F250 Steuerbescheid
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.
7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.
Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!
Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.
Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.
Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.
Widerspruch wurde eingelegt.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?
Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.
84 Antworten
Die Nutzlast hat dabei noch nie ´ne Rolle gespielt. Wichtig ist: LKW offener Kasten und Laderaum größer als Fahrgastraum.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 11. Dezember 2017 um 16:32:22 Uhr:
Kommt drauf an, in welchen Belangen. Sonntagsfahrverbot z.B. nein.
Er ist Teil meines Wohnmobilgespanns. Dazu gehört noch ein 8m langer Wohnauflieger. Die Frage, ob ich mit dem Gespann auch Sonntags fahren darf, kann mir irgendwie keiner genau beantworten. 🙁
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Achso. Jetzt wo du's sagst, da wurde tatsächlich letzt der §30 StVO geändert - SEHR positiv geändert! Es geschehen doch noch Wunder in DE:
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
(3)!
Und hier die Änderung:
http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm
So auf etwa 1/3 Höhe der Seite ist der Beitrag / sind die Änderungen zu §30.
D.h. du darfst!
Mal ne blöde Frage.
Freund von mir Fährt nen 1500er Ram als quadcab.
Der wurde ziemlich schnell auf einen neuen Pickupschlüssel (gibts seit ~1,5-2jahren kennt nur keine sau) für vergünstigte KFZ Steuer zugelassen.
Teurer als LKW aber billiger als Womo o.Ä. (immerhin etwas haben wir den hässlichen mini EU Pickuple's ala Mähzähdäs und VW zu verdanken 😉)
Meine Info ist der Zoll "beamte" dürfte da relative Narrenfreiheit haben was die Besteuerung als LKW angeht.
Oder anders herum man kommt meistens zu seinem Ziel ist aber mit viel Arbeit und wegstrecke verbunden.
Bekannter hatte mit nem F350 mit dem >8L V8 Diesel ähnliche Probleme bei der Steuer.
Es ging jahre gut und auf ein mal ein Steuerbescheid wo man sich nen Auto von kaufen könnte 😉
Dann frag Deinen Kumpel und veröffentliche hier mal, was das genau sein soll mit dem Pickupschlüssel. Da wären einige hier sicher sehr gespannt.
hast du evtl die abmessungen vom zoll? habe gleiches problem ausser dass zoll nur die abmessungen und photo von mir benoetigt, habe nichts im web gefunden und kanns nicht selber messen da ich im moment om ausland bin...
danke und gruss
Zitat:
@kellypit schrieb am 17. Dezember 2017 um 12:16:40 Uhr:
Dann frag Deinen Kumpel und veröffentliche hier mal, was das genau sein soll mit dem Pickupschlüssel. Da wären einige hier sicher sehr gespannt.
Habe es nun raus bekommen. Sorry hat etwas länger gedauert.
Das war vor ~1,5 Jahren möglich.
Inzwischen wohl nicht mehr da es nun nur noch für offizielle EU Pickups zulässig ist.
Es gibt bei uns im Landkreis Gera (Thüringen) seit ein paar Wochen eine neue Zulassung für Pickup‘s!
Ich kann nicht genau sagen, wie sie sich nennt. Irgendwas wie „leichtes Fahrzeug zur Cargobeförderung/ Pickup“ oder so hieß das.
Ein Bekannter zahlt nun für seinen Silverado anstatt 480€ jetzt nur noch 180€ und darf alle Sitze drin lassen. Fragt mal bei eurer Zulassungsstelle nach!
@miklo73 ich kann mal gucken was ich da hab.
Aber vermutlich wirst du um die zollrechtliche Vermessung wohl nicht rumkommen, oder? Hast du den selben Truck?
hab n '93 f250 super cab, laut zollamt brauch ich ihn nicht vorführen wenn ich die abmessung der kabine un ladeflaeche und ein foto schicke...
Zitat:
@Michl 1987 schrieb am 12. März 2018 um 12:37:56 Uhr:
Es gibt bei uns im Landkreis Gera (Thüringen) seit ein paar Wochen eine neue Zulassung für Pickup‘s!
Ich kann nicht genau sagen, wie sie sich nennt. Irgendwas wie „leichtes Fahrzeug zur Cargobeförderung/ Pickup“ oder so hieß das.
Ein Bekannter zahlt nun für seinen Silverado anstatt 480€ jetzt nur noch 180€ und darf alle Sitze drin lassen. Fragt mal bei eurer Zulassungsstelle nach!
Ich vermute das ist dass selbe wie ich meinte.
Das Problem ist zumindest hier bei uns wurde das ziemlich ne Zeit lang eingetragen/umgeschlüsselt aber dann sind die Beamten wohl geschult worden und das darf nicht auf ausländische Fahrzeuge bzw. Importe angewendet werden.
Wohl nur für den VW Anorack 😉 und den hässlichen micra Benz 😉 und andere offiziell vertriebene Pickups zu stärkung des deutschen/EU Arbeiters.... *gähn*
unterm Strich bleibt nur die LKW Zulassung aktuell meines wissens übrig.
Leider ist das wohl auch immer Zöllnerabhängig. (sind ja aber auch nur Menschen und sollte man mit Gefühl zum Ziel kommen)...
@miklo73
Du solltest aber peinlich genau messen und keine flunkereien machen da jederzeit nachkontrolliert werden kann und wenn du dann ein Fehler gemacht hast werden alle Jahre nachbelastet!
Lieber offiziell messen lassen und so auf der vermeintlich sicheren Seite stehen.
Egal wie aktuell besteuert wird kann der Zoll es sofort ändern und du merkst es erst durch einen neuen Bescheid den du dann auch erst mal zahlen musst (Auch wenn Einspruch eingehoben wird) da Fahrzeug sonst unter umständen stillgelegt wird.
auch eine aktuell eingetragene LKW Zulassung ist nicht Automatisch für immer gültig die kann ganz einfach wieder entzogen werden. (und auch neu vergeben werden)...
Wir leben hier in einem Land wo es mal so und mal so gemacht wird.
Man kann nur versuchen ruhig und gelassen auf die Leute zu zu gehen und Vergleiche zu bringen.
Das ist wie mit den Kennzeichen.
Ich brüchte ein kurzes Kennzeichen bekomme aber keine engschrift erteilt weshalb ich mir jetzt irgendwo am Fahrzeug ein monster Kennzeichen schrauben muss.
Leider interessiert es die Beamten auch nicht wenn Sie einem Golf7 ! ein XX- X-XX Kennzeichen in Engschrift gewährt haben (der es überhaupt nicht brüchte)..
Streng nach dem Motto unwissen schützt vor Strafe nicht.
Deshalb lieber Kopf unten halten und versuchen mit den Leuten zu reden.