F21 120d - 461M Winterreifen

BMW 1er F21 (Dreitürer)

Hallo Leute,

zuerst: Ich habe die Suchfunktion genutzt, aber bin daraus nicht wirklich schlau geworden.
Ich möchte gerne die 461M Felgen in 18" auf meinem F21 120d EZ/2015 im Winter fahren. Meinen Recherchen zufolge sind die einzigen Reifengrößen, die für 18" erlaubt sind auf meinem Fahrzeug:
225/40 R18 VA
245/35 R18 HA

Allerdings würde ich nur ungern 245/35 R18 hinten fahren, da die verfügbaren Reifen teuer und/oder Bewertungen zufolge schlecht sein sollen. Daher würde ich entweder rundum 225/40 R18 oder VA: 225/40 R18 und HA: 245/40 R18 fahren.
Ist das erlaubt bzw. möglich? Braucht man dafür eine spezielle Eintragung vom TÜV oder geht es auch ohne?

Ich bin auf eine PDF-Datei gestoßen (angehängt) in der steht, dass für den Winter 225/40 R18 VA+HA erlaubt sind. Allerdings scheint das sich auf F21 mit Motoren der N-Reihe zu beziehen (mein Motor ist aus der B-Reihe) und würde somit nicht auf mein Fahrzeug zutreffen, oder?

CoC-Papiere/EG-Papier habe ich momentan leider nicht zur Hand. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Grüße

41 Antworten

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:28:58 Uhr:



Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 10:44:41 Uhr:


Das Problem ist, kommt man in einer Kontrolle oder zum TÜV und die wissen das nicht, kommt man schon in Beweisnot. Ich habe schon in Foren gelesen das der TÜV die Kombi 225/40 R18 auf 7,5J x 18 ET45 rundum nicht mit Sommerreifen eintragen haben. Obwohl man es nicht müsste.

Vielleicht wissen die in den anderen Foren das auch nicht besser. Der TÜV aber weiß das, weils die gängige Rechtsprechnung ist. Ich selbst fahre die 225er auf 7,5J auch hinten, und weder der TÜV noch sonst wer hat das bemängelt. Eine Rückfrage bei BMW ergibt die selbe Info.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:28:58 Uhr:



Zitat:

Im Falle vom Themenstarter ist es so das er die Felgen schon hat, also HA 8J x18. In diesem Fall müsste er die 225er auf der HA eintrgen lassen.


Sofern die 225er überhaupt auf diese Felge passen.

Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht verstanden.
User in anderen Foren haben die Erfahrung gemacht, das die Reifenkombi 225er auf 7,5J rundum, nicht eingetragen bekommen haben.

Selbstverständlich passt ein 225er Reifen auf einer 8J Felge.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:44:58 Uhr:



Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht verstanden.
User in anderen Foren haben die Erfahrung gemacht, das die Reifenkombi 225er auf 7,5J rundum, nicht eingetragen bekommen haben.

Nochmals zum mitschreiben: in meinem CoC ist 225 auf 7,5Jx18 für M+S freigegeben. Das M+S zählt aber nur als "Empfehlung". Folglich ist 225 auf 7,5Jx18 auch jederzeit für Sommereifen erlaubt.

ALSO GILT: da gibt es gar nichts, was ich beim TÜV eintragen lassen müsste, ich kann diese Kombi jederzeit aufziehen !!!!

Zitat:

Selbstverständlich passt ein 225er Reifen auf einer 8J Felge.

Toll, aber für den F20 leider nicht im CoC vorgesehen, zumindest bei mir nicht ;-)

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:11:17 Uhr:



Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:44:58 Uhr:



Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht verstanden.
User in anderen Foren haben die Erfahrung gemacht, das die Reifenkombi 225er auf 7,5J rundum, nicht eingetragen bekommen haben.

Nochmals zum mitschreiben: in meinem CoC ist 225 auf 7,5Jx18 für M+S freigegeben. Das M+S zählt aber nur als "Empfehlung". Folglich ist 225 auf 7,5Jx18 auch jederzeit für Sommereifen erlaubt.

ALSO GILT: da gibt es gar nichts, was ich beim TÜV eintragen lassen müsste, ich kann diese Kombi jederzeit aufziehen !!!!

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:11:17 Uhr:



Zitat:

Selbstverständlich passt ein 225er Reifen auf einer 8J Felge.


