falsch angemeldet
Hilfe. Hab mir ein neues Auto gekauft um die Abwrackpremie zu bekommen.
Mein altes Auto war auf meine Frau zugelassen und unser Verkäufer das Auto auf mich zugelassen
weil ich geglaubt habe der Wagen wäre auf mich zugelassen. Was soll ich tun? Ist die Premie weg
oder kann man da was machen.
Gruß und schon mal Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Brille50
Hilfe. Hab mir ein neues Auto gekauft um die Abwrackpremie zu bekommen.
Mein altes Auto war auf meine Frau zugelassen und unser Verkäufer das Auto auf mich zugelassen
weil ich geglaubt habe der Wagen wäre auf mich zugelassen. Was soll ich tun? Ist die Premie weg
oder kann man da was machen.
Gruß und schon mal Danke
Da ich heut richtig gut drauf bin, mein Kommentar:
Dummheit gehört bestraft 😁
3 Leute pennen,
- der Mann
- die Frau
- der Verkäufer
Da freut sich der Staat, also ich 😉
E.
30 Antworten
ich denke mal, daß Du KEINE von beiden Prämien bekommen wirst, weil bei beiden geschrieben steht, daß der Fahrzeughalter alt und neu identisch sein muß!
hallo,
du solltest er mal ruhig bleiben. bei den auflagen zu der prämie heißt es: Jahreswagen oder Neufahrzeug.
hast du deinen händler bereits darauf angesprochen? und, macht er nicht die abwicklung für dich?
geh zu deinem 🙂 und der soll es richten, schließlich ist der schuld daran.
evt, kannst du um die prämie zu erhalten das auto abmelden, müsstest es deiner frau verkaufen (mit vertrag und so weiter) und dann neu anmelden.
das müsste sich dann so sein als wenn du einen jahreswagen gekauft hast.
das würde aber den wert des fahrzeuges senken da ja dann bereits 2 besitzer im brief stehen.
Ich dachte hier hat schonmal jemand geschrieben, dass es bei Ehepartnern trotzdem die Prämie gibt. Ich finde den Beitrag aber leider nicht mehr!
Zitat:
Original geschrieben von Brille50
Hilfe. Hab mir ein neues Auto gekauft um die Abwrackpremie zu bekommen.
Mein altes Auto war auf meine Frau zugelassen und unser Verkäufer das Auto auf mich zugelassen
weil ich geglaubt habe der Wagen wäre auf mich zugelassen. Was soll ich tun? Ist die Premie weg
oder kann man da was machen.
Gruß und schon mal Danke
Da ich heut richtig gut drauf bin, mein Kommentar:
Dummheit gehört bestraft 😁
3 Leute pennen,
- der Mann
- die Frau
- der Verkäufer
Da freut sich der Staat, also ich 😉
E.
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Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Da ich heut richtig gut drauf bin, mein Kommentar:Zitat:
Original geschrieben von Brille50
Hilfe. Hab mir ein neues Auto gekauft um die Abwrackpremie zu bekommen.
Mein altes Auto war auf meine Frau zugelassen und unser Verkäufer das Auto auf mich zugelassen
weil ich geglaubt habe der Wagen wäre auf mich zugelassen. Was soll ich tun? Ist die Premie weg
oder kann man da was machen.
Gruß und schon mal Danke
Dummheit gehört bestraft 😁3 Leute pennen,
- der Mann
- die Frau
- der VerkäuferDa freut sich der Staat, also ich 😉
E.
Mannomann, bist du fies heute :P Da gehen mal eben so im worst case 5000€ flöten, und du findest das auch noch witzig und lässt das ganze Forum an deinem schadenfrohen Humor teilhaben.
Naja, ein bisschen Spaß muss schließlich auch sein 😁😁😁
Also am selben Tag kannst du es noch ändern, wenn es aber schon länger her ist, wird es schwer das zu änder, eigentlich unmöglich.
Dein freundlicher, sofern er es für dich angemeldet hat, müsste sich darum kümmern, wenn er es nicht schafft, musst du halt mal mit ihm wegen rabatt verhandeln, da ja er schuld dran hatte dann.
Wieso sagen hier alle, dass der Händler schuld wäre?
Zitat:
und unser Verkäufer das Auto auf mich zugelassen
weil ich geglaubt habe der Wagen wäre auf mich zugelassen.
Das heißt doch, dass der TE dem Händler gesagt hat, dass er den Wagen auf ihn zulassen soll, oder?
Zitat:
Original geschrieben von cylle
Mannomann, bist du fies heute :P Da gehen mal eben so im worst case 5000€ flöten, und du findest das auch noch witzig und lässt das ganze Forum an deinem schadenfrohen Humor teilhaben.Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Da ich heut richtig gut drauf bin, mein Kommentar:
Dummheit gehört bestraft 😁
3 Leute pennen,
- der Mann
- die Frau
- der VerkäuferDa freut sich der Staat, also ich 😉
E.
Naja, ein bisschen Spaß muss schließlich auch sein 😁😁😁
genau, heit isch jo au dr schmotzige Dunschdig oder so ähnlich 😁
E.
lt. bafa:
• Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs
gemäß Ziffer 4.2 und der Person, auf die das Neufahrzeug gemäß Ziffer 4.3 zugelassen
wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die
Antragstellerin.
sieht nicht gut aus...
Hi,
der Verkäufer hat ja nicht gepennt, da Brille50 ihm ja gesagt hat, dass er auf ihn zugelassen werden soll, da der alte Wagen auch auf ihn zugelassen war (irrtümlicherweise).
Ein Jahreswagen oder eine Tageszulassung gibt es bei normalen Privatpersonen nicht. Demnach ist die Prämie futsch, falls der Händler da nicht in irgendeiner Weise was drehen kann.
Das ist bitter...
Naja, den der TE dem Händler sagt, dass er den Wagen zulassen soll und der Kaufvertrag auf ihn auch ausgestellt ist, geht der Händler eigentlich auch richtig in der Annahme, dass der Wagen auf den Käufer zugelassen werden soll, solange der TE nichts anderes dem Händler gesagt hat. Somit sieht es auch schwierig mit einem nachträglichen Rabatt aus, da der "Fehler" in diesem Fall allein beim TE liegt.
Zitat:
Original geschrieben von ICeYmx
Naja, den der TE dem Händler sagt, dass er den Wagen zulassen soll und der Kaufvertrag auf ihn auch ausgestellt ist, geht der Händler eigentlich auch richtig in der Annahme, dass der Wagen auf den Käufer zugelassen werden soll, solange der TE nichts anderes dem Händler gesagt hat. Somit sieht es auch schwierig mit einem nachträglichen Rabatt aus, da der "Fehler" in diesem Fall allein beim TE liegt.
richtig, und wie soll der Händler auch
ohne Auftrag und Versicherungsnachweiseinfach mal so ein Auto auf irgend jemanden zulassen ?
Tätäääää, tätääääääääää 😁
E.da hilft nur noch ein Rettungsversuch bei der Zulassungstelle-Berichtigung Halter ab EZ-falls es so etwas gibt...viel Glück!!!
checkt man sowas nicht vorher, bevor man guten Gewissens zu allesm Ja und Amen sagt ?
Spätestens zum Altfahrzeug abmelden hätte das doch dann auffallen müssen ...