F11 535XD Parkschaden

BMW 5er F11

Hi zusammen!

Vor 2 Tagen klingelte es Morgens um ca. 7 Uhr an meiner Tür. 2 Mitarbeiter der Deutschen Bahn hatten mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der jüngere der Beiden (20 Jahre alt) mein KFZ BMW 535XD F11 BJ 12/2015 mit 68TKM beim Rückwärtsfahren angefahren hätte. Als wir dann gemeinsam zum KFZ gingen war ich doch etwas erschrocken, da ich eigentlich 2-3 Kratzer erwartet hätte und mich gefreut habe, dass ich immerhin darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Habe eigentlich direkt zu Beginn der Konversation meinen Dank ausgesprochen, da das ja heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich sei. Der Schaden war dann doch etwas stärker - womöglich auch schwer überhörbar in Mitten einer Straße, da blieb den Jungs wohl auch nichts Anderes über.

Nun war ich gestern beim BMW Autohaus meines Vertrauens. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es sich aufgrund der "Schwere" des "Parkremplers" um Beschädigungen handeln würde, die über die Stoßstange hinaus gehen würden (sprich Rahmen), was zur Folge hätte, dass das KFZ nun als sog. Unfallwagen bezeichnet werden müsse. Mir wurde nahegelegt, dass man ein Gutachten erstellen müsse, was mich zum Erhalt einer Schadensersatzsumme aufgrund der damit in Verbindung stehenden Wertminderung berechtigen würde. Ich war erstmal erschrocken, da ich nicht erwartet hätte, dass das Fahrzeug aufgrund des Schadens faktisch als Unfallwagen bezeichnet werden müsse. Da die Deutsche Bahn ihren MA quasi die Vorgabe erteilt hat in solchen Fällen die Polizei hinzuzuziehen, gäbe es auf Anfrage auch ein Aktenzeichen (die Cops haben den Sachverhalt kurz aufgenommen, der Junge musste noch 30,- Bußgeld bezahlen und fertig). Ich bin KFZ-Rechtschutzversichert und überlege nun, ob ich diesbezüglich um Rechtsbeistand bitte. Mir fehlt schlicht die Erfahrung, da dies tatsächlich meinem ersten Berührungspunkt mit derartigen Situationen entspricht.
Wäre das ratsam oder schlicht nicht notwendig? Der MA von BMW hat mir mitgeteilt, dass das Gutachten über die Werktstatt des Autohauses erstellt werden könne. Kann ich dem einfach zustimmen?

Ich hoffe auf eure Erfahrungen und bedanke mich im Voraus für etwaige Hilfestellungen jeglicher Art. Ein schönes langes Wochenende euch allen :-)

Beste Antwort im Thema

Nie und Nimmer würde Ich diesen Schaden über BMW abwickeln!
Die stecken sich das Geld schön in die Hosentaschen und lassen das fachmännisch viel günstiger bei anderen Werkstätten reparieren und das Palaver dass noch mehr kaputt sei, kann er sich sonst wohin schieben, ehrlich.

Neues Rücklichtgehäuse und höchstwahrscheinlich nen neuen Stoßdämpfer, das war’s.
Das würde ich, vorausgesetzt du kennst nen guten Meister Instandsetzer direkt im freien machen lassen und das Auto sieht danach sogar besser aus als vorne und du kannst bestimmt die Hälfte des Geldes von deiner Versicherung auf dein Sparkonto buxieren.

Wenn du aus Raum Stuttgart kommst, kann ich dir einen seriösen empfehlen. Hatte genau denselben Schaden, nur dass ich zum Glück damals keinen Riss im Stossfänger hat sonder nur ne Delle. Die Feuerwehr hat mir ihre Drehleiter genau auf die selbe Stelle gerammt wie bei dir. Der Wagen sah danach aus wie neu, Punkt.

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@allesgeht
Wichtig ist ja erstmal, dass der Verursacher sich, wie es sich gehört, gemeldet hat und der TE seinen schicken F11 repariert bekommt. So wünscht sich das jeder in dem Fall.

Du meinst aber die Verantwortung für den Unfall und ich die strafrechtliche bzw Schuld (schuldfähigkeit) im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die €30,- Verwarngeld (kein Bußgeld) musste er berappen, da dies der reguläre Satz für diesen Verkehrsverstoß war, durch welchen er den Unfall verursacht hat. Damit ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen und der Rest zivilrechtlicher Kram.

Es wird erst dann zum "Bußgeld", wenn ein qualifizierter Verstoß (Vorfahrt, Fehler beim Rückwärtsfahren, Rotlichtverstoß) vorliegt, welcher sofort ein Bußgeldverfahren (Anzeige-->Punkte/ Fahrverbot) mit sich bringt. Dann kann vor Ort kein Verwarngeld mehr geahndet werden, da eine Unfall- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wird.

