Fahrerflucht.
Hi,
also ich hab folgendes Problem heute morgen war die Polizei bei mir und sagte mir das mein Auto bei einem Baumarkt auf dem Parkplatz beim ausparken ein Parkremppler oderso passiert sein soll, mit Fahrerflucht es gibt wohl 2 Zeugen (die mein auto+kennzeichen gesehen haben wollen).
Die Polizei hat heutebei mir fotos von meinem auto gemacht. Man sieht aber nix da das Auto auch erst 4 monate alt ist und keinerlei Kratze Dellen oder ähnliches hat.
Die Sache ist nur die das Ich seit mehreren wochen nicht bei dem Baumarkt war und kein anderer zugang zu meinem Auto hat.!?
Muss demnächst zu anhörung
Was kann ich tun,wie soll ich mich verhalten, Ich hab ja schließlich nix gemacht???
Beste Antwort im Thema
DAS ist echt wieder ein Thread, den die Welt nicht braucht. Willst du dir hier den Anwalt sparen ? Hier bekommst du nur Antworten von Leuten, die mal irgendwo was gehört haben von irgendeiner Sache, die mal passiert ist und geben dir eine Antwort, von der sie nicht mal überzeugt sind.
Mein Tipp, geh sofort zum Anwalt.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johanno
was hat das eigentlich mit dem Golf VI zu tun ?
Mann, etwas Phantasie:
Zitat:
Original geschrieben von Tw0bi
... da das Auto auch erst 4 monate alt ist ...
und weil es hier kein "Rechtsberatungsforum" gibt!
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Carlocat
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet 180 EUR zzgl. USt.
Woher willst du denn wissen, wieviel der Anwalt verlangt, den er aufsucht? Haben wir jetzt etwa eine Planwirtschaft und jeder verlangt das Gleiche?
Ich würd sagen, die Preisspanne reicht bei durchschnittlichen Anwälten für eine Erstberatung von 50 - 200 €...wie kommst du dann auf die 180€? 😕
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Den Preis bzw. die vorläufigen Kosten kann man beim Anwalt erfragen.
Ohne den Fall bewerten zu wollen/können: Es ist grundsätzlich in solchen Fällen sinnvoll sich an einen Anwalt zu wenden der Akteneinsicht beantragen kann, und einen entsprechend berät.
Auch wenn für den Anfang aus Internetforen der ein oder andere gute Tipp kommen kann, nur ein Anwalt kann den Fall wirklich kompetent betreuen (wenn er denn gut ist)
Zitat:
Original geschrieben von Carlocat
Wie einige schon geschrieben haben, wenn der Anhörungsbogen kommt, mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Hast Du eine RSV, Unterlagen an die Versicherung senden und Deckungszusage einholen.Wenn Du beim ADAC bist, gibt es eine kostenlose Erstberatung.
Das macht aber alles nur mit dem Anhörungsbogen und dem Dir zur Last gelegten Tatbestand Sinn.
Deinen KfZ-Haftplichtversicherer vorab über den anstehenden Sachverhalt informieren.
So würde ich das machen und nicht gleich ohne Unterlagen zum Anwalt rennen, oder haben Dir die freundlichen Polizisten gleich ein Aktenzeichen mitgeteilt?
Und ein Gutachter wird in jedem Fall den Anstoßpunkt des "Unfallgegners" mit Deinem Fahrzeug vergleichen, dann sollte sich dies sehr schnell aufklären lassen.
Viel Glück!
So sehe ich das auch! Auf Anschreiben warten und dann zum Anwalt, wenn es sich nicht so auflöst! Alles kostenlose, kann vorher in Anspruch genommen werden. (z.B. als ADAC-Mitglied)
Der Anwalt kann einen so nur allgemeine Auskunft geben. Das ist aber zu teuer.
Da es aber wenig Sinn manch weiter hier darüber zu streiten, mach ich mal ein Schloss vor den Thread!
MfG