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Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 22:37

Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Beste Antwort im Thema

Der Radfahrer.

Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt") den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

bei dem sich der Radler (vermutlich) in seiner Sicherheit bedrängt fühlte.

Wenn der Radler mit der Situation im Strassenverkehr nicht klar kommt bzw. damit überfordert ist, dann soll er auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. (1)

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

 

Auch kann man im Nachhinein eher schwerlich feststellen, ob der Radweg, wenn er denn überhaupt Benutzungspflichtig war, möglicherweise, z.B. durch Glasscherben, parkende Autos, Sperrmüll... unbenutzbar war.

Die Strassen sehen leider auch nicht immer besser aus. Somit fällt das Argument von "unbenutzbar" leider ins Wasser. (2)

Zudem müsste man auch überprüfen, ob der Radler dann mit so einem Rad überhaupt auf die Strasse darf.

Zu (1): Billigste Polemik. Sorry. Aber der TE schrieb davon, dass der Autofahrer "unabsichtlich" den Radfahrer ausbremste. Wer da mit der Situation nicht klargekommen ist, sei mal dahingestellt...

zu (2): Das Argument eines Nichtbenutzbaren Radweges fällt keineswegs ins Wasser. Sobald irgendwelche rechtlichen Schritte folgen zaehlt das sehr wohl. Ein "die Straßen sind ja auch nicht besser" des Autofahrers ist hingegen nichtig, weil inhaltslos. Und ob das Fahrrad der StVO genügt ist eine ganz andere Frage, aber die gilt für den Radweg genauso wie für die Straße. Das lässt sich aber nicht gegen eine Gefährdung eines Autofahrers anrechnen.

Summa summarum: Ein Radler, der auf der Straße fährt, darf nicht einfach durch ausbremsen, zu geringen Seitenabstand oder andere ähnlich interessante Verhaltensmuster gefährdet werden. Weder mit Vorsatz noch unabsichtlich. Der Tatbestand der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bleibt bestehen, egal wie falsch sich der Radler verhalten hat (Ausnahmen bestätigen die Regel: z.B. wenn der Radler ein Notausweichmanöver hervorruft und deshalb der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, z.B. durch Fahren auf der Autobahn oder Nachts ohne Beleuchtung und Reflektoren...).

Das Fehlverhalten des Radfahrers wird getrennt vom Fehlverhalten des Autofahrers betrachtet.

Und ein nicht verkehrssicheres Fahrrad kostet, wenn es das erste Mal festgestellt wird, 25€, die Nichtbenutzung eines Radweges 15€ (oder so die Größenordnung). Die Gefährdung eines anderen VT kann Punkte und Fahrverbote mit sich führen.

Auch wenn man sich über Radler, die (unberechtigt oder nicht) auf der Straße fahren aufregt, so sollte man sich doch im Klaren darüber sein, dass die persönliche Meinung im Falle eines Falles vor Gericht nicht zaehlt.

am 17. Mai 2012 um 13:02

Leider schon viel zu oft von mir beobachtet, dass die Radfahrer solche Situationen buchstäblich provozieren.

Habe auch schon selbst erlebt, dass der Radweg, der paralell zur Strasse verläuft vom Zustand her wie geleckt war. Die Landstrasse aber aufgrund eines Traktors, der wohl vorher die Felder bestellte, ausschaute wie ein Feldweg.

Der saubere Radweg wurde hier nicht benutzt, die vom Traktor verschmutzte Strasse befuhr man mit dem Rennrad mittig.

am 17. Mai 2012 um 14:09

Wenn der Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße fuhr, um andere Autofahrer zu blockieren, darf er sich nicht wundern, wenn er unsanfter überholt wird. Der Fahrradfahrer hätte auch ohne Not auf dem Radweg fahren können. Das wird auch jeder Richter so bestätigen.

Streit gibts immer mal und einer oder beide wird/werden wohl Mist gemacht haben.

Aber ich bin nicht sicher, ob die verwendeten Verkehrsmittel der Konfliktparteien hier überhaupt relevant waren.

