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Fahrerflucht.

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 10:12

Hi,

also ich hab folgendes Problem heute morgen war die Polizei bei mir und sagte mir das mein Auto bei einem Baumarkt auf dem Parkplatz beim ausparken ein Parkremppler oderso passiert sein soll, mit Fahrerflucht es gibt wohl 2 Zeugen (die mein auto+kennzeichen gesehen haben wollen).

Die Polizei hat heutebei mir fotos von meinem auto gemacht. Man sieht aber nix da das Auto auch erst 4 monate alt ist und keinerlei Kratze Dellen oder ähnliches hat.

Die Sache ist nur die das Ich seit mehreren wochen nicht bei dem Baumarkt war und kein anderer zugang zu meinem Auto hat.!?

Muss demnächst zu anhörung

Was kann ich tun,wie soll ich mich verhalten, Ich hab ja schließlich nix gemacht???

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2009 um 10:17

DAS ist echt wieder ein Thread, den die Welt nicht braucht. Willst du dir hier den Anwalt sparen ? Hier bekommst du nur Antworten von Leuten, die mal irgendwo was gehört haben von irgendeiner Sache, die mal passiert ist und geben dir eine Antwort, von der sie nicht mal überzeugt sind.

Mein Tipp, geh sofort zum Anwalt.

21 weitere Antworten
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21 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch was passiert. Wenn der Schaden beim anderen Wagen ein wenig größer ist, dann sollte man bei dir auch was sehen.

Weißt du wann das war und kannst du beweisen wo du zu dem Zeitpunkt warst?

am 24. Juli 2009 um 10:17

DAS ist echt wieder ein Thread, den die Welt nicht braucht. Willst du dir hier den Anwalt sparen ? Hier bekommst du nur Antworten von Leuten, die mal irgendwo was gehört haben von irgendeiner Sache, die mal passiert ist und geben dir eine Antwort, von der sie nicht mal überzeugt sind.

Mein Tipp, geh sofort zum Anwalt.

am 24. Juli 2009 um 10:17

genau!

sollte beim anderen fzg. ein größerer schaden entstanden sein, wird auch an deinem wagen was erkennbar sein!

ist dies nicht der fall, hast du auch nichts zu befürchten! :)

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 10:17

Es war letzte woche über dem Schaden am anderen Auto konnte er mir keine auskunft geben.

Ich war zuhause hatte Urlaub.

am 24. Juli 2009 um 10:19

Ich würde mir da auch gar nicht so einen stress machen. Würde einfach sagen was passiert oder was halt nicht passiert ist und dann wird das schon laufen. wenn dem so wäre müssten die ja auch ne macke oder lackspuren an deinem auto finden.... von daher.

Lass das erstmal auf dich zukommen.

am 24. Juli 2009 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Halema

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch was passiert. Wenn der Schaden beim anderen Wagen ein wenig größer ist, dann sollte man bei dir auch was sehen.

genau einfach mal abwarten und tee trinken!

wird bestimmt eingestellt!

 

gruß

 

Vorsicht! Zeugen sind ein sehr schwer wiegendes Argument. Und wenn dann auch noch entsprechende Spuren am Fahrzeug festgestellt werden - und seien die auch noch so gering - dann ist das eine bewiesene Fahrerflucht! Egal was du sagst wo du (ohne Zeugen) warst.

Genau so ist es meiner Schwester ergangen. Die war zwar - im Gegensatz zu diesem Beispiel(?) - wirklich dort gewesen, hatte aber keine Fahrzeugberührung beim Ausparken wahrgenommen, genau so wenig wie ihr Beifahrer. Trotzdem war sie dann wegen Fahrerflucht dran. Eben wegen Zeugen und passenden (leichten) Spuren. Der Sachverständige wies nach, dass sie es wahrnehmen hätte müssen.

Mein Rat: Geh zum Anwalt!

Schönen Gruß

Ganz wichtig: Melde das sofort Deiner Haftpflicht, sonst riskierst Du am Ende eine Versicherungsschutzversagung. Unfallflucht ist eine Obliegenheitsverletzung. Egal, ob Du es warst oder nicht, Du musst es melden.

Wenn nichts dran ist, wird die Versicherung auch nicht zahlen.

Und gehe zum RA, denn nur der erhält Akteneinsicht und kann Dich optimal betreuen.

