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Fällt auch Übung unter Unnützes Hin- und Herfahren?

Hallo liebes Forum,
ich habe vor einigen Jahren meinen Führerschein gemacht, bin seitdem aber relativ wenig gefahren.
Damit ich wieder fit für den Straßenverkehr werde, wollte ich erstmal einige Runden vorsichtig um den Block drehen. Dann hab ich aber gehört, dass das mehrmalige Wiederbefahren einer Strecke unter Unnützes Hin- und Herfahren fallen könnte.
Kann ich in meinem Fall Probleme bekommen?
Übung an sich ist ja nicht "unnütz".

47 Antworten

Hatte nicht gedacht, dass ich so schnell viele Antworten und Tips bekomme.
Ist ein super nettes Forum hier.
Dann geht es wohl morgen an den Steuer.
Vielen Dank an alle!

Sonntag ist ein guter Tag zum Üben. Kein Berufsverkehr, allgemein weniger los.

Wenn du zeitig morgens fährst, ist der Verkehr am geringsten bis nicht vorhanden.

Viel Spaß.

Ja, ein guter Tipp von der fehlzündung. Ganz früh ist gut. Dann drehe ich mich noch drei mal im Bett um und bin noch nicht auf der Straße. Sicher ist sicher 😎

Scherz beseite.Wünsche viel Erfolg und allseits sicherere Fahrt 🙂

Kleine Tip, Gewerbegebiet Abends unter der Woche, da ist meist ruhe auch was "Tuner" angeht.
Achte nur drauf, das du das nicht in einer Straße machst, wo LKW fahrer versuchen zu schlafen.

Hab da auch den ersten Tag nach bestandener Prüfung etwas geübt.
Solange du nicht von irgend ner Schulterglatze angehalten wirst die dich überhaubt sowas fragt, haben die meisten Polizisten auch verständnis dafür wenn du den deine Sitution schilderst bzw. sag einfach das du dich verfahren hast etc. dir fällt schon was ein. 😉

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Ich fahre seit fast 25 Jahren Auto, bin in dieser Zeit max. 5 mal (eher sogar seltener) von der Polizei angehalten worden und musste noch nie erklären, warum ich fahre, oder wohin ich fahren will.
Doch eine Ausnahme gibt es schon. Wegen Coronabeschränkungen musste ich einmal bei einem Grenzübertritt meine Destination (in Form einer Unterkunftsbuchung) nachweisen.

@TE:
Fahre Deine Übungsfahrten wo und wann immer Du willst und kaufe Dir einen Lottoschein. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du im Lotto einen 6er machst ist höher, als dass Du wegen Deiner Übungsfahrten Probleme mit der Rennleitung bekommst.

Zitat:

@munition76 schrieb am 23. Oktober 2021 um 15:18:41 Uhr:


Ich werde ohnehin nur sehr selten angehalten. Grob einmal pro 100.000 Km.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich jemals von der Polizei intensiv befragt wurde, welchen Sinn die Fahrt gerade hat.

Ich werde ab und zu befragt, wo ich herkomme und hinfahre. Dabe geht es um "vergehen", wo ich als urtsunkundige über meinen Fehler informiert werde, und ortskundige ein Verwarngeld zahlen müssen.

Das letzte mal habe ich beim links abiegen in Köln Portz eine ununterbrochene Linie überfahren, als ich von der Tankstelle zurück zur A59 wollte. Als ich sagte, das ich auf dem Weg von Kaiserslautern nach Duisburg bin haben die kurz doof geguckt, und gesagt, dass unter der Schneedecke halt die ununterbrochene Linie ist... Was mich wundert ist, dass die Polizei kontrolliert (wartete die ganze Zeit im dunkeln in der Seitenstraße gegenüber), obwohl sie wissen, dass die Linie nicht zu sehen ist... 😕😕😕

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Oktober 2021 um 16:59:25 Uhr:


An den TE: Fahrten, die dazu dienen, sich im Straßenverkehr sicherer zu fühlen, kann man vom Umweltgedanken zwar schon als unnötig bezeichnen, verboten sind sie aber nicht und deshalb steht es jedem frei, diese zu unternehmen.

