Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter

Guten Abend,

Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.

Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:

Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt

Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.

Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.

Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.

Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.

Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.

Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.

Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden

Danke!

Beste Antwort im Thema

und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??

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Anzeige bei der Polizei und fertig. Das ist eindeutiger Betrug wenn am Tacho gedreht wurde. Parallel kannste denen die handy Nummer geben, diverse Hinweise zur Person selbst die du bei goggle hast bezüglich anderer inserate. Und dann war das wohl das letzte Auto was der Sheriff verschärbelt hat.

Besteht denn eine Möglichkeit, den "alten" HU-Bericht vom TÜV-Nord
vom Oktober 2017 anzufordern?

Laut Fahrzeugschein war der Ford Fiesta im Oktober 2017 beim TÜV-Nord, welcher dort im Fahrzeugschein
OKT.2019 eingetragen hatte.

Wie lange archiviert der TÜV-Nord eigentlich ältere HU-Berichte ??

Wenn der TÜV dir sagen konnte, dass das Fahrzeug mit einem höheren Kilometerstand dort war, dann kommt die Staatsanwaltschaft auch an die Daten. Vielleicht bekommst du ja einen Nachdruck des Berichts?

Da hat es mich als nicht getäuscht, ausschlaggebend für die Annahme war, dass ich bei den letzten Inseraten schon fast immer "Zahnriemen neu" in der Anzeige lesen konnte. Das klingt schon verdächtig, da ein Zahnriemen ja nun nicht so oft gemacht wird.

Stand es in deiner Anzeige denn auch dein? Wenn der tatsächlich eine Kette haben sollte, wäre das ja noch eine Täuschung.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. September 2020 um 18:32:04 Uhr:


Wenn der TÜV dir sagen konnte, dass das Fahrzeug mit einem höheren Kilometerstand dort war, dann kommt die Staatsanwaltschaft auch an die Daten. Vielleicht bekommst du ja einen Nachdruck des Berichts?

Habe schon beim TÜV-Nord nachgefragt, und die geben einen Nachdruck / Duplikat
des alten HU-Berichtes wegen Datenschutz nicht heraus.
Ausnahme wäre nur, wenn der HU-Bericht nicht älter als 2 Jahre ist, also somit noch zur Anmeldung gebraucht wird.
Das ist hier aber nicht der Fall, da der HU-Bericht vom OKT.2017 ist,
somit fast 2 Jahre und 11 Monate alt ist.

Aber an die Polizei / Staatsanwaltschaft würde der TÜV-Nord selbstverständlich alles herausgeben auf Nachfrage.

Zitat:

Da hat es mich als nicht getäuscht, ausschlaggebend für die Annahme war, dass ich bei den letzten Inseraten schon fast immer "Zahnriemen neu" in der Anzeige lesen konnte.

Das ist bei mir noch nicht aufgefallen, da ich mir die anderen Anzeigen des Anbieters noch nicht durchgelesen habe.

Zitat:

Das klingt schon verdächtig, da ein Zahnriemen ja nun nicht so oft gemacht wird.

Bei neueren Auto teilweise sogar nur alle 150.000 km

Zitat:

Stand es in deiner Anzeige denn auch dein? Wenn der tatsächlich eine Kette haben sollte, wäre das ja noch eine Täuschung.

Nein, stand nicht drin in der Anzeige.

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Zitat:

@Stendaler schrieb am 1. September 2020 um 22:05:09 Uhr:


Guten Abend,

Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.

Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:

Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt

Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.

Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.

Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.

Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.

Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.

Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.

Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden

Danke!

Und was soll jetzt bitte der Sinn dieses Beitrags sein? Sollten wir damit besser erkennen können, dass du keine Ahnung hast oder wolltest du uns einfach nur mitteilen, dass das Baujahr, der Kilometer-Stand und ein Kaufvertrag für dich nicht so wichtig sind? Selten so einen Stuss gelesen...

Nützt dir doch alles nix. Du hast keinen schriftlichen Kaufvertrag. Der Verkäufer wird dir sagen, dass er dir den korrekten Kilometerstand beim Verkauf mitgeteilt hat.

Der Tacho zeigt was anderes? Ja, dann hat er dir eben auch mitgeteilt, dass der mal getauscht wurde. Wahlweise hat der beim Verkauf den richtigen Kilometerstand angezeigt. Du hast ihn jetzt zurückgedreht.

Die Händler die Tachomanipulation nachzuweisen ist schwer, aber ohne Kaufvertrag eigentlich unmöglich.

Mit Kaufvertrag müßte man den Vorbesitzer ausfindig machen, der müßte den höheren Kilometerstand bestätigen. Dann kann man sagen, ja der Verkäufer hat dran gedreht. Aber so, keine Chance.

Aber mich wundert, wie der Prüfer vom KÜ?, Zugang auf die Daten der letzten HU beim TÜV Nord hatte.
Sind das nicht Konkurrenz Unternehmen?
Und wo bleibt da der Datenschutz? Ich meine, der TüV Nord schickt Dir kein Duplikat des Hu Berichts für mittlerweile Dein Auto wegen Datenschutz.
Aber Du bist offenbar mit dem noch abgemeldeten Auto hin, stehst also nicht als Halter drin, kriegst aber solch Auskünfte vom Prüfer des KÜS.... Sehr verworren.
Kann man bei diese elektronische Tachos das so ohne weiteres manipulieren?