Grüsse

Vitello

Ich glaube erst einmal nicht, dass du zur Anhörung musst. Du wirst wahrscheinlich aufgefordert, dich schriftlich zu dem Vorgang zu äußern.

Geh, sobald du eine Nachricht der Behörde bekommst, zum Anwalt. Selbst wenn du keine Auto-Rechtschutzversicherung hast kostet dich die 1. Beratung zumindest nicht die Welt und du weisst dann genau, wie die rechtliche Lage ist.

Infos, die du hier bekommst sind zwar hilfreich aber du solltest dich in solchen Fällen immer an einen Verkehrsrechtler wenden.

--> Anwalt und closed.

am 24. Juli 2009 um 11:18

Anwalt und Closed?

Man man man.

also ich habe auch mal ein Anruf der Polizei bekommen und die behaupteten das mir etwas ähnliches passiert sei. Ich sach "!?Toom Markt in Wo? Ne sorry da bin ich nie gewesen, wann war das? Ach was, ja ne da war ich mit meinem Auto bei meiner Mama in FL." Und der Fisch war gelutscht. Keine Panik du warst ja nicht am Baumarkt. Also was soll passieren ausser mal nichts. Da nützen auch die Zeugen nichts denn die können sich auch verguckt haben das weis die Polizei auch. Also harre der Dinge. Die müssen Beweisen das Du da warst nicht andersherum.

Zitat:

Original geschrieben von tjost

Anwalt und Closed?

Man man man.

also ich habe auch mal ein Anruf der Polizei bekommen und die behaupteten das mir etwas ähnliches passiert sei. Ich sach "!?Toom Markt in Wo? Ne sorry da bin ich nie gewesen, wann war das? Ach was, ja ne da war ich mit meinem Auto bei meiner Mama in FL." Und der Fisch war gelutscht. Keine Panik du warst ja nicht am Baumarkt. Also was soll passieren ausser mal nichts.

Wenn wie beschrieben hier zwei Zeugen gegen ihn Aussagen ist die Sache auch nicht nur annähernd so unerheblich wie du es hier abtust.

"Man man man."

am 24. Juli 2009 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von eisschrank

Zitat:

Original geschrieben von tjost

Anwalt und Closed?

Man man man.

also ich habe auch mal ein Anruf der Polizei bekommen und die behaupteten das mir etwas ähnliches passiert sei. Ich sach "!?Toom Markt in Wo? Ne sorry da bin ich nie gewesen, wann war das? Ach was, ja ne da war ich mit meinem Auto bei meiner Mama in FL." Und der Fisch war gelutscht. Keine Panik du warst ja nicht am Baumarkt. Also was soll passieren ausser mal nichts.

Wenn wie beschrieben hier zwei Zeugen gegen ihn Aussagen ist die Sache auch nicht nur annähernd so unerheblich wie du es hier abtust.

"Man man man."

wie wäre es mit Neid?

"ey, mann, der fährt nen neuen 6er, den pissen wir jetzt ans Bein"

Wenn er nicht dort war und am Auto nichts feststellbar ist, müsste das aufzuklären sein. Evtl. ist auch ein Zahlendreher beim Kennzeichen drin. Denn wie es manchmal so ist, Zeugenaussagen sind kaum etwas wert, wie in konstruierten Unfällen mehrfach bewiesen werden konnte oder es handelt sich tatsächlich um Absprache nach dem oben genannten Muster.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet 180 EUR zzgl. USt.

Bei einer Anhörung musst Du nur Angaben zu Deiner Person machen, zur Sache nicht.

Wie einige schon geschrieben haben, wenn der Anhörungsbogen kommt, mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Hast Du eine RSV, Unterlagen an die Versicherung senden und Deckungszusage einholen.

Wenn Du beim ADAC bist, gibt es eine kostenlose Erstberatung.

Das macht aber alles nur mit dem Anhörungsbogen und dem Dir zur Last gelegten Tatbestand Sinn.

Deinen KfZ-Haftplichtversicherer vorab über den anstehenden Sachverhalt informieren.

So würde ich das machen und nicht gleich ohne Unterlagen zum Anwalt rennen, oder haben Dir die freundlichen Polizisten gleich ein Aktenzeichen mitgeteilt?

Und ein Gutachter wird in jedem Fall den Anstoßpunkt des "Unfallgegners" mit Deinem Fahrzeug vergleichen, dann sollte sich dies sehr schnell aufklären lassen.

Viel Glück!

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