F250 Steuerbescheid
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.
7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.
Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!
Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.
Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.
Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.
Widerspruch wurde eingelegt.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?
Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.
84 Antworten
Zitat:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht }>über{< 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
noch Fragen?
Zugmaschine über 7.5 Tonnen oder eben gespann über 7.5 Tonnen.
Beides ist nicht erreicht 😉
Genau!
Ihr dürftet auch 'nen PRIVAT zugelassenen UND betriebenen (!) 40-Tonner sonntags ausführen.
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Wie gesagt , ich erkundige mich mal .
Pick Up als LKW mit Max 3,5T , darf einen Wohnwagen oder Boot bis zu 4T ziehen .
Aber keinen normalen Anhänger !
So habe ich das auch schon mehrfach gehört, @scorpio-driver.
Ich werde mich aber vor dem Urlaub nochmal bei der Autobahnpolizei erkundigen.
Zur Not besorge ich mir eine Sondergenehmigung für 20€.
das Fahrverbot gilt für alle LKW ab 7,5T, ob privat oder gewerblich. Ausnahmen gibst natürlich, wie Kühltransporte mit Lebensmittel o.ä..
Der Unterschied zwischen einen normalen Hänger (für was braucht man einen Hänger am Sonn- o. Feiertag) und einen Wohnwagen oder einem Boot, z.Bsp. Urlaubsfahrt, muss man glaube nicht erklären.
FALSCH!Zitat:
@V8-Triker schrieb am 17. März 2018 um 18:51:38 Uhr:
das Fahrverbot gilt für alle LKW ab 7,5T, ob privat oder gewerblich.
In
§30heißt es nunmehr nur noch:
Zitat:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für [...]
Und zwar wurde das am 22. Mai 2017 geändert:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htmDort steht bei "
Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot":
Zitat:
10
Zu Absatz 3
Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Somit darf nun auch der:
http://www.trucker.de/.../Scania-Showtruck_01.jpg.14598700.jpg
oder der:
http://www.fahrzeugbilder.de/.../...s-l76-pritscheplane-mit-103627.jpg
Sonntags in aller Munde durch ganz DE gurken. Letzterer - WENN er ein H-Kennzeichen hat, sogar (noch) durch Innenstädte rußen.
Coole Sache! Das durch Stuttgart düsen mit dem alten Diesel betrifft mich dann auch ab Dezember. Und dass ich Sonntags auch den Wohnauflieger anhängen darf, ist natürlich auch klasse. Danke für deine Antwort.
Sehe jetzt erst: Auf S. 4 in dem thread hier hatte ich beide links bzw. § schonmal gepostet! Grad' ärgerts mich ehrlich gesagt schon ein bisschen, dass dann 1-2 Seiten später das Thema nochmal wiedergekäut werden muss... :-/