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F250 Steuerbescheid

Ford F-Series 8. Generation
Themenstarteram 5. November 2017 um 13:54

Hallo zusammen,

 

Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.

 

7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.

 

Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!

 

Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.

 

Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.

 

Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.

 

Widerspruch wurde eingelegt.

 

Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?

 

Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 5. November 2017 um 14:46

Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.

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Hi!

Google mal im Internet nach n1g be ... da solltest du fündig werden.

am 5. November 2017 um 14:46

Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.

Themenstarteram 5. November 2017 um 14:58

Naja ganz so sehe ich das nicht. Baupritschen (t4 doka, jumper, crafter) sind ja auch lkw. Und das ist es ja gerade. Ich fahre den Pickup nicht aus Spaß zum Familie befördern sindern als 2. Fahrzeug zum beladen und natürlich auch zum ziehen. Dann ist es doch verständlich das man dieses Fahrzeug auch als Last-Fahrzeug versteuern will. Mein auch nicht ganz günstiger t4 Diesel ist auch als Pkw angemeldet und das soll ja auch so sein. Als Schlupfloch sehe ich es eher wenn jemand nen alten Kombi umbaut ohne Rückbank um steuern zu sparen...

Bei uns ist es so, keine Gewerbe keine Lkw Verteuerung.

Mittlerweile gehen die da gnadenlos vor, habe gehört es wird sogar versucht da Rückwirkend die Steuer einzuholen die zu wenig erricht wurde.

Hatte das gleiche Fahrzeug u die gleichen Probleme. Ging nur mit Austragung der hinteren sitzbank. Zwei Sitzplätze,ansonsten keine Lkw Besteuerung.

Gesetze und Regeln sind kein "kannmansomachenmussmannicht".

Es ist ganz klar per Gesetz festgelegt was als LKW gilt und was nicht. Und das gilt auch für Zoll / Amt.

Mir persönlich ist nicht bekannt das es eine Gesetzesänderung gibt die festlegt das LKW-Steier nur noch Gewerbetreibenden zugestanden wird..hat da jemand das Gesetzesblatt als Kopie?

Ich habe extra nachgesehen, es gibt und gab keine Änderungen. Die Einstufung gilt nachwievor, bindend ist die Fahrzeugkategorie die in den Papieren vermerkt ist, bei Unklarheiten ("zu viele" Sitzplätze für einen LKW) gibt es dann die Methode mit Maß nehmen.

Hatte dasselbe Problem mit K2500 Pick Up Longbed.Bin direkt zum Zoll gefahren und hab das amtlich mit dem '''Zollstock'' ausmessen lassen.

Ergebniss:LKW,6,5 Turbo Diesel,5 Sitzplätze und 210 Euro Steuern.

Fahr hin und versuche nicht über irgendwelche ergoogelten Geschichten etwas zu erreichen.

Als denn Steffen

Themenstarteram 7. November 2017 um 12:20

Dank euch für die Antworten. Ich hab beim Zollamt angerufen zwecks Vorführung. O-Ton: auf Antwort vom Widerspruch warten, ausmessen, dann gibt’s eine Antwort.

Ich will dir keine Angst machen, einer von unserem Haufen hat als Us car fahrer die undankbare Aufgabe, genau diese Einsprüche zu bearbeiten. Laut ihm läuft das egal ob US Pick up oder VW, immer so ab.

Du wirst einbestellt und es wird gemessen ob 2/3 der Länge wirklich Ladefläche sind. Ist das der Fall, kann es je nach Behörde gut aussehen, denn

man beruft sich gerne darauf, das wie hier schon geschrieben, ein LKW nur 88km fahren darf und auch nur drei Sitzplätze haben darf.

Aber wie geschrieben, Zoll a sagt nur das mit der Ladefläche mus erfüllt sein und B sagt PKW,

Sorry, gold luck

Zitat:

@Karle schrieb am 5. November 2017 um 15:25:56 Uhr:

Hi!

Google mal im Internet nach n1g be ... da solltest du fündig werden.

Schade, dass der einzig richtigen Antwort in diesem Fall so wenig Beachtung geschenkt wird. :rolleyes:

Naja.

Muss jeder selbst wissen.

Themenstarteram 10. November 2017 um 20:45

Das mit der n1g Antwort hab ich schon im Hinterkopf. Ich warte nur erst mal ab.

 

Kann mir denn jemand sagen, ob als ultimo Ratio die Rückbank ausgetragen werden könnte um LKW zu werden (bzw. zu BLEIBEN)?

 

2/3 Ladefläche schaffe ich nicht ganz. Das Verhältnis ist 2,7m zu 1,75m.

Rücksitzbank austragen ist kein Problem.

Themenstarteram 10. November 2017 um 21:05

Dass es kein Problem ist, ist klar. Ich meine nur, um die Ladefläche zu vergrößern Bzw. Um die Sitzplätze auf 2 zu verringern. Ich brauche die Plätze hinten sowieso nicht. Also kurzum: sitze raus, umtragen, dann lkw?

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