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Fahrzeugbrief ohne Auto verkauft!!

Renault Clio
Themenstarteram 25. Juli 2008 um 16:18

Bitte keine Vorwürfe, weis schon selbst das ich Mist gemacht und so blauäugig an die Sache ran bin.

Ich fang ma von vorn an. Hab mein alten Renault Clio verkaufen wollen(schon abgemeldet) und da kam jetzt einer (ausländicher Abstammung) und wollt mein Clio kaufen. War einiges kaputt an dem Auto etc. ... 100 Euro und er wollt Mittwoch sich melden wann er das Auto holt. Er gab mir die 100 euro...ich ihm den Fahrzeugschein... und Tschüss.... so nu meldet der sich nicht. Auto steht noch bei meinen Eltern auf den Grundstück. Soll aber weg. Was mach ich nun? Noch warten? Was kostet es das Auto so zu verschrotten? Brauch ich dafür den Fahrzeugschein?Kann ich mir nen neuen Fahrzeugschein machen lassen? hrmmm... man.... könnt mich in Pops beißen wennsch ran kommen könnte....

Habt Ihr paar Tipps?

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22 Antworten
am 25. Juli 2008 um 17:26

Ein Anruf bei der Zulassungsstelle und Du weist bescheid. Hast Du irgendwelche Daten von Ihm? Vertrag?

Themenstarteram 25. Juli 2008 um 18:57

Leider nein...nix... mein vater erkundigt sich grad bei nem bekannten ob er ihn evnt. auf das autoangesprochen hat, das er ihn evnt. kennt. stand einfach im streß und wollt das schnell hinter mich haben...hmpf

will montag zur polizei gehen und mal fragen was ich machen kann. habe ja sonst noch die fahrgestellnr. die steht ja im brief, falls er nen anderes auto drauf anmelden sollte...etc.

 

voll naiv in die sache, aber naja aufregen nützt nu auch nix mehr, muss nu erst ma handeln.l vieleicht meldet er sich ja noch nächste woche.....hüstel ;)

hat er nun den schein oder den brief?

hat er den brief ist natürlich schlecht, hat er nur den schein, ist es alles halb so wild. wer den brief hat, dem gehört der wagen.

kannst den schein als verloren melden und lässt dir bei der zulassung nen neuen ausstellen.

So wie ich es jetzt verstanden habe hast du den Fahrzeugschein für einen huni verkauft :D, was für ein lukratives Geschäft;).

Den Fahrzeugschein kannst du als verloren melden, bekommst sofort einen neuen ausgestellt. Kostenpunkt ca. 20 € (Hast immer noch 80 € Gewinn :p)

Solltest du den Brief weghaben, musst du warten bis sich der neuer Eigentümer meldet. Bei der Zulassungsstelle hast du 8 WOCHEN SPERRE !!, bis dir ein neuer ausgestellt werden kann (aus Sicherheitsgründen ) Kostenpunkt 80 €.

An sonsten als Ersatzteilespenden bei Ebay verscherbeln und den Rahmen bei einer Metallfirma als Rohstoff zum Schmelzen frei geben und noch etwas dafür kassieren.

Hast du nichtmal seine Handynummer ?

mfg

alex

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 8:14

moin

Also hab vorns grad erfahren, meine Mutter hatte das auto bloß stillgelegt. Der Typ hat alles .... Fahrzeugschein und Brief.hmpf

 

Ich meine Ersatzteile bei ebay verkloppen alles gut und schön, aber kann der nich auch irgendwelchen Mist mit den Fahrzeugbrief machen? Ärger mich das ich nich ma an den Kaufvertrag gedacht habe, der lag ja schon drinne ausgedruckt, hätt den nur noch ausfüllen brauchen.

 

Danke und Grüße

 

Tina

HI

Ich denke dass sie der Besitzer sicherlich noch melden wird.

Die nehmen es nie so genau mit der Abholung der Fahrzeuge / Einhaltung ihrer Versprechungen.

Viel schlimmer wäre es, wenn du das Fahrzeug angemelden verkauft hättest, und der Verkäufer mit den Papieren über alle Bergen wäre.

Solange in den Pairern geschrieben steht STILLGELEGT brauchst du dir keinen Kopf zu machen.

