Fahrzeugkauf Betrug ?
Hallo folgender Sachverhalt,
Ich kaufte privat einen Opel Astra für Betrag 4500 Euro.
Ich besichtigte vorab das Fahrzeug mit meiner Frau.
Es wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt in dem keine Mängel aufgelistet wurden.
Ich fragte den Verkäufer auch noch 2 mal ob an dem Fahrzeug sicher keine Mängel bekannt sind.
Der Verkäufer hat das Auro nur wenige Tage besessen und einmal mit 5 Tageskennzeichen bewegt.
Auf dem Nachhauseweg leuchtete bereits die Motorkontrollleuchte öfters auf.
Ich stellte das Auto wieder ab und startete den Motor neu.
Nach kurzer Zeit passierte das gleiche wieder.
Ich kam gerade so noch nachhause, tags darauf begab ich mich in die Opel Vertragswerkstatt.
Diagnose. Kopfschaden, Zylinderkopfdichtung defekt massiver Ölverlust unten ( oben wurde der Motor vor Verkauf gründlich gereinigt). CIM Modul defekt.
Ich war erstmal geschockt. Laut dem Fahrzeugbrief war mir ja der Ursprungsbesitzer bekannt, diesen kontaktierte ich dann.
Dieser sagte mir das er dem Herrn mit genau den Mängeln für 1000 Euro verkauft hat. Er kannte folgedeßen diese Mängel. Auch sagte mir der Ursprungsbesitzer, dass er bei Besichtigung die Kontrollleuchten genau gesehen hat. Auch sagte er ihm, dass das Auto diverse Eletronikprobleme hat.
Mir wurde bei Verkauf keiner dieser Mängel bekannt gegeben, auch sind im Kaufvertrag keine Mängel vermerkt.
Ist das Betrug ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:45:23 Uhr:
Du arbeitest im sozialen Bereich und begehst einen der Kardinalfehler in der Sozialarbeit, nämlich der Vorverurteilung eines Menschen, den du weder kennst noch angehört hast? Da scheint von der Ausbildung leider nicht viel hängengeblieben zu sein …
Irgendwann überwiegt die Berufs- und Lebenserfahrung gegenüber den Lehrinhalten in der Ausbildung. Mit den Jahren lernt man seine Pappenheimer plötzlich auf eine ganz andere Weise kennen, wie es früher mal im Skript stand und sieht Dinge anders, auch wenn das frische Absolventen nicht wahrhaben wollen.
Nur in den allerseltensten Fällen funktioniert das Leben so, wie es mal in den Lehrbüchern stand.
Nicht nur im sozialen Bereich.
78 Antworten
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 7. Oktober 2017 um 11:43:02 Uhr:
Seine Reaktion, Privatverkauf Tschau... und er droht mir mit Nötigungsanzeige
Zitat:
Ja der Vorbesitzer würde das auch bei der Polizei Gericht etc bestätigen.
Dann hast du Glück und ich würde dem Drecksack alles reinwürgen was geht.
Ab zum Anwalt und den machen lassen (da würde ich den Anwalt auch gar nix mehr schreiben lassen, sondern der soll gleich die Anzeige erstatten und den vor Gericht schleifen).
PS. Ich schiebe das mal ins passende Unterforum. Laß uns auch bitte wissen wie es aus geht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 7. Oktober 2017 um 12:41:55 Uhr:
Versicherung hat Deckungszusage erteilt.
Dann: Ab zum Anwalt (aber das wurde ja schon oft genug erwähnt). Alle weiteren Schritte wird er dir erklären.
Als erstes frage ich mich, warum du keinen mitgenommen hast, der sich mit Autos auskennt, oder alternativ dazu keinen Check bei der Dekra o.ä. hast machen lassen. Geht nun mal nicht um Peanuts, sondern um ne relativ hohe Stange Geld.
Dennoch kann ich dir, aufgrund eigener Erfahrung auch viel Hoffnung machen, da ich einen ähnlich gelagerten Fall hatte. Der Thread ist hier.
Betrugsanzeige ist allerdings ne strafrechtliche Angelegenheit, du solltest dich mit deinem RA beraten und dich auf das zivilrechtliche beschränken.
V&S wie es leibt und lebt...
Das ist Betrug. Dein Verkäufer hat den Wagen als "Auto mit Motorschaden" für EUR 1.000,00 gekauft und ihn dir als mangelfrei ("ohne bekanntge Mängel"😉 für EUR 4.500,00 verkauft.
Da wird nicht lange diskutiert. Da muss auch nicht rumgerätselt und spekuliert werden, und es müssen keine dreihundert weitere verschiedene, mehr oder minder mögliche und unwahrscheinliche Geschehensabläufe durchgekaut werden.
Hättest du den Vorbesitzer nicht ausfindig machen können, der den Motoschaden bestätigen kann, dann wäre es allerdings mit der Beweisbarkeit schwer geworden.
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Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 9. Oktober 2017 um 10:59:35 Uhr:
V&S wie es leibt und lebt...Das ist Betrug. Dein Verkäufer hat den Wagen als "Auto mit Motorschaden" für EUR 1.000,00 gekauft und ihn dir als mangelfrei ("ohne bekanntge Mängel"😉 für EUR 4.500,00 verkauft.
…
Das ist erst mal kein Betrug. Du weißt ja nicht, ob er nicht innerhalb der 5 Tage, die ihn der Verkäufer hatte, repariert wurde (damit war er mangelfrei) und nun wieder kaputt ging. Aber das erklärt der Anwalt dem TE sicher gern.