Ansonsten:

Das Vorbeifahren an einem langsameren (kann auch ein 50er Roller auf der Bundesstrasse sein), das scheint für manche ja ne riesen Herausforderung darzustellen. Tststs

@Roter-Baron

 

Von Provokation möchte ich hier nicht sprechen wollen. Das ist doch bei diesem Typ eher ein gedankenloses Verhalten.  Bei ihm reicht es eben nicht vom Straßenrand bis zum Radweg!

Nach meiner Beobachtung sind es von 10 Radfahrern so an die drei, die auf der Straße kleben bleiben: Der Rennradfahrer (häufiger mit dem gewissen eingebildeten Recht auf Benutzung der Straße), der junge Haudrauf mit dem ATB (bolzt so sein Tempo vor sich hin mit ausgeschaltetem Gehirn) und der alte Zausel (kurbelt langsam aber stetig und sieht und hört nichts).

am 17. Mai 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Außerdem eine Strassenverkehrs zugelassene Ausrüstung!

Die gibts ja schon. Allerdings nicht so, wie du sie zusammen phantasierst.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Blinker

Sind nicht gestattet und am Fahrrad nicht sinnvoll (alleine schon, weil man wegen der geringen Breite zu schlecht unterscheiden könnte, welche Seite blinkt)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Bremslicht, Beleuchtung usw.

Beleuchtung ist schon vorgeschrieben, Bremslicht unsinnig, da der Fahrer ja auch aus der Fahrt bspw einfach absteigen könnte, wie sollte das ein Bremslicht erkennen?

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Mumifiziert sind sie ja genug, Helm, große Sonnenbrille, Schweißtuch!

Vielleicht müssen die Pkw-Fahrerr auch aufrüsten

Tja, die einen fordern Helm und Warnweste, die anden lästern übers Radler Outfit.

Da kann man nur folgern:

mach ich, wie ich es selbst für richtig halte.

Und:

Wer keine Ahnung hat, der erlaubt sich besser auch erstmal keine Meinung dazu, was andere zu tun hätten.

Wollte nur anmerken: Busch und Mueller hat ein Verzoegerungslicht entwickelt :)

Bremslicht macht wirklich keinen Sinn, da gebe ich dir Recht, aber Autos sollten vielleicht von Bremslichtern auf Verzoegerungslichter umgestellt werden ;)

Ansonsten geht mir das Thema langsam auf den Geist, wenn die AF wieder meinen, sie wuessten es besser. Ich habe einiges dazugelernt, als ich aus finanziellen Gruenden auf das Rad umsteigen musste. Ich hoffe, euch ergeht es nie so, liebe Radfahrerbasher. Und wenn doch: dann lernt bitte daraus. Zum eigentlichen Threadthema will ich nichts sagen. Ein dritter gibt die Geschichte eines Autofahrers weiter, die vielleicht nicht gelogen, aber aus einer subjektiven Empfindung heraus erzaehlt wurde. Ich weiss bei meinen Fahrfehlern, die ich analysiere um mich zu verbessern, manchmal auch nicht mehr genau wie weit jetzt welcher Verkehrsteilnehmer entfernt war etc.

Zitat:

Original geschrieben von chris g

wer ist denn da im Recht?

Eigentlich keiner. Der Radfahrer hat eine OWi begangen, da er den Radweg nicht genutzt hat ... Das macht 15€ Busgeld. Dein Kollege hat eine Nötigung im Straßenverkehr, strafbar nach §240 StGB begangen und dabei offensichtlich auch den Radfahrer gefährdet. Je nach schwere der Tat drohen im bis zu drei Jahre Haft ;)

am 17. Mai 2012 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von unilev

Ansonsten geht mir das Thema langsam auf den Geist, wenn die AF wieder meinen, sie wuessten es besser. Ich habe einiges dazugelernt, als ich aus finanziellen Gruenden auf das Rad umsteigen musste. Ich hoffe, euch ergeht es nie so, liebe Radfahrerbasher. Und wenn doch: dann lernt bitte daraus. Zum eigentlichen Threadthema will ich nichts sagen. Ein dritter gibt die Geschichte eines Autofahrers weiter, die vielleicht nicht gelogen, aber aus einer subjektiven Empfindung heraus erzaehlt wurde. Ich weiss bei meinen Fahrfehlern, die ich analysiere um mich zu verbessern, manchmal auch nicht mehr genau wie weit jetzt welcher Verkehrsteilnehmer entfernt war etc.

