Fahranfänger rast mit 240 km/h durch die Stadt
link auf Stern.de
"Ein 20-jähriger Fahranfänger ist in Berlin mit mehr als 240 Stundenkilometern durch eine Tempo-60-Zone gerast. Der junge Mann sei bereits in der Nacht auf Samstag bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn 100 im Stadtteil Moabit aufgefallen und gestoppt worden, teilte die Polizei am Montag mit. ..."
Hallo M-Ter,
Sicher hat der eine oder Andere von diesem Vorfall gehört. Sind euch Fälle bekannt, in denen noch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen wurden? Dier Berliner Polizei schein erst seit 10 Jahren eine Statistik zu führen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ober halb von 70 km/h drüber gibt es eben keine weiteren Abstufungen.Mein Schatzi wurde übrigens mal mit 176 km/h drüber erwischt. Nach Abzug der Toleranz wurden bei erlaubten 80 ganze 256 km/h angelastet. Das war aber nicht Stadt, sondern leere Autobahn.
Klasse, damit muss man ja auch noch angeben.... Daumen HOCH!!
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Diese Stadtautobahn sieht am Tag mehr Autos als andere BABs im Monat. Um Staus vorzubeugen wurde sie halt limitiert (max. Durchlass)Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wenn ein Stück Stadtautobahn die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt, wie eine echte BAB, handelt es sich logischerweise um ein Lärmschutzlimit, dessen Überschreitung lediglich als Lärmschutzverstoß geahndet werden dürfte.
..und ja, auch Nachts ist da viel los.Edit.
Schaut Euch mal Platz eins an !Autobahn meistbefahrener Abschnitt Verkehrsdichte
A 100 Dreieck Funkturm – Kurfürstendamm (Berlin) 186.100
A 3 Köln-Dellbrück – Kreuz Köln-Ost (Nordrhein-Westfalen) 157.100
A 8 Dreieck Leonberg – Leonberg Ost (Baden-Württemberg) 147.600
A 9 Kreuz München-Nord – Garching-Süd (Bayern) 146.200
A 5 Frankfurt-Niederrad – Frankfurter Kreuz (Hessen) 145.900
A 7 Dreieck Hamburg-Nordwest – Hamburg-Stellingen (Hamburg) 134.300
A 66 Frankfurt-Höchst – Eschborner Dreieck (Hessen) 133.200
A 81 Ludwigsburg-Nord – Ludwigsburg-Süd (Baden-Württemberg) 129.300
A 2 Hannover-Herrenhausen – Dreieck Hannover-West (Niedersachsen) 129.000
A 99 Aschheim/Ismaning – Kirchheim bei München (Bayern) 121.200
A 4 Kreuz Köln-Süd – Köln-Poll (Nordrhein-Westfalen) 120.500
A 1 Kreuz Leverkusen-West – Köln-Niehl (Nordrhein-Westfalen) 119.400
A 57 Köln-Bickendorf – Köln-Longerich (Nordrhein-Westfalen) 118.500
A 40 Dreieck Essen-Ost – Essen-Frillendorf (Nordrhein-Westfalen) 117.200
A 661 Offenbach-Kaiserlei – Frankfurt-Ost (Hessen) 116.800
A 59 Dreieck Sankt Augustin-West – Dreieck Bonn-Nordost (Nordrhein-Westfalen) 115.900
A 111 Flughafen Tegel – Heckerdamm (Berlin) 114.700
A 52 Dreieck Breitscheid – Kreuz Breitscheid (Nordrhein-Westfalen) 111.700
A 46 Kreuz Hilden – Hilden (Nordrhein-Westfalen) 111.600
A 565 Bonn-Beuel-Nord – Bonn-Auerberg (Nordrhein-Westfalen) 106.500
Du weißt aber schon, dass es um das Stück zwischen Rudolf Wisel Brücke und Beusselstraße ging? Da ist nicht so viel Verkehr wie am Dreieck Funkturm.
