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Brauche dringend Hilfe, Steuerbescheid!!!

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 16:17

Hallo!

 

Heute habe ich eine Mitteilung des Finanzamtes bekommen, wonach mein PU ab dem 18.10. als Pkw versteuert werden muss................1090€ im Jahr.:eek: HILFE!!!!!!

 

Wenn ich der Meinung wäre, es sei ein LKW, müsse ich ihn beim Finanzamt vorführen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, brauche ich einen Termin wahrscheinlich in der nächsten Woche.

 

Als Begründung nennt mir das FA, das " Fahrzeuge dann als Personenkraftwagen gelten, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche"

und

"Das Erscheinungsbild ähnelt eher einem PKW als einem LKW."

 

Hat da jemand schon mal Erfahrungen mit gemacht, oder einen Tipp für mich, wie ich das Ende meines S10 abwenden kann?

Bin völlig fertig....:(

 

 

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25 Antworten

Wenn Du einen S10 Pickup hast ist das kein Problem.

Einfach nen termin machen und mit dem Auto vorfahren.

Die Leute sehen dann sehr schnell das es eindeutig nicht wie ein PKW aussieht und das die Ladefläche länger ist als der Innenraum.

Hallo.Falls vorhanden hintere Sitzbank entfernen,die Befestigung für die Sitzbank unbrauchbar machen und eine Trennwand einbauen die die Ladefläche von der Fahrerkabine trennt.Würde auf jeden Fall vorher beim Tüv fragen was für eine solche Eintragung gewünscht wird und was der Finanzbeamt sehen will.So war es bei mir.War erst beim Tüv,dann Termin beim Finanzamt,der Beamte war zufrieden mit meinem Umbau und hat beim Tüv angerufen das alles OK ist. Dann zurück zum Tüv und eintragen lassen.Du musst dann noch bei deiner Versicherung nachfragen ob die auch LKW nehmen,sonst wechseln.Achte auch auf deine Schlüsselnummer.Ich habe nach der Umwandlung von PKW in LKW keine Grüne Plakette mehr bekommen.Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.Gruss Christian

am 2. Dezember 2008 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut

, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche"

. hast Du das schon mal nachgemessen?

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 17:18

Da mein Pu ein extcab ist, habe ich 4 Sitzplätze eingetragen, davon 2 als Notsitze.( seitlich )

Daran hängen die sich wohl auf.

Ich habe mal gegoogelt, und erfahren, dass die Länge der Kabine gemessen von der Vorderkante Gaspedal bis Rückwand kürzer sein muss als die Ladefläche, wenn beides gleich breit ist.

Ladefläche ist ~180cm, innen wie oben gemessen ~163cm.

 

Es keimt Hoffnung auf..... 

 

Ist ja auch irgendwie Banane, der PU war seit 1 Jahr als LKW zugelassen und besteuert!!

 

 

am 2. Dezember 2008 um 20:09

Die wollen eben an Dein bares ran, hatte meinen Minivan damal auch aufgelastet wegen Kombinationskraftwagensteuer - wurde auch weggestrichen.

Das was Du erlebst dürfen ja gerade auch die Vanfahrer mitmachen, die ihre 5,7Liter Huraum nicht mehr als Campingmobil anerkannt bekommen.

Das Problem das Du haben wirst, das Du der Willkür irgendeines Beamten ausgesetzt sein wirst.

Kann sein in der Nachbargemeinde würde das ganze noch durchgehen.

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

am 2. Dezember 2008 um 20:10

Hi,

 

kürzlich hast Du mir geholfen und nun werde ich versuchen Dir zu helfen.

Dein Pickup und meiner sind baugleich (habe den S-15)

 

In meinem Fahrzeugbrief ist dieser als LKW vermerkt und nicht als Personenwagen. Daher konnte ich auch meine Doppelkarte für Personenwagen nicht nutzen und musste mir per Fax für die LKW-Zulassung zukommen lassen.

 

UND JETZT AUFGEPASST!!!!!!!!!!

 

Heute habe ich meine KFZ-Steuer erhalten = 124.- Euro!!!!:cool:

Also nenne mir einen Grund warum in Deutschland mit 2 unterschiedlichen Mass gemessen werden soll.

 

Daten laut Steuerbescheinigung:

Fahrzeugart: Lastkraftwagen

Zulässige Gesamtmasse: 2092kg

Emissionsklasse: 0000

Erstzulassung: 1989

Energiequelle: Benzin

 

Ich habe ebenfalls hinten 2 Notsitze. Falls Du weitere info brauchst, dann sende mir ne PN

 

Gruss Sven

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 20:22

Genau so war es bei mir seit einem Jahr auch, nun plötzlich bekomm ich einen neuen Steuerbescheid.

