Fällt auch Übung unter Unnützes Hin- und Herfahren?
Hallo liebes Forum,
ich habe vor einigen Jahren meinen Führerschein gemacht, bin seitdem aber relativ wenig gefahren.
Damit ich wieder fit für den Straßenverkehr werde, wollte ich erstmal einige Runden vorsichtig um den Block drehen. Dann hab ich aber gehört, dass das mehrmalige Wiederbefahren einer Strecke unter Unnützes Hin- und Herfahren fallen könnte.
Kann ich in meinem Fall Probleme bekommen?
Übung an sich ist ja nicht "unnütz".
47 Antworten
Solange man nicht mit einem getunten Wagen mit 120 dezibel im ersten Gang an der Eisdiele 20x hin und zurück fährt, ist alles ok.
Ja, streng genommen ist es verboten, wenn ich aus purer langeweile ohne Sinn und Zweck in meinem Polo TDI einsteige und 50 Km rechtskonform und vorbildlich über die Autobahn in eine andere Stadt hin und wieder zurück fahre.
Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich angehalten werde und eine Strafe wegen unnützes Hin- und Herfahren bekomme, eine glatte 0.
Also nicht einmal 0,000000001%.
Es sei denn man macht eine Selbstanzeige. 😉
PS: Nein, ich fahre nicht unnötig hin und her. Dafür ist mir der Sprit zu teuer und meine Zeit zu schade.
Vor allem muss eine Belästigung anderer hinzukommen. Damit sollte Zielrichtung dieser Norm klar sein: Autoposer eben, wie hier schon genannt.
Alternativ natürlich auch irgendein Gestörter, der minutenlang Runden durch den Kreisverkehr dreht - soll ja auch schon vorgekommen sein.
Alle anderen müssen sich wegen dieser Vorschrift wirklich überhaupt keine Platte machen.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. Oktober 2021 um 00:14:54 Uhr:
Zitat:
@XS750 schrieb am 23. Oktober 2021 um 05:58:34 Uhr:
keine Angst, noch sind wir nicht soweit, dass man nicht mehr ein wenig spazierenfahren dürfte.Doch, genau genommen ist das verboten.
Nein, ist es nicht.
Selbstverständlich darf ich mit meinen älteren Herrschaften durch die Gegend fahren und die Aussicht genießen. Was ich nicht darf ist die Prachtstraße rauf und runter und immer wieder, nur um die Häuser anzuschauen.
Selbst eine Rundstrecke darf ich öfters befahren.
Es ist nicht verboten.
Und da habe ich sogar bei der Polizei nachgefragt. Ging damals um etwas anderes aber gleiche Faktenlage.
Allerdings hatte Bayern in der Hochcoronazeit so ein Verbot. Und trotzdem konnte die Polizei nichts machen. Bin angehalten worden - der Hinweis, dass unser verehrter Herr Ministerpräsident Söder ausdrücklich auch 100km Fahrten zum Sport davon ausgenommen hat - ließ nur ein "Fahrn's weiter" kommen.
Auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ eine Klage dagegen nicht zu mit der Begründung, dass jeder einen Ausnahmetatbestand finden könne 😁 und die Klage dagegen damit hinfällig sei.
Wo ihr immer nur diese fadenscheinigen Erklärungen für Verbote herholt?
Wiki:
"Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden."
Der Knackpunkt ist im Ausdruck "GESCHLOSSENE ORTSCHAFT" zu suchen.
und selbst Gerichte sind sich da nicht einig:
"Im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO hat, sah das Amtsgericht Cochem in der Vorschrift auch eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)"
Der Knackpunkt ist im Ausdruck "GESCHLOSSENE ORTSCHAFT" zu suchen.
"Wer sein Auto spazieren fahren oder in seinem Cabrio das schöne Wetter genießen möchte, sollte einfach die Stadt verlassen und aufs Land fahren.
Denn Paragraf 30 der StVO beschränkt sich lediglich auf das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Das heißt einem Wochenendausflug ins Grüne steht nichts im Weg."
https://www.vox.de/cms/sinnloses-hin-und-herfahren-1097907.html
Ich freue mich schon auf den Polizisten, der mich am Autobahnkreuz anhält, weil ich mich nicht entscheiden kann in welche Richtung ich fahre😁
Der Winter naht... insofern nimmt das Posen vor der Eisdiele ab....
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Zitat:
@munition76 schrieb am 28. Oktober 2021 um 00:42:51 Uhr:
Ja, streng genommen ist es verboten, wenn ich aus purer langeweile ...
Also zum Zwecke der körperlichen Erholung bei zeitgleich erfolgender mentaler Erleuchtung?
Zitat:
@bimota schrieb am 28. Oktober 2021 um 08:50:10 Uhr:
Wo ihr immer nur diese fadenscheinigen Erklärungen für Verbote herholt?
Durch nicht persönliche Zurkenntnisnahme des gesetzten Rechts?
