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Fahrerflucht in privater Teifgarage

BMW 3er E46

Hallo zusammen,

könnte mich grad grün und blau ärgern...
War heute bei meiner Oma zu besuch und als ich aus dem auto ausgestiegen bin und aussenrum ging viel mir eine große Delle mit Kratzern am rechten vorderen Kotflügel auf. Da es gestern noch nicht war und mein Wagen in einer Sammeltiefgarage die zum Wohnhaus gehört geparkt war stand, kann es nur dort passiert sein.
Bin zurück gekommen und hab sofort einen Wagen gesehen, der hinten links eine Schramme mit blauer Farbe hatte.

Wie ist nun die Rechtslage!? Hab bei Polizei anzeige erstattet weil ich den Halter nicht kenne.
Genau genommen ist das ja keine Fahrerflucht bzw Verkehrsdelik weil es quasi ja Privatgrundstück war...

Was nun!?!?

Grüße Tobi

Beste Antwort im Thema

Na ja, ist schon eine saudumme sache, das stimmt schon, aber nur weils der Nachbar war, würde ich da nicht ruhe geben! Was solls, für sowas hat man eine versicherung, und wenn man mist macht, muss man halt dazu stehen

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Man, die Polizei hat natürlich Gewalt bei solchen Fällen. Es ist halt Aussage gegen Aussage. A sagt, B war es. B hat einen Gegenbeweis. Dann ist es aus.
Mehr kann die Polizei nicht machen. Aber warum die keine handlungsbefugnis haben soll?! Wenn der Kläger oder Beklagte den Polizisten Zugang gewährt, dürfen die da ganz normal operieren. Dafür wird auch gefragt: "Dürfen wir eintreten?"

Zitat:

@CaptainFuture01 schrieb am 7. Juni 2024 um 06:29:23 Uhr:


@Suedseefan
Dann halt die Finger halt direkt still,wenn du nix beitragen kannst....auch für dich gelten die NUB.....nicht nur für "die Bösen User".....
Und als Hilfspolizist wird man auch nur von Menschen beschimpft,die sich die Regeln auslegen,wie sie sie gerade benötigen......wie man hier sehen kann.....

@cap
DU schreibst, weder mir, noch jemand anderem vor, ob wir die Finger still halten, oder nicht.
Ebensowenig bestimmst DU, ob ein Beitrag sinnvoll ist, oder nicht.
Ich habe dich auch nicht beschimpft, sondern lediglich deine ständige Besserwisserei kritisiert. Du nimmst für dich in Anspruch, hier ständig die Teilnehmer korrigieren zu können, bist aber in kleinster Weise in der Lage selbst Kritik zu erhalten, bzw. anzunehmen.
Sich bei der kleinsten Kritik sofort als Opfer hinzustellen, passt übrigens genau in ein bestimmtes Bild.

Da postet DamianMan den ersten und einzigen Beitrag seines Lebens auf MT - der zudem ausschließlich Schwachsinn enthält -, holt damit außerdem einen 16 Jahre alten Thread aus der Versenkung, und viele steigen darauf ein und bekommen sich sogar noch in die Haare.

Der sitzt wahrscheinlich in seinem Kämmerlein und reibt sich die Hände...

Unglaublich, ich genieße gerade mein Popcorn 😁

Aus Sicht eines Reichsbürgers würde so eine Aussage "Sinn" machen.

Zitat aus WP:
"Reichsbürgerbewegung ist ein Sammelbegriff für eine organisatorisch und ideologisch sehr heterogene Szene aus meist Einzelpersonen, seltener teilweise sektenartigen Klein- und Kleinstgruppen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten sowie seine Repräsentanten und die gesamte deutsche Rechtsordnung fundamental ablehnen."

Man beachte den letzten Satz. Nur so eine Idee 😁

Also wenn der andere den Parkrempler selbst nicht bemerkt hat (was er ja rein theoretisch immer behaupten kann), dann ist es auch keine Fahrerflucht und er kann dafür nicht bestraft werden. Wenn es keine Zeugen gibt, steht immer Aussage gegen Aussage und demnach in dubio pro reo (geil, Klugscheißen auf Latein 😁).

Wenn die Untersuchungen des Lacks ergeben, dass er es doch war, bezahlt seine Versicherung den Schaden und das wars dann.

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