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Meine Rechtsauffassung ist, daß völlige Leistungsfreiheit nur bei Vorsatz besteht, denn so steht es schließlich im Gesetz.
NUR bei Vorsatz? Wie kommst Du denn darauf? Der Gesetzestext gibt Deine "Rechtsauffassung" nicht her. Aus dem BGH-Urteil zum Gesetz: "
Weder der Wortlaut der Norm noch dessen Entstehungsgeschichte schließen eine Leistungskürzung auf null aus." Wenn Du schon Gesetze bemühst, dann solltest Du sie auch lesen und verstehen, und nicht etwas hinzudichten...😁
Zudem besteht Leistungsfreiheit auch bei einer Gefahrenerhöhung als Unfallursache. Was ist eine Gefahrenerhöhung? "Faustregel ist: illegale technische Veränderungen, technische Mängel und die Begehung von Straftaten durch die Fahrt fallen grundsätzlich darunter." (Quelle: Die Leistungsfreiheit beim Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden, S. 4) Gefahrenerhöhung = Obliegenheitsverletzung. "Sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt und der Versicherungsnehmer sich dafür nicht entschulden kann, kann der Versicherer Leistungsfreiheit anmelden." (ebd.) Also auch hier wieder: Kein Vorsatz, aber Leistungsfreiheit.
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Deine eingangs getroffene Feststellung, auch eine Geschwindigkeitsüberschreitungen könne Grundlage für Leistungskürzungen bis hin zur Leistungsfreiheit sein, ist und bleibt falsch.
Lies Dir bitte noch mal durch, was ich
geschriebenhabe: "
In welchem Maße die Haftpflicht bei einem derartigen Tempoverstoß nicht greifen würde, kann ich nicht sagen. Bei Trunkenheitsfahrten kann aber bei grober Fahrlässigkeit die Haftpflicht-Versicherungsleistung reduziert werden." Ist irgendwas falsch an der Aussage?
Ob bei einer vierfachen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Grenze von grober Fahrlässigkeit ("wird schon gutgehen"😉 zu bedingtem Vorsatz ("mir egal, ob was passiert"😉 nicht doch überschritten wurde, käme auf die Interpretation eines Gerichtes an. Bei 120 km/h oder 160 km/h würde ich noch grobe Fahrlässigkeit anerkennen, bei 240 km/h und Tempolimit 60 nimmt man einen Unfall billigend in Kauf. Das ist meine Rechtsauffassung.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich hatte mal , vor gefühlt , 50 Jahren eine Freundin, die war Jurastudentin, die hat mir mal erklärt, das es ihr absolut nichts bringt, ihre "Hausaufgaben" "richtig" zu machen. Die gleiche Arbeit abgegeben, wird von 10 Proffessoren unterschiedlich bewertet.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Der einzig falsche Satz.Die lieben Richter biegen sich die Gesetze so hin wie es ihnen passt - Gesetze gelten nur als unverbindiche Empfehlung. Dadurch resultieren tausend verschiedene Urteile für den gleichen Sachverhalt.Ein Umstand der mich persönlich ank.....
Hat se Glück bekommt se ne eins, hat se Pech gibts ne 5.So ist auch unsere Rechtssprechung, oft nicht nachvollziehbar.
so ist es und zwar in allen berreichen. es gibt nun mal überall 1000 meinungen und ansichten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
meine Rechtsauffassung: 240 Kmh im A3 auf einer auf 60 limitierten Stadtautobahn ist Vorsatz. Die Tatsache innerhalb kürzester Zeit mehrmals auffällig geworden zu sein, Geschwindigkeitsübertretungen, spricht auch für Vorsatz.Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Meine Rechtsauffassung ist, daß völlige Leistungsfreiheit nur bei Vorsatz besteht, .....
Fährt man gelegtenlich zu schnell ist das meist kein Problem, die Kontrolldichte ist gering.
Innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmals abgelichtet zu werden zeugt entweder von maßlosem Pech, oder Unbelehrbarkeit.
was heißt vorsatz? es ist ein augenblicksversagen und imho nicht mehr.
