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Chevy Van -> Meine Klage gegen das Finanzamt und den Steuerbescheid

Themenstarteram 30. März 2007 um 8:09

Hallo liebe Van-Gemeinde !

Auch ich habe vor cirka 2 Monaten den neuen KFZ-Steuerbescheid vom wohlgelobten Finanzamt erhalten.

Darin werde ich aufgefordert 5.202,14 EURO nachträglich zu bezahlen.

Ich fahre 2 Vans (85er 5,0 GMC Hightop und 89er 5,7 G20 Hightop) die beide als So.-Kfz. Büro- und Konferenzfahrzeug zugelassen sind (mit 7 Sitzplätze, Aktenablage, Tisch...)

Es ist schon eine Frechheit und Arroganz der Politik die Steuer rückwirkend um ca. 800% auf einen Schlag anzuheben und solche Beträge dann auch noch nachzufordern. Meiner Auffasung ist dies Verfassungswidrig, denn woher soll ich vorher wissen was nachher per Gesetz beschlossen wird? Somit hatte ich überhaupt keine Möglichkeit im Voraus Maßnahmen zu ergreifen, damit das Fahrzeug dann rückwirkend steuerlich gleich behandelt wird.

Insbesonders werden hiermit die Normalverdiener unter uns hart getroffen und wie ich beim surfen gelesen habe, manche Ihre Fahrzeuge abgemeldet haben. Somit verschwinden immer mehr Vans von der Bildfläche - was ich sehr schade finde!

Ich selber lasse mir diesen Quatsch aus dem Bundestag und Bundesrat nicht gefallen und fechte mich jetzt durch alle Instanzen. Ich werde per Verteilerpost zusätzlich jeden einzelnen Abgeordneten in Berlin anschreiben und mich für diesen Wirrwarr und Quatsch, den wir jetzt alle am Hals haben, herzlichst bedanken.

Bei mir hat das Finanzamt auch das Fahrzeug vor Ort begutachtet mit dem ersten Ergebnis: Ich müsste z. B. eine Trennwand einbauen.... Das beste: 2 Stunden später bekam ich einen Anruf vom Finanzamt, das die Trennwand nun doch nicht eingebaut werden muss... Da sieht man mal das viele Beamte mit dem neuen KFZ-Steuergesetz völlig überfordert sind. Daher auch die unterschiedlichen Ergebnisse der einzelnen Finanzämter.

Nun zum eigentlichen Problem:

*********************************************

Um dagegen vorzugehen wäre es sehr hilfreich wenn ich geänderte KFZ-Steuerbescheide (von Hubraumversteuerung auf Nutzfahrzeug oder So.KFZ-Bürofzg) als Kopie in Händen halten würde.

Daher meine bitte an all die mutigen Van Fahrer die es schon geschafft haben beim Finanzamt wieder den alten Steuersatz zu zahlen:

Könntet ihr eine Kopie Eures Steuerbescheid zu senden (natürlich mit geschwärtztem Namen und Kennzeichen). Damit ist es für mich leichter die Klage gegen diesen Steuer-Unsinn einzureichen.

Ebenso würde mich dazu interessieren wie das Finanzamt bei Euch den Van begutachtet hat. (z. B: waren bei der Begutachtung noch alle 7 Sitzplätze vorhanden oder mussten Sitzplätze herausgenommen, Sitzverankerungen verschweißt werden oder haben z. B: nur Fotos ausgereicht ohne am Finanzamt Vorzufahren).

Kontaktdaten auf Wunsch des Nutzers entfernt

Dynamix
MT-Moderation

PS:

Ich werde den weiteren Verlauf des Streitverfahrens hier posten.

Sofern es mir gelingt diese Steuerfestsetzung rückgängig zu machen (nötigensfalls mit Klage vor dem Finanzgericht oder des Bundesgerichtshof) werde ich das Urteil und meinen neuen Steuerbescheid dann veröffentlichen, damit jeder Van Fahrer auf dieses Urteil mit Aktenzeichen und den neuen amtlichen Steuerbescheid zurück greifen kann.

Lasst Euch nicht unterkriegen !

Gruss,

Euer

V8-Bernie aus Franken

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17 Antworten
am 30. März 2007 um 8:16

Sehr gut dass endlich mal Leute dagegen vorgehen.

Ich bin froh, dass auch mal jemand was tut!

Ist ja eine Frechheit, was man sich hier gefallen lassen muss.

