Fahranfänger rast mit 240 km/h durch die Stadt

link auf Stern.de
"Ein 20-jähriger Fahranfänger ist in Berlin mit mehr als 240 Stundenkilometern durch eine Tempo-60-Zone gerast. Der junge Mann sei bereits in der Nacht auf Samstag bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn 100 im Stadtteil Moabit aufgefallen und gestoppt worden, teilte die Polizei am Montag mit. ..."

Hallo M-Ter,

Sicher hat der eine oder Andere von diesem Vorfall gehört. Sind euch Fälle bekannt, in denen noch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen wurden? Dier Berliner Polizei schein erst seit 10 Jahren eine Statistik zu führen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Ober halb von 70 km/h drüber gibt es eben keine weiteren Abstufungen.

Mein Schatzi wurde übrigens mal mit 176 km/h drüber erwischt. Nach Abzug der Toleranz wurden bei erlaubten 80 ganze 256 km/h angelastet. Das war aber nicht Stadt, sondern leere Autobahn.

Klasse, damit muss man ja auch noch angeben.... Daumen HOCH!!

418 weitere Antworten
418 Antworten

Mich wundert, daß hier noch keiner die allseits beliebten spielenden Kinder aus der Mottenkiste geholt hat...

So long

Ghost

Es hätte ja ein Ball auf die Straße rollen können,

stellt euch das doch mal vor,

der arme Ball.

😰

@tazio1935

thx fuer die erklærung 😉

Bezahlt aber erstmal die Versicherung den geschædigten und holt es sich dann vom Versicherungsnehmer wieder? Oder kann die Versicherung ,,Nein`` sagen und der Geschædigte hat das Problem? 

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Mich wundert, daß hier noch keiner die allseits beliebten spielenden Kinder aus der Mottenkiste geholt hat...

Diesmal nicht, diesmal kreuzen flüchtende JVA-Insassen die Fahrbahn. Knastgelände liegt unmittelbar an der A 100.

MfG, Tazio1935

Ähnliche Themen

Nunja... wenn die Haftpflichtversicherung einfach so nein sagen könnte, würde sie ja ihren Sinn und Zweck völlig verfehlen. Dieser Sinn besteht ja gerade darin, dass man eben nicht im Regen stehenbleibt, auch wenn der verursachende Unfallgegner grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt und mittellos ist...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


@tazio1935
Oder kann die Versicherung ,,Nein`` sagen und der Geschædigte hat das Problem?

Fälle von der Sorte gibt es. Die Versicherung war dabei die Beklagte. Sohnemann hatte Papis Auto in der Botanik versenkt, viel zu schnell auf kurvenreicher Strecke. Kasko sollte zahlen, Vater hat darauf geklagt, aber: "

Die Beklagte ist nach § 81 VVG leistungsfrei, weil der Sohn des Klägers, der Zeuge T, den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat und dies dem Kläger entgegengehalten werden kann.

" (OLG Köln, 9 U 45/02)

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Nunja... wenn die Haftpflichtversicherung einfach so nein sagen könnte, würde sie ja ihren Sinn und Zweck völlig verfehlen.

Hier nochmal

der Link

, da steht die Haftpflicht gleich vornean.

MfG, Tazio1935

Heisst also, wenn mir Jemand vorsätzlich ins Auto fährt, kann seine Haftpflicht sagen sie zahlt nicht und ich bleibe auf dem Schaden sitzen?

Glaube ich nicht...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Heisst also, wenn mir Jemand vorsätzlich ins Auto fährt, kann seine Haftpflicht sagen sie zahlt nicht und ich bleibe auf dem Schaden sitzen?

Glaube ich nicht...

Ist leider so, falls der Verursacher zahlungsunfähig ist. Vorsatz wäre ja nochmal einen Zacken schlimmer als grobe Fahrlässigkeit, da ist die Versicherung aus dem Schneider. Bitte mit Quelle korrigieren, falls ich mich irre.