Meine Meinung

mfg

alex

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 10:25

na wenigstens mal ne gute nachricht :)

werd mich morgen trotzdem mal kundig machen bei der polizei...

sicher ist sicher ;)

schönes wochenende

 

tina

Moin,

Und was soll die Polizei ohne Daten vom Käufer machen ?! *fg*

MFG Kester

am 27. Juli 2008 um 12:35

Wenn die Kiste wenigstens im öffentlichen Verkehrsraum stehen würde, dann würde ICH zumindest einfach nix tun und wenn mich jemand fragt, angeben, dass der Wagen nicht meiner ist.

Auf dem Hof ist schlecht, da spielt´s wohl keine Rolle, denn einfach rausstellen darfste den nicht und das Entsorgen muss zwar der Eigentümer bezahlen (also der Käufer), aber du musst erst mal in Vorkasse treten. Und da du keinen hast zum Regress-Ansprüche stellen, ist das halt blöd.

Aber warum sollte einer auch nur 100 EURO bezahlen für eigentlich gar nichts? Ich denke mal, der meldet sich noch.

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 18:18

ich will wissen was ich machen kann, wegen der papiere etc. obsch anzeige machen muss etc.

und was machts besser wenn er auf der straße stehen würde? wenn die das auto finden gucken die nach der fahrgestellnummer und gucken nach dem letzten eingetragnen halter und das bin ja ich und dann hab ich dreck am stecken. haben ja keinen kaufvertrag so das ich das auf den abwälzen könnt....

 

tina

am 27. Juli 2008 um 18:51

Es ist ganz einfach nicht dein Auto. Ich hätte dann zumindest Zeugen, wenn man danach fragen würde.

Das Fahrzeug, dass du da stehen hast ist schlicht nicht deines. Es gehört dir nicht. Das hat es immer und es ist irgendwie auch komisch, aber der Wagen ist jemandem, den du nicht kennst.

Würde er auf der Straße stehen, ist nicht der letzte Halter, sondern der jetzige bzw. in diesem Fall der Eigentümer zur Entsorgung verpflichtet. Denn ein kaufvertrag besteht allemal. Auch, wenn man immer meint, es gäbe keinen, weil man es nur mündlich gemacht hat.

Das ist aber alles nur Gerede, weil, egal, wie es wäre, der Wagen steht auf deinem Hof.

Zunächst musst du den stehen lassen. Zumindest mal noch ne Woche, damit der Käufer Zeit genug hat, den abzuholen.

Der kann mit dem Brief nichts machen, was dir schadet. Die Polizei kann aber auch nix machen, weil er der rechtmäßige Eigentümer des Wagens und auch des Briefes ist. Du kannst ihn also zur Abnahme Verklagen, weil er dazu verpflichtet ist. Nur wen, das ist ja wieder unbekannt. Bringt also alles nix. Warten und in der Zwischenzeit mal bei der Zulassungsstelle anfragen wegen der Sache.

Denn: Ja, einen neuen Brief bekommt man, klar. Aber du gibst dann eine eidesstattliche Versicherung ab, dass dir der Verbleib der Papiere unbekannt ist. Aber das stimmt ja nicht. Bist du aber ehrlich und unterschreibst diese Versicherung nicht unkorrekterweise (was ich dir empfehlen würde), dann denke ich, gibt es Probleme, weil das nicht dein Auto ist und du somit da keine Rechte hast.

Also geht der "normale" Weg nicht.

Eben weil der Wagen nicht deiner ist ist das hier so schwer. Ich würde ernsthaft mal einfach das Telefon nehmen und die Zulassungsstelle anrufen. Ne Anzeige bringt ja nix. Du weißt nicht gegen wen und einen Grund gibt es auch absolut nicht.

Zitat:

 

Denn ein kaufvertrag besteht allemal. Auch, wenn man immer meint, es gäbe keinen, weil man es nur mündlich gemacht hat.

Hi, muss dich bei dieser Aussage leider korrigieren.

Dass ein mündlicher Kaufvertrag hier zustande gekommen ist stimmt soweit, die Vorraussetztung dafür ist jedoch zuerst das er überhaupt einen Zeugen beim Verkauf hatte der es beweisen könnte. Hatte er keinen, steht Aussage gegen Aussage, was soviel bedeutet, gibt es nichts schriftliches befindet sich der Ankläger im Beweisschuld.

