Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter
Guten Abend,
Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.
Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:
Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt
Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.
Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.
Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.
Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.
Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.
Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.
Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden
Danke!
Beste Antwort im Thema
und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??
257 Antworten
Zitat:
@Mikele90 schrieb am 5. September 2020 um 23:04:00 Uhr:
Also ich vermute der Typ macht das Professionell. Kauft für 200 Euro ne Kiste, dreht den Tacho und wird sie schnell für 500 los. Dann noch am Besten auf nen Kaufvertrag verzichten um sich aus der Affäre zu ziehen wenns raus kommt.
Für die Marge macht das kein Professioneller. 🙄
Naja wenn der 10 Fahrzeuge im Monat los wird und pro Fahrzeug 300 Euro Gewinn macht. Kann man gut von leben. Wenn es Fahrzeuge sind wo er sich mal 500 oder 700 Gewinn macht, geht's dem echt blendend und am besten kassiert er auch noch Harz 4.
Ja, die Welt ist böse und alle leben von H4.
Mal was zum Thema:
Ja, es ist blöd, dass die Daten nicht stimmen und am Tacho gedreht wurde.
Aber ey, es ist ein 500 EUR Auto! Was erwarten Strunz?
Kein normaler Händler verkauft ein 500 EUR Auto! Was soll er daran denn verdienen?? Und wenn doch, dann kann da nur was faul sein! Und dann auch noch ein 500 EUR Auto mit nur 100000km auf der Uhr? Da schrillen doch alle Alarmglocken. Naja, sollten alle Alarmglocken schrillen.
Aber: das Auto hat scheinbar sogar 2 Jahre TÜV bekommen? Was wollen Strunz?
Das Verfahren, sollte es eins geben, wird sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Zitat:
@augenauf schrieb am 5. September 2020 um 23:28:20 Uhr:
Ja, die Welt ist böse und alle leben von H4.
Alle! 😁
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Zitat:
@Mikele90 schrieb am 5. September 2020 um 23:04:00 Uhr:
Die Staatsanwaltschaft wird dir sagen wie die Lage ist. Und wenn sie sagt es sieht schlecht aus, kannst du immer noch die Anzeige zurück ziehen dann wird das Ding mit einem Wisch eingestellt von der Staatsanwaltschaft 7nd es entstehen auch keine Kosten.
Bei meiner letzten Betrugsaanzeige wurde ich darüber belehrt, dass ich als Erstatter der Anzeige die Kosten zu tragen habe, welche aufgelaufen sind, falls ich die Anzeige zurück ziehe...habe es dann halt durchgezogen. Keine Kosten entstehen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Da hat man Dir Blödsinn erzählt.
Mal eine ganz andere Sichtweise: Bei letzter HU wurden 227tkm eingetragen. Jetzt stehen 135tkm auf dem Tacho. Wäre ja möglich, dass man sich damals verguckt/vertippt hat und der Wagen da 127tkm statt 227tkm drauf hatte. In den letzten zwei jahre wurde er dann halt nicht viel bewegt.
Wäre ja zumindest auch eine nicht so unplausible Möglichkeit.
Also mir wäre es neu, das bei einer STRAFANZEIGEN Kosten entstehen die mir, sofern ich diese zurück ziehe, auferlegt werden. Denn Anzeigen müssen grundsätzlich von verfolgt werden erstmal. Anders handelt es sich um einen STRAFANTRAG. Das sind Delikte die nur auf Antrag verfolgt werden, da sie nur einer geringen Wichtigkeit beigeoflichtet werden und der Öffentlichkeit nicht interessant sind. Bei einem STRAF-ANTRAG wird erst jemand tätig wenn das Ding gestellt wurde. Stellt man diesen nicht, kräht da kein Hahn nach, da das sog. Bakatelldelikte sind.
P. S. Es kann lediglich sein das man die Anzeige als solche nicht mehr zurück gezogen bekommt. Wie in dem von mir oben genannten Beispiel, der Beschuldigte ist schonmal auf Grund des selben Falles, nur war es ein andere Geschädigte, auffällug geworden. Man kann das ganze dann nicht mehr kontrollieren, da die Staatsanwaltschaft sagen könnte, hier liegt wohl ein mehrfacher Betrugsfall vor, den es aus Sicht der SA lohnt, aufjedenfall nach zu gehen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. September 2020 um 17:36:51 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 03. Sep. 2020 um 17:22:38 Uhr:
Ich finde es lächerlich, dass du das wiederholt,
Das ist mir ziemlich egal, wie du das findest. Musst ja nicht auch deinen Senf dazugeben.