Ich bewunder euch für euren Tatendrang und Enthusiasmus wirklich. Dennoch sollte ernsthaft überlegt werden welche realistischen Chancen eine derartige Klage hätte. Mit der Initiative Pro Allrad, sind and dieser Thematik auch ausgewiesene Anwälte für Steuerrecht baden gegangen und die Vergangenheit zeigte, das keine einzige Klage gegen rückwirkende Steuerbescheide Erfolg hatte. Ich will mich hier wirklich nicht auf die Seite der Steuerbüttel stellen, aber die Aussichten dürften schlechter als schlecht sein.

Erstens, sind die entsprechenden Steuerbescheide (meist seit 05/05) in den entsprechenden Punkten VORLÄUFIG ergangen. Jedem aufmerksamen Betrachter hätte damals schon klar sein müßen das dort was am köcheln ist.

Zweitens, hätte man wirklich schon auf dem Mond auf Montage sein müßen , oder im Koma liegen das man von den Plänen zur Änderung der KFZ Steuer nichts mitbekommt.

Drittens, ist ebenfalls hinlänglich bekannt das die verkehrsrechtliche Einstufung eines KFZ nicht bindend für die steuerliche Einstufung ist. Daher auch das heillose Chaos bei den FA, die es regional alles immer etwas unterschiedlich handhaben.

Man könnte endlos weiter aufzählen. Und ob wir das als gerecht oder nicht empfinden stört in der Politik niemanden. Umso wichtiger ist es, im VORFELD solcher geplanten Änderungen tätig zu werden. Was jetzt als Gesetz zementiert ist kannst du nicht mehr ändern.

Trotzdem wünsche ich euch viel Erfolg mit eurer Klage!

am 9. April 2007 um 20:12

5200 euro ist heftig...wie wird der Betrag genau ausgerechnet?

am 10. April 2007 um 7:54

Hi,

ein Bekanter von mir hatte das selbe Prob, erstmal Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dann kam ein Brief vom Amt, in dem die Richtlinien von einem SoKfz Büromobil aufgeführt waren und die Aufforderung in der nächsten Zeit beim Finazamt vorzufahren. Heute morgen war er dort. Kurz Bescheid gesagt Beamter raus mit aufm Hof kurz ein Auge auf den Innenraum geworfen und gut wars. Zitat, alles klar Fahrzeug entspricht den Richtlinien im Laufe der nächsten Woche gibts nen neuen "alten billigen" Steuerbescheid. Ich finde es auch gut dass jemand sich wehrt doch gehe ich mal davon aus dass die Klage keinen Erfolg hat siehe ProAllrad.

Ach ja es handelte sich um ein BAYRISCHES FINANZAMT, ihr wisst schon das Bundesland in dem alles nochmal extra kontrolliert wird. lol

Gruß Monsterdriver

Wir reden hier über 5200 € !

Ich glaube kaum das die meisten hier das als Peanuts ansehen, da sie wie ich dafür arbeiten müssen - daher sehe ich das als ganz natürlich an dagegen vorzugehen !

Hätte ich was bekommen hätte ich es nicht anders gemacht.

Moin,

was ist denn nun eigentlich daraus geworden?

Kann man die Richtlinien für ein Bürofahrzeug irgendwo nachlesen?

Gruss Michael

am 14. Juni 2007 um 6:11

Habe auch einen Van G20, Bj 90, für den ich im Februar diesen Horrorbescheid bekam.

Das Finanzamt München hat zu diesem Thema als einziges ein wirklich ausführliches Anforderungsprofil zur steuerrechtlichen Anerkennung als Büromobil ins Web gestellt. Dieses habe ich mir ausgedruckt und bin mit meinem Van ( in Land Brandenburg!!! ) zum zuständigen FA. Insgesamt vier Damen vom Amt, die sich mit diesem Thema bislang auch nicht auseinandersetzen mußten, haben mit meinem Einspruch und dem Anforderungsprofil in der Hand mein Fz in Augenschein genommen und dabei eindeutig festgestellt, daß es sich um ein Bürofahrzeug handelt.

Zum Glück nutzt meine Frau das Fz auch für ihr Gewerbe und die ensprechenden Umbauten waren eh drin ( nur noch 4 Sitzplätze von immer noch 7 eingetragenen, wobei die zweite Reihe sogar nach LKW-Richtlinie weit genug vorn wäre; mit Schrank, Sitzbank - zum gegenübersitzen am Tisch etc., Halterungen für Büromaterial... )

Ich denke mal, die FA wurden selber überrascht. Do Abend Rundschreiben vom Bundesfinanzmysterium, Mo mußten die Bescheide raus.