Toll, aber für den F20 leider nicht im CoC vorgesehen, zumindest bei mir nicht ;-)

Du Scheinst einiges nicht zu verstehen. Nochmal zum mitschreiben:
1. Das waren Erfahrungen von Usern die diese Kombi eintragen lassen wollten um auf Nummer sicher zu gehen.
Der TÜV hat das verweigert!!!!!

2. Habe ich wo nirgens geschrieben das man 225er auf 7,5J rundum eintragen lassen muss!!!!!!

3. Ich weiß was die Eintragungen im COC Dokument bedeuten!!!!!!

4. Lies die Beträge richtig, ich habe schon mal geschrieben das man den 225er auf einer 8J Felge eintragen lassen muss!!!!!!

Um beim Thema zu bleiben.
Aus kostengründen wäre es sinnvoll die 8J HA Felgen zu verkaufen und die 7,5J VA Felge zu kaufen und rundum 225/40 R18 zu fahren. Wie schon erwähnt wurde sind 245er WInterreifen utopisch teuer wenn man einen guten Reifen haben möchte. Der günstigste gute Winterreifen Pirelli W240 Sottozero kostet 294 Euro.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:23:17 Uhr:


Du Scheinst einiges nicht zu verstehen.

Vielleicht solltest Du pulsmäßig mal etwas abrüsten.

Zitat:

1. Das waren Erfahrungen von Usern die diese Kombi eintragen lassen wollten um auf Nummer sicher zu gehen.
Der TÜV hat das verweigert!!!!!

Was soll der TÜV denn eintragen, wenns schon eingetragen ist? Das würde ja schon fast an Urkundenfälschung grenzen. Ist Dir das überhaupt klar? Mann, Mann, Mann....

Zitat:

2. Habe ich wo nirgens geschrieben das man 225er auf 7,5J rundum eintragen lassen muss!!!!!!

Ich hab mich auf Deine "TÜV-Eintragungs-Foren-Kenner" bezogen.

Zitat:

3. Ich weiß was die Eintragungen im COC Dokument bedeuten!!!!!!

Super!

Zitat:

4. Lies die Beträge richtig, ich habe schon mal geschrieben das man den 225er auf einer 8J Felge eintragen lassen muss!!!!!!

Ich habe lediglich in Frage gestellt, ob diese Kombination technisch passt. Das hast Du ja bejaht.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:43:10 Uhr:


Um beim Thema zu bleiben.
Aus kostengründen wäre es sinnvoll die 8J HA Felgen zu verkaufen ...

Eine Standard-BMW-Felge 8J-18 kauft Dir keiner zu einem akzeptablen Preis ab. Die kannst Du höchsten verschenken oder gleich zum Sperrmüll rausstellen.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:49:03 Uhr:



Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:43:10 Uhr:


Um beim Thema zu bleiben.
Aus kostengründen wäre es sinnvoll die 8J HA Felgen zu verkaufen ...

Eine Standard-BMW-Felge 8J-18 kauft Dir keiner zu einem akzeptablen Preis ab. Die kannst Du höchsten verschenken oder gleich zum Sperrmüll rausstellen.

Wenn jemand solche Felgen sucht, weil seine beschädigt sind, kann man die sehr wohl verkaufen.
Oder den kompletten Satz verkaufen, geht auch.
Natürlich bekommt man wahrscheinlich keinen guten Preis dafür, am Ende fährt man trotzdem günstiger.
Ein Winterreifensatz mit 225er VA und 245 HA kosten 850 Euro.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:45:48 Uhr:



Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:23:17 Uhr:


Du Scheinst einiges nicht zu verstehen.

Vielleicht solltest Du pulsmäßig mal etwas abrüsten.

Ich? Wer hat denn angefange mit "Nochmal zum mitschreiben" und Satzzeichen !!!!!, die bedeuten ich habe Recht und sonst keiner

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:45:48 Uhr:



Zitat:

1. Das waren Erfahrungen von Usern die diese Kombi eintragen lassen wollten um auf Nummer sicher zu gehen.
Der TÜV hat das verweigert!!!!!


Was soll der TÜV denn eintragen, wenns schon eingetragen ist? Das würde ja schon fast an Urkundenfälschung grenzen. Ist Dir das überhaupt klar? Mann, Mann, Mann....