Ich bezweifle, dass es dir egal ist, weil du dich sonst nicht gemeldet hättest. Interessant ist, dass du ausgerechnet diesen Satz zitiert hast. Wenn du deinen vorherigen Beitrag noch ein Mal durchliest wirst du feststellen, dass es deine eigenen Wörter sind. Wenn sie dir nicht gefallen, solltest du deine Wortwahl überdenken und ändern. 😉
PS: Da sich bis zu diesem Zeitpunkt niemand dazu geäußert hat, war es mit den einen offTopig Beitrag wert. Seit dem hat keiner mehr den TE herablassend behandelt.
Damit ist das Thema beendet, und muss nicht weiter diskutiert werden. Außer jemand will das letzte Wort haben.
Keine Ahnung wer Dich auf mich angesetzt hat, oder was du damit bezwecken willst.
Also, schreib mir eine PN wenn es Dich stört, dass ich im Forum etwas schreibe. Oder schreib einem @Mod dein Anliegen.
Lass mich Bitte in Zukunft in Ruhe.
Bringst hier nur OT rein. Sag es Deiner Katze, oder Friseurin.
Also es gibt die zivilrechtliche Seite, d.h. wenn der TE Schadenersatz will, Geld zurück etc. Da haben wir schon geklärt, daß das Quatsch ist, das Auto läuft und hat TÜV, außerdem ist das Kostenrisiko (Anwalt etc.) zu hoch und die Chancen stehen zu schlecht, weil nichts beweisbar ist und nicht mal ein Kaufvertrag existiert.
Die andere Seite ist die strafrechtliche. Wenn man aus lauter Gerechtigkeitssinn dem Verkäufer das Handwerk legen will, stellt man Strafanzeige und liefert ggf. alles an Unterlagen/Fotos/Belegen mit. Das ist selbstverständlich kostenlos. Und die Polizei/Staatsanwaltschaft MUSS ermitteln, das nennt man Opportunitätsprinzip (bei Ordnungswidrigkeiten KANN, bei Straftaten MUSS ermittelt werden). Natürlich kann das Verfahren, warum auch immer, später eingestellt werden oder es kommt zu einem Strafprozeß, bei dem der TE ggf. als Zeuge gehört wird. Aber wie gesagt, alles für den TE kostenlos.
Zitat:
@158PY schrieb am 5. September 2020 um 18:42:54 Uhr:
Und was soll jetzt bitte der Sinn dieses Beitrags sein? Sollten wir damit besser erkennen können, dass du keine Ahnung hast oder wolltest du uns einfach nur mitteilen, dass das Baujahr, der Kilometer-Stand und ein Kaufvertrag für dich nicht so wichtig sind? Selten so einen Stuss gelesen...
Völlig wertloser Beitrag 😕
Zitat:
@nogel schrieb am 6. September 2020 um 10:38:02 Uhr:
Also es gibt die zivilrechtliche Seite, d.h. wenn der TE Schadenersatz will, Geld zurück etc. Da haben wir schon geklärt, daß das Quatsch ist, das Auto läuft und hat TÜV, außerdem ist das Kostenrisiko (Anwalt etc.) zu hoch und die Chancen stehen zu schlecht, weil nichts beweisbar ist und nicht mal ein Kaufvertrag existiert.Die andere Seite ist die strafrechtliche. Wenn man aus lauter Gerechtigkeitssinn dem Verkäufer das Handwerk legen will, stellt man Strafanzeige und liefert ggf. alles an Unterlagen/Fotos/Belegen mit. Das ist selbstverständlich kostenlos. Und die Polizei/Staatsanwaltschaft MUSS ermitteln, das nennt man Opportunitätsprinzip (bei Ordnungswidrigkeiten KANN, bei Straftaten MUSS ermittelt werden). Natürlich kann das Verfahren, warum auch immer, später eingestellt werden oder es kommt zu einem Strafprozeß, bei dem der TE ggf. als Zeuge gehört wird. Aber wie gesagt, alles für den TE kostenlos.
So sieht es aus.
Ich denke wir sind uns alle einig, dass das Zurückdrehen eines Tachographen, egal bei welchem Auto, keine Lappalie darstellt. Anscheinend handelt es sich um eine Händler da er noch weitere Fahrzeuge inseriert. Somit kann es sich um ein gängiges Geschäftsmodell des Händlers handeln ( selten schneller 100 Euro verdient). Der fehlende Kaufvertrag spricht ebenfalls Bände.
Ich würde mir, wo auch immer, die Betriebsstunden aus einem Steuergerät auslesen lassen und dies mit den Kilometern vergleichen ( im Schnitt kommt man 50km weit / Betriebsstunde). Da der km Standhälftig zum vermuteten tatsächlichen Km Stand ist sollte dies schon eine Richtschnur sein.
Ausgehend dessen geht man zur Polizei und meldet den Vorfall ohne jemanden zu belasten sondern nur mit den vorhandenen Daten. Das weitere Vorgehen ist Sache der Executive und für den Anzeigenden kostenfrei.
Gruß
Ja, genau so wie dieser ganze Thread...