Denen geht es wirklich ( zumindest bei uns ) darum, daß nur Bürofahrzeuge als Bürofahrzeuge anerkannt werden, jeder darf vorführen ( ok, sicher wäre umgekehrte Reihenfolge besser - erst zur Begutachtung vorladen, dann Steuerbescheid evtl. ändern... )

Die große Sauerei aus meiner Sicht ist ja, daß die meisten von uns ja nen Kat drunter haben, der aber durch die Auflastung über 2,8 t bei der Zulassung nicht berücksichtig wurde und die Schlüsselnummer 00 zur Folge hatte.

Im übrigen - in meinen alten Steuerbescheiden stand nie etwas von vorläufig oder so. Zum Glück brauchte ich bei uns nicht auf dieses Argument zurückgreifen.

Ein solcher Passus hätte mich sicher schon vor zwei Jahren angehalten, den Kat auf E2 umtragen zu lassen...

Im übrigen - Lösungswege MIT dem FA zu finden ist sicher die streßsparendere und meist erfolgversprechendere Version, als die Leute, die sich mit der Materie zumeist nicht so gut auskennen ( auskannten ) und nur Weisungen des Bundesfinanzministeriums ausführen dürfen, übel anzumachen. Wie es in den Wald ...

am 14. Juni 2007 um 7:15

es gibt vielleicht doch eine möglichkeit die autos auf euro-1 umzuschlüsseln

Hallo,

die hier genannten 5002,-- € beziehen sich doch wohl auf die 2 genannten Vans. Wenn dem so ist, dann sprechen wir "nur" von 2.501,-- € pro Fahrzeug, was natürlich immer noch eine ganze Menge darstellt. Ich denke, daß es sich auch noch um Vans handelt, die noch nicht einmal EURO-Norm I aufweisen.

Im "vanforum.net" wurde bereits das ganze letzte Jahr darüber geschrieben, wie auch in etlichen anderen Foren. Einige der Mitglieder hatten bereits in der Sommerzeit die EURO I - Bestätigung von Opel-Deutschland in den Händen. Danach sah die Berechnung auch schon ganz anders aus.

Ich denke hier kann man schon den Vorwurf machen: wahrscheinlich einfach nicht rechtzeitig 'drum gekümmert, und das ganze schleifen gelassen.

Ich hatte im letzten Jahr noch einen G20 aus '95, der dann auch nur EURO I bekommen hat. Also EURO II ohne nachgerüsteten KLR wird wohl ganz selten sein (ev. bei den Fahrzeugen aus Kanada).

Bei diesem so lange schon im Raume stehendem brisanten Thema war es einfach notwendig, sich entsprechend früher zu kümmern.

Grüße Michael

Hi!

Da ich mich in der letzten Zeit mit dem Gedanken beschäftigt habe mir nen Roadmaster oder nen G20 zuzulegen habe ich mit mehreren Van Händlern gesprochen. Von allen habe ich unterschiedliche Aussagen gehört, wie die Fzg steuerlich zu bewertet werden.

Angefangen bei SO-KFZ Zulassung über Womo-Zulassung bis hin zu Euro 2 bzw. Euro 3 Zulassung!!

Welcher Aussage man jetzt glauben schenken soll kann ich nicht beurteilen.

Gruß

Michael

am 16. Juli 2007 um 15:32

Hallo,kann mir mal irgendjemand diese broschüre mit den vorraussetzungen für Büro schicken oder nen link geben?

Wäre wichtig,danke!

Moin,

fragt lieber bei EUREM zuständigen Finanzamt nach, denn die berechnen die Steuer.

Gruss Michael

am 16. Juli 2007 um 20:47

Leichter gesagt als getan,hier in berlin sind die lahmarschig.

#habe vor 2 monaten nen einspruch geschickt. nix passiert. Dann hörte ich das die ca 1150 einsprüche bekommen haben LOOOL

Nun habe ich einfach einen vollstreckungsbescheid bekommen,obwohl die mir gesagt hatten ich kann das ding wieder als büro kfz umschreiben.

Aber weder tüv noch dekra wissen hier in berlin,was genau die vorraussetzungen sind. Arme hauptstadt.

Seit wann darf eigentlich ein finazbeamter entscheiden,was in welche klasse gehört? macht das nicht der tüv?

am 16. Juli 2007 um 21:44

Hi..

 

meines Wissens kann das jeweilige Finanzamt, unbeschadet der Eintragung im Brief oder Schein (LKW etc.), die Besteuerung festlegen.

Es gibt da einige Gerichtsentscheidungen, die das bestätigen. Also sollte man sich nicht auf diese Eintragungen verlassen und ggf. VOR EINEM KAUF erst beim örtlichen Finzanamt nachfragen. Änderung der bisherigen Verfahrensweise seit 2006 (?).

 

 

Gruss

Lady

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