Hilft Dir glaube ich aber trotzdem nichts.
Du kannst nicht beweisen, daß es der war, von dem Du gekauft hast, oder?
Er sagt dann halt, er hat habe das Auto selber so bekommen.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 05. Sep. 2020 um 17:56:11 Uhr:


Der Sachverständige hat festgestellt, dass der Ford Fiesta schon bei der letzten HU 227000 km gehabt hat, und in den HU-Bericht daher fiktive 229000 km geschrieben, um so bei der Wahrheit zu bleiben, und um nicht weniger km in den HU Bericht vom 03.September 2020 hineinzuschreiben, als der Ford Fiesta schon bei der letzten HU gehabt hat.

Hä.

Erklärung bitte.

Warum fiktiv? Es wird nur abgelesen.

Interessiert den Prüfer nicht was vor zwei Jahren war...

Da reimst du dir gerade was zusammen.

Man muss aber feststellen, der Preis mit 500€ und neuer HU ist durchaus angemessen 😛

Ab zum Anwalt 😁, -nicht!

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, der in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genauer geregelt ist.

Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden.

Anfechten würde ich das. Zumal wenn das Auto wirklich 230.000km gelaufen ist dann würde das auch so in der Anzeige stehen und nicht das was auf dem BC steht. Ich würde ne Anzeige stellen und gucken was dabei rum kommt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. September 2020 um 19:09:28 Uhr:



Man muss aber feststellen, der Preis mit 500€ und neuer HU ist durchaus angemessen 😛

€ 500,-- ja, das war der kaufpreis, wobei auch kleinere Reparaturen vorm TÜV durchgeführt werden mußten, um das Auto überhaupt "rüberzukriegen!"

Zitat:

@Mikele90 schrieb am 5. September 2020 um 19:20:16 Uhr:


...... und nicht das was auf dem BC steht.

Was bedeutet die Abkürzung BC ???

Hier hat der KÜS-Mann nahezu alles falsch gemacht.

zum einen hat er den heute abgelesenen KM-Stand einzutragen. Warum er in seinem System als unplausibel erscheint, hat ihn nicht zu interessieren. Es gibt zahlreiche Gründe, warum das unverdächtig sein kann, z.B. getauschter Tacho, Ablesefehler bei der letzten HU usw.

zum anderen hat er auf gar keinen Fall einen ERFUNDENEN KM-Stand einzutragen. Dafür hat er keine Grundlage, im Gegenteil, falls der TE das Auto nun wieder verkaufen will, hat er dadurch einen "amtlichen" Beleg für den zurückgedrehten Zähler geliefert.

@Kornpeter , zur Frage, warum der KÜS-Mann die Daten vom TÜV sehen kann: alle Prüforganisationen beziehen ihre Prüfvorgaben (technische Hinweise, Angaben über Soll-Verbau von elektronischen Komponenten etc.) von der FSD, die dazu ein Programm erstellt hat. Bei diesem Programm wird der Datum und KM-Stand der HU gespeichert und ist beim nächsten Mal abrufbar (keine weiteren Daten wie Mängel etc.)

Zitat:

@Stendaler schrieb am 05. Sep. 2020 um 17:56:11 Uhr:


Der Sachverständige hat festgestellt, dass der Ford Fiesta schon bei der letzten HU 227000 km gehabt hat, und in den HU-Bericht daher fiktive 229000 km geschrieben, um so bei der Wahrheit zu bleiben, und um nicht weniger km in den HU Bericht vom 03.September 2020 hineinzuschreiben, als der Ford Fiesta schon bei der letzten HU gehabt hat.

Ach jetzt sehe ich das erst, du warst jetzt erst frisch da...
Na da kann man wirklich nur den Kopf schütteln, was der Prüfer da für den Stuss aufschreibt.

ASA Livestream wurde scheinbar auch nicht benutzt.

Insgesamt nimmt das ganze eine interessante Wendung. Aber an der Grundtatsache ändert sich durch den "falschen" Kilometerstand nichts.

Denn es wird nicht zu beweisen sein, WER den KM-Stand zurückgedreht hat, das kann ja einer der Vorbesitzer gewesen sein.

Und au0erdem kann man auch auf keinen Kaufvertrag zurückgreifen, in dem die Laufleistung zugesichert wurde.

Interessant finde ich, dass der Verkäufer schon in der Mobile.de Anzeige 100.000 km geschrieben hatte mit falscher Erstzulassung (2004), und dann stellt sich schon während der Probefahrt heraus, dass 135.259 Kilometer auf der Uhr stehen...

und kurz darauf fällt die Falschangabe der Erstzulassung auf, nämlich dass das Auto Erstzulassung 2002 ist

Ich meine, so viele "Versehen" beim Eintippen kann doch niemand auf einmal in einem Inserat machen:

Auto 2 Jahr jünger machen, und 35000 km weniger angeben, und komischerweise Angaben zum Vorteil für den Verkäufer

Hätte er geschrieben, das Auto sei Erstzulassung 2001 und hätte 150000 km, so hätte man das als Versehen deuten können.

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