Was soll denn da Urkundenfälschung sein? Mann Mann Mann. Natürlich könnte man die WR Kombi als SR Kombi eintragen lassen. Gibt einige Gründe das zu tun.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:45:48 Uhr:



Zitat:

2. Habe ich wo nirgens geschrieben das man 225er auf 7,5J rundum eintragen lassen muss!!!!!!


Ich hab mich auf Deine "TÜV-Eintragungs-Foren-Kenner" bezogen.

Du hast es so geschrieben als wenn ich das nicht wüßte. Nochmal, die wollten das eintragen lassen um auf Nummer sicher zu gehen.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:45:48 Uhr:



Zitat:

3. Ich weiß was die Eintragungen im COC Dokument bedeuten!!!!!!


Super!

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 12:45:48 Uhr:



Zitat:

4. Lies die Beträge richtig, ich habe schon mal geschrieben das man den 225er auf einer 8J Felge eintragen lassen muss!!!!!!


Ich habe lediglich in Frage gestellt, ob diese Kombination technisch passt. Das hast Du ja bejaht.

Du hast nur die Frage gestellt "Sofern die 225er überhaupt auf diese Felge passen." Die Antwort ist ja. Bei BMW gibt es diese Kombi bei anderen Modellen ab Werk. Wenn ich diese Kombi fahren würde, würde ich die auch eintragen lassen.

Desweiteren sollte wir diese Diskussion hier sein lassen, weil es dem Themstarter nicht wirklich hilft, auch geht es hier um Winterreifen.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 13:04:16 Uhr:


Ich? Wer hat denn angefange mit "Nochmal zum mitschreiben" und Satzzeichen !!!!!, die bedeuten ich habe Recht und sonst keiner

Dem ging ein "Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht verstanden" Deinerseits vorraus. Bleib mal bei den Tatsachen.

Zitat:

Natürlich könnte man die WR Kombi als SR Kombi eintragen lassen. Gibt einige Gründe das zu tun.

Welchen denn, wenns eh schon drin steht? Klär mich mal auf.

Zitat:

Nochmal, die wollten das eintragen lassen um auf Nummer sicher zu gehen.

Wie gesagt, was "die" wollten, muss nicht unbedingt rechtlich durchsetzbar sein. Der TÜV schreibt da deshalb nicht irgendetwas überflüssiges rein, bloß weil das jemand so haben will.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 15:00:52 Uhr:



Zitat:

@Fourdoors schrieb am 1. Oktober 2022 um 13:04:16 Uhr:


Ich? Wer hat denn angefange mit "Nochmal zum mitschreiben" und Satzzeichen !!!!!, die bedeuten ich habe Recht und sonst keiner

Dem ging ein "Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht verstanden" Deinerseits vorraus. Bleib mal bei den Tatsachen.
Wüßte nicht wenn man schreibt "Anscheinend nicht verstanden" was da schlimmes dran ist wenn man sowas schreibt. Das könnte an dir liegen oder an mir.
Hätte ich geschrieben "du kapierst gar nichts", da sehe die Sache schon anders aus. "Nochmal zum mitschreiben" heißt so viel du kapierst nichts.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 15:00:52 Uhr:



Zitat:

Natürlich könnte man die WR Kombi als SR Kombi eintragen lassen. Gibt einige Gründe das zu tun.


Welchen denn, wenns eh schon drin steht? Klär mich mal auf.
Auch das habe ich schon geschrieben. Beispiel bei einer Polizeikontrolle hat man das dann schwarz auf weiß. Desweiteren hat der TÜV das nicht eingetragen, mit der Begründung das die Kombi nicht von BMW freigegeben ist. Soviel dazu der TÜV weiß alles.
Bei allen Felgen von Drittanbieter steht im Gutachten bei den 225/40 R18 auf 7,5J x 18 ET 45 immer M+S
bei den Auflagen, weil das auch so im COC steht. Dann will ich dich mal in einer Kontrolle sehen wenn du SR montierst hast und versuchst den Polizisten das zu erklären.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 15:00:52 Uhr:



Zitat:

Nochmal, die wollten das eintragen lassen um auf Nummer sicher zu gehen.


Wie gesagt, was "die" wollten, muss nicht unbedingt rechtlich durchsetzbar sein. Der TÜV schreibt da deshalb nicht irgendetwas überflüssiges rein, bloß weil das jemand so haben will.

Selbstverständlich kann und dürfte der TÜV sowas eintragen.

Und noch mal weitere Diskussionen mit dir völlig sinnfrei

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 05:43:38 Uhr:



Zitat:

@Racer4 schrieb am 30. September 2022 um 18:23:59 Uhr:


Man darf die Freigabe von M+S-Kombinationen nur im Winter, aber nicht im Sommer fahren.

