F250 Steuerbescheid

Ford F-Series 8. Generation

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.

7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.

Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!

Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.

Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.

Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.

Widerspruch wurde eingelegt.

Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?

Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.

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moin moin Wieso Steuerbegünstig? Die gibt es doch schon immer,zählt auch für vw Polos sofern sie ein Kasten drauf haben und für grosse F350 mit 6 Sitze und langer Ladefläche
Gewerbe wurde noch nie gefragt
Geschwindikeit? auch Quatsch, die neuen Sprinter,Crafter usw. bis 3,5 Tonnen fahren schon über 200kmh
Kumpel hatten sie auch am wickel weil er abgemeldet hatte
Vorgeführt erledigt

Hier haben Einige genau das bestätigt was ich meinte. Willkür, dort so und dort so. Die Lücke wird und will man schließen, aber solange nichts an neuem Unsinn als EU Verordnung oder Richtlinie kommt oder hier als Gesetz verabschiedet wird, gilt 2/3 Ladefläche und fertig. Gegen alles andere vor Ort und wie geschrieben Widerspruch einlegen.

Die Willkür läuft ja hier schon , ich sage nur kleines Kennzeichen auf us Fahrzeug!

Ich habe auch gehört das einige Pick up besitzer wohl angeschrieben werden zwecks Vorführung und Vermessung, trifft dann die größere Ladefläche nicht zu , soll man sogar die Steuer nachzahlen, da kommt Freude auf wenn man einen 5,9liter Diesel hat !
Habe ich aber nur gehört , wie viel Wahrheit da drinn steckt? Keine Ahnung.

Dann baust die Sitze vorher aus, hast eben beides geschlossene und offene Ladefläche

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Das beste bei meinem f250 war das trotz Pkw Besteuerung das Lkw im Schein erhalten blieb u auch das sonntagsfahrverbot für mich galt. Also für 7.3 Liter Diesel bezahlen aber Sonntag nix los mit fahren.

Ja Klasse,da die meisten sich gegen den Steuerbescheid wehren, werden sie sich was neues einfallenlassen
um einen Keil in uns zu treiben
Sowas wie der hat zu wenig Zuladung oder über die Abgasnorm

Zitat:

@benny496 schrieb am 14. November 2017 um 10:40:50 Uhr:


Das beste bei meinem f250 war das trotz Pkw Besteuerung das Lkw im Schein erhalten blieb u auch das sonntagsfahrverbot für mich galt. Also für 7.3 Liter Diesel bezahlen aber Sonntag nix los mit fahren.

Das kann nicht sein - sonntags dürfen nur LKW ab oder über 7,5to Gesamtmasse nicht fahren. Sonst dürften sämtliche Transporter auch nicht fahren. Das einzige, was ein LKW unter 7,5to nicht darf, ist sonntags mit Anhänger fahren.
Deshalb laufen alle meine geschlossenen Transporter (geschlossener Kasten) als:

Sonstiges Kfz Bautruppwagen.

Dafür dürfen max. 3 Sitzplätze eingetragen und eine min. halbhohe Trennwand muß drin sein zwischen Sitzen und Ladefläche. Diese Zulassung wird nach Gewicht besteuert und wie LKW versichert - aber es kann niemand was sagen, wenn ich sonntags mit Anhänger unterwegs bin. Diese Geschichte ist ein Produkt der Telekom und wird seit vielen Jahren praktiziert. Die müssen sicher mit den Service-Kisten auch mal sonntags mit Anhänger raus, wenn Unwetter waren. Auch einen ehemaligen Polizeibus habe ich so "umgerüstet" laufen. Vielleicht bekommt man sowas auch mit manchen VAN´s, Pick Up´s und SUV´s hin - redet mit Euern TÜV´is.

Ja scorpio-driver, die tolle Aufgabe hat mein Kumpel, der selber US car Fahrer ist, er könnte........

Das Finanzamt ist NICHT für die Kfz Steuer zuständig. Das ist der Zoll. Und es ist in Behördenkreisen bekannt dass dort nicht immer die fähigen zur Kfz Steuer Abteilung beordert wurden.
Der Zoll ist ja auch schon überfordert bei einem Piaggio mp3 die korrekten Bescheide zu erstellen. Das ist ähnlich wie mit der Pickup Problematik...

Die wenigsten Beamter die der Zoll bei der Kfz-Steuer einsetzt sind Zöllner, der grösste Teil sind Beamte von der Bundeswehrverwaltung die nach der letzten Reform der Bundeswehr übrig waren, und ehemalige Postbeamte die bei dem Personaldienstleiter Vivento ausgeliehen sind, die Beamten bei den Kontaktstellen, den Zollämtern, vor Ort sind Zöllner haben aber in der Regel in Sachen Kfz-Steuer keine Fachschulungen, müssen die ja auch nicht haben da bei den Kontaktstellen keine Steuerfestsetzung stattfindet.

Und die Eier die gelegt wurden, kamen von den Finanzämtern und Finanzgerichten, diese haben ja sich schon fast 20 Jahre mit dem Thema Lkw-Besteuerung von PUs und umgebauten Geländewagen beschäftigt

Was brauche ich unfähige Bundeswehrler oder verbeamtetete Kabelleger von der Post? Die "Kollegen" von vivento kannst bei uns zu 80% in die Tonne treten, es fehlt nur noch, dass die auf einem Schild schreiben, auf den sie heute die Lauscher gestellt haben und damit dann durch betreffende in- und Auslandsgebiete spazieren gehen...

Verbrochen haben früher die Finanzämter die lkw Besteuerung, richtig. Da war die Steuer aber noch föderal. Jetzt fließt die Kfz Steuer in den Bundeshaushalt (aktuell gerade für die Refinanzierung von Ausgaben im Bereich Zuwanderung) und wird auch zentral Verwaltet (Abtretung der Verwaltung an den Zoll) und gerade deshalb sollte es einheitliche Vorgaben geben, bzw sollten die Vorgaben, die es ja seit einigen Jahren gibt, einheitlich umgesetzt werden. Werden sie aber nicht.
Wie schon mal angedeutet, ich sitz selber in einer etwas größeren Behörde, mir sind die Verwaltungsvorschriften leider bekannt und ich könnte mich dauernd aufregen was - auch bei uns - draus gemacht wird...

So um jetzt mal Licht ins dunkle zu bringen:

Ich habe Einspruch eingelegt. Fahrzeug wurde beim Zoll vermessen. Regelung ist so: 50-55% Ladefläche: die Nutzlast wird mit eingerechnet.

Alles über 55% Ladefläche: LKW.

Ende vom Lied: hab die LKW Zulassung.

Hoffe es hilft weiter. Mit Gewerbe usw. Hat es rein gar nichts zu tun.

Grüße

Korrekt, so soll's sein

Wie viel Nutzlast muss man denn haben?
Vom Gesammtgewicht? in Prozent?

Das weiß ich leider nicht, da es bei mir nicht in frage kam. Ich schätze mal, dass die Nutzlast im Verhältnis stehen muss. Vermutung: ein lkw mit Leergewicht 3,1t (großer Ford, dodge) mit dementsprechend ~400kg Nutzlast ist kein LKW. Also wie gesagt nur im Rahmen von 50-55% Ladefläche. So der O-Ton vom Zoll.

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