Fahrerflucht in privater Teifgarage
Hallo zusammen,
könnte mich grad grün und blau ärgern...
War heute bei meiner Oma zu besuch und als ich aus dem auto ausgestiegen bin und aussenrum ging viel mir eine große Delle mit Kratzern am rechten vorderen Kotflügel auf. Da es gestern noch nicht war und mein Wagen in einer Sammeltiefgarage die zum Wohnhaus gehört geparkt war stand, kann es nur dort passiert sein.
Bin zurück gekommen und hab sofort einen Wagen gesehen, der hinten links eine Schramme mit blauer Farbe hatte.
Wie ist nun die Rechtslage!? Hab bei Polizei anzeige erstattet weil ich den Halter nicht kenne.
Genau genommen ist das ja keine Fahrerflucht bzw Verkehrsdelik weil es quasi ja Privatgrundstück war...
Was nun!?!?
Grüße Tobi
Beste Antwort im Thema
Na ja, ist schon eine saudumme sache, das stimmt schon, aber nur weils der Nachbar war, würde ich da nicht ruhe geben! Was solls, für sowas hat man eine versicherung, und wenn man mist macht, muss man halt dazu stehen
Ähnliche Themen
34 Antworten
Dann bleibt dir nichts anderes, als das Geld einzuklagen. Die Polizei war ja da und hat Spuren gesichert. Wenn die Höhe der Beschädigungen gepasst hat und vielleicht sogar noch Farbanhaftungen am anderen Auto waren, dürfte es schwer für den anderen Fahrer sein, sich da rauszureden.
Also erhat gesagt dass er es nicht war... Sein Schaden ist schon 3Monate alt und das kann er auch belegen...
So eine Sch***e echt...
Ja, blöde Sache. Aber wenn die Lackproben an deinem Auto mit dem des Gegners übereinstimmen, dann hast du gute Karten.
Wie schauts eigtl. aus, wenn dein Unfallgegner auf einmal behauptet, dass DU ihm ans Auto gefahren bist???
Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück!
Der Staat und damit die Polizei ist auf einem Privatgrundstück für Fahrerflucht oder andere Straftaten (z.B. Mord) nicht zuständig. Wer's nicht glaubt soll's googeln.
Was bringt die Antwort jetzt dem TE nach Schlappen 16 Jahren?
Zitat:
@cycroft schrieb am 5. Juni 2024 um 21:21:05 Uhr:
Was bringt die Antwort jetzt dem TE nach Schlappen 16 Jahren?
Dem TE vielleicht nix mehr.....aber da das ja kein Thema ist,das es nur noch in der Vergangenheit so geben kann ist der Hinweis für jeden,der sowas ZUKÜNFTIG haben sollte evtl. gut zu wissen......ich kann mich aber auch irren,bin da kein Experte......
Greetz
Cap
Zitat:
@DamianMan schrieb am 5. Juni 2024 um 14:10:34 Uhr:
Der Staat und damit die Polizei ist auf einem Privatgrundstück für Fahrerflucht oder andere Straftaten (z.B. Mord) nicht zuständig. Wer's nicht glaubt soll's googeln.
Was für ein Schwachsinn!
Die Polizei ist bei Mord auf einem privaten Grundstück nicht zuständig?
Wer dann? Der Hausmeister?
Wenn du keine Ahnung hast, dann halte dich lieber geschlossen.
Zitat:
@DamianMan schrieb am 5. Juni 2024 um 14:10:34 Uhr:
Der Staat und damit die Polizei ist auf einem Privatgrundstück für Fahrerflucht oder andere Straftaten (z.B. Mord) nicht zuständig. Wer's nicht glaubt soll's googeln.
eyy, supi.
Dann kann ich ja zuhause machen was ich will....
andere abballern, Geldscheine kopieren,...
Sach ma.... was rauchst du denn? ...alte Autoreifen?
Don’t Feed The Troll 😉
@Suedseefan @Jojoausmg
Ihr wisst es richtig?
Dann korrigiert es.....sachlich......
So ein "Beitrag" hilft keinem weiter und ihr stellt euch damit nur WEIT unter das Niveau,das ihr für euch beansprucht......
Greetz
Cap 🙄
Ja, ich weiß das richtig.
Was für ein Niveau ich für mich beanspruche, weißt du doch gar nicht.
Ob so ein Beitrag jemandem hilft, oder nicht, weißt du ebenfalls nicht
Warum spielst du dich hier ständig als Hilfssheriff auf und meinst andere korrigieren zu müssen?
Sry, aber die Polizei ist für u.a. Mord auf Privatgrundstücken NICHT zuständig ????
@Suedseefan
Dann halt die Finger halt direkt still,wenn du nix beitragen kannst....auch für dich gelten die NUB.....nicht nur für "die Bösen User".....
Und als Hilfspolizist wird man auch nur von Menschen beschimpft,die sich die Regeln auslegen,wie sie sie gerade benötigen......wie man hier sehen kann.....
@Jojoausmg
Dann klär uns auf????
Greetz
Cap 😕