Ist das gleiche, wie damals, wo es um die 6V, 3W für die Fahrradbleuchtung ging; es musste der Wirtschaft regelrecht "eingebläut" werden, daß dieses lediglich eine Mindestvorgabe darstellt.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 28. Oktober 2021 um 18:31:25 Uhr:
Also zum Zwecke der körperlichen Erholung bei zeitgleich erfolgender mentaler Erleuchtung?Zitat:
@munition76 schrieb am 28. Oktober 2021 um 00:42:51 Uhr:
Ja, streng genommen ist es verboten, wenn ich aus purer langeweile ...
Warum hast du: „ohne Sinn und Zweck“ abgekürzt?
Wenn Zitat, dann richtig.
Aber verstehe, dann wäre dein Beitrag überflüssig.
Ich war mal von der Bundeswehr aus für ein paar Wochen in einem sprichwörtlichen Kuhdorf ... da gab es im Dorfkern eine Kreuzung, wo auch ein Cafe war. Dort ist mir das erste mal aufgefallen das es Leute gibt die aus lange Weile im Kreis fahren ... Dorfjugend .... Kreuzung von links nach rechts, nord nach süd, abbiegen, so ging es über meine ganze Verweildauer immer die gleichen Autos/Fahrer ...
Sowas fällt in Ballungszentren kaum auf, außer ein wirklich auffalendes Auto fährt immer die gleiche Straße auf und ab ...
Ich empfehle sich ruhige Zeiten zu suchen ... da kann google maps helfen, wenn nicht alles rot (Stau) ist und dann einfach mal in eine Richtung los fahren und wenn man denkt es reicht sucht man sich einen anderen Weg zurück ...Immer im gleichen Block bringt kaum was, da kennt man alles ...
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 28. Oktober 2021 um 18:37:13 Uhr:
Durch nicht persönliche Zurkenntnisnahme des gesetzten Rechts?Zitat:
@bimota schrieb am 28. Oktober 2021 um 08:50:10 Uhr:
Wo ihr immer nur diese fadenscheinigen Erklärungen für Verbote herholt?
...
Es ist aber nicht "Recht"!
Es ist erlaubt - siehe oben.
Zitat:
@munition76 schrieb am 28. Oktober 2021 um 18:49:45 Uhr:
Warum hast du: „ohne Sinn und Zweck“ abgekürzt?
Weil es für mich nicht zu vermuten war, daß man sich "körperlich erholt", wenn man Auto fährt.
Zitat:
@bimota schrieb am 28. Oktober 2021 um 19:38:03 Uhr:
Es ist aber nicht "Recht"!
Es ist erlaubt - siehe oben.
Wenn etwas erlaubt ist, ist es genauso "Recht", als wenn es verboten wäre, sofern beides "gesetzlich bestimmt" ist.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2021 um 07:12:34 Uhr:
Wenn etwas erlaubt ist, ist es genauso "Recht", als wenn es verboten wäre, sofern beides "gesetzlich bestimmt" ist.Zitat:
@bimota schrieb am 28. Oktober 2021 um 19:38:03 Uhr:
Es ist aber nicht "Recht"!
Es ist erlaubt - siehe oben.
😁😁😁
Entschuldigung- ich vergaß - wir sind bei motor-talk 😁
Aus einer einfachen Frage "darf man üben" werden dann über Klugscheißer, die keine Belege anführen, seitenweise off-topics geführt 😛
Sag doch einfach und belege: Darf er außerhalb von Ortschaften üben? Darf er spazierenfahren?
Zitat:
@bimota schrieb am 29. Oktober 2021 um 07:55:29 Uhr:
Darf er außerhalb von Ortschaften üben?
Das führt doch zur erweiterten Gegenfrage, ob es zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr nützlich und sinnvoll ist, sein Fahrzeug und die Regeln des Straßenverkehrs außerhalb der vorgegebenen Fahrschulzeiten eigenverantwortlich durch eigenes Üben innerorts oder außerorts kennenzulernen und dem Grad der Perfektion der bereits am Straßenverkehr Teilnehmenden anzunähern?
Kann diese Frage grundsätzlich bejaht werden, was vernunftbegabte Menschen sicherlich tun werden, so stellt sich doch nur noch die Frage, ob eine etwaige Belästigung unbeteiligter Menschen innerorts oder außerorts geringer ist?
Schließt man "innerorts" aus, muß man "außerorts" wohl akzeptieren?
Hallo, bimota,
Zitat:
@bimota schrieb am 28. Oktober 2021 um 08:50:10 Uhr:
Ich freue mich schon auf den Polizisten, der mich am Autobahnkreuz anhält, weil ich mich nicht entscheiden kann in welche Richtung ich fahre😁
je nachdem,
wieDu da am Autobahnkreuz herum fährst, kann es doch mal sein, dass man Dich anhält. 😎😎😎
Viele Grüße,
Uhu110
Ich sehe in meiner täglichen Pendelfahrt von/zur Arbeit genauso unnützes Hin- und Herfahren, besonders das HIN.