Uns gehen die Radfahrer auf der Straße auf den Geist. Die meinen auch immer, sie würden alles besser wissen und müssten die Autofahrer maßregeln. Wenn ein Radweg vorhanden ist, sollte der benutzt werden, sonst muss man sich über Hupe und dichtes überholen nicht wundern.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Wenn der Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße fuhr, um andere Autofahrer zu blockieren, darf er sich nicht wundern, wenn er unsanfter überholt wird. Der Fahrradfahrer hätte auch ohne Not auf dem Radweg fahren können. Das wird auch jeder Richter so bestätigen.

Ein Richter bestätigt, eine Straftat sei gerechtfertigt, weil jemand eine OWi begangen hat? Nie im Leben!

Jeder, der anderer Meinung ist: Bremst doch am So. mal einen LKW auf der BAB aus, der sich offensichtlich nicht ans Wochenendfahrverbot hält (Hinweis: Das sind jedes WE zigtausende) und schaut, wie die Sache verläuft. Laut Aussage so einiger hier müsste der PKW Fahrer ja völlig straffrei aus der Sache kommen :rolleyes:

am 17. Mai 2012 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Ein Richter bestätigt, eine Straftat sei gerechtfertigt, weil jemand eine OWi begangen hat? Nie im Leben !

Der Radfahrer hat selber eine Straftat begangen, indem er die Autofahrer mit seiner langsamen Fahrweise mitten auf der Straße nötigt.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Ein Richter bestätigt, eine Straftat sei gerechtfertigt, weil jemand eine OWi begangen hat? Nie im Leben !

Der Radfahrer hat selber eine Straftat begangen, indem er die Autofahrer mit seiner langsamen Fahrweise mitten auf der Straße nötigt.

Nein, tut er nicht. Sorry. Bitte das verlinkte lesen, das verschafft Klarheit.

Ich kann auch in zweiter Reihe parken und eine ganze Straße dicht machen. Das nennt sich 'Behinderung' und ist keinesfalls eine 'Nötigung'.

Das 'Übel' mit dem im Falle des Ausbremsens gedroht wird (siehe link) ist keinesfalls das Ausbremsen, sondern der Unfall, der sich ereignen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Zitat:

Original geschrieben von unilev

Ansonsten geht mir das Thema langsam auf den Geist, wenn die AF wieder meinen, sie wuessten es besser. Ich habe einiges dazugelernt, als ich aus finanziellen Gruenden auf das Rad umsteigen musste. Ich hoffe, euch ergeht es nie so, liebe Radfahrerbasher. Und wenn doch: dann lernt bitte daraus. Zum eigentlichen Threadthema will ich nichts sagen. Ein dritter gibt die Geschichte eines Autofahrers weiter, die vielleicht nicht gelogen, aber aus einer subjektiven Empfindung heraus erzaehlt wurde. Ich weiss bei meinen Fahrfehlern, die ich analysiere um mich zu verbessern, manchmal auch nicht mehr genau wie weit jetzt welcher Verkehrsteilnehmer entfernt war etc.

Uns gehen die Radfahrer auf der Straße auf den Geist. Die meinen auch immer, sie würden alles besser wissen und müssten die Autofahrer maßregeln. Wenn ein Radweg vorhanden ist, sollte der benutzt werden, sonst muss man sich über Hupe und dichtes überholen nicht wundern.

Du, ich kenne hier einen gut ausgebauten Radweg entlang einer Landstraße. Pauschal würde ich den als Radfahrer benutzen. Blöd nur, dass der hinter dem Straßengraben verläuft und nur alle 2 - 3 Kilometer eine Verbindung zur Fahrbahn hat.

Alle paar hundert Meter liegen aber Aussiedlerhöfe zu beiden Seiten der Straße. Die, die auf der anderen Seite des Radwegs liegen, kann ein Radfahrer nur erreichen, wenn er einige Zeit auf der Fahrbahn radelt.

am 17. Mai 2012 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Zitat:

Original geschrieben von unilev

Ansonsten geht mir das Thema langsam auf den Geist, wenn die AF wieder meinen, sie wuessten es besser. Ich habe einiges dazugelernt, als ich aus finanziellen Gruenden auf das Rad umsteigen musste. Ich hoffe, euch ergeht es nie so, liebe Radfahrerbasher. Und wenn doch: dann lernt bitte daraus. Zum eigentlichen Threadthema will ich nichts sagen. Ein dritter gibt die Geschichte eines Autofahrers weiter, die vielleicht nicht gelogen, aber aus einer subjektiven Empfindung heraus erzaehlt wurde. Ich weiss bei meinen Fahrfehlern, die ich analysiere um mich zu verbessern, manchmal auch nicht mehr genau wie weit jetzt welcher Verkehrsteilnehmer entfernt war etc.

Uns gehen die Radfahrer auf der Straße auf den Geist. Die meinen auch immer, sie würden alles besser wissen und müssten die Autofahrer maßregeln. Wenn ein Radweg vorhanden ist, sollte der benutzt werden, sonst muss man sich über Hupe und dichtes überholen nicht wundern.

Ich denke, du meinst die Fahrbahn. Im Besserwissen nehmen sich Autofahrer und Radfahrer wenig bis nichts. Ausserdem solltest du nicht von dir auf andere schliessen. Wenn der Radfahrer einen Radweg, der ihn irgeendwohin fuehrt, wo er nicht hinwill, oder einen der aufgrund von Baumwurzeln, fehlenden Pflastersteinen oder teilweise oder ganz darauf geparkten Autos nicht nimmt, weil er ihn nicht nehmen kann, macht etwas anderes auch keinen Sinn. Anhupen darf man ihn sicher kurz, um die Ueberholabsicht anzukuendigen, aber den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten ist nicht ratsam. Wenn man eine Kennzeichnungspflicht fuer Radfahrer einfuehren wuerde, frage ich mich langsam auch, wie viele Radfahrer du unberechtigt anzeigen wuerdest.

Ich habe dich schon einmal gebeten, dir ueber deine Fahrweise Gedanken zu machen, solltest du wirklich so denken wie du dich ausdrueckst und die Probleme haben, ueber die du dich beschwerst.

Und wenn der Motor deines Autos nicht ausreichend Leistung hat, um Radfahrer, Traktoren oder LKWn zu ueberholen, dann kauf dir ein staerkeres Auto oder steige auf öpnv um. Aber loese deine Probleme bitte selbst und versuche dich mal am Steuer zu entspannen und nicht auf Konfrontation zu fahren, sondern auf die Entschaerfung der Verkehrslage hin zu arbeiten, wenn du die Moeglichkeit hast, also nicht auf dein Recht pochen, sondern Fehler anderer tolerieren und kompensieren, denn du bist sicher nicht fehlerfrei.

am 17. Mai 2012 um 21:30

Moin,

war gerade vorm Haus, eine Rauchen, 3 girls mit .nen Fahrrad,

mit  max. v unterwegs, ohne Beleuchtung, nur laut,

scheinbar Probleme mit den betrunkenen Freunden,

lebensgefährlich,

in unserer Strasse!

 

noch ist Vatertag nicht zu Ende,

hoffentlich nicht zu viele

Radfahreropfer

 

:(

am 18. Mai 2012 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Der Fahrradfahrer hätte auch ohne Not auf dem Radweg fahren können. Das wird auch jeder Richter so bestätigen.

Woher weißt Du das denn so genau? Vielleicht, weil Du unter chris g einen neuen Zweitaccount angemeldet hast? ;) Aber da täusche ich mich bestimmt, sowas macht man bei MT doch nicht. :D

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