Andersherum geht‘s aber problemlos.

Das stimmt so nicht:

der Zusatz M+S im CoC gilt nur als Empfehlung. Die Kombination 225/40R18 auf 7,5J kann auch jederzeit mit Sommerreifen vorne und hinten gefahren werden.

Bei Sommereifen muss z.B. noch nicht einmal der Geschwindigkeitsindex eingehalten werden, wenn das Auto diese Geschwindigkeit überhaupt nicht erreicht. Man muss auf einem 118i mit 18''-Mischbereifung keine Y-Reifen kaufen, nur weils im CoC so drinsteht.

Siehe https://www.adac.de/-/media/pdf/rund-ums-fahrzeug/reifenkennzeichnung_1480kb.pdf

Ich lese das jetzt zum ersten Mal.
Wenn dem so ist, freue ich mich, wieder was gelernt zu haben.

Aber gibt es hierzu auch einschlägige gesetzliche Regelungen, Verwaltungsanweisungen oder Rechtssprechung, dass es bei der M+S-Variante lediglich eine Empfehlung ist und man davon auch abweichen darf?

Ein ADAC-Dokument ohne irgendwelche Fundstellen ist dafür zu wenig Nachweis, wie ich finde.
Schon allein aufgrund der Tatsache, was allgemein so im Internet alles geschrieben wird.

Umgekehrt wird ein Schuh draus, wo steht, dass die M+S Reifengrößen nur für Winterreifen gelten?

Zitat:

@Racer4 schrieb am 1. Oktober 2022 um 21:42:09 Uhr:



Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 1. Oktober 2022 um 05:43:38 Uhr:

Ich lese das jetzt zum ersten Mal.
Wenn dem so ist, freue ich mich, wieder was gelernt zu haben.

Aber gibt es hierzu auch einschlägige gesetzliche Regelungen, Verwaltungsanweisungen oder Rechtssprechung, dass es bei der M+S-Variante lediglich eine Empfehlung ist und man davon auch abweichen darf?

Ein ADAC-Dokument ohne irgendwelche Fundstellen ist dafür zu wenig Nachweis, wie ich finde.
Schon allein aufgrund der Tatsache, was allgemein so im Internet alles geschrieben wird.

Warum sollte der ADAC und GTÜ was schreiben was gesetzlich nicht abgesichert ist?
Dann könnte man ja alles anzweifeln was die schreiben.
ADAC-Dokument ohne Fundstelle? Bitte schön.
https://www.adac.de/.../
Aktuallisiert 06/2021:
https://res.cloudinary.com/.../Reifenkennzeichnung_1480KB_kkvjs0.pdf

Das schreibt die GTÜ dazu:
Eintragungen bei Reifen in den Fahrzeugdokumenten mit Empfehlungscharakter
Sind bei den Reifengrößen Eintragungen wie „Reinforced“, „C-Reifen“, „nur Sommerreifen“, „nur Winterreifen“ oder „M+S“ sowie Sonderspezifikation für Fahrzeughersteller wie z. B. „MO“ (Mercedes-Benz-Originalteil) vorhanden, so haben diese Eintragungen nur Empfehlungscharakter. Dies gilt jedoch nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, nicht für Motorräder!

Quelle:
https://www.gtue.de/de/die-gtu/publikationen/gtue-informativ
PDF-Info:
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

Genau wegen solchen Zweifel, sollte man die Reifengrößen eintragen lassen.
Man muss halt nur den Geschwindigkeitsindex beachten.

Zitat:

@Racer4 schrieb am 1. Oktober 2022 um 21:42:09 Uhr:


Ich lese das jetzt zum ersten Mal.
Wenn dem so ist, freue ich mich, wieder was gelernt zu haben.

Aber gibt es hierzu auch einschlägige gesetzliche Regelungen, Verwaltungsanweisungen oder Rechtssprechung, dass es bei der M+S-Variante lediglich eine Empfehlung ist und man davon auch abweichen darf?

Ein ADAC-Dokument ohne irgendwelche Fundstellen ist dafür zu wenig Nachweis, wie ich finde.
Schon allein aufgrund der Tatsache, was allgemein so im Internet alles geschrieben wird.

Die gesetzlichen Regelungen laut EWG und KBA-Informationen sind in dem ADAC-Dokument jeweils angegeben.

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