Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter
Guten Abend,
Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.
Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:
Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt
Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.
Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.
Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.
Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.
Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.
Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.
Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden
Danke!
Beste Antwort im Thema
und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??
257 Antworten
Alles "menschlich" verständliche Ausführungen. Aber vor Gericht zählen eben vorwiegend "harte" Beweise......
Zitat:
@nogel schrieb am 5. September 2020 um 19:51:54 Uhr:
Alles "menschlich" verständliche Ausführungen. Aber vor Gericht zählen eben vorwiegend "harte" Beweise......
Alleine das Inserat gilt als zugesicherte Eigenschaft
Zitat:
@Stendaler schrieb am 5. September 2020 um 20:21:04 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 5. September 2020 um 19:51:54 Uhr:
Alles "menschlich" verständliche Ausführungen. Aber vor Gericht zählen eben vorwiegend "harte" Beweise......Alleine das Inserat gilt als zugesicherte Eigenschaft
Leider gar nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Hier werden immer Schreibfehler und Irrtümer zugestanden.
Entscheidend ist der (hier nicht vorhandene) Kaufvertrag.
Naja, noch ist die Sache nicht zu Ende, und ich werde weiter berichten, sobald sich Neues ergibt.
Bis dahin danke ich für alle netten Beiträge hier im Forum, von denen einige Beiträge echt hilfreich waren.
Ähnliche Themen
Was hast Du jetzt mit dem Auto vor mit und
der frischen HU?
Verkaufen wird schwierig mit diesem HU Bericht und diesem Tachostand.
Wie erklärst Du das einem Käufer?
Wirst Du es nun selber behalten und auch nutzen, oder stellst Du es erstmal in die Ecke?
Hast Du Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und gefragt was das ist mit den 227000 km?
Den Typen kann man wohl nur über die Steuer und über seine gewerbliche Tätigkeit, getarnt als Privatverkauf kriegen.
Über Betrug wird es schwer, aber möglich. Der TE ist bei der Bewertung einer Straftat Zeuge! In Zivilrecht wäre Aussage gegen Aussage. Aber als Zeuge kann der Richter seine Glaubwürdigkeit bewerten, und in der Strafsache gegen den Angeklagten entscheiden.
Betrug, Steuerhinterziehung, Illegales Gewerbe....
2 von 3 oder 3 von 3... Wenn der TE ihn anzeigt, hat der Typ Probleme - auf jeden Fall mehr Probleme, als ein Fiesta mit frischer HU und 229.000 fiktiven km.
Zitat:
@nogel schrieb am 5. September 2020 um 20:26:35 Uhr:
Zitat:
@Stendaler schrieb am 5. September 2020 um 20:21:04 Uhr:
Alleine das Inserat gilt als zugesicherte Eigenschaft
Leider gar nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Hier werden immer Schreibfehler und Irrtümer zugestanden.
Entscheidend ist der (hier nicht vorhandene) Kaufvertrag.
Doch, das ist schon so. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften, sind zugesicherte Eigenschaften, sofern kein Haftungsausschluss vereinbart ist.
Wenn du es sagst...
Glaube ich nicht. Das Inserat war dann halt auch im Auftrag, der Autoverkauf im Auftrag und Zeugen gibt es keine.
Der TE war auch zu keiner Zeit Zeuge einer Straftat. Oder war er dabei als der Tacho Km stand, von wem denn nun eigentlich, manipuliert wurde?
Leute, bitte kriegt euch wieder ein! Das ist eine 500,-€ Möhre mit gefiedeltem Tacho und erreichter Volljährigkeit. Ich hätte da vermutlich auch keine Mühe mehr auf einen Vertrag verwendet. Eine Stunde beim Anwalt kostet schon mehr als das Auto überhaupt gekostet hat...
Betrug wegen so ner Kiste.. bitte bleibt auf dem Boden der Tatsachen.
Wie ich schonmal erwähnte: normalerweise kauft man solche Autos als Basis um wieder was gutes daraus zu machen oder als billiges Überbrückungsauto. Da interessiert kein Kilometerstand und kein möglicherweise falsches Scheckheft.
Da zählt nur das was man sehen und prüfen kann an der Technik. Und dann rechnet man nicht damit, dass man das Ding 10 Jahre ohne Probleme fahren kann.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. September 2020 um 18:32:04 Uhr:
Da hat es mich als nicht getäuscht, ausschlaggebend für die Annahme war, dass ich bei den letzten Inseraten schon fast immer "Zahnriemen neu" in der Anzeige lesen konnte. Das klingt schon verdächtig, da ein Zahnriemen ja nun nicht so oft gemacht wird.
