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Fahrzeugstilllegung trotz korrekter Papiere

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 7. Mai 2021 um 7:32

Hallo in die Runde,

letztens habe ich eine dieser Fernsehreportagen gesehen, in der so ein Sondereinsatzkommando der Polizei gegen Poser und Raser gezeigt wurde. Dabei bin ich richtig aufgeschreckt worden, da die Polizei dort Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen hat, die angeblich zu laut waren.

Es wurde vor Ort eine Messung durchgeführt und das Ergebnis mit dem Wert im Fahrzeugschein verglichen. Obwohl in dem gezeigten Fall der Sportauspuff im Schein eingetragen war und dieser nicht manipuliert war, wurde das Fahrzeug stillgelegt, da der gemessene db-Wert höher war, als der original vom Werk im Schein eingetragene.

Ich habe bei mir den FOX Endschalldämpfer drunter. Das Teil hat eine ABE, aber trotzdem habe ich den Dämpfer zusätzlich noch eintragen lassen. Jetzt steht bei mir im Schein 73 db (Original). Die Anlage ist durch den FOX Endschalldämpfer aber definitiv lauter. Da könnten die Herren mit den Ausweisen mir ja den Wagen auch ohne weiteres stilllegen, obwohl der Endschalldämpfer eingetragen ist und sogar eine ABE hat.

Hat von euch schon mal irgendjemand Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht?

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33 Antworten

Bei Abgasanlagen ist das so eine Sache...

Auch wenn die eine ABE haben und/oder gar eingetragen sind spiegelt die Eintragung nur den Moment der Zulässigkeit wieder, als geprüft wurde bzw die Anlage neu war.

Aber: Eine Abgasanlage unterliegt Verschleiß. Soll heißen das sich Teile der Dämmung gerne mit der Zeit auflösen.

Somit kann es passieren, dass die Anlage im Februar 2005 noch die Vorgaben erfüllt hat, aber im Mai 2021 deutlich über den eingetragenen Werten liegt.

Es ist dem Gesetzgeber dabei auch erstmal völlig egal, ob die Abgasanlage manipuliert wurde oder nicht.

Zu laut ist zu laut und somit wird im Fall einer Kontrolle/Feststellung gemaßregelt...

Ob dann natürlich eine Stilllegung immer der verhältnismäßige Weg ist, sei nun mal dahin gestellt.

Wenn man es jetzt mal ganz genau nimmt, müsste man als Fahrzeughalter immer wieder mal hergehen und die Lautstärke messen lassen. Aber mal ehrlich: Macht kaum Jemand...

Man kann die ganze Sache auch auch Fahrwerksfedern Anwenden.

Es gibt Hersteller wo die Federn einige Zeit nach Einbau um einiges Nachsacken.

Da wäre es der Obrigkeit im Fall des Falles auch egal, ob manipuliert wurde oder nicht.

Die Werte bzw die Eintragung stimmt nicht mit dem aktuellen Zustand überein und der Ärger geht los.

Das so scharf kontrolliert wird hat man den Idioten zu verdanken, die es immer übertrieben und den Bogen überspannt haben.

In den 90ern haste für Semislicks ohne Prüfzeichen ne Mängelkarte bekommen und hattest 7 Tage Zeit zur Korrektur.

Heute umzingeln Dich die Beamten und Du kannst deinem Wagen auf dem Schlepper hinterherwinken. ;)

 

 

Grüße...

Toto schrieb:

"Das so scharf kontrolliert wird hat man den Idioten zu verdanken,

die es immer übertrieben und den Bogen überspannt haben.
In den 90ern haste für Semislicks ohne Prüfzeichen ne Mängelkarte bekommen
und hattest 7 Tage Zeit zur Korrektur.
Heute umzingeln Dich die Beamten und Du kannst deinem Wagen
auf dem Schlepper hinterherwinken".

...und das beschreibt die derzeitige Situation perfekt. :rolleyes:

Einige der Einträge lagen innerhalb des Ermessensspielraum eines

Prüfers und werden durch die Poser-Sokos nun erneut abgefragt...

Zitat Markus:

Ganz ehrlich: Was heute alles rumfährt mit soundmodulen und Fehlzündungen etc.
Recht so. Warum sollen alle leiden nur weil einer nicht ganz dicht ist?

 

Kommentar mike:

Das stimmt natürlich,

nur werden damit einige der ehemals legalen Umbauten zu "Kollateralschäden"...