Zitat:
@Compi316 schrieb am 9. Oktober 2017 um 10:53:54 Uhr:
Betrugsanzeige ist allerdings ne strafrechtliche Angelegenheit, du solltest dich mit deinem RA beraten und dich auf das zivilrechtliche beschränken.
Nö, warum das denn? Dem würde ich alles reinwürgen was geht (was ist das denn wenn nicht glasklarer Betrug?). Spätestens bei der Aussage "Privatverkauf, pech gehabt" wäre der bei mir fällig.
Gruß Metalhead
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:05:20 Uhr:
Du weißt ja nicht, ob er nicht innerhalb der 5 Tage, die ihn der Verkäufer hatte, repariert wurde (damit war er mangelfrei) und nun wieder kaputt ging. Aber das erklärt der Anwalt dem TE sicher gern.
Naja, so einen kapitalen Motorschaden kannst du nicht in 5 Tagen generieren.
Ob der Kopf ab war wird ein Gutachter leicht feststellen können.
@TE: Du hast Null Kostenrisiko (da RS-Versichert), selbst ohne würde ich das Kostenrisiko nur auf 0,1% schätzen.
Mit Anzeige wegen Betrug kannst du nix falsch machen (den berechtigten Verdacht hast du und somit wird da keine "falsche Verdächtigung" draus).
Es gibt hier nur einen Weg und der heißt "lernen durch Schmerzen" (für den Verkäufer)!
Gruß Metalhead
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:05:20 Uhr:
....
Das ist erst mal kein Betrug. Du weißt ja nicht, ob er nicht innerhalb der 5 Tage, die ihn der Verkäufer hatte, repariert wurde (damit war er mangelfrei) und nun wieder kaputt ging. Aber das erklärt der Anwalt dem TE sicher gern.
Selbst dann wäre der vorhergehende Motorschaden eine Erwähnung wert gewesen, um es ganz vorsichtig auszudrücken.
Und bei der geschilderten Situation ist es höchst unwahrscheinlich, dass eine Reparatur stattgefunden hat.
Ich weiß, es gibt immer so "Oberschlaue", die eine oberflächliche "Notreparatur" durchführen und die Karre dann als mangel- und unfallfrei verkaufen. Klappte bislang aber nie, wenn der Vorbesitzer aufzutreiben war.
(Nein, ich glaube nicht an Weihnachtsmänner... es reicht mir, wenn ich laufend welchen auf der Straße begegne 😁 )
Natürlich ist es unwahrscheinlich, das ist offensichtlich. Aber bis es bewiesen ist gilt eben auch hier die Unschuldsvermutung und Aussagen wie "Das ist Betrug" sind falsch.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:15:05 Uhr:
Mit Anzeige wegen Betrug kannst du nix falsch machen (den berechtigten Verdacht hast du und somit wird da keine "falsche Verdächtigung" draus).Gruß Metalhead
Betrug ist Strafrecht. Wird Betrug festgestellt, kann es hilfreich sein, bei Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Man macht zwar nix falsch, aber auch bei Feststellung des Betruges erhält man keinen Schadenersatz.
Also zivilrechtlich wegen arglistiger Täuschung klagen. Wird diese festgestellt, gibt es Schadenersatz.
O.
Manchmal ist eine Betrugsanzeige tatsächlich hilfreich - gerade auch dann, wenn Beweismittel für den Geschädigten benötigt werden, an die er nicht ohne weiteres kommt. Die Mittel der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind da natürlich weitaus effektiver. Der Geschädigte erhält diese dann per Akteneinsicht über seinen Anwalt.
Aber: Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft machen gerne die Hilfsbüttel. Es muss in der Anzeige also schon recht substantiiert vorgetragen werden, woraus sich hier ein Anfangsverdacht eines Betruges ergibt. Manchmal ist so ein Verkäufer aber auch (Glück für den Geschädigten) bei Polizei und StA ein "üblicher Verdächtiger" und kein unbeschriebenes Blatt mehr. Dann wird praktisch immer ermittelt.
Eine solche Anzeige macht aber am besten ein erfahrener Anwalt, nicht der Geschädigte selbst.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:39:09 Uhr:
Wird Betrug festgestellt, kann es hilfreich sein, bei Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Das wird ganz sicher hilfreich sein.
Zitat:
Man macht zwar nix falsch, aber auch bei Feststellung des Betruges erhält man keinen Schadenersatz.
Richtig, aber der Betrüger bekommt was auf den Deckel und, auf die Gefahr hin daß ich mich wiederhole, immer feste drauf auf solche Drecksäcke. Die spekulieren nur auf "Schisshasenkäufer" ohne Rechtsschutzversicherung, also immer feste drauf!
Zitat:
Also zivilrechtlich wegen arglistiger Täuschung klagen. Wird diese festgestellt, gibt es Schadenersatz.
Schließt sich das gegenseitig aus?
Da würde ich den Anwalt konsultieren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:43:19 Uhr:
Richtig, aber der Betrüger bekommt was auf den Deckel und, auf die Gefahr hin daß ich mich wiederhole, immer feste drauf auf solche Drecksäcke. Die spekulieren nur auf "Schisshasenkäufer" ohne Rechtsschutzversicherung, also immer feste drauf!Gruß Metalhead
Hauptziel des Te ist es nicht, dass der Betrüger strafrechtlich was auf den Deckel bekommt, sondern Hauptziiel ist es, Schadenersatz zu erhalten. Somit sollte er sich vornehmlich um die zivilrechtliche Seite kümmern.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:56:52 Uhr:
Somit sollte er sich vornehmlich um die zivilrechtliche Seite kümmern.
Schon, aber eine Anzeige muß man doch nur erstatten und eine Aussage machen, danach hat man damit nix mehr zu tun.
Gruß Metalhead