Je nach Fahrzeug alle 5 Jahre. Also bei einem 2002er Wagen kann da schon 3 mal ein neuer Zahnriemen verbaut worden sein. Auch bei geringer Laufleistung. Inzwischen ist das nicht mehr so, aber gerade bei Fahrzeugen bis Anfang 90er war das noch so. Die Wechselintervalle nach Zeit gibt es teilweise immernoch, nur nicht mehr so eng.
Zum Fahrzeug um das es hier geht...
Wusste der Verkäufer davon, dass der km-Stand höher ist? Falls er zum fraglichen Zeitpunkt Halter war, dann kann er es gewusst haben; war zu dem Zeitpunkt ein anderer der Halter, dann kann auch der letzte Verkäufer über den Tisch gezogen worden sein.
Und wurde der km-Stand überhaupt zurück gedreht? -> Austauschtacho aufgrund Defekt (und VK wusste da nichts von)oder alter Tüv-Bericht fehlerhaft.
Und warum standen in der Anzeige falsche Dinge. Hmm....
Da sagt die Omi zu ihrem Enkel: "Du, ich will mein Auto weggeben, aber ich kenn mich doch nicht aus"
Enkel: "Ich mach dir das Omi, gib mir mal Daten"
Omi: "Ja, also ich glaub, der ist von 2004, da hab ich den gebraucht gekauft und etwa 100.000km wird der nun gelaufen sein, aber so genau weiss ich das nicht".
Enkel: "Ich mach das mal fertig mit den Daten."
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 05. Sep. 2020 um 22:43:14 Uhr:
Woher die KÜS den km-Stand hat, die der TüvNord eingetragen hat? Die km-Stände werden inzwischen bei jeder HU an die Behörden geleitet.
Nö, das kann der KÜS bei dem Fahrzeug nicht.
Ohne HU Adapter geht das nicht. Der wurde bei dem Fahrzeug nicht benutzt.
Also ich vermute der Typ macht das Professionell. Kauft für 200 Euro ne Kiste, dreht den Tacho und wird sie schnell für 500 los. Dann noch am Besten auf nen Kaufvertrag verzichten um sich aus der Affäre zu ziehen wenns raus kommt.
Fakt ist auch mündlich ist ein Kaufvertrag. Klar die Sache mit der beweisbarkeit. Bei Zweifel für den Angeklagten.
Was aber keiner von uns beantworten kann: würde der wegen genau so einer Masche schonmal von jemanden angezeigt?
Wenn da schonmal so ein Fall vorlag, dann wird das die Staatsanwaltschaft brennend interessieren.
Und für ne Anzeige braucht man keinen Anwalt und auch nicht wenn es vor Gericht geht als Kläger. Die Staatsanwaltschaft wird dir sagen wie die Lage ist. Und wenn sie sagt es sieht schlecht aus, kannst du immer noch die Anzeige zurück ziehen dann wird das Ding mit einem Wisch eingestellt von der Staatsanwaltschaft 7nd es entstehen auch keine Kosten. Kosten hast du nur: 1) Du beauftragst nen Anwalt
2) Du gehst vor Gericht obwohl Dir die Staatsanwaltschaft scjon vorab gesagt hat, daß eher schlecht aussieht und verlierst vor Gericht. Dann trägt der Kläger die Verfahrenskosten.
Aber nix zu tun, darauf spekuliert ein Typ wie der. Mich persönlich würde es nicht wundern wenn der schonmal negativ in Erscheinung getreten ist. Und dann sieht die Welt schon ganz anders aus, wenn du nicht der erste bist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 05. Sept. 2020 um 22:43:14 Uhr:
Je nach Fahrzeug alle 5 Jahre. Also bei einem 2002er Wagen kann da schon 3 mal ein neuer Zahnriemen verbaut worden sein. Auch bei geringer Laufleistung.
Bei unserem A4 aus 2008 bei 180tkm. Bei unserem Sharan aus 2011 bei 210tkm. Beides aber Diesel. Bei der Inspektion soll wohl eine Sichtprüfung durchgeführt werden.
Leider bleibt dem TE nur die Anzeige bei Mobile.de. Das der Verkäufer keinen Kaufvertrag machen wollte, riecht doch schon danach, dass er wusste, was los ist. Einen Kaufvertrag mache ich immer. Auch für meine alten Fahrzeuge, die ich zum Restaurieren verkauft habe. Eben einen A5 Zettel genommen, Fahrgestellnummern drauf, Gewährleistungen ausgeschlossen, unterschrieben, Persos daneben gelegt, Foto gemacht, Original habe ich behalten. Wenn der die irgendwo im Wald abgestellt hätte, dann will ich nicht dafür haftbar gemacht werden können. Daher denke ich, dass man nur darauf verzichtet, wenn man davon profitieren kann oder sich keine Gedanken macht.
Der TE hat nun keinen Eigentumsnachweis.