Exemplarisch mal ein, gar nicht so alter, Beitrag zum Thema:

"Illegal, aber interessiert mich einen Schei*dreck" ... :rolleyes:

https://www.motor-talk.de/.../...ko-bei-msd-attrappe-t5094806.html?...

 

Grüße, mike. :)


P.S.: ...wie das alles begann:
https://www.motor-talk.de/.../...f-bearbeitung-ergebniss-t6744946.html

Zitat:

@Leichtmetall schrieb am 9. Mai 2021 um 23:16:04 Uhr:

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 9. Mai 2021 um 15:03:37 Uhr:

§ 1

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alle einmal gelernt?

Glück auf

Hannes

Hierbei geht es aber eher um den Fahrzeugführer bzw. dessen Eignung ein FAhrzeug zu führen, sprich, um seine Fahrerlaubnis. Die könnte man da anzweifeln, auch wenn das Auto ein NEuwagen im Serienzustand ist. Das hat nichts mit Fahrzeugstillegung zu tun, um die es hier geht.

Ich meine aber mich erinnern zu können, das die Möglichkeiten einer Fahrzeugstillegung mittlerweile sogar weniger geworden sind bzw. sich verschoben haben. Und, grundsätzlich darf die Polizei ein Fahrzeug überhaupt nicht still legen. Sie darf allerdings die Weiterfahrt untersagen, wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht (Und hier, zu hohe Lautstärke = Gefahr für Gehörschäden, oder Schleifspuren vom RAdhaus an den Reifen) und das Fahrzeug abschleppen lassen. ........................................................

Hallo,

nach meiner Kenntnis darf die Polizei das Fahrzeug sogar beschlagnahmen, wenn erkennbar die ABE erloschen ist und somit kein Versicherungsschutz mehr gesteht (siehe nicht versicherte E-Scooter).

Dann nähern sich Fahrer und Halter dem Tatbestand einer Straftat, das geht dann wohl nicht mehr mit einer Ordnungsstrafe zu Ende.

Erst protzen, dann wehklagen!

Gruß

Hannes

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 10. Mai 2021 um 14:49:59 Uhr:

nach meiner Kenntnis darf die Polizei das Fahrzeug sogar beschlagnahmen, wenn erkennbar die ABE erloschen ist und somit kein Versicherungsschutz mehr gesteht

Hier der Versuch Licht ins Dunkle zu bringen, habe aber natürlich weder das Wissen noch die Erfahrungen wie viele von Euch:

 

- Egal was gemacht wird oder passiert, erlischt nie der gültige Pflichtversicherungsstatus. Die "Fremdgeschädigten" erhalten Leistungen. Da evtl. eine Obliegenheitsverletzung des Fahrers/Halters vorliegt, kann der Fahrer/Halter bis max. 10.000€ in Regress genommen werden. Die Vollkasko leistet bei Obliegenheitsverletzungen idR nicht. Die Versicherung kündigt danach dem Halter ;)

Anders sieht es aus, wenn nach Zulassung (eVB) die Versicherung nicht weiter abgeschlossen/bezahlt wird. Für solche Fälle gibt es dann die Unfallhilfe.

Fundstelle: Pflichtversicherungsgesetz, AGB Versicherer, Dachverband

 

- Verschleiß oder technische Veränderung kann tatsächlich nicht sofort erkannt werden, ist aber eklatant wichtig!

Zur Durchführung auch eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die Polizei alles beschlagnahmen, um dadurch den Beweis durch einen aaS zu erbringen, dass es sich eben um eine technische Veränderung handelt. Ist es Verschleiß greift ja auch nicht der 19/2 und somit kann die BE nicht erlischen.

Fundstelle: StVG, OWiG, StVZO, VV StVZO, StPO, StVO, BKatV, für Einzelfall StGB

 

- Keine Polizei in D kann ein Kraftfahrzeug nicht ohne Anlass der Zulassungsbehörde "Stilllegen", aber die Weiterfahrt untersagen. Wenn das nicht klappt, wird halt beschlagnahmt ;)

 

Für die Poser wurde halt insbesondere der 315d StGB eingeführt und die Poser müssen halt auch durch "laut" auf sich aufmerksam machen.

 

Ich denke, alles aushaltbar. Aber man sollte sich bei Interesse zunächst den 69 StGB und dann den 2/12 StVG durchlesen...vielleicht für immer Fußgänger. Aus diesem Blickwinkel wird sich das mit den "Posen/Rasen" langsam erledigen... ;)

 

LG

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