F250 Steuerbescheid
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.
7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.
Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!
Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.
Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.
Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.
Widerspruch wurde eingelegt.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?
Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.
84 Antworten
Ja @mz4, die neue Vorschrift kam wohl auf Grund einer Klage von Nissan, weil die kaum noch Pickup‘s bei uns verkauft haben, aufgrund der dämlichen Regelung.
Mein Bekannter hat bei seinem Silverado allerdings ohne Probleme die Umschreibung in den Papieren von der Dekra bekommen und die Zulassungsstelle hat dies auch so akzeptiert. Statt PKW ist dies nun offiziell ein Pickup und dieser wird auch so versteuert.
Das ist korrekt hat mein Bekannter ja auch so eingetragen bekommen. (aber schon seit ~1,5 jahren)
Wie gesagt dass dies so eingetragen wird ist halt nicht garantiert und hängt wohl vom Schulungsstand des "Prüfers" ab.
Hier im Stuttgarter raum wird es wohl schwer das noch Eingetragen zu bekommen.
Zitat:
@mz4 schrieb am 13. März 2018 um 10:54:24 Uhr:
Zitat:
@Michl 1987 [url=https://www.motor-talk.de/forum/f250-steuerbescheid-
Das ist wie mit den Kennzeichen.
Ich brüchte ein kurzes Kennzeichen bekomme aber keine engschrift erteilt weshalb ich mir jetzt irgendwo am Fahrzeug ein monster Kennzeichen schrauben muss.
Leider interessiert es die Beamten auch nicht wenn Sie einem Golf7 ! ein XX- X-XX Kennzeichen in Engschrift gewährt haben (der es überhaupt nicht brüchte)..
Streng nach dem Motto unwissen schützt vor Strafe nicht.Deshalb lieber Kopf unten halten und versuchen mit den Leuten zu reden.
Das ist leider normal mittlerweile, bei uns nicht anderst.
Entweder das Auto umbauen oder eben ein Selbstleuchtendes Kennzeichen verwenden.
Aber ohne mich 😉
Ist das dann eine "LKW" Zulassung oder Speziell was für PU ???
LKW Zulassung hat auch gewisse nachteile !!!
Ich persönlich würde lieber 300€ mehr an Steuer bezahlen, das kann durchaus bei der Versicherung wieder reingeholt werden.
Also meine Unterlagen werden dann nichts bringen. Wenn sie sagen, vermiss den Wagen selbst und hänge Fotos an, dann mach das so. Und wie bereits gesagt wurde, wahrheitsgemäß.
Die prozentualen Richtwerte habe ich bereits vor einiger Zeit hier reingeschrieben. Viel Erfolg!
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Diese EU Fahrzeugklasse gilt AUCH für US pickups, denn die Reisschüsseln mit dieser Fahrzeugklasse sind ebenfalls Importe. Nur... Treib mal ne COC für nen Ami auf, der nie für den EU Markt vorgesehen war... Und genau hier liegt die Crux...
Zitat:
@Lichtviech schrieb am 13. März 2018 um 15:39:15 Uhr:
Diese EU Fahrzeugklasse gilt AUCH für US pickups, denn die Reisschüsseln mit dieser Fahrzeugklasse sind ebenfalls Importe. Nur... Treib mal ne COC für nen Ami auf, der nie für den EU Markt vorgesehen war... Und genau hier liegt die Crux...
eben das ist es. Die Schmalspurpickupple sind offiziell im EU Raum zu kaufen direkt vom Vertragshändler.
Die Amis eben nicht.
Deshalb gibt es schon Unterschiede zwischen Import der speziell für den EU Markt aber nur im Ausland Produzierten Autos oder der Importe von Fahrzeugen die nie für die EU vorgesehen waren und im drittland Produziert/verkauft wurden.
Zitat:
LKW Zulassung hat auch gewisse nachteile !!!
Ich persönlich würde lieber 300€ mehr an Steuer bezahlen, das kann durchaus bei der Versicherung wieder reingeholt werden.
Was hat die denn für Nachteile? (ich gehe jetzt mal davon aus das keins unserer Autos über 7,5T und Anhänger hat)
Zitat:
@mz4 schrieb am 14. März 2018 um 11:09:11 Uhr:
Zitat:
LKW Zulassung hat auch gewisse nachteile !!!
Ich persönlich würde lieber 300€ mehr an Steuer bezahlen, das kann durchaus bei der Versicherung wieder reingeholt werden.Was hat die denn für Nachteile? (ich gehe jetzt mal davon aus das keins unserer Autos über 7,5T und Anhänger hat)
Fahrverbot mit Anhänger, bei der Versicherung ist bei SF 10 Schluss.
Das Fahrverbot gilt doch auch hier nur bei Gewerben, oder? Also mit 3,5t plus Wohnanhänger sonntags geht doch, oder nicht?
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe einen Silverado von 1988 mit 3490 Kilo und einen Wohnauflieger mit 3400 Kilo. Der Chevy ist als LKW/ Sattelschlepper zugelassen. Sonntags ist es als Camper schon wichtig, dass ich da fahren darf.
Zitat:
@Michl 1987 schrieb am 15. März 2018 um 22:16:08 Uhr:
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe einen Silverado von 1988 mit 3490 Kilo und einen Wohnauflieger mit 3400 Kilo. Der Chevy ist als LKW/ Sattelschlepper zugelassen. Sonntags ist es als Camper schon wichtig, dass ich da fahren darf.
Mit Sattelkupplung ?
Mal ein Auszug aus dem Netz :
Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Wäre der Chevy ja drunter, also alles gut !
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Würde ich jetzt so verstehen, LKW Zulassung, darf keinen Anhänger ziehen an besagten Tagen. ?
Gesamtgewicht erstmal egal !?
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern.
Da steht doch gilt nur für Gewerbe?
Zitat:
@scorpio-driver schrieb am 16. März 2018 um 14:41:27 Uhr:
Zitat:
sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Noch was gefunden !
- Ferienreisefahrverbot in Deutschland
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.