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Zitat:
Original geschrieben von turboalien
was heißt vorsatz? es ist ein augenblicksversagen und imho nicht mehr.
Schon geringere Tempolimit-Verstöße als der hier diskutierte sind von mehreren Gerichten als vorsätzlich gewertet worden.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein, auch hier gibt es schwarze Schafe, selbige prägen sich ein, man starrt hin, und geben Anlass zur Pauschalisierung.Zitat:
Original geschrieben von turboalien
ja nun , ist sicher selten ,aber gerade wenn man an die bikerfraktion denkt , sind sehr hohe geschwindigkeiten doch gang und gebe.
sehe ich anders . der prozentsatz von schwarzen schafen ist bei weitem größer und deshalb prägt es sich ein. biker haben einfach mehr möglichkeiten und daraus resultieren mehr verfehlungen. meinen erfahrungungen nach dehnen über 20 prozent der biker die stvo deutlich.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Schon geringere Tempolimit-Verstöße als der hier diskutierte sind von mehreren Gerichten als vorsätzlich gewertet worden.Zitat:
Original geschrieben von turboalien
was heißt vorsatz? es ist ein augenblicksversagen und imho nicht mehr.MfG, Tazio1935
und wie wirkte sich dies versicherrungstechnisch aus?
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Lies Dir bitte noch mal durch, was ich geschrieben habe: "In welchem Maße die Haftpflicht bei einem derartigen Tempoverstoß nicht greifen würde, kann ich nicht sagen. Bei Trunkenheitsfahrten kann aber bei grober Fahrlässigkeit die Haftpflicht-Versicherungsleistung reduziert werden." Ist irgendwas falsch an der Aussage?
Hi tazio,
Deine erste Feststellung zu dem Thema hast Du wohl vergessen? Dann will ich Deinem Gedächtnis einmal nachhelfen:
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Noch ein weiterer Aspekt, falls es bei derartigen Tempoüberschreitungen zum Unfall kommt: Der Verursacher genießt keinen Versicherungsschutz. Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, die Versicherung ist damit leistungsfrei. Für Schadenersatz, Schmerzensgeld und sonstiges Folgekosten steht der Verursacher mit seinem eigenen Geld gerade, falls er welches hat. Und zwar, bis entweder alle Forderungen beglichen sind oder der Zahlungspflichtige pleite ist.MfG, Tazio1935
Was Du da geschrieben hast, ist vollumfänglicher Unsinn. Später hast Du Dich der erdrückenden Faktenlage gebeugt und von dieser Ansicht Abstand genommen. Dazu möchte ich Dich ausdrücklich beglückwünschen. Allerdings konntest Du der Versuchung nicht wiederstehen, durch die Einführung der themenfremden Trunkenheitsfahrt den Eindruck zu erwecken, als würden Urteile existieren die Deine Ansicht stützen. Dabei ignorierst Du die Tatsache, daß der Ausschluß von Trunkenheitsfahrten zu den zulässigen Obliegenheiten zählt, Geschwindigkeitsübertretungen aber nicht.
Zitat:
Ob bei einer vierfachen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Grenze von grober Fahrlässigkeit ("wird schon gutgehen"😉 zu bedingtem Vorsatz ("mir egal, ob was passiert"😉 nicht doch überschritten wurde, käme auf die Interpretation eines Gerichtes an. Bei 120 km/h oder 160 km/h würde ich noch grobe Fahrlässigkeit anerkennen, bei 240 km/h und Tempolimit 60 nimmt man einen Unfall billigend in Kauf. Das ist meine Rechtsauffassung.
Ferner ist die Feststellung, ob bedingter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, nicht das Ergebnis einer mathematischen Gleichung, sondern von den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig. Fährt man so schnell, daß ein Unfall zwingendes Resultat sein muß, dann kann in der Tat von Vorsatz gesprochen werden. Auf einer dreispurigen, freien und schnurgeraden Autobahn ist aber selbst bei 400km/h ein Unfall höchst unwarscheinlich. Ist man dort mit 240km/h unterwegs, dann kann wohl kaum der Vorwurf erhoben werden, eine Unfall würde billigend in Kauf genommen.
By, Rella
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Auf einer dreispurigen, freien und schnurgeraden Autobahn ist aber selbst bei 400km/h ein Unfall höchst unwarscheinlich. Ist man dort mit 240km/h unterwegs, dann kann wohl kaum der Vorwurf erhoben werden, eine Unfall würde billigend in Kauf genommen.
Das ist deine Auffassung. Ich bin mir sicher, dass dieser Argumentation nicht einmal dann viele Richter folgen würden, wenn es sich bei Tageslicht ereignet hätte...
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Was Du da geschrieben hast, ist vollumfänglicher Unsinn. Später hast Du Dich der erdrückenden Faktenlage gebeugt und von dieser Ansicht Abstand genommen. Dazu möchte ich Dich ausdrücklich beglückwünschen.
Ich habe im ersten Statement nicht zwischen Haftpflicht einerseits und Kasko- oder Insassenunfallversicherung andererseits differenziert. Bei letztgenannten Schäden besteht kein Versicherungsschutz, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Unfallverursacher hätte für Schadenersatz selbst aufzukommen. Bezüglich der Haftpflicht habe ich mich SELBST noch am selben Nachmittag korrigiert. Dein Einwand zur Regressbegrenzung war berechtigt, weil auf der Seite der Rechtsanwälte Kotz dazu etwas Falsches stand. Was danach noch von Dir kam, darüber solltest Du lieber schweigen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von turboalien
was heißt vorsatz? es ist ein augenblicksversagen und imho nicht mehr.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
meine Rechtsauffassung: 240 Kmh im A3 auf einer auf 60 limitierten Stadtautobahn ist Vorsatz. Die Tatsache innerhalb kürzester Zeit mehrmals auffällig geworden zu sein, Geschwindigkeitsübertretungen, spricht auch für Vorsatz.
Fährt man gelegtenlich zu schnell ist das meist kein Problem, die Kontrolldichte ist gering.
Innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmals abgelichtet zu werden zeugt entweder von maßlosem Pech, oder Unbelehrbarkeit.
Dann nenn es halt "Augenblicksversagen", wer in kurzer Zeit öfter für einen Augenblick versagt, hat auch nichts auf der Straße zu suchen.
Augenblicksversagen, mit 240 auf ner sechziger Strecke. Das hätten viele gerne.😁
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Auf einer dreispurigen, freien und schnurgeraden Autobahn ist aber selbst bei 400km/h ein Unfall höchst unwarscheinlich.
Diese These kannst du sicherlich mit Fakten untermauern. Bin mal gespannt, wie...
Zitat:
Original geschrieben von turboalien
sehe ich anders . der prozentsatz von schwarzen schafen ist bei weitem größer und deshalb prägt es sich ein. biker haben einfach mehr möglichkeiten und daraus resultieren mehr verfehlungen. meinen erfahrungungen nach dehnen über 20 prozent der biker die stvo deutlich.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein, auch hier gibt es schwarze Schafe, selbige prägen sich ein, man starrt hin, und geben Anlass zur Pauschalisierung.
Na da sind wir Biker doch gut. Ich behaupte die Autofahrer machen das zu 70 %.
Es wird nicht mehr lange dauern und aus den 240 km/h wird eine Heldentat. Beim Augenblicksversagen sind wir ja schon. Noch ein paar Verniedlichungen und schon ist ein neuer Hero geboren!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese These kannst du sicherlich mit Fakten untermauern. Bin mal gespannt, wie...Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Auf einer dreispurigen, freien und schnurgeraden Autobahn ist aber selbst bei 400km/h ein Unfall höchst unwarscheinlich.
Was ist an einer
dreispurigen, freien und schnurgeradenAutobahn anders als an einer Rennstrecke? Und warum soll es da zu einem Unfall kommen?
So long
Ghost