Und zwar mitten in meinem Steuerjahr.

Laut Sachbearbeiter sind alle Amis also auch vans usw "rausgeflogen" und werden nun einzeln geprüft.

Scheinbar zuwenig Steuereinnahmen....

Ich mach mir doch Sorgen.

 

am 2. Dezember 2008 um 20:53

Na da bin ich aber mal gespannt was dabei heraus kommt.

So langsam bekomme ich das kotz.. hier in D.:mad:

 

Im April hat die Regierung einen Teil unserer Messer als Sonderfall bezeichnet und jetzt dass!

 

Halt mich bitte mal auf dem laufenden... Danke

 

Gruss

Sven

Eher misbrauch als zuwenig Steuer.

Es fuhren früher teilweise Camaros als LKW rum.

Einfach Rückbank raus und argumentieren das jetzt die "Ladeflächer" länger ist.

Oder ein normaler VAN mit nem Gaskocher unter der Sitzbank als WoMo.

Führ Deinen PU einfach vor, ich denke nicht das es da irgendein Problem geben wird.

Und wenn ja, lass es Dir schriftlich begründen damit Du Einspruch einlegen kannst, das hat bat beim H-Kennzeichen eines Kumpels Wunder gewirkt.

Denn wenn SIe sich schriftlich äußern, müssen sie dafür auch gerade stehen.

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 21:39

Ich werde morgen früh nochmal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen, wegen Termin nächste Woche.

Diese Woche ist nach seinen Worten "schon dicht" mit Terminen.

Da findet scheinbar ein Ami Treffen am FA statt..:cool:

 

Ich werde weiter berichten.

 

 

PS: Die neue Steuer wird erst am 29.12. fällig, scheinbar erwarten die schon widerspruch....und ich habe noch ein weig Zeit bis sie mein Konto plündern:rolleyes:

EU-Richtlinie 70/156/EWG

Das ist der Begriff den du mal googeln solltest. Mit dieser Richtlinie sollte sich nachweisen lassen das dein S10 kein PKW im Sinne dieser EU Richtlinie ist.

Ansonsten gilt nach wie vor, die FA Beamten sind bei der Einstufung NICHT an die verkehrsrechtliche Zulassung gebunden. Also auf gut deutsch, egal was in deiner Zulassung steht, sie können es besteuern wie sie wollen. Was mopar-banshee schrieb ist aber immer gut. Wenn du was schriftliches hast, ist leichter dagegen vorzugehen. Im allgemeinen wird das von den Finanzverwaltungen auch vermieden, sowas auszureichen. Ebenso sind kurioserweise nie Richtlinien für die finanzrechtliche Einstufung veröffentlicht worden. Warum wohl?

Ich würde auch erstmal den Besichtigungstermin abwarten und dann in einem ruhigen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären das dies kein PKW ist. Sonst zermartert man sich schon vorher das Hirn, obwohl es vielleicht gar nicht nötig wäre.....

am 3. Dezember 2008 um 21:00

Das mit der Kfz.-Steuer ist so ne´Sache. Ich kenne Leute, die haben für ihren Van nachträglich Steuern (Rückwirkend) nachzahlen müssen, obwohl sie diese bereits seid mehrere Monate verkauft hatten.

Und sie haben zahlen "müssen", ohne Gnade.

Ist das nicht der Hammer ??? !!!

Ich habe das Selbe erlebt. Macht den Jung jetzt mal nicht scheu.

Besichtigungstermin mit Vermessung. Bleibt es bei der Gewichtsbesteuerung ist alles OK. Gibt es die Hubraumsteuer mußt du Einspruch einlegen.Über diesen Einspruch wird vom FA entschieden gibt es Gewichtsbesteuerung ist alles OK. Gibt es die Hubraumsteuer mußt du gegen diesen Entscheid klagen. Ganz wichtig das FA muß dir schriftlich antworten. Danach nimmt alles seinen Lauf an dem du nichts ändern kannst. Nimm dir aber nen Anwalt wenn du klagen willst sonst gehst du unter. Ich warte noch auf meinen Prozess . Ach so fast vergessen , ab 29.12. zahlst du die Hubraumsteuer und zwar solange bis endgültig entschieden ist. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn das FA kulant ist schieben sie die Zahlung auf bis entschieden ist, müssen sie aber nicht.

Sascha

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:59

So, ich war gerade beim FA.

Wenn ich die hinteren Notsitze ausbaue, bleibt es beim LKW.

Zumindest ein Hoffnungsschimmer.....

Aaaaaber:

Was mach ich mit den Löchern in der seitlichen Verkleidung? 

Es sind ja schliesslich Klappsitze, die normalerweise in der Seitenverkleidung verschwinden. Da bleiben Riesenwunden zurück....

 

 

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