Fahrzeugbreite Q5, 2,14m - Fahrspur 2,1m, noch erlaubt?
Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, der Q5 hat eine Breite von 2140 mm. Manche Autobahnspur im Baustellen oder bei uns nun eine wesentliche Brücke in der Stadt ist nun auf 2,1 beschränkt.
Darf ich diese dann also nicht mehr befahren??? Das wäre zumindest mit der Brücke eine irre Einschränkung für mich. Der Umweg sind bestimmt 20 Minuten
Beste Antwort im Thema
kommt davon wen man solche karren fahren will
177 Antworten
Das eigentliche Problem ist hier doch aber, das unser Staat / Länder ihre Infrastruktur soweit verkommen lassen das man zu solchen Krücken greift, Strassen und Brücken einengt und begrenzt (bestes Beispiel A10 Rüdersdorf 20km/h) nur um eigenes Unvermögen zu verdecken.(jaja hier war ein Bauarbeiter schuld)
Wenn ich nun 20 Minuten Umweg fahren muss, wegen 4cm Breite, (nicht nur ich, sondern tausende andere ebenfalls) ist das auch nicht besonders "Greta-like".
Da ists aber wieder egal
Das Brücken einfach einstürzen wie vor Jahr und Tag in Nepal (?) ist in Deutschland nicht möglich, höre ich noch alle tönen.
Engen wir die hauptverkehrsadern einfach ein das am besten nur noch Fahrräder durchpassen.
Scheinheilige Politik hier in unserem Land!!
Musste einfach mal sein!
Nun, 4cm Breite mehr oder weniger....
4cm Höhe im Parkhaus mehr oder weniger... 🙄
Naaaa? Merkt er was?
Für den Brückeneinsturz hast du wohl eher Neapel statt Nepal im Kopf. Fast richtig: Italien ist schon mal korrekt, das Unglück war aber in Genua.
Zitat:
@sambob schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:49:29 Uhr:
Nun, 4cm Breite mehr oder weniger....
4cm Höhe im Parkhaus mehr oder weniger... 🙄
Naaaa? Merkt er was?Für den Brückeneinsturz hast du wohl eher Neapel statt Nepal im Kopf. Fast richtig: Italien ist schon mal korrekt, das Unglück war aber in Genua.
Danke, ehrlich, für die Korrektur !
Aber 4cm Höhe weil nicht anders gebaut gegenüber einfach schmaler machen, weil die Ränder einsturzgefährdet sind ist schon ein unterschied
Zitat:
@sambob schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:49:29 Uhr:
Nun, 4cm Breite mehr oder weniger....
4cm Höhe im Parkhaus mehr oder weniger... 🙄
Naaaa? Merkt er was?
Ich bin auch kein Freund, Regeln gedehnt auszulegen. Dennoch ist das ein himmelweiter unterschied, ob man zu hoch oder zu breit ist. In der Höhe gibt es nichts zu zielen, das Dach ist immer gleich weit von der Messbasis Boden weg. In der Breite gibt es aber immer den Spielraum von je 25cm links und rechts, die Lücke muss man treffen. Mal ist man weiter links, mal weiter rechts. Ist das Fahrzeug 4cm breiter, schrumpft der Spielraum auf immer noch je 23cm.
Ich finde die eigene Auslegung der StVO nicht gut. Man darf aber bei Vergleichen auch die Kirche im Dorf lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:57:37 Uhr:
Zitat:
@sambob schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:49:29 Uhr:
Nun, 4cm Breite mehr oder weniger....
4cm Höhe im Parkhaus mehr oder weniger... 🙄
Naaaa? Merkt er was?Ich bin auch kein Freund, Regeln gedehnt auszulegen. Dennoch ist das ein himmelweiter unterschied, ob man zu hoch oder zu breit ist. In der Höhe gibt es nichts zu zielen, das Dach ist immer gleich weit von der Messbasis Boden weg. In der Breite gibt es aber immer den Spielraum von je 25cm links und rechts, die Lücke muss man treffen. Mal ist man weiter links, mal weiter rechts. Ist das Fahrzeug 4cm breiter, schrumpft der Spielraum auf immer noch je 23cm.