Ja, man sagt im Allgemeinen Schuldiger und Bußgeld, was aber nicht ganz korrekt ist.

Over & out

kleine Ergänzung: Schuldeingeständnisse des Versicherungsnehmers vor Zeugen mag kein Versicherungsgeber

so ehrlich wie sympatisch das rüberkommt, besser das nicht... 😉

Zitat:

@Rojan92 schrieb am 1. Mai 2020 um 18:57:36 Uhr:


Nie und Nimmer würde Ich diesen Schaden über BMW abwickeln!
Die stecken sich das Geld schön in die Hosentaschen und lassen das fachmännisch viel günstiger bei anderen Werkstätten reparieren und das Palaver dass noch mehr kaputt sei, kann er sich sonst wohin schieben, ehrlich.

Moin,

jetzt wird es aber spannend, mit solche suspekten Aussage: BMW lässt den Schaden günstiger bei anderen Werkstätten reparieren????
Ich glaube so langsam wird dieses Forum für manche Leute hier zur Märchenstunde, weil man jeder Art von Aussagen raus hauen kann, und muss es nicht beweisen. Außer mit den Aussagen wie: Das habe ich erlebt...……!
Warum müssen Leute immer so unseriös werden? Geltungsbedürfnis??

wie man hier des öfteren liest: mit Zunahme des Alters der Baureihe, nimmt irgend etwas anderes ab...

was war das gleich noch... erinnert mich irgendwie an das Luftfahrwerk des F11... 🙄

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Moin,

was ich ja immer Spannend finde ist, das ein normaler Unfallschaden, mit eindeutigen Verursacher, sich so irre entwickelt. Das passiert hunderte Mal am Tag, und daraus wird dann so eine Wissenschaft gemacht! Und alles Mögliche in Frage gestellt (Gutachter, Werkstatt...) Darum sollte man auch ganz Vorsichtig sein was man/frau hier rein stellt, denn die Geister die man rief...………………?!

Wieso wird hier wieder so ein Fass aufgemacht?

Ab zum Anwalt und alles über einen unabhängigen Gutachter bewerten lassen.

Am Ende entscheidet wie immer das Glück, ob man eine gute Reparatur ohne Farbwechsel hat, oder eben nicht.

Wenn nicht, dann wird reklamiert.

Und wenn der Gutachter am Ende einer langen anwaltlichen Ausseinandersetzung sagt die Abweichung sei zu akzeptieren, dann ist der Drops gelutscht. Und man fährt einen schlecht reparierten Unfallwagen.

Wenn man sich persönlich durch den Unfall bereichern will, dann sollte man natürlich anders vorgehen.

Hey! Fahrzeug befindet sich bei BMW zur Reparatur. Habe den Schaden ans Autohaus abgetreten und einen Leihwagen bekommen. Laut einem Kumpel, der bereits einige Jahre als Meister in einem Autohaus tätig ist, hätte ein unabhängiger Gutachter evtl. etwas mehr rausholen können, jedoch schickt bei solchen Schäden in der Regel die Versicherung des Verursachers ohnehin einen "eigenen" Gutachter. Wenn das Ergebnis zu stark abweicht gäbe es Probleme. Klingt für mich plausibel, ergo spar ich mir den Aufwand. Habe einen Anruf von der Versicherung des Verursachers erhalten und final nach Rücksprache die Kontaktdaten vom Autohaus weitergeleitet. Ich will keinen Profit generieren, mir geht's wie gesagt ausschließlich um eine faire Behandlung und ich möchte nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. Danke für Eure Hife :-)

Perfekt, hab ich in der Vergangenheit schon genauso gemacht wie Du. Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, alles dem Vertragshändler übergeben und keine Gedanken mehr machen. Das Auto wird nach Herstellervorgaben repariert und wenn es nicht perfekt ist, wird nachgebessert. Beim Verkauf gibt es ebenfalls kein Problem, weil alles dokumentierbar ist. Und die Kosten für die Reparatur interessieren Dich ebenso nicht.

Einzig wenn man drüber nachdenkt, sich an dem Schaden zu bereichern (durchaus legitim, nicht falsch verstehen) macht es Sinn zu überlegen, ob man die Karre woanders preiswert richten zu lassen. Das kann ein gutes Ergebnis hervorrufen, muss es aber nicht. Perfekt dokumentierbar ist auch nicht so einfach und man muss sich die Frage gefallen lassen, warum man bei der Reparatur sparen wollte vom Käufer. Das Argument von der besseren Qualität bei der freien Werkstatt würde mich nicht wirklich überzeugen ;-)

Alles bestens.....wobei ein weiteres Argument bei mir noch dazukommt, das für den Ersteller hier nicht so wichtig ist....ich fahre meine Autos als Neuwagen immer nur 3 Jahre, manchmal kaufe ich, manchmal lease ich.....aber danach geht die Karre wieder weg und dann ist das Auto halt noch relativ neu... bei nem älteren Modell wie hier dem F11 wahrscheinlich nicht ganz so wichtig.

