen handelt der Händler hier genau nach diesen Paragraphen.
danke für Deine Einschätzung und für deine Objektivität. Ich sehe es auch langsam so, dass das Angebot okay ist. Natürlich ist es nicht lebensnotwendig, den Front-Assist zu haben. Aber ich wollte ihn halt, und bin angepiselt, dass es so ist wie es ist. Nachrüsten habe ich mir natürlich einfach vorgestellt, sehe aber ein, dass es in keinem Verhältnis steht.
VG
Kann verstehen, dass du das System gerne hättest, haben ACC im Octavia (hier ist auch Front-Assist enthalten). Und ich bin wirklich begeistert von dem System. Hat schon manch gefährliche Situation entschärft (Leider ist das System relativ selten bei gebrauchten Golf zu finden).
Zitat:
@Golf4GTITDI schrieb am 12. April 2016 um 19:13:52 Uhr:
Kann verstehen, dass du das System gerne hättest, haben ACC im Octavia (hier ist auch Front-Assist enthalten). Und ich bin wirklich begeistert von dem System. Hat schon manch gefährliche Situation entschärft (Leider ist das System relativ selten bei gebrauchten Golf zu finden).
Genau so ist es. Einen zu finden in Wunschfarbe etc etc. ist eben recht schwer. Eben darum tue ich mich ja selber auch schwer, so konsequent zu sein und zu sagen " nimm halt zurück " . also muss ich die Kröte wohl schlucken, aber dann soll Sie wenigstens schmecken.
VG