Aber die Frage ist jedoch, wie kann es nachvollzogen werden dass er nicht der letzter Halter ist ? Er kann sich genauso nur rausreden um sich vor Abschlepp + Entsorgungskosten zu drücken.

In diesem Falle zieht er wirklich den kürzeren da er nichtmal einen Namen zur Vorlage des Käufers nachweisen kann.

Die einzigste Hoffnung ist es nur zu hoffen dass sich der Käufer bald meldet, und das wird er auch sicherlich auch, den wer zahlt schon einfach 100 € für 2 Blätter Papier mit denen er nicht viel anfangen kann.

Das Fahrzeug holt er sich auch, den auch ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug mit verbeutler Ausenfassade bringt einem Händler im Ausland mind 300 €. ( Der Brief und der Schein alleine dagegen nichts ;))

mfg

alex

 

 

am 28. Juli 2008 um 10:41

Das stimmt zwar so alles, aber es ist nunmal so, dass zwar nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass der Wagen an jemanden verkauft wurde, der Kaufvertrag aber nunmal doch besteht. Es ging mir ja nur ums Prinzip.

Nun habe ich aber auch gesagt, dass ich einen Zeugen hätte (hätte ich ohnehin tatsächlich, weil zumindest mitbekommen würde es irgendwer).

Und dann habe ich gesagt, dass das aber auch egal ist, weil es nunmal keine Rolle spielt. Selbst, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag vorhanden wäre, müsste der Verkäufer die Entsorgung erstmal zahlen, weil das Fahrzeug auf seinem Hof steht. Und da steht der Wagen ja jetzt nunmal und der Käufer ist auch nicht bekannt^^

In sofern ist das eigentlich alles egal... Denn es ginge ja dabei lediglich um die Zwangsentsorgung, wenn der Wagen denn im öffentlichen Verkehrsraum stehen würde. Das ist aber ja eh nicht so.

Ein Grund zur Anzeige besteht nicht, ein Grund zur Sorge auch erstmal nicht.

Den Brief als verloren melden würde ich mich schon nicht mehr trauen, weil hier in einem öffentlichen Forum gepostet wurde, was mit dem Brief geschehen ist. Es gibt halt manchmal dumme Zufälle, da kommen dann Sachen raus, von denen man nicht glaubte, dass sie rauskommen. Und dann eben spielt es schon eher eine Rolle, dass ein Kaufvertrag besteht. Und da spielt es dann lediglich eine Rolle, ob der VERKÄUFER das so auch angibt und zugibt. Und das tut er ja.

Fakt ist also, dass LedigT ja sagt, dass der Wagen verkauft und nicht mehr seiner ist, er aber auf den Käufer wartet, damit der das Fahrzeug abholt. Nun kann er wohl schlecht zur Zulassungsstelle gehen und einen neuen Brief beantragen mit der Aussage, er wolle jemand anderes Fahrzeug verschrotten lassen. Denn - und soweit liege ich mit Sicherheit richtig - der Wagen ist jemand anders und zunächst muss das so ja auch zugestanden werden.

Deswegen mein Tipp, da mal anzurufen, was man in einem solchen Fall tut. Und vielleicht noch bei einem Rechtsanwalt nachfragen, wie lange man warten sollte. Denn ich weiß zwar mit Sicherheit, dass der Käufer zur Abnahme verpflichtet ist, aber wie in einem solchen Fall die Fristen sind und was man dann unternehmen kann.... Da bin ich überfragt.

am 28. Juli 2008 um 10:45

Ach ja... Es ist aber davon abgesehen auch richtig, dass der reine Schrottwert des Wagens höher ist als 100 EURO.

Ich denke also auch, dass sich das ganze erledigen wird, weil der Käufer schon noch kommen wird.

Denn wie schonmal gesagt; Wer bezahlt 100 EURO für nichts und wieder nichts? Da zünd ich mir lieber ne Zigarette damit an, sieht dann wenigstens einmal cool aus. Ich kann mir das nicht vorstellen. Der kommt bestimmt noch.

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