Ich finde die eigene Auslegung der StVO nicht gut. Man darf aber bei Vergleichen auch die Kirche im Dorf lassen.
Ist das so?
Ernstgemeinte Frage...
Zitat:
@sambob schrieb am 2. Dezember 2019 um 14:01:46 Uhr:
Ist das so?
Ernstgemeinte Frage...
Leg mich nicht auf die konkreten Werte fest. Eine Durchfahrt, die für Autos bis 2,10m zugelassen ist, die wird wohl kaum exakt 2,10m breit sein, sondern deutlich breiter. Meines Wissens nach eben insgesamt 50cm, also 2x 25cm.
OK - interessant.
Dass Reserven (oder besser: Toleranzen) einkalkuliert sind, ist schon klar. Das ist bei der Höhe aber auch so.
Gefühlt (!) kommen mir 50cm nur sehr großzügig vor. Aber wenn es so ist, ist es so.
Ist so - zumindest bei Behelfsfahrstreifen.
Hierzu muss man aber wissen, dass die Breite in diesem Fall (entgegen der StVO) die gelbe Fahrbahnmarkierung mit umfasst. Ein Behelfsfahrsteifen in einer Autobahnbaustelle, der mit >2,10m< ausgewiesen ist, muss also mindestens 2,60m breit sein (bei langen Baustellen sind bei gleicher Beschilderung größere Breiten erforderlich).
Zieht man die Markierung ab (2x15cm), bleiben 2,30m effektive Fahrstreifenbreite übrig (einstreifige Verkehrsführung). In diesem Bereich werden übrigens gerne Fehler gemacht - vor allem bei provisorischen "Schleusen", die sind dann nicht selten tatsächlich nur 2,10m breit, wenn >2,10< beschildert ist.
Bei der Höhe beträgt der Sicherheitsraum übrigens mindestens 0,20m.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 2. Dezember 2019 um 23:18:47 Uhr:
wenn du mehr als 1,3 promille hast, gelten auch keine toleranzen
Wenn auf dem Schild wie in der Überschrift steht ">2,1m<", dann sind 2,14m sehr wohl noch innerhalb der Toleranz. Bei der Beschriftung ">2,10m<" dagegen nicht.
Beim Alkohol kommt hinzu, dass wir in D 0,0 Promille nicht durchsetzen können, bis 0,5 Promille wird Alkohol gesellschaftlich geduldet. Kommt es aber bei 0,3 Promille oder mehr zu einem Unfall, gibts auch dafür trotzdem ein Bußgeld.
Kannst du mir sagen, welche Toleranz bei einer Vermessung zulässig ist? Wenn du nur einen Zentimeter drüber bist, hast du beim Unfall schlechte Karten.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. Dezember 2019 um 09:46:55 Uhr:
Beim Alkohol kommt hinzu, dass wir in D 0,0 Promille nicht durchsetzen können, bis 0,5 Promille wird Alkohol gesellschaftlich geduldet. Kommt es aber bei 0,3 Promille oder mehr zu einem Unfall, gibts auch dafür trotzdem ein Bußgeld.
Selbst wenn sie mit weniger als 0,3 Promille einen Unfall bauen bekommen sie ein Bußgeld.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. Dezember 2019 um 09:46:55 Uhr:
Wenn auf dem Schild wie in der Überschrift steht ">2,1m<", dann sind 2,14m sehr wohl noch innerhalb der Toleranz. Bei der Beschriftung ">2,10m<" dagegen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen 2,1m und 2,10m und wo ist in dieser unterschiedlichen Darstellung der Interpretationsspielraum einer möglichen Toleranz. Mal abgesehen davon, dass die Gesetzeslage keine Toleranz vorhält.
Zitat:
@ktown schrieb am 3. Dezember 2019 um 11:43:59 Uhr:
Selbst wenn sie mit weniger als 0,3 Promille einen Unfall bauen bekommen sie ein Bußgeld.
falsch. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ist man drüber gibt es allerdings auch kein Bußgeld, da das dann eine Straftat ist. Also Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung mit Geldstrafe.