Gruß stef

Zitat:

@umakemetilt schrieb am 5. Mai 2020 um 23:20:16 Uhr:


Hey! Fahrzeug befindet sich bei BMW zur Reparatur. Habe den Schaden ans Autohaus abgetreten und einen Leihwagen bekommen. Laut einem Kumpel, der bereits einige Jahre als Meister in einem Autohaus tätig ist, hätte ein unabhängiger Gutachter evtl. etwas mehr rausholen können, jedoch schickt bei solchen Schäden in der Regel die Versicherung des Verursachers ohnehin einen "eigenen" Gutachter. Wenn das Ergebnis zu stark abweicht gäbe es Probleme. Klingt für mich plausibel, ergo spar ich mir den Aufwand. Habe einen Anruf von der Versicherung des Verursachers erhalten und final nach Rücksprache die Kontaktdaten vom Autohaus weitergeleitet. Ich will keinen Profit generieren, mir geht's wie gesagt ausschließlich um eine faire Behandlung und ich möchte nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. Danke für Eure Hife :-)

Den Gutachter kannst Du bestimmen. Die Versicherung muss nur zustimmen, dass ein Gutachten erstellt werden muss.

Du musst den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren und das würde ich auch nicht.

Falls Du im ADAC o.ä. bist, kannst Du auch da mal anrufen. Die kooperieren mit Sachverständigen, die Du im Rahmen Deiner Mitgliedschaft kontaktieren kannst. Der nimmt ihn auf die Bühne und schaut. Habe ich selbst gerade so gemacht.

Ferner würde ich (auch ohne Versicherung) die Angelegenheit **bei Rückfragen** der Versicherung sofort mit einem Fachanwalt besprechen und nicht selbst mit der Versicherung kommunizieren. Reden ist silber, schweigen ist Gold. Ein Anwalt weiß genau, was die Versicherung darf und was sie vorgibt zu dürfen. Wenn Du die Angelegenheit abtrittst, rechnet BMW zwar mit der Versicherung ab. Wenn die sich aber quer stellen, kommt BMW zu Dir. Daher in dem Fall die kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, die Dir die RSV i.d.R. kostenlos anbietet. Die können dann beurteilen, ob es sinnvoll ist, die Angelegenheit auf anderem Wege weiterzuverfolgen. Selbst das Urteil hindert jedoch nicht daran, trotzdem zum Anwalt zu gehen, in diesem Fall schon gar nicht.

WICHTIG:
Achte bei dem Leihwagen darauf, dass du jeden Tag genug Kilometer fährst. Sonst kommen die Füchse hinterher mit "Schadensminderungspflicht". Das hatte hatte ich in so einem Fall mal, weil wir nur durchschnittlich 15 km am Tag gefahren sind! Gerade jetzt, wo man kaum auf der Straße ist, ist die Gefahr da durchaus gegeneben. Also schön jeden Tag mind. 30 km fahren und gut! Nur so als Tipp!

Siehe: https://www.unfallrechtler-stuttgart.de/unfallschaden-a-z/mietwagen/

Zitat:

@Fishermans schrieb am 07. Mai 2020 um 23:50:08 Uhr:


Die Versicherung muss nur zustimmen, dass ein Gutachten erstellt werden muss.

Das ist nicht richtig. Als Geschädigter kann man ein Gutachten erstellen lassen.
Wieso sollte ich da jemanden fragen?

Und wenn die Schuldfrage geklärt ist, muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen.

Zitat:

@marco80_E60 schrieb am 8. Mai 2020 um 07:16:23 Uhr:



Zitat:

@Fishermans schrieb am 07. Mai 2020 um 23:50:08 Uhr:


Die Versicherung muss nur zustimmen, dass ein Gutachten erstellt werden muss.

Das ist nicht richtig. Als Geschädigter kann man ein Gutachten erstellen lassen.
Wieso sollte ich da jemanden fragen?

Und wenn die Schuldfrage geklärt ist, muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen.

Das stimmt nicht ganz. Du darfst zwar immer ein Gutachten beauftragen, musst aber die Verhältnismäßigkeit beachten und gerade bei Bagatellschäden von 750-1000 € kannst du nach der Rechtsprechung einen Ersatzanspruch für die Gutachtenkosten regelmäßig verlieren.

Die Aussage war ja nicht so zu verstehen, dass die Versicherung der Beauftragung zustimmen muss, sondern dass dann jedenfalls auch die Erstattung hierfür gesichert ist.

@Fishermans 's Beitrag war völlig in Ordnung.

OK, dann hab ich das falsch verstanden. 😉
Und der beschriebene Fall ist auch definitiv kein Bagatellschaden.

Wollt’s ja nur anmerken, da die Rechtsprechung teilweise auch kuriose Blüten trägt. 🙂

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