Wenn es danach geht, wären zusätzliche Fahrstunden in einer Fahrschule ebenfalls unnütz. Ich finde, dass Fahrten zum üben nie verkehrt sind.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Oktober 2021 um 01:42:19 Uhr:


Wenn es [nach dem Umweltgedanken] geht, wären zusätzliche Fahrstunden in einer Fahrschule ebenfalls unnütz. Ich finde, dass Fahrten zum üben nie verkehrt sind.

So ist's! Sicherheit hat Priorität, - nicht etwa irgendein diffuser Gedanke an die Umwelt. Mich persönlich hat im Zusammenhang mit Straßenverkehr noch nie ein CO2-Rechner interessiert.

Fürwahr eine Binsenweisheit: Sicherheit & Routine wachsen gerade zu Beginn des Autofahrerlebens mit der Anzahl gefahrener Kilometer.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. Oktober 2021 um 22:15:20 Uhr:


Sonntag ist ein guter Tag zum Üben. Kein Berufsverkehr, allgemein weniger los.

War genau heute NICHT zutreffende ... da hat jemand ie Sonne hochgezogen und alle sind in den Hobel gesprungen ... ob alle ein Ziel angesteuert haben (bei dem sie auch ausgestiegen sind) ... weiß ich natürlich nicht ... aber Parkplatzsuche war schon schwierig.

Klar, bei schönem Wetter ist es natürlich rund um die beliebten Ausflugsziele voller als an Werktagen.

Als ich heut morgen um 9:30 losgefahren bin, war kaum ein Auto unterwegs. Nachmittags bei viel Sonne dann viele Fahrräder und Spaziergänger.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. Oktober 2021 um 13:50:46 Uhr:



Zitat:

@XS750 schrieb am 23. Oktober 2021 um 05:58:34 Uhr:


keine Angst, noch sind wir nicht soweit, dass man nicht mehr ein wenig spazierenfahren dürfte.

Das ist falsch. Zu jeder Fahrt gehört ein Ziel!

.....

Es muss aber nicht ein Ort als Ziel sein, es kann als Ziel auch gelten: Übungs-, Probe-, Test- und Standschadenvermeidungs-
fahrten (und einiges mehr).

Wo ist festgelegt, dass man nicht bloß zum Spaß autofahren darf?
Dass man nur mit einem bestimmten Ziel fahren darf ist mir neu.

Unnützes Hin- und Herfahren heißt es im Gesetzestext. Von einem Ziel ist da nicht die Rede. Wäre ohnehin nicht nachprüfbar.

Ich glaube, diese Vorschrift wurde mal erlassen, damit man rechtlich was gegen die immer mehr werdenden Boulevard-Cruiser in der Hand hatte. Und auch da geht es wohl eher um das auffällig langsame Fahren mit zwischendrin aufheulendem Motor um Aufmerksamkeit zu bekommen. Wenn man in normalem Tempo und unauffällig den Boulevard entlangfährt, wird auch niemand daran Anstoß nehmen.

Zitat:

@pk79 schrieb am 27. Oktober 2021 um 21:31:19 Uhr:


Wo ist festgelegt, dass man nicht bloß zum Spaß autofahren darf?
Dass man nur mit einem bestimmten Ziel fahren darf ist mir neu.

Siehe StVO (D), §30, Absatz 1, Satz 3:

Zitat:

§ 30 - Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
... Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Hat dir das dein Fahrlehrer nicht erzählt??

In der Schweiz gibt es eine ähnliche Regelung.

Dass unnnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt ist, bedeutet aber nicht, dass man nicht ohne Ziel autofahren darf - egal was der Fahrlehrer erzählt, oder wie er diese Regel interpretiert 😉

Zitat:

@XS750 schrieb am 23. Oktober 2021 um 05:58:34 Uhr:


keine Angst, noch sind wir nicht soweit, dass man nicht mehr ein wenig spazierenfahren dürfte.

Doch, genau genommen ist das verboten.

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