Fällt auch Übung unter Unnützes Hin- und Herfahren?
Hallo liebes Forum,
ich habe vor einigen Jahren meinen Führerschein gemacht, bin seitdem aber relativ wenig gefahren.
Damit ich wieder fit für den Straßenverkehr werde, wollte ich erstmal einige Runden vorsichtig um den Block drehen. Dann hab ich aber gehört, dass das mehrmalige Wiederbefahren einer Strecke unter Unnützes Hin- und Herfahren fallen könnte.
Kann ich in meinem Fall Probleme bekommen?
Übung an sich ist ja nicht "unnütz".
47 Antworten
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2021 um 20:01:21 Uhr:
Das führt doch zur erweiterten Gegenfrage, ob es zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr nützlich und sinnvoll ist, sein Fahrzeug und die Regeln des Straßenverkehrs außerhalb der vorgegebenen Fahrschulzeiten eigenverantwortlich durch eigenes Üben innerorts oder außerorts kennenzulernen und dem Grad der Perfektion der bereits am Straßenverkehr Teilnehmenden anzunähern?Zitat:
@bimota schrieb am 29. Oktober 2021 um 07:55:29 Uhr:
Darf er außerhalb von Ortschaften üben?Kann diese Frage grundsätzlich bejaht werden, was vernunftbegabte Menschen sicherlich tun werden, so stellt sich doch nur noch die Frage, ob eine etwaige Belästigung unbeteiligter Menschen innerorts oder außerorts geringer ist?
Schließt man "innerorts" aus, muß man "außerorts" wohl akzeptieren?
Bla bla bla.
Darf er nun oder darf er nicht?
Nichts anderes war gefragt.
Das war die Frage - aber manche Menschen müssen einfach schwafeln - eine Frage direkt zu beantworten ist wohl für manche unmöglich.😕
Manche können's einfach nicht sein lassen.😠
Wenn du eine Strecke wirklich rauf und runter fährst und sich Anwohner beschwere, dann wirst du deine Fahrerei wohl nicht rechtfertigen können.
Ansonsten sind Übung, Testfahrt wg Technik oder eben ein Ausflug berechtigte Gründe.
Nur da gibts eben kein Grund die gleiche Straße 20 mal rauf und runter zu fahren.
Zitat:
@bimota schrieb am 30. Oktober 2021 um 07:59:52 Uhr:
Darf er nun oder darf er nicht?
Stelle die Frage vor Gericht oder dem zuständigen Gesetzgeber.