In welchem Maße die Haftpflicht bei einem derartigen Tempoverstoß nicht greifen würde, kann ich nicht sagen. Bei Trunkenheitsfahrten kann aber bei grober Fahrlässigkeit die Haftpflicht-Versicherungsleistung reduziert werden. Bei Absicht auf Null.

EDIT um 18.22 Uhr: Leistungsfrei ist die Haftpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht gegenüber dem Geschädigten, s.u.

MfG, Tazio1935

Nö... ist definitiv nicht so... der Geschädigte kriegt seinen Schaden in jedem Fall bezahlt...

Das ist nämlich der einzige Grund, warum in Deutschland überhaupt eine KFZ-Haftpflichtversicherungspflicht besteht. Ohne Haftpflicht kriegst du kein Auto zugelassen, damit kein Geschädigter auf seinen Kosten sitzenbleibt...

Ob sie dabei nur in Vorleistung geht und sich das Geld anschließend wiederholt, ist ne andere Geschichte...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Nö... ist definitiv nicht so... der Geschädigte kriegt seinen Schaden in jedem Fall bezahlt...

Hast Recht, ist in § 115 (

Direktanspruch)

und § 117 des VVG so geregelt. Die Haftpflicht holt sich dann das Geld dann von ihrem Versicherten wieder, falls möglich.

MfG, Tazio1935

Das ist doch sehr beruhigend, oder nicht? 😉

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Mich wundert, daß hier noch keiner die allseits beliebten spielenden Kinder aus der Mottenkiste geholt hat...

Niemand ist so realitätsfremd und wird diese nachts auf einer Autobahn vermuten, auch wenn selbige durch eine Stadt führt.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das ist doch sehr beruhigend, oder nicht? 😉

Ja. Kann man nur hoffen, dass der Unfallverursacher immer bekannt ist oder sich ermitteln lässt.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Mich wundert, daß hier noch keiner die allseits beliebten spielenden Kinder aus der Mottenkiste geholt hat...
Niemand ist so realitätsfremd und wird diese nachts auf einer Autobahn vermuten, auch wenn selbige durch eine Stadt führt.

Wobei...wenn man heutzutage die Verkehrsmeldung hört.... also ich weiß nicht, entweder verkommt ne BAB zur Fußgängerzone oder zum Zoo und Gemischtwarenladen oder die Melden heut jeden Sch... den früher niemand beachtet hätte

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella



Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Wäre das mindeste. Eigentlich gehört so ein Typ in die geschlossene.....

Hi!

Nochmals zur Erinnerung, der "Typ" ist auf einer AUTOBAHN gefahren. Auf weiten Strecken des deutschen Autobahnnetzes sind Geschwindigketen von 240km/h völlig legal und werden täglich realisiert. Das ist deshalb möglich, weil solche Geschwindigkeiten in Abhängigkeit von den Gegebenheiten keine Gefährdung darstellen. Diese Gegebenheiten ändern sich in keiner Weise, wenn der Straßenrand von einem 60km/h Schild geziert wird.

Eine Überschreitung der zHG um 180km/h ist natürlich nicht korrekt, und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die zurecht mit einem Bußgeld geahndet wird. Da daraus aber keine Gefährdung anderer VT resultiert, ist es weder eine Straftat, noch ein Schwerverbrechen. Von daher erscheinen mir die geäußerten Bestrafungsphantasien etwas übertrieben, so als wollte jemand damit seine Alltagsfrustration kompensieren.

Rella

Deine Zeilen hätten eine gewisse Berechtigung auf einer einsamen Insel. Dort ist es in der Tat egal was da am Straßenrand rumsteht.

In einer Großstadt wie Berlin, dicht besiedelt, mitten in der Zivilisation, wo gewisse Regeln für das entspannte und faire Miteinander im Straßenverkehr eingehalten werden sollten, kann man deine Zeilen leider nicht anwenden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen