Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter
Guten Abend,
Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.
Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:
Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt
Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.
Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.
Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.
Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.
Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.
Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.
Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden
Danke!
Beste Antwort im Thema
und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??
257 Antworten
@TE
Hast du eigentlich schon mal versucht den Händler zu kontaktieren? Oder hab ich das überlesen?
Zitat:
@Stendaler schrieb am 1. September 2020 um 22:05:09 Uhr:
Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.
Ich habe mir jetzt alle Beiträge durchgelesen. Aber verstehe immer noch nicht, was so schlimm ist, dass der 500 Euro Wagen keine 16, sondern 17-18 Jahre alt ist. Wurde zwischen 2002 und 2004 etwas an der Ausstattung verändert? Der Kilometerstand von exakt 100.000 ist schon sehr auffällig. Für mich liest sich die Anzeige so, dass jemand keine Lust hatte sie korrekt auszufüllen.
Ich finde die fehlerhaften Angaben nicht so schlimm, weil sie nicht weit abweichen, und beim Preis Nebensache sind. Meiner Meinung nach ist der höhere Kilometerstand sogar besser, weil er zeigt, dass der Wagen auch bewegt wurde. Das doof rumstehen tut dem Wagen nicht gut. Allerdings hätte ich den Wagen nicht gekauft, wenn er wirklich so verdreckt war.
Hat der Wagen noch andere Mängel, die erst später aufgefallen sind?
Ich vermute, der Verkäufer wusste beim Inserat-erstellen die exakten Daten einfach nicht, und anstatt ins Auto und in den Schein zu schauen, vielleicht hat es ja gerade geregnet, hat er sich etwas ausgedacht, was ungefähr passt. Weil das bei 500 Euro-Autos eh niemanden interessiert. Wenn jemand nachfragt, wars halt ein Irrtum.
Allerdings kann ich die Geschichte ehrlich gesagt nicht nachvollziehen - war das ein Blindkauf? Ich könnte keine zwei Sekunden in einem mir unbekannten Auto sitzen, ohne den Tachostand zu registrieren. Und wenn mir die EZ wichtig ist, prüfe ich das doch. Damit jetzt den Verkäufer zu belästigen... mir wäre es peinlich.
@Luke-R56: da hast Du recht.
Mein letzter Motorradkauf war auch mit 37 000 km im Inserat angegeben. Bei der Besichtigung stellte sich raus: istein Meilentacho also etwa 59 000 km. Hab Sie trotzdem gekauft nach Einigung auf fairen Preis.
Oder neulich: Laut Inserat 5100 km, bei einer 30 Jahre alten Maschine, ich schreibe ihn an ob das nachweisbar bzw. kein Tippfehler ist.
Antwort: ja, war ein Eingabefehler, sind 51 000 km.
Schaut euchmal die Annoncen an. Sehr oft Fehlerhafte oder gar keine Angaben. Abgesehen davon, reine Tachoanzeige ist bei so alten Fahrzeugen ohne Historie nix wert.
Schnell wird ein Tacho auch mal gewechselt oder ist der Antrieb (bei mechanischen Tachos) lange Zeit mal defekt und wird nicht repariert.
PS: ich vermute mal, der TE hat sich gar nicht erst ins Auto reingesetzt, da es doch angeblich so versifft innen war.
Also so gekauft, zu Hause dann erstmal den Innenraum gesäubert und dann beim Reinsitzen den erhöhten Tachowert festgestellt.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 2. September 2020 um 23:07:32 Uhr:
@TE
Hast du eigentlich schon mal versucht den Händler zu kontaktieren? Oder hab ich das überlesen?
Wird wohl Privatverkauf gewesen sein. Zumindest würde ich nie ein Auto bei einem Händler ohne schriftlichen Kaufvertrag nehmen.
Wenn es der 1,3 Rocam ist, der hat eine Steuerkette.
Zitat:
@Stendaler schrieb am 2. September 2020 um 20:36:53 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 2. September 2020 um 10:32:49 Uhr:
Dabei hat er doch eigentlich ein gutes Geschäft gemacht. Da kein schriftlicher Kaufvertrag existiert, wurde auch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Wenn er also den Kauf an sich nachweisen kann, hat er für 500 EUR ein Auto mit Gewährleistung gekauft. Also kein Grund, zu jammern.Das möchte ich mir bitte einmal erklären lassen.
Also wenn ich ein Auto ohne Vertrag kaufe, habe ich automatisch Gewährleistung,
und
wenn ich ein Auto mit Vertrag kaufe, dann habe ich keine Gewährleistung.
Da stimmt doch irgendwas juristisch nicht.
Die Verjährung von Mängelansprüchen ist im BGB geregelt und beträgt 2 Jahre (§ 438 (1) 3 BGB).
Durch eine vertragliche Vereinbarung (meist ein schriftlicher Kaufvertrag) kann hiervon abgewichen werden und die Frist auf 0 Jahre gesetzt werden, sofern es sich um einen Privatverkauf handelt. Unternehmer sind an § 476 (2) BGB gebunden und dürfen bei gebrauchten Sachen die Frist auf max. 1 Jahr reduzieren.
Bedeutet: Liegt lediglich ein Kaufvertrag, sei es mündlich oder schriftlich, OHNE weitere Vereinbarungen bzg. der Verjährung von Mängelansprüchen vor, dann greifen die 2 Jahre des § 438 (1) 3. BGB, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer.
Ach ja,
typisch deutsch.
Kauft sich jemand auf dem Garagenhof ein Fahrzeug für 500€, wie GESEHEN UND GEFAHREN, OHNE KAUFVERTRAG.
Im nachhinein ärgert er sich, nicht alles genau nachgeschaut zu haben.
Und nun werden die Geschütze rausgeholt, Anwalt usw.
Einfach lächerlich das Ganze, bei dem Kaufpreis.
Am besten der TE zieht vor Gericht, es gibt eine Einigung, du bekommst 200€ erstattet. Ihr teilt euch die Anwaltskosten, jeder 400€ 🙄
PS: Es zählt eben nicht was bei Mobile steht (Irrtümer sind immer vorbehalten), es zählt das Geschäft vor Ort. Es wurde nicht ersteigert, kein Kaufvertrag.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. September 2020 um 17:11:43 Uhr:
Kauft sich jemand auf dem Garagenhof ein Fahrzeug für 500€, wie GESEHEN UND GEFAHREN, OHNE KAUFVERTRAG.Im nachhinein ärgert er sich, nicht alles genau nachgeschaut zu haben.
Und nun werden die Geschütze rausgeholt, Anwalt usw.
Einfach lächerlich das Ganze, bei dem Kaufpreis.
Ich finde es lächerlich, dass du das wiederholt, was auf den letzten 6 Seiten bereits mehrmals geschrieben wurde. Inzwischen sollten doch genug Leute ihren Senf dazu gegeben haben.
Es ist alles gesagt, nur halt noch nicht von allen ;-)
Zitat:
@MvM schrieb am 03. Sep. 2020 um 17:22:38 Uhr:
Ich finde es lächerlich, dass du das wiederholt,
Das ist mir ziemlich egal, wie du das findest. Musst ja nicht auch deinen Senf dazugeben.
So ein Aufstand, und das für 500€ Mensch Mensch... also manche Leute
Über diesen Kauf würde ich mich eher freuen. Ich denke dass Du sehr viel Auto für wenig Geld bekommen hast, auch wenn noch mehr Auto im Inserat gestanden hat. Der Wagen hat eine Jahresfahrleistung von 7.500 Km. Das ist extrem wenig.
Die Verschmutzung kann man mit etwas Fleiß beseitigen. Großartige technische Änderungen gab es zwischen 2002 und 2004 nicht. In meinen Augen ist das eherein guter Preis.
Ich sehe keine Möglichkeiten nachträglich einen Nachlass oder eine Rückabwicklung erfolgreich einzufordern.
Was sagt der Verkäufer dazu?
"Was sagt der Verkäufer dazu?"
Der weiß noch gar nichts von seinem Glück... 🙂
Darf sich erst dazu äußern, wenn der Brief vom Anwalt im Kasten liegt. LoL.
Nein im Ernst: ich bin sicher, der TE weiß nun daß sich ein Aufbegehren nicht rechnet und der Kauf an sich kein schlechter war. Er wird nun das beste aus der Situation machen und falls er den Fiesta sogar noch mit etwas Gewinn weiter verkaufen sollte, wird er diesen mit seinem Verkäufer teilen.
Soviel Moral und Anstand hat er bestimmt. Und so penibel und korrekt ist er auch.
Das wurde im Verlauf der Diskussion deutlich.
Kurzes Update:
Der Ford Fiesta war am 03.September 2020 zur Hauptuntersuchung.
Der Sachverständige hat festgestellt, dass der Ford Fiesta schon bei der letzten HU 227000 km gehabt hat, und in den HU-Bericht daher fiktive 229000 km geschrieben, um so bei der Wahrheit zu bleiben, und um nicht weniger km in den HU Bericht vom 03.September 2020 hineinzuschreiben, als der Ford Fiesta schon bei der letzten HU gehabt hat.
Also halten wir mal die Ungereimtheiten der Angaben des Verkäufers kurz fest
1.) Falschangabe bei www.mobile.de: Erstzulassung 2004,
in Wirklichkeit ist das Auto Erstzulassung 2002
2.) Falschangabe im Mobile.de Inserat Kilometer: Der Verkäufer bietet das Auto mit 100.000 km an,
auf dem Tacho stehen aber 135.260 km
3.) bei der HU-Untersuchung am 03.September 2020 stellt der Sachverständige fest, dass der
Ford Fiesta schon bei der letzten HU beim TÜV-Nord 227.000 km gehabt hat.